Hilfeeeee dringend: muß der hund weg?



Hilfe


Brauche dringend Hilfe,es geht um unseren Hund.Also fangen wir mal von vorne an.Vor 3Jahren haben wir uns eine Eigentumswohnung gekauft,aber wir bekamen die Wohnung nur, wenn wir einen Zettel unterschreiben das wir uns nie wieder einen Hund kaufen oder zulegen werden(hatten damals unseren alten kranken Zwergschnauzer ).Das erfolgte quarsi unter druck.Als wir unseren Hund dann einschläfern lassen mußten ,war für alle hier im Haus die Welt in Ortnung nur nicht für mich,ich vermisste Ihn .Nach 1.Jahr konnte ich nicht mehr und habe mir wieder einen gekauft.Bei uns im Haus lebt ein Kampfhund ist auf der letzten Versammlung zur sprache gekommen wer gegen das Tier ist alle sagten nichts wir dulden das Tier.Gestern bekam ich einen Brief vom Anwalt das ich meinen Welpen bis zum 7.3.06 zu entfernen habe ist das rechtens .Bitte ist einer unter Euch der sich mit soetwas auskennt??? cry_1.gif cry_1.gif cry_1.gif cry_1.gif cry_1.gif
Oh je ,ich denke mal da stehen eure Chancen nicht so rosig - aber ich hoffe das dir hier ein anderes Mitglied etwas positiveres dazu sagen kann .
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Nochmal ich -das kann ja wohl nicht angehen das der andere Hund bei euch im Haus geduldet wird -aber eurer nicht !-also da denke ich doch mal gleiches Recht für alle !
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Also, wenn Du Rechtschutz hast: ab zum Anwalt!!!

Ansonsten erkundige Dich beim Mieterschutzbund (kann man auch, wenn Wohnungseigentümer)

Ich glaube mich zu erinnern, daß sie Dir nicht verbieten dürfen, das Tier zu halten, wenn im Haus noch mehrer Hunde sind (also wenn Kampfhund geduldet wird, muss Deiner auch geduldet werden). Is aber schon länger her, wo ich das mal gelesen hab.

Ähh was hast Du für´n Hund??

Bearbeitet von Wuschelfee am 17.02.2006 05:23:17
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Also ich glaube auch, daß du den Hund behalten kannst. Weil diese Floskel im Mietvertrag eh unzulässig ist. Man darf sich jederzeit Tiere halten, wenn sie keinen Lärm, Dreck und Geruch verbreiten, sprich erstmal alle Klein- und Nagetiere.

Bei Hunden ist es glaube so, daß man die Erlaubnis vom Mieter einholen muß. Allerdings muß er glaube ich, sogar kleine Rassen erlauben. Bei Kampfhunden kann er die Haltung untersagen, aber da ja bei euch schon einer im Haus wohnt...

Ich glaube generell gilt, gehen von den Tieren keinen Gefahren und Belästigungen aus, kannst du welche halten...
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Ich kenne das so wenn alle Mieter dagegen sind im Haus und Unterschriften sammeln dann vielleicht ja.
Aber so glaube ich nicht Puschel515.
Halt uns aber auf denn laufenden.
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[B][I]user posted image

wuschelfee das ist unser Charly
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Was für ein süßer Hund!!!! - hast du mal die anderen Mieter direkt gefragt ???-ob sie etwas gegen euren Charly haben?
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Die Meinung der Eigentümermehrheit ist bindend, ausser diese verstösst gegen geltendes Gesetz.

Ich finde solche Sachen zum kotzen. Tut mir leid für dich und ich hoffe du kannst den Welpen behalten.
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Also ich finde das schon recht komisch, dass ihr schriftlich fixieren mußtet, keinen Hund mehr zu besitzen, aber andere einen Hund halten dürfen.

Wenn dann gleiches Recht für alle. Wohnen in eurem Haus nur Eigentümer, oder auch Mieter?

Die ganze Sache muß auf einer Mitgliederversammlung geklärt und abgestimmt werden, dann ist es bindend. Aber alle müssen gleich behandelt werden.


lg die Ulli
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Schau mal bitte hier:

Tierhaltung in Eigentumswohnungen

Ich glaube, ohne dass ich o.a. Link durchforstet habe, dass man dir garnichts kann, wenn dein Hund nicht stört und sogar andere Bewohner einen Hund halten, der akzeptiert wird!
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danke Urmel das hilft mir schon weiter,ich habe ungefähr die hälte der Eigentümer auf meiner Seite also steht es 4 zu 4 jetzt mal abwarten was jetzt noch kommt.
Ein bisschen Angst habe ich schon habe die ganze Nacht nicht geschlafen die meisten sind hier im Haus falsch Sie lachen dir ins Gesicht und stechen dir von hinten einen dolch in den Rücken cry_1.gif
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hallo, also wir wohnen selbst noch in einer mietswohnung und mein zukünftiger ist im besitz einer eigentumswohnung und kennt sich daher sehr gut mit mieterschutz und so aus. wir haben uns vor ein paar wochen selber einen jungen hund geholt und daher nochmal informiert, da der vermieter eigentlich auch nicht dafür ist. von der rechtlichen lage her ist es so das ein vermieter (auch wenn es anders im mietvertrag steht) einen hund bis zu einer bestimmten grösse nicht verbieten darf (größenangabe weiß ich leider nicht). dagegen gibt es mittlerweile einige gerichtsurteile.
und wenn ihr die eigentumswohnung sogar gekauft habt und sie somit euer eigentum ist, schon erst recht nicht. ich würde an eurer stelle schnell zum anwalt gehen.
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Zitat (puschel515, 17.02.2006)


danke Urmel das hilft mir schon weiter,ich habe ungefähr die hälte der Eigentümer auf meiner Seite also steht es 4 zu 4 jetzt mal abwarten was  jetzt noch kommt.
Ein bisschen Angst habe ich schon habe die ganze Nacht nicht geschlafen die meisten sind hier im Haus falsch Sie lachen dir ins Gesicht und stechen dir von hinten einen dolch in den Rücken cry_1.gif

Hoffentlich haben die wenigstens jetzt n bißchen Courage, geht ja schließlich um Lebewesen und nicht um falsch abgestellte Kinderwagen oder so.
Aber leider ist das nunmal so, die lieben Nachbarn...

Keiner will sie, aber jeder hat welche mad.gif laugh.gif

Bearbeitet von Urmel am 17.02.2006 16:18:16
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Das ist grausam . Ich kenne mich leider mit diesen Gesetzen nicht aus . Wenn alle Stricke reissen dann versuche deinen Hund bei einem anderen Menschen anzumelden. Dann ist euer Hund öffentlich euer Pflegehund. Dagegen wird ja wohl kein Mensch was haben . Ansonsten trete diese Völker in den Allerwertesten die gegen deinen Hund sind.

puschel515 console.gif console.gif Ich drücke dir sehr stark die Daumen .
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Ich mache mich jetzt wahrscheinlich mega unbeliebt hier, und ich kann ja verstehen, dass du den Hund gerne behalten möchtest. Ich habe selbst Haustiere.

Du musst aber bedenken, dass du unterschrieben hast, dass du keinen Hund mehr anschaffst. Und wenn man etwas vertraglich fixiert hat, dann sollte man sich generell auch daran halten. Ich wünsche dir natürlich von Herzen, dass es eine Lösung gibt, sodass du den Hund behalten darfst, aber eigentlich hättest du das vor der Anschaffung nochmals abklären sollen.
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@ Puschel: mein Gott ist der putzig....knudelig....süss

Sorry, konnte nicht eher anschauen, war den ganzen Tag beschäftigt.
Hast schon was neues erfahren?
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Liebe Puschel,

ich habe keine Ahnung, wie das rechtlich gehandhabt wird, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Eigentumswohnungen anders sein kann, als in Mietwohnungen. Wenn ein Mieter einen Hund hat, darf es einem anderen nicht verboten werden.
Nach meinem Empfinden ist die Klausel im Kaufvertrag rechtswidrig. Aber wie gesagt, ich habe keine Ahnung. Das ist ja das Blöde an Eigentumswohnungen, dass man für jeden Kleinkram die Mehrheit braucht. Aber es kann ja nicht unterschiedllich sein. Entweder keiner darf einen Hund haben oder alle.
Auf jeden Fall kann ich 1000 % nachvollziehen, wie du dich fühlst. Es ist über 20 Jahre her, dass ich einen Hund hatte. Jetzt kann ich keinen anschaffen, ich bin Single und ganztags berufstätig. Aber ich liebe Hunde über alles, und wenn bei uns im Haus so Schnuckelchen wäre wie euer Charly, dem stände aber den ganzen Tag meine Tür offen (auf dem Foto hat er übrigens Ählichkeit mit meinem Patenhund).
Lasst euch das bloß nicht bieten, geht zum Anwalt.
Was Fruchtzwerg sagt, stimmt so allerdings nicht. Kleintiere sind grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Dazu gehören aber Hunde nicht, auch wenn sie klein sind.
Aber es kann einfach nicht angehen, dass ein Eigentümer ein anderes Recht als ihr. Evtl. spielt da sogar auch eine Rolle, das es sogar ein Kampfhund ist.

Ich drücke euch alle Daumen und alles was man drücken kann.

LG
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In deiner ETW kannst du einen Hund halten. Punkt.

Das Problem könnte vielleicht nur der Wisch sein, den du damals (unter Druck) unterschrieben hast. Und nicht mal dann, denke ich, haben die anderen eine Chance, dir den Hund zu verbieten.
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Didi die Unterschrift war erzwungen das gibt der verwalter auch zu ,und im Kaufvertrag steht nichts von tierhaltung ob oder ob nicht. Habe von Urmel einen super Link bekommen da sind gute Gerichtsurteile drinn habe mir einen abgeschrieben und den werde ich den Herschaften auf ein Silbertablett servieren.
Ich sehe wieder Land Dank Eurer Hilfe .Halte Euch auf dem Laufenden wie es weiter geht .
Mein Anwalt sagte mir ich soll mich verklagen lassen ,denn damit kommen Sie nicht durch ,Mieter darf und Eigentümer nicht wo gibt es denn sowas. whistling.gif
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Richtig so!

Lass dich nicht unterkriegen, du sollst schließlich Freude an deinem Süßen haben!

Viel Glück und erzähl uns doch mal, ob du Erfolg hattest (wovon ich stark ausgehe).

thumbup.gif
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Zitat (puschel515, 17.02.2006)

... und im Kaufvertrag steht nichts von tierhaltung ob oder ob nicht...


Im Kaufvertrag ist so etwas nicht verzeichnet, das steht in der Teilungs-
erkärung, wo es um den Gebrauch des Sondereigentums geht.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann mit 2/3 Mehrheit einen
Beschluss zur Einschränkung oder ein Verbot zur Tierhaltung erwirken.
Allerdings denke ich, dass in deinem Fall dein Hund - wie der andere Hund
im Hause - geduldet werden müsste. Einer so, der andere widerum anders,
das geht nicht.

Ich würde zum einen den Verwalter um schriftliche Zustimmung zur
Duldung heranziehen und wenn das nicht hilft, einen Anwalt mit der
Sache beauftragen. Wünsche dir viel Glück flowers_2.gif
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Zitat (Didi die Große, 17.02.2006)
Du musst aber bedenken, dass du unterschrieben hast, dass du keinen Hund mehr anschaffst. Und wenn man etwas vertraglich fixiert hat, dann sollte man sich generell auch daran halten. Ich wünsche dir natürlich von Herzen, dass es eine Lösung gibt, sodass du den Hund behalten darfst, aber eigentlich hättest du das vor der Anschaffung nochmals abklären sollen.

Es kann aber auch sein, dass es sich hier um einen sittenwidrigen Vertrag handelt, bei dem eine Partei benachteiligt wird.

Allerdings - dort wollt ihr einziehen? Wie soll denn das grundsätzlich in Zukunft werden? Alles was in einem Haus mit Eigentumswohnungen gemacht wird, muss von der Eigentümergemeinschaft gebilligt werden. Wer weiß, auf welche Ideen die immer so kommen.......... ph34r.gif

Geh bloss schnell zum Anwalt

(Ich würde diese Wohnung wahrscheinlich eher vermieten, in eine Mietwohnung ziehen und mir so bald wie möglich eine neue Wohnung kaufen und die alte verkaufen.)
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Jaren das hört sich gut an aber ich habe leider nicht im Lotto gewonnen console.gif das ich mir das erlauben könnte,wir haben die Wohnung von Grund auf renoviert,jetzt bin ich pleite rofl1.gif
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Der Hund kann bleiben!! GANZ klar!

1. ETW
2. Schon ein Hund im Haus!
3. muss erstmal überprüft werden, ober dieser "Zettel" richtig vertraglich aufgestellt wurde und somit rechtskräftig ist! Es muss auch feststehen, ob ein solches Gesetz existiert!

Es ist unwarscheinlich Scheiße, wenn man sich mit Nachbarn - Vermietern schlecht versteht! Mein Nachbar (=Vermieter) ist auch gleichzeitig mein bester Freund! Ich hab hier fast genau soviel zu sagen, wie er! Bin auch mit sämtlichen Vollmachten ausgestattet! Als ich meinen Hund bekam, war sofort klar, dass er bleibt - hat mich n' lächeln gekostet - es wurden sogar sämtliche Zäune fuer den Hund angebracht - unentgeldlich!!

So, selbst wenn du den Hund rein theoretisch entfernen musst, meld den bei Verwandten, Bekannten, Freunden oder so an! Hundebesuch sowie Kleintierhaltung ist nicht verboten!!!

Ich würd Dir raten einen Anwalt ein zu schalten!

Es wird aber nix passieren - Du kannst ruhig schlafen! Wäre ja der Hammer, wenn man ne Wohnung oder ein Haus kauft und der Verkäufer bestimmt was passiert! Ne Ne! Ich hätte auf dem Zettel damals nur n' Kreuzchen oder irgend ein Zeichen gemacht! whistling.gif


beruhigende Gr. MieleNa
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Da muss ich ausnahmsweise Miele Navitronic Recht geben. wink.gif Irgendwelche Verträge kann man immer sehr gut umgehen wenn die Gegenpartei nicht mit sich reden lässt. smile.gif
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Zitat (Didi die Große, 17.02.2006)
Ich mache mich jetzt wahrscheinlich mega unbeliebt hier, und ich kann ja verstehen, dass du den Hund gerne behalten möchtest. Ich habe selbst Haustiere.

Du musst aber bedenken, dass du unterschrieben hast, dass du keinen Hund mehr anschaffst. Und wenn man etwas vertraglich fixiert hat, dann sollte man sich generell auch daran halten. Ich wünsche dir natürlich von Herzen, dass es eine Lösung gibt, sodass du den Hund behalten darfst, aber eigentlich hättest du das vor der Anschaffung nochmals abklären sollen.

Ich schließe mich Didi´s Meinung an.

Meine Schwiegermutter-in-spe wohnt auch in einem Mehrfamilienhaus in dem es sowohl Eigentumswohnungen wie auch Mietwohnungen gibt. Eine Partei dort hat einen West-Hight-White-Terrier (das sind die aus der Cäsär-Werbung). So einen wollte Sie auch, und hat sich mit der Hoffnung darauf daß die anderen nichts dagegen haben, da ja schon ein Hund im Haus lebt einen für teures Geld beim Züchter gekauft. Irgendeiner hat sie dann im Hausflur angesprochen, ob der Hund ihr gehört und das Hundehaltung lt. Hausordnung verboten ist. Sie ist dann von Wohnung zu Wohnung und wollte von den anderen Parteien die Einverständnis-Erklärung einholen, daß niemand etwas gegen den Hund hat. Das ging leider in die Hose. Da keine andere Partei damit einverstanden war.

Die Vermieterin der beiden Mietwohnungen, (die anderen 6 waren Eigentumswohnungen) hat die Enscheidung ob Hundehaltung ja oder nein, der Mehrheit der Hausbewohner überlassen. Somit mußte der Hund wieder weg.

Will damit sagen, daß es nicht unbedingt entscheident ist ob schon ein Hund (Rasse unabhängig) im Haus wohnt. Hoffe aber, das Du mit Deinen Haus-Nachbarn eine Entscheidung für das Tier einholen kannst.

YO
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Zitat (yolanda, 18.02.2006)
Zitat (Didi die Große, 17.02.2006)
Ich mache mich jetzt wahrscheinlich mega unbeliebt hier, und ich kann ja verstehen, dass du den Hund gerne behalten möchtest. Ich habe selbst Haustiere.

Du musst aber bedenken, dass du unterschrieben hast, dass du keinen Hund mehr anschaffst. Und wenn man etwas vertraglich fixiert hat, dann sollte man sich generell auch daran halten. Ich wünsche dir natürlich von Herzen, dass es eine Lösung gibt, sodass du den Hund behalten darfst, aber eigentlich hättest du das vor der Anschaffung nochmals abklären sollen.

Ich schließe mich Didi´s Meinung an.

Meine Schwiegermutter-in-spe wohnt auch in einem Mehrfamilienhaus in dem es sowohl Eigentumswohnungen wie auch Mietwohnungen gibt. Eine Partei dort hat einen West-Hight-White-Terrier (das sind die aus der Cäsär-Werbung). So einen wollte Sie auch, und hat sich mit der Hoffnung darauf daß die anderen nichts dagegen haben, da ja schon ein Hund im Haus lebt einen für teures Geld beim Züchter gekauft. Irgendeiner hat sie dann im Hausflur angesprochen, ob der Hund ihr gehört und das Hundehaltung lt. Hausordnung verboten ist. Sie ist dann von Wohnung zu Wohnung und wollte von den anderen Parteien die Einverständnis-Erklärung einholen, daß niemand etwas gegen den Hund hat. Das ging leider in die Hose. Da keine andere Partei damit einverstanden war.

Die Vermieterin der beiden Mietwohnungen, (die anderen 6 waren Eigentumswohnungen) hat die Enscheidung ob Hundehaltung ja oder nein, der Mehrheit der Hausbewohner überlassen. Somit mußte der Hund wieder weg.

Will damit sagen, daß es nicht unbedingt entscheident ist ob schon ein Hund (Rasse unabhängig) im Haus wohnt. Hoffe aber, das Du mit Deinen Haus-Nachbarn eine Entscheidung für das Tier einholen kannst.

YO

Das stimmt so zum Glück nicht. Wäre deine Schwiegermama vor Gericht gegangen, hätte sie ihren kleinen mit Sicherheit behalten können.

Der Gleichheitsgrundsatz ist im GG verankert!
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Sorry, aber das isses ja. Sie ist damit zum Anwalt. Und der hat ihr geraten umzuziehen oder den Hund wieder zurückzubringen.

Ich finde das ist ein ganz sesibles Thema, zumal auch das nachbarschaftliche Verhältnis da u.U. sehr drunter zu leiden hat. In einem Haus gemobbt zu werden, kann nicht jeder "aushalten".

YO

edit: schade, daß so viele Menschen die Freundschaft und Liebe zwischen Tier und Mensch nicht verstehen. Gehört irgendwie in die Kategorie: Unsinn des Lebens, ist wie: "spielen auf dem Rasen verboten" .

Bearbeitet von yolanda am 18.02.2006 10:31:01
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Es wäre von Interesse zu erfahren, ob die Halter des anderen Hundes ebenfalls unterschrieben haben, sich nach dem Ableben ihres Tieres keinen Hund mehr anzuschaffen.
Wenn das so ist, dann hast Du eher schlechte Karten. Falls dies aber nicht der Fall sein sollte, dann hat der von Euch unterschriebene Zettel so viel wert wie eine Erklärung/Verpflichtung, sich keine weiteren Kinder anzuschaffen.
Noch etwas: wer ist der Mandant des Anwalts? Ist es ein einzelner Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft (vertreten durch den Verwalter)?

Bearbeitet von FranzBranntwein am 18.02.2006 13:55:07
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Wir sind ein 8 Familienhaus ,der Verwalter ist nur mit einer einziegen aus dem Haus zum Anwalt gegangen.3Stimmen für mich 1 Endhält sich.Am schlimmsten ist der Verwalter und eine alte verbitterte Frau die die Fliege an der Wand stört.
Die anderen halten sich daraus. Ich lasse jetzt alles auf mich zukommen whistling.gif flowers_2.gif
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Wir sind auf alle Fälle für dich da flowers_2.gif
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Puschel wir denken alle an dich und deinen süßen Charly. Ich glaube, wenn mir damals einer meinen Nicki hätte wegnehmen wollen, ich wäre zum Mord fähig gewesen.
Hab übrigens heute erfahren, dass Fruchtzwerg doch Recht hat. Z.B. Yorkshire-Terrier gelten tatsächlich als Kleintiere und dürfen auch nicht verboten werden.
Ob euer Charly größenmäßig noch da rein fällt, ist natürlich fraglich.

Aber wer etwas gegen so einen süßen Strubbel hat, der kann nicht in den Himmel kommen!!!!!!

LG
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Zitat
Am schlimmsten ist der Verwalter und eine alte verbitterte Frau


hirni.gif Naja, die haben evt. nix besseres vor! Oh gütiger Hergott, lass mich nicht so werden!!


Bin trotzdem davon überzeugt, dass alles klappt!
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Lieb's Herrgöttle...
Das glaub ich einfach alles gar nicht!
Sag mal, Puschel, haben die keine anderen Probleme???
Ich drück Dir ganz feste die Daumen, dass Dein Charly bleiben kann.
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Kathexchen ich kann erst wieder was sagen ,denn der Anwalt sagte bis zum 7.3. danach werde ich wohl wieder Post bekommen aber Charly werde ich nicht hergeben.Zu Zeit ist es hier sehr ruhig im Haus .Ich warts ab mit Herzklopfen. sad.gif
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Ach Mensch sad.gif Ist das ein Scheiss sad.gif Alle Muttis drücken dir die Daumen . Dann klappts auch schon das der Süüsse bleibt.
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Is der süssssssssssssssssssssssss puschel515
ich drück dir mal feste die Daumen wink.gif
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Zitat (puschel515, 17.02.2006)


Hilfe


Brauche dringend Hilfe,es geht um unseren Hund.Also fangen wir mal von vorne an.Vor 3Jahren haben wir uns eine Eigentumswohnung gekauft,aber wir bekamen die Wohnung nur, wenn wir einen Zettel unterschreiben das wir uns nie wieder einen Hund kaufen oder zulegen werden(hatten damals unseren alten kranken Zwergschnauzer ).Das erfolgte quarsi unter druck.Als wir unseren Hund dann einschläfern lassen mußten ,war für alle hier im Haus die Welt in Ortnung nur nicht für mich,ich vermisste Ihn .Nach 1.Jahr konnte ich nicht mehr und habe mir wieder einen gekauft.Bei uns im Haus lebt ein Kampfhund ist auf der letzten Versammlung zur sprache gekommen wer gegen das Tier ist alle sagten nichts wir dulden das Tier.Gestern bekam ich einen Brief vom Anwalt das ich meinen Welpen bis zum 7.3.06 zu entfernen habe ist das rechtens .Bitte ist einer unter Euch der sich mit soetwas auskennt??? cry_1.gif cry_1.gif cry_1.gif cry_1.gif cry_1.gif

Soo- laß mich mal nachdenken... gruebel.gif gruebel.gif
Grundsätzlich ist es so: wenn Tierhaltung im Mietvertrag ausgeschlossen wird, kannst Du "de jure", also rein rechtlich, leider nichts dagegen tun, es sei denn, Ihr wechselt in eine tierfreundliche Wohnung über- der Vermieter hält also SCHRIFTLICH in Euerm neuen Mietvertrag fest, DASS IHR TIERE (Katze, Hund, Kaninchen) HALTEN DÜRFT: Die Tierart sollte namentlich (also: Hund, Katze, Pferd, Hase) ERWÄHNT sein.
So sichert Ihr Euch samt Eurem Haustier ab.
Allgemein wird heute vermieterseitig eine spezielle Haftpflicht für Euer Tier eingefordert, die sowohl Euch als auch dem Tier und dem Vermieter nützt (Ausschluß- Abdeckung von Schäden in und um Haus und Wohnung). Muß man nicht speziell (zu teuer) abschließen, geht beim guten Makler im Bundle mit Hausrat zu machen.
ERKUNDIGEN!!!

So, wie der Fall bei Euch liegt, hast Du nicht viel Möglichkeit- es sei denn, Du machst Dich stark und wälzt Zeitung und Immobilienangebote, in denen Tierhaltung ZUGESAGT wird- und nagelst dann Deinen künftigen Hauswirt drauf fest. Nur so hast Du eine Chance. Tier nicht vorher anschaffen- das kann Ärger und Tränen geben.... so leid mir das tut- ich sage es mal, wie es ist.

Liebe Grüße, Biene flowers_2.gif
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@labens: fällt Dir dazu noch was ein? unsure.gif
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@Bi(e)ne:
Ganz so wie du es sagst, ist nun wirklich nicht. Kleintiere sind nicht genehmigungspflichtig. Das betrifft ganz bestimmt Hasen, aber auch Katzen.
Und bei Puschel liegt der Fall auch bzgl. des Hundes gar nicht so klar, denn immerhin befindet sich noch ein Hund im Haus. Und es kann nicht einfach mit zweierlei Maß gemessen werden.
Rechtlich abzuklären ist die dumme Geschiche mit der Unterschrift.
Ich schätze, das kann wirlich nur ein Anwalt.
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Hallo bine und auserirdische bis jetzt hat sich noch nichts getan denn heute ist der 7.3.06 und Charly ist noch hier.Ich hoffe das es in den sand verläuft,weil ja wie gesagt hier im Haus ein Kampfhund lebt zur Miete und ich bin Eigentümer.
------------- ---------------
Und dann ist da noch der Beschluss der von 1974 wovon die meisten Bewohner schon verstorben sind,und ich habe jetzt erfahren das es von diesem beschluss kein Protokoll gibt. Also hat der Verwalter nichts in der Hand. whistling.gif
Jetzt kann ich nur abwarten und Tee trinken was jetzt die Woche kommt.
user posted image
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Hach der ist so süß und knuffig...voll die großen Ohren... biggrin.gif

Ich bin immer noch überzeugt, daß du ihn behalten kannst...
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Ich frage mich, wer kann gegen den süssen charley was haben?! mad.gif
Ist nicht nett!!! Menno, wenns um lärm und dreck geht, dann müssten man ja kinder auch verbieten, denn kinder sind manchmal auch laut und nehmen dreck mit ins haus! oder?! ABER bitte nicht falsch verstehen, ich habe ÜBERHAUPT nichts gegen Kinder! Aber wenn die Vermieter schon schwierig tun möchten, dann doch gleich! oder? wacko.gif
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Zitat (puschel515, 17.02.2006)


Hilfe


Brauche dringend Hilfe,es geht um unseren Hund.Also fangen wir mal von vorne an.Vor 3Jahren haben wir uns eine Eigentumswohnung gekauft,aber wir bekamen die Wohnung nur, wenn wir einen Zettel unterschreiben das wir uns nie wieder einen Hund kaufen oder zulegen werden(hatten damals unseren alten kranken Zwergschnauzer ).Das erfolgte quarsi unter druck.Als wir unseren Hund dann einschläfern lassen mußten ,war für alle hier im Haus die Welt in Ortnung nur nicht für mich,ich vermisste Ihn .Nach 1.Jahr konnte ich nicht mehr und habe mir wieder einen gekauft.Bei uns im Haus lebt ein Kampfhund ist auf der letzten Versammlung zur sprache gekommen wer gegen das Tier ist alle sagten nichts wir dulden das Tier.Gestern bekam ich einen Brief vom Anwalt das ich meinen Welpen bis zum 7.3.06 zu entfernen habe ist das rechtens .Bitte ist einer unter Euch der sich mit soetwas auskennt??? cry_1.gif cry_1.gif cry_1.gif cry_1.gif cry_1.gif

Auch in einer Eigentümerversammlung geht es nicht, dass EINEM die Hundehaltung (sogar KAMPFHUNDEHALTUNG!!) erlaubt wird und EINEM ANDEREN wird die Hundehaltung nicht erlaubt!!!!

Sprich doch nochmal mit dem Verwalter (sowas habt Ihr ja bestimmt [denn unsere Eigentümergemeinschaft hat auch einen Verwalter, der z. B. die Eigentümerversammlungen leitet])

Außerdem gehören Hunde zu den Kleintieren und die sind GRUNDSÄTZLICH in Wohnungen erlaubt (hab ich mal irgenwo gehört oder gelesen, weiß nicht mehr so genau)

Viel Glück thumbup.gif

Liebe Grüße

schwabinchen
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Hey Puschel!
Na, kuschelst Du mit Charly? biggrin.gif
Hat der Anwalt was gesagt oder geschrieben???
Sorry, wenn ich Dich nerv, aber ich finde das was da mit Euch versucht wird ist eine große Schweinerei!!! ranting.gif
Ich wünsche mir so, dass Dein Charly bei Dir bleiben darf!
Drück Dir alle verfügbaren Daumen!!!
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Mensch Puschel,

euer Charly hat irgendwie ein bisschen Ähnlichkeit mit meinem Patenhund.
Und der ist der einzige Mann, der bei mir wohnen dürfte wub.gif
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Ich finde, er sieht vor allem aus wie das Negativ von Idefix, dem Hund von Obelix laugh.gif

Bearbeitet von Urmel am 07.03.2006 20:40:53
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Jau, der hat was! Ich glaub nicht, dass da was passiert! Die Sachlage ist zu eindeutig!

Die sollen mal den Rand halten und sich um die wirklichen Probleme kümmern!

VG
MieleNa
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Zitat
Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.
Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. OLG Hamm (AZ: 4 ReMiet 5/80) Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen - LG Ulm (AZ: 1 S 286/89-01). Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. LG Berlin (AZ: 64 S 234/85).


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