Fristlose Kündigung (Wohnung)?

Hallo zusammen,

eine gute Freundin von mir hat ein ziemliches Problem.Sie wohnt zur MIete in einem Mehrfamilienhaus. Seit einiger Zeit wohnen nun recht junge Leute über ihr, die ihr das Leben schwer machen. Das geht von permanenter Lärmbelästigung durch laute Musik und Hundegebell, über extremen Gestank bis hin zu Müll im Hausflur (bei dem die Nachbarn auch noch nicht mal den Putzdienst erledigen). Der Vermieter hat die Nachbarn versucht zu ermahnen, aber alles blieb beim Alten. Nun sagt er, er kann nichts mehr machen (oder will einfach nicht). Eine andere Wohnung, die direkt an die Nachbar grenzt, steht momentan leer, weshalb sich die anderen im Haus wahrscheinlich wohl nicht allzu gestört von dem betreffenden Nachbarn fühlen.

Bevor es nun Ewigkeiten hin und her geht, hat sie sich entschlossen, fristlos zu kündigen. Zum Glück hat sie auch schon eine gleichwertige Wohnung woanders gefunden. Nun meine Frage an euch: Habt ihr Erfahrungen mit einer fristlosen Kündigung? Meint ihr, der Vermieter wird sie in diesem Fall akzeptieren? Und was haltet ihr von dem Musterschreiben auf dieser Seite: http://www.fristlosekuendigung.com/mietrecht/muster/? Meint ihr, das kann man so übernehmen?Oder muss Gisela (meine Freundin) zwingend zu einem Anwalt?

Ich kenne mich leider mit dem Thema nicht so gut aus und dachte, vielleicht gibt es ja jemanden unter euch, der mir helfen kann.

Grüße, Martina

Bearbeitet von Amplad60 am 16.08.2016 16:13:33
Nö, ich werde hier keine rechtliche Beratung machen, das darf man nämlich als Laie nicht. Wendet euch bitte an einen Rechtsanwalt, den Mieterverein oder ähnliches.
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Ich kann dem nur zustimmen: Mieterverein etwa.
Hat deine Freundin was Schriftliches in der Hand, oder z.B. Protokolle über den Lärm und über Kontakte mit dem Vermieter?
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Ich bin zwar kein Laie, werde aber auch nicht beraten wink.gif

Mein heißer Tip: sie soll Mitglied im Mieterbund werden. Da gibt es günstigen Rechtsrat, Muster schreiben und unter Umständen sogar Vertretung vorm Gericht.
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muß da Dahlie zustimmen mit einem Lärmprotokoll.Das muß deine Freundin mindestens 3.Monate führen.
Mit Wochentag,Datum Uhrzeit und was für Lärm.
Mußten wir auch schon von unserer Hausverwaltung machen.Dieses Protokoll wird dem
Vermieter dann übersandt.
So einfach ist das mit einer Fristlosen Kündigung leider Heute nicht mehr.
Würde mir Auskunft über einen Anwalt holen
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Zitat (Cambria, 16.08.2016)
Mein heißer Tip: sie soll Mitglied im Mieterbund werden. Da gibt es günstigen Rechtsrat, Muster schreiben und unter Umständen sogar Vertretung vorm Gericht.

Stimme zu.
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Danke für die vielen und schnellen Antworten. smile.gif

Na klar, ich wollte ja auch keine Rechtsberatung bekommen, sondern dachte, vielleicht hat einer unter euch schon einmal Erfahrungen damit gemacht. Vielleicht habe ich mich auch nicht ganz so gut ausgedrückt.

Gut, dann wird sie wohl nicht um einen Anwalt herumkommen. Ich hab mir das alles nicht so schwierig vorgestellt, wie es zu sein scheint. Auf die Idee mit dem Mieterbund bin ich noch gar nicht gekommen.

Ich danke euch allen für die Tipps! Ich hatte noch nie solche Probleme und bin da wirklich nicht so informiert. Da kommt man dann oft gar nicht darauf. Ich leite das alles weiter und hoffe, dass meine Freundin bald wieder ihre Ruhe hat.

Habt ein schönes Wochenende!

Grüße
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Aus eigener leidvoller Erfahrung mit extrem lauten "Übermietern" und einem absolut untätigen Vermieter, kann ich folgendes zu dem Thema beitragen:
- Ich habe jahrelang bei nächtlicher Ruhestörung die Polizei gerufen und genau protokolliert, wann .
Teilweise drei Mal in der Woche.
- Ich habe, da alleine lebend, Zeugen bei mir übernachten lassen.
- Natürlich habe ich den Vermieter informiert, der aber immer nur den Satz für mich übrig hatte, dass
ich die Polizei zu Hilfe rufen solle, er selbst blieb untätig
- Die zuhilfe gerufenen Polizisten reagierten sehr unterschiedlich, teils setzten sie sich ein, teils
wurde ich von den Ordnungshütern angemacht, dass ich Kindergeschrei- und stundenlanges Herumtoben zu tolerieren hätte (nachts um 2 Uhr!). Bevor die Familie auszog, wollte die Polizei keine Beamten mehr schicken, da es sich um eine private und keine im öffentlichen Interesse liegende Angelegenheit handele.
- in Gegenwart von Polizisten wurde ich von den "Übermietern" mit Halsabschneiden bedroht. Als ich eine entsprechende schriftliche Zeugenaussage der Polizisten anfragte, will keiner etwas gesehen und gehört haben.
- Der von mir beauftragte Anwalt hatte mit den Anschreiben an den Vermieter ebenso wenig Erfolg, wie ich. Der Vermieter reagierte einfach nicht, selbst, als die Chaosfamilie über mir (Sozialhilfeempfänger, bei denen Schadensersatz nicht zu erwarten, geschweige einklagbar war) mein Badezimmer mehrmals unter Wasser setzte.
- Um Lärmbelästigung als Grund anerkannt zu bekommen, muss man sehr genau beweisen können. In manchen Bundesländern wird, bevor ein Gericht sich damit beschäftigt, ein Schiedsverfahren vorausgesetzt.
- Um fristlos kündigen zu können, müssen schwerwiegende Mängel in der Wohnung vorliegen, die zu beheben der Vermieter sich über längere Zeit weigert. Eine genaue Dokumentation der Vorkommnisse ist unbedingt nötig! Man sollte da zunächst die legalen Mittel als Mieter ausschöpfen, eines davon wäre Mietminderung. Näheres dazu erfährt man bei den in vorhergehenden Kommentaren bereits genannten Stellen.
- Der Vermieter wird zunächst versuchen, eine fristlose Kündigung zu verhindern, entgeht ihm doch dadurch Mieteinnahme. Ihm ist der Lärm bekannt, damit kann er damit rechnen, dass neue Mieter, sobald sie den Krach mitbekommen, ebenfalls schnell wieder ausziehen, oder gar vor Mietantritt vom Mietwunsch zurücktreten, sobald Hausbewohner die Interessenten informieren, was im Hause los ist.
Der Vermieter der Wohnung über mir hat sich um Nichts gekümmert, sobald MIeter in die Wohnung eingezogen waren. Wenn sich allerdings vor Neuvermietung Mietinteressenten zur Wohnungsbesichtigung angekündigt hatten, dann stand er stundenlang vor der Haustür Wache, damit ja keiner der Hausbewohner mit den eventuellen Neumietern ins Gespräch kam, um sie darüber zu informieren, wie untätig der Vermieter in allen Belangen ist.

In meinem Fall ist die Situation so, dass ich nicht einfach kündigen und ausziehen kann. Ich lebe in meiner Eigentumswohnung, bin keine Mieterin. Die Wohnung über mir gehört einem anderen Eigentümer, der seine Wohnung vermietet und selbst nicht im Haus wohnt. Diese Konstellation ist insofern noch besonders, als man gegenüber den Mietern anderer Wohnungen so gut wie keine rechtliche Handhabe hat, man muss immer über den Vermieter dieser Wohnungen gehen. Und, wenn der alles untätig aussitzt, ist man der Gelackmeierte, bleibt auf Anwaltskosten sitzen und ärgert sich über schlaflose Nächte.

Ich wünsche viel Erfolg!

Bearbeitet von whirlwind am 21.08.2016 12:35:44
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Sehr, sehr ärgerlich.
Es gibt aber auch die Eigentümerversammlung...
Und wenn du im Mieterverein Mitglied bist, übernimmt der Verein die Anwaltskosten - vorher informieren natürlich.
Manche Mietervereine haben eine Sperrfrist, innerhalb davon übernehmen sie das dann nicht.
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Ich würde den Vermieter einfach mal fragen.
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Also bei uns (Österreich) kommt da die Polizei und hilft (schon ausprobiert!).
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In einem ähnlich gelagerten Fall im Bekanntenkreis haben sich die restlichen Eigentümer zusammen getan und den Übeltäter raus geklagt. Restliche Eigentümer deshalb, weil der Übeltäter selbst ein Eigentümer war. Aber er musste die Wohnung verkaufen. Es gibt also Mittel und Wege.
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@ Drachima: Leider wohne ich in einer Eigentumswohnungsanlage, in der ein Eigentümer dem anderen über lange Jahre hinweg die Butter auf dem Brot nicht gegönnt hat. Ich war eine der ersten, die in diesem ehemaligen Mietshaus eine Wohnung gekauft hat, die größte mit eigener Garage, Terrasse und Garten - die ehemalige Hauseigentümerwohnung. Damals wusste ich nicht, dass es einen Mitbewerber gab, der sich dann mit einer anderen Wohnung im Haus zufrieden gab. Bevor ich als friedliebender Mensch überhaupt registriert hatte, dass und worum er mich befehdet, hatte er die hinzukommenden Käufer zum größten Teil auf seine Seite gezogen, und - wie wir inzwischen herausbekommen haben - den damaligen Hausverwalter mit Sonderzahlungen auf seine Seite gebracht.
Nachdem sich dieser Miteigentümer im Laufe der Jahre dadurch ausgezeichnet hatte, dass er eigenmächtig und ohne Genehmigung der Miteigentümer an seiner Wohnung herumändert, anbaut und Räumlichkeiten einer nicht genehmigten Nutzung zuführt, während er bei MIteigentümern alles, was ihm nicht passt (und es passt ihm gar nichts, was Miteigentümer an ihrer Wohnung zur Modernisierung planen), in Eigentümerabstimmungen zu Fall bringt, ist die Stimmung für ihn ins Gegenteil gekippt. Er hat uns schon viel Geld für Prozesse und gerichtliche Vergleiche gekostet, da die Rechtsschutzversicherungen nicht unendlich Deckungszusage erteilen.
Unser Hausquerulant versucht nun, sich bei jedem neuen Mieter in der Wohnung über mir einzuschleimen, damit der Fotos macht von meiner Terrasse und meinem Garten, beides ist von der Wohnung des Querulanten nicht einzusehen.
Als er während meiner Abwesenheit über den Zaun zum Nachbargarten in meinen Garten gestiegen war und vom Garteneingang meiner Garage diese betreten und durchsucht hatte, was er auch noch großspurig während einer Eigentümerversammlung kundtat, habe ich ihm eine Abmahnung geschickt, die ihm für den Wiederholungsfall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruches androhte. Seitdem versucht er, mich über die Mieter über mir "auszuspionieren". Was auch immer ich im Garten anpflanze, er meckert und verlangt Entfernung, mit der Begründung, dass der Garten Gemeinschaftseigentum sei, mir nur zu alleiniger Sondernutzung überlassen.
Als ich das damals marode Terrassendach auf meine Kosten erneuern ließ, forderte er, dass ich es wieder abreißen lasse, weil die Eigentümergemeinschaft die Erneuerung nicht genehmigt hatte.
Ich war damals so blauäugig, dass ich nicht wusste, dass die Eigentümergemeinschaft ihren Segen dazu geben muss, aber auch die Kosten tragen muss, da das Dach Teil des Gemeinschaftseigentums Außenwand ist. Die Eigentümer waren damals vernünftiger und haben mir "nur" die alleinigen zukünftigen Kosten für das Dach auferlegt.
Das Gleiche mit der Heizung: in meiner Wohnung waren fast alle Heizkörper leck, sie mussten dringend erneuert werden. Der beauftragte Klempner stellte fest, dass die damalige Öl-Zentraleizung uneffektiv und überaltert war, kündigte Erneuerung innerhalb von zwei Jahren an (was so eintraf), und riet mir, mich von der alten Ölzentralheizung zu einer modernen Gasetagenheizung umzuentscheiden, nach Eigentumswohnungsrecht eine durch die Miteigentümer bewilligungspflichtige Maßnahme
Der korrupte Verwalter verweigerte mir eine außerplanmäßige Eigentümerversammlung, so bin ich von Eigentümer zu Eigentümer gezogen, um mir deren Bewilligung unterschreiben zu lassen. Bis auf den Querulanten haben mir alle Miteigentümer die Bewilligung unterschrieben und mich von der weiteren finanziellen Zuständigkeit für die Zentralheizung entlastet, so habe ich den Umbau in Auftrag gegeben.
In der nächsten Eigentümerversammlung wurde ich dann, nachdem der Querulant im Hause völlige Lügen über die schädliche Wirkung meiner Gasetagenheizung auf die Leitungen der bestehenden Heizung verbreitet hatte, dazu verdonnert, weiterhin für Reparaturen und Erneuerung der Hausheizung mitzubezahlen. Was mich anteilmäßig inzwischen einen neuen Gasbrenner gekostet hat, dem demnächst der Nachfolger droht. Ich habe diese Gemeinschaftsheizung ganze drei Jahre genutzt, bezahle mittlerweile aber seit 27 Jahren dafür, ohne, was von dieser Heizung zu haben. Leider hat mich mein Ex-Mann, Rechtsanwalt, nach dem Eigentümerbeschluss damals falsch beraten, ich hätte innerhalb von 4 Wochen gegen den Beschluss klagen sollen (vermutlich mit Erfolg), er hingegen riet mir, den Beschluss zu akzeptieren.
Der Hausquerulant hat sich -ohne Genehmigungsbeschluss der Miteigentümer- ein Jahr nach mir von der Zentralheizung abgehängt und 10 Jahre später wieder angekoppelt. Keiner weiß, wie lange er von den Heizkosten anderer schmarotzt hat.
Noch ein paar Episoden? Ich könnte inzwischen ein dickes Buch damit füllen.
Ich kann nur jedem, der eine Eigentumswohnung kaufen will, dringend raten, sich über Mitbewohner, Nachbarn und - besonders wichtig- das Wohnungseigentumsrecht im Vorfeld zu informieren. Beim Kaufabschluss ist genau zu prüfen, was Eigentum, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Gemeinschaftseigentum zur Sondernutzung zugunsten eines Eigentümers ist, die Kenntnis darüber spart später viel Ärger und Frust.Lieber im Vorfeld des Vertragsabschlusses Geld investieren, den Vertrag einem Notar des Vertrauens zeigen und sich über juristische Unklarheiten informieren, als zu unterschreiben und im Nachhinein festzustellen, dass die eigene Gutgläubigkeit verdammt teuer zu stehen kommt.
Als Mieter hat man in bestimmten Situationen mehr Rechte als als Eigentümer.
Mit den bisherigen Erfahrungen würde ich wohl heute keine Eigentumswohnung mehr kaufen.
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@whirlwind, ganz ehrlich, bei dem Stress würde ich die Wohnung verkaufen und mir was Neues suchen. Ich weiss jetzt nicht, wie alt Du bist, aber willst Du Dir den Zirkus für den Rest Deines Lebens antun ?
Die Engländer drücken es sehr schön aus: "My home is my castle". . Dies impliziert ja auch Sicherheit, Geborgenheit, Wohlfühlen. Das sehe ich, in Deinem Fall, leider nicht mehr.
Vielleicht lieber noch mal den Stress mit Wohnung verkaufen, was Neues kaufen, umziehen........., aber dann hast Du wahrscheinlich Ruhe und auf jeden Fall eine bessere Wohn- und, vor allem, Lebensqualität.

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Zitat (Bücherwurm, 21.08.2016)
@whirlwind, ganz ehrlich, bei dem Stress würde ich die Wohnung verkaufen und mir was Neues suchen.

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@ bücherwurm: Danke für die Blumen!
Einen Verkauf meiner Wohnung habe ich auch schon in Betracht gezogen, Dagegen spricht, dass ich viel Zeit und Geld in die altersgerechte Renovierung der Wohnung und Neugestaltung des Gartens gesteckt habe, was ich bei Verkauf nie erstattet bekäme, die Wohnung günstig zur Stadtmitte und doch im Grünen liegt, ich in wenigen Minuten öffentliche Verkehrsmittel erreiche (für den Fall, dass ich mal nicht mehr
Aber es waren lange, schlimme Jahre!
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Auf gar keinen Fall den Mieterverein mit der Sache betrauen, dort befinden sich meistens Laien, oder wie damals in meinem Fall, ein verkorkster, alkoholisierter, Zigarre paffender "Anwalt" icon_mauer.gif . Der Mieterbund ist zwar relative teuer, aber es lohnt sich. Der ganze Schriftverkehr wurde von dort aus erledigt und wir sind zu unserem Recht gekommen.

Bearbeitet von Susi2 am 21.08.2016 23:00:13
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Zitat (Susi2, 21.08.2016)
oder wie damals in meinem Fall, ein verkorkster, alkoholisierter, Zigarre paffender "Anwalt"  icon_mauer.gif .

Susi2,

...da hast ja noch Glück gehabt mit deinen "Rechtsverdreher" meiner ist Mitten in der Verhandlung eingepennt und meinte dann noch: Ich soll mich nicht uffregen laugh.gif
Jetzt kann ich drüber lachen whistling.gif , aber den Typen habe ich wärmstens weiterempfohlen augenzwinkern.gif
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Achtung: Das hier ist keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Meinung: Der Vermieter muss sie nicht akzeptieren. Wenn du ein Problem mit dem Lärm der Nachbarn hast, musst du dich an deinen Vermieter wenden und er muss sich darum kümmern. Du solltest am Besten, wie bereits von anderen vorher geschrieben, ein Lärmprotokoll führen. Und wenn du dich so belästigt fühlst, kannst du die Polizei rufen. Sie wird zwar am Anfang wahrscheinlich nicht viel unternehmen, aber wenn das regelmäßig vorkommt, wird die Polizei auch nicht ständig Lust haben hinzufahren.
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@Tiaralouse: Das sind doch hanebüchene Ratschläge!
Was ist, wenn der Vermieter sich nicht darum kümmert? "Müssen" ist das eine, "Tun" das andere! Untätige Vermieter soll es häufiger geben, als man denkt! In Zeiten von Mangel an bezahlbarem Wohnraum wissen Vermieter doch ganz genau, dass sie gegenüber Mietern am längeren Hebel sitzen, und nutzen das auch reichlich aus. Nicht jeder Mieter hat Mumm, Finanzen und Energie, gegen den untätigen Vermieter mit Mietminderungen vorzugehen - zu leicht und schnell wird der dann tätig, indem er den Beschwerdeführer und Mietminderer aus der Wohnung kündigt. Ein Krachmieter stört den Vermieter nicht (die wenigsten Mieter sind laut, wenn der Vermieter im Hause wohnt!), wohl aber der, der die Miete mindert, der beschneidet den Vermieter nämlich da, wo er am empfindlichsten ist - am Geldbeutel.

Die Erfahrung mit der Polizei habe ich auch gemacht, irgendwann kommt die nicht mehr. Argument: "... ist kein öffentliches Interesse betroffen". Und dann stehste da mit deinem kurzen Hemd und die Krachnachbarn grinsen sich noch einen!
Mir gegenüber wurde doch von den Krachmachern über mir in Gegenwart von Polizeibeamten eine Morddrohung ausgesprochen, sollte ich weiterhin die Polizei zu Hilfe rufen. Die Polizisten sind weder vor Ort dagegen eingeschritten, noch waren beide Polizeibeamte (vorgeblich) in der Lage, den Vorfall zu bezeugen, als ich Strafanzeige stellen wollte. Die Polizistin meinte nur lahm, dass ich berücksichtigen müsse, dass Menschen anderer Nationalitäten einen anderen Lebensrythmus hätten und Kinder nun mal lauter seien (nachts um zwei Uhr, stundenlang und über Wochen bzw. Jahre hinweg!). Dass ich meinen Schlaf brauchte, um am nächsten Tag einer Horde unausgeschlafener Kinder etwas beizubringen, interessierte keinen.
Den Vermieter interessierte auch nicht, dass die Bande über mir Wasserschlachten im Badezimmer schlugen. Dass das Wasser durch meine Badezimmerdecke lief, ließ ihn noch nicht einmal auf diverse Schreiben meines eingeschalteten Anwaltes reagieren - mehr als zwei Jahre lang.
Gegen solche hartleibigen Vermieter hilft Dein lahmes ".. der Vermieter muss reagieren..." überhaupt nicht weiter.
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Zitat (whirlwind, 11.10.2016)
Den Vermieter interessierte auch nicht, dass die Bande über mir Wasserschlachten im Badezimmer schlugen. Dass das Wasser durch meine Badezimmerdecke lief, ließ ihn noch nicht einmal auf diverse Schreiben meines eingeschalteten Anwaltes reagieren - mehr als zwei Jahre lang.
Gegen solche hartleibigen Vermieter hilft Dein lahmes ".. der Vermieter muss reagieren..." überhaupt nicht weiter.

Ist aber leider so, da Dein Vermieter rechtlich Dein Vertragspartner ist. Mit ihm hast Du einen Mietvertrag, nicht mit den Nachbarn.

Hat den Miete kürzen nicht geholfen?
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