Radlader zu weit eingeschlagen?

Wir haben uns einen Radlader ausgeliehen von einer Leihfirma, nun ist der aber beim einschlagen des Lenkrades soweit geknickt, dass die Scheibe der Fahrerseite kaputt ist.

Anscheinend hat jetzt die Leihfirma keine Haftplflicht und ich hab keine Ahnung was da jetzt Kosten auf uns zukommen.

Weiß da jemand Bescheid?????
Zitat (grizzabella, 17.06.2009)
was da jetzt Kosten auf uns zukommen.

das sollte - und ist auch ganz bestimmt - im mietvertrag eindeutig festgelegt sein.
falls nicht und es kommt zu streitigkeiten gibt es hilfe für aussergerichtliche schlichtungen wie z.b. den verein für konsumenteninformation, die volksanwaltschaft etc etc (zumindest in österreich ist das so)
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Hallo grizzabella,

seltsame Geschichte. Zwei Fragen stellen sich mir.

1. Welche Verleihfirma hat keine Versicherung für Ihre Maschinen? Das ist ja wohl sehr fragwürdig Stell Dir vor was passiert wäre, wenn nicht nur die Scheibe kaputt wäre sondern ein Mensch verletzt wäre.

2. Was ist das für ein Radlader bei dem die Scheibe in den Knickbereich ragt? Das geht m.E. nach garnicht. Zumindest nicht bei korrekt funktionierenden Maschinen und vernünftiger Bedienung.

Ich würde mal mit der Firma reden (verstecken des Schadens geht ja eh nicht), vielleicht scheuen die ja nur den Gang zu Ihrer Versicherung. Dann würde ich den Mietvertrag nochmal aufmerksam lesen und ggfl. hilft ja der Wink mit der "Advo-C..." wink.gif
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Zitat (grizzabella, 17.06.2009)
Anscheinend hat jetzt die Leihfirma keine Haftplflicht und ich hab keine Ahnung was da jetzt Kosten auf uns zukommen.

Weiß da jemand Bescheid?????

Die Firma hat mit Sicherheit eine Haftpflicht für den Radlader abgeschlossen, das muss sie ja auch laut Gesetz.

Nur: diese Haftpflicht zahlt nicht bei Schäden am Fahrzeug selber, wie eine normale Autohaftpflicht ja auch nicht.
Und erst Recht nicht, wenn man fahrlässig gehandelt hat, was man euch im Zweifel sicher unterstellen würde (und wahrscheinlich würde man damit auch durchkommen)

Für so etwas gibt es Vollkasko-Versicherungen, die man extra abschließen kann, wenn man das Gerät/


So sieht es wohl so aus, dass deine private Haftpflicht dafür aufkommen muss/sollte. Schau dir am besten mal die Police an, welche Bedingungen gelten und melde dann ggf den schaden, wen du die genaue Höhe kennst.
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Hab grad noch wa sgefunden;

Schau mal im Mietvertrag, ob du eine Versicherung gemäß des ABMG mnit abgeschloßenhast. dann sollte der Schaden versichert sein:

http://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/SU_224_ABMG08.pdf

§2 1.a ist denk ich ein passender Abschnitt. wie gesagt, es müsste irgendwas dabei stehen wie "versichert gemäß dem ABMG" oder so
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Wir hatten im Vorfeld keinen Mietvertrag bekommen, auf dem Zettel finde ich nix auser normalen Geschäftsbedingungen.
Hab mich jetzt mit dem Anwalt kurzgeschlossen und der meinte erst die Kosten für die Reparatur und die Versicherungsgesellschaft.

Auserdem habe ich erfahren dass da ein Stopper gefehlt hat, wenn der drangewesen wäre wäre nix passiert
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Zitat (grizzabella, 17.06.2009)
Auserdem habe ich erfahren dass da ein Stopper gefehlt hat, wenn der drangewesen wäre wäre nix passiert

Schmier denen das aufs Brot und teile denen mit, dass DIE ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben , und das du als Nutzer / Mieter da ja wohl kaum eine Ahnung von haben könntest.

Und teile dies auch gleich deinem Rechtsbeitstand mit.
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