Krankengeld

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Geschrieben von: FranzBranntwein am 05.09.2006 10:36:40
Das erste Mal im Leben werde ich demnächst wohl aus der Lohnfortzahlung rausfallen und Krankengeld beziehen.
Gibt es eine Formel zur Berechnung oder einen bestimmten Prozentsatz vom Brutto- oder Nettoeinkommen. Bin in Steuerklasse eins.

Geschrieben von: HSommerwind am 05.09.2006 10:46:13
Mein Wissensstand ist, dass das Krankengeld vom Nettoeinkommen der vergangenen 13 Wochen ausgerechnet wird. Ausgezahlt werden dann 60% von diesem Netto und zwar je Kalendertag. Also fast wie beim ALG I.

Geschrieben von: Mellly am 05.09.2006 10:49:38
Hab mir mal nen Link

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_v.htm

Links in der Naviseite kommt irgendwann Höhe und Berechnung des Krankengeldes

Geschrieben von: FranzBranntwein am 05.09.2006 10:59:53
Danke Melly, hat geholfen.
Für alle anderen, die es auch interessiert: Sozialgesetzbuch (SGB V§47). Im Regelfall sind es 70%.

Geschrieben von: carlos am 05.09.2006 11:08:50
Zitat (FranzBranntwein @ 05.09.2006 10:36:40)
Bin in Steuerklasse eins.

Franzl!
Das ist aber wirklich keine Steuerminimierungs-Optimierung!

Geschrieben von: FranzBranntwein am 05.09.2006 11:12:28
Zitat (carlos @ 05.09.2006 11:08:50)
Zitat (FranzBranntwein @ 05.09.2006 10:36:40)
Bin in Steuerklasse eins.

Franzl!
Das ist aber wirklich keine Steuerminimierungs-Optimierung!

Hast ja recht! Ich geh dann mal rüber zur Single-Börse. biggrin.gif

Geschrieben von: carlos am 05.09.2006 11:16:46
Oft ist es auch so, dass der Hausarzt erstmal au schreibt und zum Fachkollegen durchreicht oder gar ins Krankenhaus überweist. Falls Facharzt oder Klinik dann weiter au schreiben sollte, sollte darauf geachtet werden, dass der Doc das Feld "Folgebescheinigung" und nicht das Feld "Erstbescheinigung" ankreuzt. Das ist für den Beginn der Zahlung durch die KK wichtig ... .

Geschrieben von: HSommerwind am 05.09.2006 11:19:48
Naja. Aber wenn da Erstbescheinigung stehen würde und die KK es auch nicht als Folgeerkrankung anerkennt, gibt es doch noch mal 6 Wochen Lohnfortzahlung von der Firma und dann kommt erst wieder das Thema Krankengeld.

Trotzdem gute Besserung. smile.gif flowers_2.gif

Geschrieben von: Bücherwurm am 05.09.2006 11:20:12
augenzwinkern.gif Franzl, daß se Dich in Deinem Alter noch arbeiten lassen; eine Schande ist das hihi.gif

im Ernst, gute Besserung flowers_2.gif

Geschrieben von: FranzBranntwein am 05.09.2006 11:24:02
Zitat (Bücherwurm @ 05.09.2006 11:20:12)
augenzwinkern.gif Franzl, daß se Dich in Deinem Alter noch arbeiten lassen; eine Schande ist das hihi.gif

im Ernst, gute Besserung flowers_2.gif

Ja, eine Schande ist es schon. Liegt aber wohl daran, dass ich jünger aussehe.
Danke für die Genesungswünsche!

Geschrieben von: carlos am 05.09.2006 11:51:51
Zitat (FranzBranntwein @ 05.09.2006 11:24:02)
Liegt aber wohl daran, dass ich jünger aussehe.


Na dann man los!
Und ab zur Single-Börse! flowers_2.gif

Geschrieben von: Nicola am 05.09.2006 13:10:00
Ich habe vor kurzem bereits nach 5 Wochen Krankenstand Krankengeld erhalten, weil meine Krankenkasse in Erfahrung gebracht hatte, dass ich bereits im Januar eine Woche wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig war. Das wird also zusammengezogen und sobald die 6 Wochen erreicht sind, ist man fällig.
Bei mir waren es 67%. War aber gut auszuhalten, weil ich ja in der Zeit keine Spritkosten für den Weg zur Arbeit hatte.

LG
Nicola

Geschrieben von: FranzBranntwein am 05.09.2006 13:32:22
Zitat (Nicola @ 05.09.2006 13:10:00)
Ich habe vor kurzem bereits nach 5 Wochen Krankenstand Krankengeld erhalten, weil meine Krankenkasse in Erfahrung gebracht hatte, dass ich bereits im Januar eine Woche wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig war. Das wird also zusammengezogen und sobald die 6 Wochen erreicht sind, ist man fällig.
Bei mir waren es 67%. War aber gut auszuhalten, weil ich ja in der Zeit keine Spritkosten für den Weg zur Arbeit hatte.

LG
Nicola

Meinst Du nicht, dass der Arbeitgeber dahintersteckt? Die Kasse ist wohl kaum scharf darauf zu zahlen, wenn es sich verhindern lässt.

Geschrieben von: jojomama am 07.09.2006 19:16:35
Zitat (FranzBranntwein @ 05.09.2006 13:32:22)


LG
Nicola [/QUOTE]
Meinst Du nicht, dass der Arbeitgeber dahintersteckt? Die Kasse ist wohl kaum scharf darauf zu zahlen, wenn es sich verhindern lässt.

Hab mal bei einer Krankenkasse ein Praktikum gemacht für 1 1/2 Jahre.
Ich war in der Krankengeldabteilung! laugh.gif

Häufig ist es tatsächlich so, dass die Arbeitgeber die Krankenkassen bitten, zu überprüfen, ob eine Krankheit mit einer vorherigen Krankheit in Verbindung steht.

Die KK darf dem AG gegenüber zwar keine Auskunft über die Krankheit an sich geben aber sie darf dem AG sagen, ob es sich um die gleiche Erkrankung handelt oder um eine neue. Dann werden im Fall der Fälle die Krankheitszeiten zusammengerechnet.

Geschrieben von: Miele Navitronic am 07.09.2006 19:41:57
Nach 6 Wochen wird nur noch 70% des normalen Lohnes ausgezahlt......von der Krankenkasse.


Ich kenn mich da gut aus.... whistling.gif Obwohl ich dann doch rasch wieder arbeiten kann, wenn es denn soweit ist..... biggrin.gif Sonst fehlen ja auch an die 360€/Monat! laugh.gif

Geschrieben von: moni* am 07.09.2006 20:45:00
Hallo Miele,

ich grübel jetzt aber wirklich. 360,-- € sind 30% Deines monatlichen Einkommens;
das bedeutet, daß Du 1200,-- € verdienst. Was du Dir aber für 1200 Euronen alles angeschafft hast, Hut ab.

Verrate uns doch mal bitte, wie Du das machst. Ich bin echt ganz neugierig denn das schaffe ich nicht. Mit Haushaltskosten, Kosten für das Haus, 2 Autos, diversen Versicherungen usw. ist das ein Kunsstück. verwirrt.gif

Geschrieben von: schneestern am 07.09.2006 20:54:24
Da habe ich ja noch Glück: in meinem Tarifvertrag steht, dass ich nach 10Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Differenzbegleichung von Krankengeld zu Nettogehalt durch den Arbeitgeber habe..für 16 Wochen.
whistling.gif
Und ich habe noch eine Zusatzversicherung, die dann die Differenz weiter trägt..und die kostet nur 5€ im Monat

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