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Abgelaufener Personalausweis

          
madreselva
Geschrieben am: 13.06.2010 13:54:31
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Katzenmutti
*******

Gruppe: Forumlotse
Beiträge: 2.248
Mitglied seit: 17.08.2006
Mein Perso ist auch seit Anfang 2008 oder so abgelaufen, hab bisher keinen neuen beantragt, weil ich es nicht auf die Reihe bekam, vernünftige Bilder machen zu lassen (war ständig irgendwie schwanger und sah... naja, etwas aufgequollen im Gesicht aus).

Soweit ich weiß, kann/darf man sich auch mit abgelaufenem Perso "ausweisen", zumindest praktiziere ich dies seit zwei Jahren so (allerdings scheint es auch niemandem aufzufallen, dass der abgelaufen ist).
Dass man verpflichtet ist, Ausweispapiere ständig mit sich zu führen, stimmt soweit ich weiß auch nicht (allerdings hat die Polizei ggf. dann das Recht, Dich zwecks Personalien-Feststellung mit auf die Wache zu nehmen, was natürlich für Dich unbequemer wäre als Ausweispapiere dabei zu haben).
Paragraphen kann ich Dir jetzt dafür nicht zitieren, soweit ich informiert bin, ist das aber völlig okay einen abgelaufenen Perso zu haben bzw. seinen Perso nicht ständig mit sich zu führen.

Wenn man keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist es, glaube ich, z.T. anders und man muss gültige Ausweispapiere besitzen, sonst begeht man zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Weiß nicht, ob da nun noch mal ein Unterschied gemacht wird zwischen EU-Bürger (brauchen ja keine Aufenthaltsgenehmigung in D) und nicht-EU-Bürger (brauchen Aufenthaltsgenehmigung bzw. Visum).


Ich werde mir jetzt demnächst allerdings einen neuen Perso machen lassen, bevor dieser neue Chip-Personalausweis kommt. Der ist mir erstens zu teuer, und zweitens finde ich diese Chip-Sache mal wieder doof wink.gif
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Estrella weiblich
Geschrieben am: 13.06.2010 17:59:57
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Erfahrener Junggeselle
**

Gruppe: Mitglied
Beiträge: 30
Mitglied seit: 18.05.2009
QUOTE (madreselva @ 13.06.2010 13:54:31)

Wenn man keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist es, glaube ich, z.T. anders und man muss gültige Ausweispapiere besitzen, sonst begeht man zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Weiß nicht, ob da nun noch mal ein Unterschied gemacht wird zwischen EU-Bürger (brauchen ja keine Aufenthaltsgenehmigung in D) und nicht-EU-Bürger (brauchen Aufenthaltsgenehmigung bzw. Visum).


Eine Freundin von mir hat viele Freunde aus Albanien und die sind immer überall mit ihrem Sozialversicherungsausweis rumgelaufen, habe aber leider keine Ahnung ob die überhaupt einen deutschen Pass hatten.

Lg
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Karla
Geschrieben am: 13.06.2010 19:22:49
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C111
*****

Gruppe: Mitglied
Beiträge: 331
Mitglied seit: 07.11.2009
Gesetzlichen Rahmen kannst du hier nachlesen:
Bundeseinheitlich gilt das MRRG (Melderechtsrahmengesetz).
Ergänzend dazu hat noch jedes Bundesland sein eigenes Meldegesetz – Wikipedia. Das für dich geltende mußt du dir aus den Weblinks auswählen.

Ist natürlich dumm und kurzsichtig, eine relativ unwichtige Nachlässigkeit oder Unkenntnis zum Kassemachen auszunutzen. mad.gif Presse meldet hier häufiger, daß einer Schreibtisch-Amtsperson wieder was an den Kopf geworfen wurde oder sie die Knöchel von jemandem anderem zu spüren bekam. Seit ich für den Unsinn geschröpft wurde, lese ich sowas gerne. aufmbodenliegenundlachen.gif
PM
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