Arbeitszeugnis mit versteckten Gemeinheiten

Hallo,

ich habe in meiner jetzigen Firma gekündigt, da ich ein besseres Jobangebot bekommen habe. Im Rahmen der Kündigung bat ich meinen alten Chef um ein Arbeitszeugnis. Dies sieht auf den ersten Blick sehr gute aus. Allerdings nur auf den ersten. tatsächlich enthält es viele Doppeldeutigkeiten. Zum Beispiel ...er war immer bemüht... oder ... er war immer sehr offen in seinen Äußerungen...
Ersteres suggeriert dass ich meine Aufgaben nicht erfüllen konnte, das zweite das ich ein Nörgelkopp bin. Das ganze Zeugnis wimmelt von solchen Äußerungen. Nun habe ich im Netz gesucht und unter anderem das hier gefunden: http://www.karrierepropeller.de/arbeitszeu...teile-gerichte/. Nun weiß ich also das ich klagen kann. Allerdings weiß ich nicht ob der ganze Stress Sinn hat, da ich niemanden kenne der gegen so ein Arbeitszeugnis geklagt hat. Allerdings will ich mir das auch nicht bieten lassen, da so ein Zeugnis auch in einigen Jahren noch für viel Aufregung sorgen kann. Das ganze hat mein Chef nur gemacht, weil er sauer ist, dass ich gekündigt habe.
Was meint Ihr? Lohnt sich eine solche Klage und wie stehen die Aussichten auf Erfolg?

Tipp der Redaktion: Lass dein Arbeitszeugnis von einem Anwalt prüfen - hier klicken!

Hallo Günni,

normalerweise lohnt sich eine solche Klage immer. Denn Du solltest eins bedenken: den neuen Job hast Du ohne das Zeugnis bekommen, bei jeder zukünftigen Bewerbung wirst Du dieses Zeugnis vorlegen müssen.
Allerdings musst Du Dir sicher sein, beweisen zu können, dass das, was da im Zeugnis steht, so nicht richtig ist. Und die Bewertung Deiner Erfolgsaussichten kann, wenn überhaupt, nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht durchführen.
Also solltest Du entweder zu einem Anwalt gehen, oder, falls Du Mitglied bist, zum für Dich zuständigen Gewerkschaftsbüro. Die haben nämlich auch Anwälte.
Dir jetzt was zu raten ist schlecht, da wir das Zeugnis nicht kennen und ausserdem keine Anwälte sind.

Gruß

Highlander
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Bevor ich klage oder zum Antwalt renne, würde ich erst noch mal mit dem Chef reden und ihn bitten die beiden Punkte rauszunehmen.
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Wenn er das schon gemacht hat, bleibt ihm nur, das Zeugnis zu akzeptieren oder mit einem Anwalt über die Erfolgsaussichten einer Klage zu sprechen.

Gruß

Highlander
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Der Chef ändert das garantiert nicht freiwillig. Der redet nicht mal mehr mit mir. Ich werde mal ein Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Kann einer was empfehlen? Ich meine in Zeiten des Internets kann man das ja auch online abwickeln.
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Hallo Günni,

da sehe ich außerdem (falls Anwalt oder Gewerkschaft zu teuer) 2 Möglichkeiten:

Das Zeugnis nach Deinen Vorstellungen überarbeiten und den Arbeitgeber bitten, Dir ein entsprechendes neues zu erstellen. Wenn es erforderlich ist, würde ich dezent auf das Arbeitsgericht hinweisen.

Wenn er sich stur stellt, dann gehe bald zum nächsten Arbeitgericht zur Rechtsantragstelle. Die nehmen eine Klage auf und beraten über das Verfahren und die Kosten - es fallen nur die Gerichtsgebühren an, die nicht hoch sind.

So ein Zeugnis würde ich persönlich keinesfalls akzeptieren.

Viel Erfolg - Beby
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Zitat (viertelvorsieben, 31.08.2015)
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Ich glaube, dass das in dieser Kategorie automatisch gemacht wird. ("Job-Börse") um "Missverständnissen" vorzubeugen.
Gilt wohl für meinen genauso wie für deinen Beitrag-. biggrin.gif
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Ich kann jetzt nicht 100%ig aus dem Eingangstext schließen, dass ein Gespräch mit dem Arbeitgeber stattgefunden hat. Falls ja, bleibt eigentlich nur, wie schon empfohlen, der Weg zu einer Gewerkschaft oder zum Rechtsanwalt.
Falls nein, kann man auch sein Zeugnis nochmal selbst formulieren und es dem Arbeitgeber zur Unterschrift vorlegen. Das ist durchaus üblich. Vielleicht akzeptiert der AG nicht alle Formulierungen und möchte etwas ändern. Negativ darf es jedenfalls nicht sein, wenn ja, muss er es begründen und das am besten in einem persönlichen Gespräch.
Sollten die jetzt sehr schwammigen Äußerungen aufgrund der Kündigungsverärgerung entstanden sein, aber nichts mit der eigentlichen Leistung zu tun haben, wird sich der AG in der Regel auf das neu formulierte Zeugnis einlassen. Er weiß auch, dass ein Gang zum Rechtsanwalt nicht günstig ist für ihn, es sei denn, er hat berechtigte Gründe.
Ich selbst würde es zunächst neu formulieren und vorlegen. Was auch immer du tust: Viel Erfolg!
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Zitat (viertelvorsieben, 31.08.2015)
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Dieser Frage schließe ich mich an.
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Ich habe gefunden, warum die Beiträge hier moderiert werden:

Moderation

Dann ist die Frage hier auch nicht ganz richtig gewesen wink.gif
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Genau. Hatte ich doch schon gesagt. whistling.gif
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Konnte ich aber nicht lesen, liebe @Dahlie. Ich hatte schon geschrieben und abgeschickt, da waren deine Beiträge noch nicht durch die Moderation gegangen und genehmigt whistling.gif
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Ich hätte jetzt auch den Anwalt der Gewerkschaft empfohlen.

Ansonsten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, der den Chef anschreibt mit der Bitte das Arbeitszeugnis zu überarbeiten bzw. neu auszustellen.
Ist aber nicht ganz Preiswert. wink.gif Der Gebührenspiegel der Anwälte wurde erhöht.

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Ich hatte es in den Hotels auch schon mal, daß mir ein Zeugnis nicht so ganz gefallen hat. Obwohl bei mir nie irgendwelche Gemeinheiten drin standen. Bei meinen Zeugnissen bin ich etwas pingelig. Daher habe ich immer einfach zum Chef bzw. Chefin gegangen und habe gesagt, was mir daran nicht gefällt. Meistnes lief es auf "schreib Dir halt ein eigenes und ich unterschreibe es" raus. War mir auch immer recht.

Wie gesagt, bei mir waren nie Gemeinheiten drin.

Von daher mein Rat: erst zum Chef und reden, was Du ja schon hast. Dann finde ich den Tip von Drachima sehr gut: selber eines schreiben, eine Kopie vom entsprechenden Paragraphen aus dem Arbeitsrecht dazu und ihm vorlegen. Je nachdem wie der Chef drauf ist noch eine kurze Notiz im Sinne von "wir wollen doch beide die Kosten für Anwalt und Gericht sparen". Das ist weder eine Drohung noch sonst etwas, sondern einfach nur eine Tatsache.
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... und ich frag mich schon ewig: wozu überhaupt Zeugnisse, wenn doch nie drinstehen darf, was definitiv war.
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...das frage ich mich auch häufig. Das wichtigste am Arbeitszeugnis ist eigentlich nur noch die Auflistung der Tätigkeiten und ob was fehlt. Wenn jemand aus einem Job mit Führungsverantwortung kommt, aber das Zeugnis kein Wort über seine Führungsqualitäten enthält, ist das ein Genickbruch. Ansonsten wissen aber eigentlich alle Personaler, dass Zeugnisse Schwachfug sind. Da ist man als Arbeitgeber mittlerweile so durch Urteile gebunden, dass man am Besten einfach nur die Floskeln aus dem Zeugnisgenerator zusammenleimt und gut ist's.
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...und bei uns gibt es gar kein Arbeitszeugniss, danach kräht kein Hahn whistling.gif
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Hallo ,

ich würde erst einmal in mich gehen und sachlich und emotionslos prüfen ob die Beurteilung stimmt. Warum sollte ein Arbeitgeber Unwahrheiten sagen.
Arbeitnehmer überschätzen sich oftmals.
Der Arbeitgeber wird sich seine Beurteilung sicher gut überlegt haben.
Ein Anwalt wird Dir immer zu Munde reden - der will nämlich nur Deine Kohle.

LG OD
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Zitat (OttoDressel, 06.09.2015)

ich würde erst einmal in mich gehen und sachlich und emotionslos prüfen ob die Beurteilung stimmt. Warum sollte ein Arbeitgeber Unwahrheiten sagen.


Das unterstütze ich auch. thumbup.gif

Ich habe auch selbst Zeugnisse erstellt.
Und ich habe Zeugnisse beurteilen müssen.
Und ich war 10 Jahre Personalratsvorsitzende.

Es hat genug Gelegenheiten gegeben, bei denen NIEMAND das herausgegebenen Zeugnis freiwillig unterschreiben wollte, aber irgendeiner musste dann.
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Hey,jetzt bin ich schon so lange dabei aber von Jobbörse habe ich noch nie gehört...
Da muss ich mich jetzt aber mal durchlesen.
...ja,ich denke auch,dieser Beitrag gehört nicht hier her. - Aber trotzdem einen "kurzen" Satz zur Frage : Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein gutes Zeugnis ohne Fallstricke auszustellen,egal wie die Umstände der Kündigung sind/waren.Die allermeisten Arbeitnehmer müssten eigentlich in diesen Zeiten in der Ver.di sein.Dort gibt es Anwälte die sich nur auf Arbeitsrecht spezialisiert haben.
Viel Glück
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Zitat (OttoDressel, 06.09.2015)
ich würde erst einmal in mich gehen und sachlich und emotionslos prüfen ob die Beurteilung stimmt. Warum sollte ein Arbeitgeber Unwahrheiten sagen.



Genau so sehe ich das auch thumbup.gif

Ich war 10 Jahre Personalratsvorsitzende.
Und ich habe zeitweise selbst Zeugnisse geschrieben.
Und ich habe Zeugnisse bei Einstellungen beurteilt.

Es hat genug Gelegenheiten gegeben, bei denen keiner das erstellt Zeugnis freiwillig unterschreiben wollte, aber irgendwer am Ende doch musste.
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Also bitte, soviel ich weiß, darf kein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen, das dem Arbeitnehmer zum Nachteil gereicht.
Wenn es Diskrepanzen gegeben hat, muss ein Tätigkeit bezogenes Zeugnis ausgestellt werden ohne Wertung über die Qualität der Arbeit. Das heißt, die im Arbeitsvertrag beschriebenen Tätigkeiten werden als Aufgabengebiet aufgelistet und gut isses.
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Hallo, da ich jahrelang selbst Zeugnisse geschrieben habe, ohne versteckte Gemeinheiten, weiß ich aber, dass man als Schreiber ein positives Zeugnis formulieren muss, dass den Bewerber nicht am Arbeitsmarkt benachteiligt. Ein Gang zum Arbeitsgericht ist auf jeden Fall erfolgreich und kostenlos, man muss nicht zum Anwalt. Es gibt sogar den Spruch, wenn man jemanden loswerden will, muss man ihn wegloben. Es gibt ja auch Menschen, die nicht im Team arbeiten können.
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Aber das wissen wir doch alle.
Auch der TE weiß das.
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Wie lange dauert das denn, bis Kommentare freigeschaltet werden? Wenn das bei Jobangeboten so lange dauert, sollte der Armin das Thema vielleicht in einen schnelleren Forumsteil verschieben, weil es hier Habicht um einen Job selbst, sondern um Probleme beim Jobwechsel geht.
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Das versteh ich jetzt irgendwie nicht so richtig, Mafalda!!!

Musst Dein Posting bitte etwas naeher erklären!
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@Mäusel. Ich hatte gestern Morgen einen Kommentar zum Thema gepostet, der dann mit so einer Bemerkung gespeichert wurde, wie "der Moderator wird den Kommentar prüfen und freischalten". Aus dem bisherigen Thread hatte ich geschlossen, dass hier eigentlich der Ort fürJobbörse ist und damit es keine unerwünschten Jobangebote gibt, wird hält geprüft. Heute Morgen war mein Kommentar von gestern immer noch nicht freigeschaltet und da hatte ich hält mal nachgefragt. Jetzt ist nur der Kommentar zum Kommentar da, der eigentliche Kommentar wird immer noch geprüft.

Was ich eigentlich sagen wollte ist: @ OttoDressel und afina, ich sehe es garnicht so, dass der Arbeitgeber Recht hat mit Formulierungen wie " hat sich immer bemüht ..."
Das ist in Zeugnissprache die klare Note 5. Und wenn er sich über die Kündigung ärgert, dann bestimmt nicht weil er einen mangelhaften Mitarbeiter los wird.
Wenn in Zeugnissen ein Mangel beschrieben wird, dann muss der Chef auch dazu sagen, ob er den Mitarbeiter je darauf angesprochen hat oder ob es Abmahnungen gegeben hat. Er mus seine schlechte Bewertung anhand von Überprüfbarkeit Beobachtungen rechtfertigen können. Sonst hat es keinen Bestand vor dem Arbeitsgericht.
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Besten Dank für die Ausführungen, Mafalda!

Ich moechte Dich aber darauf hinweisen, dass ich keinesfalls mit "Maeusel" angesprochen werden möchte! Ich bin und bleibe Murmeltier!!

Nix für ungut, Mafalda, aber das ist mir schon wichtig!! :-)
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Murmeltier Murmeltier Murmeltier Marmorta bei so vielen Nagetierchen, die hier rumwuseln, kann ein Mafaldalein ja wirklich durcheinander kommen. Aber du bist Murmeltier schaem.gif keineahnung.gif verwirrt.gif haare_raufen.gif oops.gif
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***Liebe Leute, die Jobbörse ist ein moderiertes Forum. Das bedeutet, dass wir Mods bei jedem neuen Beitrag eine Mail bekommen und ihn im System von Hand freischalten müssen. Deshalb wäre es superlieb, wenn ihr in den moderierten Foren noch mehr drauf achten könntet, dass ihr beim Thema bleibt. Danke! ***
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Zitat (Cambria, 09.09.2015)
***Liebe Leute, die Jobbörse ist ein moderiertes Forum. Das bedeutet, dass wir Mods bei jedem neuen Beitrag eine Mail bekommen und ihn im System von Hand freischalten müssen. Deshalb wäre es superlieb, wenn ihr in den moderierten Foren noch mehr drauf achten könntet, dass ihr beim Thema bleibt. Danke! ***

†** Liebe Cambria: Der ganze Thread ist doch hier fehl am Platz! Deswegen ja mein Vorschlag vom 9.9, ihn in einen unmoderierten Teil des Forums zu verschieben, z.B. in Allgemein/Job und Karriere. Es werden hier doch Karrierefragen gestellt und Tipps dazu gegeben, keine Jobangebot gemacht, die moderiert werden müssten. Meine Antwort vom 8.9. wurde gar nicht freigeschaltet.
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Hallo,
aus gegebenen Anlass empfehle ich auch, egal ob es sich dabei um das Arbeitszeugnis nach Kündigung oder freiwilligen Austritt handelt, nochmal genau nachzuforschen. Zum beispiel muss es ja auch eine Personalakte geben, die über die jeweiligen Mitarbeiter genau berichtet.
Hier sind zum beispiel Abmahnung, verhalten, etc. aufgeführt. genaueres steht zB hier erklärt : www.abmahnung.org/personalakte/ und daher würde ich, wenn es wirklich nicht anders geht, einfach mal bei der Firma oder dem chef nachfragen und eine Einsicht beantragen. man kann ja schließlich nichts in ein Zeugnis schreiben, was nicht über die Zeit der Arbeit auch in der Personalakte steht. Richtig?

Bearbeitet von Wattilein am 15.01.2016 12:39:29
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Hi,

sorry, habe jetzt erst gesehen, dass der Beitrag schon ewig her ist..... Aber für de in einer ähnlichen Situation lass ich sie noch mal raus:

Mach das Zeugnis mit einem Anwalt klar! Egal wie viel Arbeit, Aufwand, unangenehme Rückschau das für dich ist.
Leider können nur Betriebe Zeugnisse ausstellen und der Arbeitnehmer nicht für den Betrieb.
Das ist nicht fair und darum hast du zumindest das Recht, dich zu wehren.
Überleg dir, welche Stärken du hast und wohin du gehen willst und versuch, dass das noch mir reinkommt.
Der Anwalt wird dir raten, erst selbst auf den Betrieb zuzugehen. In den wenigeren Fällen gehts, wenn Widerstände bleiben,
gerichtlich zur Sache.
Manche sagen, man kann ja im Bewerbungsgespräch sich selbst gut präsentieren und wenn die Chemie stimmt, ist das Zeugnis wurscht. Auch das kann gehen. Aber - meine Rat - geh auf Nummer sicher.

Do it smile.gif

Bearbeitet von Grün1000 am 12.09.2019 11:08:17
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Man muss halt auch immer einkalkulieren, dass am Arbeitsgericht jeder seine Kosten selbst trägt. Und nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt Arbeitsrecht ab.

Deshalb: in die Gewerkschaft eintreten, denn da ist Arbeits- und teilweise Sozialrechtsschutz mit im Beitrag enthalten.
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