Unfall verursacht

Hey Leute,

ich habe ein kleines Problem und benötige eure Hilfe. Ich habe auch schon sehr viel im Internet recherchiert, komme aber nicht weiter. Und zwar hatte bin ich jemanden hinten reingefahren und der Beifahrer hat sich verletzt. Nun ist eine lange Zeit vergangen und die Person hat einen Adhäsionsantrag gestellt und möchte von mir Schmerzensgeld haben. ich weiß garnicht was ihc machen soll. Es war ja keine Absicht cry_1.gif
Einen Anwalt mit der Sache beauftragen.
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Nimm dir einen Anwalt und lasse dich beraten. Wir sind hier keine Rechtsauskunft, sondern ein Haushaltsforum flowers_2.gif
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das ist ja das Problem... ich habe nicht genügend Geld für einen Anwalt
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Zitat (Yildizzü, 13.01.2017)
das ist ja das Problem... ich habe nicht genügend Geld für einen Anwalt

aber für einen Affen ohmy.gif
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he was hat das damit zu tun? das mit dem affen ist nur eine überlegung ob das rechtlich erlaubt ist? ich dachte das ist ein forum wo die leute wenigstens versuchen zu helfen statt sich du unmöglich zu benehmen
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Gibt es in Berlin keine ÖRA (= öffentliche Rechtsauskunft) ? Da wird dir auch für kleines Geld geholfen whistling.gif
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Zitat (Yildizzü, 13.01.2017)
he was hat das damit zu tun? das mit dem affen ist nur eine überlegung ob das rechtlich erlaubt ist? ich dachte das ist ein forum wo die leute wenigstens versuchen zu helfen statt sich du unmöglich zu benehmen

Das hatte sich ehrlich gesagt etwas anders gelesen bzgl. des Affen. Aber "unmögliches Benehmen" war die Nachfrage meiner Meinung nach nicht. Vielleicht sehr direkt.

Du könntest beim Gericht fragen, ob du Prozesskostenhilfe bekommen würdest. Die muss beantragt werden. Voraussetzung dafür wäre, dass dein Einkommen entsprechend gering ist.
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Womit reingefahren? - Mit einem
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Genau, die haben auch Anwälte.
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Was heisst hier "lange Zeit"?
Evtl. ist das auch schon verjährt. Deine Versicherung ansprechen.

Gruß

Highlander
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Schmerzensgeld ist über die Kfz-Versicherung abgedeckt, soweit überhaupt berechtigt. Mach Dir keinen Kopf sondern lass alles die Versicherung regeln. Im Zweifel ist die Versicherung auch da um unberechtigte Ansprüche abzuwehren wink.gif Auf keinen Fall irgend etwas anerkennen oder unterschreiben! Und schon überhaupt nicht zahlen!
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Hallo lieber Yildizzü !
Hast Du keine Rechtschutzversicherung?
Wenn nicht ,wende Dich an die Arbeiterkammer.Falls Du eine
Haushaltsversicherung hast,dann wende Dich an diese.
Wünsche Dir alles Gute. biggrin.gif
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@bru-1
Was ist denn das für ein Rat? Die Arbeiterkammer? blink.gif
....oder die Haushaltsversicherung? wacko.gif

Nicht alles wo Versicherung dran steht ist auch für alles vorgesehen. Hat der Schadenersatzanspruch irgendetwas mit Yildizzüs Haushalt zu tun? Oder wäre es eine Kammerangelegenheit - wobei mir Arbeiterkammer überhaupt nicht bekannt ist.
Rechtsschutzversicherung macht zwar einigermaßen Sinn, aber die kosten auch richtig Geld, wenn sie umfassend sind! Trotzdem absolut empfehlenswert meiner Meinung nach, aber längst nicht selbstverständlich, dass man sie hat.

@Yildizzü
Der einzig richtige Ansprechpartner bei einem Autounfall ist hier deine KFZ-Haftpflichtversicherung - und die muss das Anspruchschreiben des Unfallgegners schnellstmöglich bekommen. Meist haben die auch eine kostenlose Hotline, die man anrufen kann und nachfragen bzgl. der weiteren Vorgehensweise.
Je nachdem gibt es ja auch eine Zweigniederlassung bzw. eine Agentur in deiner Nähe, wo die Sachen vorgelegt werden können. Die machen sich dann Kopien und reichen sie direkt an die zuständige Abteilung weiter. Das geht meist am schnellsten.
Auf keinen Fall irgendetwas vorschnell anerkennen, selbst wenn du bei dem Unfall die Schuld zugesprochen bekommen hast. Schmerzensgeld ist wieder eine ganz andere Kiste und die endet nicht selten vor Gericht. Aber das wird dann die Haftpflicht entscheiden, ob und in welcher Höhe man sich einig werden kann ohne Prozess.
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Zitat (Yildizzü, 13.01.2017)
Und zwar hatte bin ich jemanden hinten reingefahren und der Beifahrer hat sich verletzt. Nun ist eine lange Zeit vergangen und die Person hat einen Adhäsionsantrag gestellt und möchte von mir Schmerzensgeld haben. ich weiß garnicht was ihc machen soll. Es war ja keine Absicht  cry_1.gif

Ob Du absichtlich jemandem hinten ´rein gefahren bist oder nicht, ist zunächst mal gleichgültig in dem Verfahren. Der Richter hat in Deinem Fall über zwei Dinge zu urteilen: 1. über den Straftatbestand, der dadurch gekennzeichnet ist, dass du Dich im Straßenverkehr so verkehrswidrig verhalten hast, dass Gut und Gesundheit anderer geschädigt wurden. Hier wird über schuldig/unschuldig entschieden und das Strafmaß bestimmt.
2. Im Adhäsionsverfahren wird vom gleichen Richter auch über den zivilrechtlichen Anspruch (Schmerzensgeld, Arbeitsausfall, evtl. Berufsunfähigkeitsrente) der geschädigten Person(en) entschieden. Der Geschädigte/Kläger erspart sich dadurch ein zweites Gerichtsverfahren vor einer Zivilkammer.

Wenn Du mit Deinem Auto jemandem hinten ´rein gefahren bist, und nach Rechtslage bist Du der alleinige Schuldner, so ist die Haftpflichtversicherung Deines KFZ für die Regulierung des Schadens zuständig - auch der Ansprüche des Beifahrers, der verletzt wurde. Diese Versicherung heißt Haft p f l i c h t- versicherung, weil sie für alle KFZ abgeschlossen werden m u s s, um Schäden, die von zahlungsunfähigen Verschuldern verursacht wurden, abdecken zu können, damit die Geschädigten nicht auf ihren Schäden sitzenbleiben.
Kannst Du den Schaden des Geschädigten /Verletzten nicht aus eigener Tasche bezahlen (und so sieht´s ja aus, nachdem Du schon darüber jammerst, dass ein Anwalt zu teuer ist), dann musst Du in den sauren Apfel beißen und den Schaden über Deine KFZ -Haftpflichversicherung regulieren lassen, was eventuelle Herabstufung im Schadensfreiheitsrabatt der Versicherungsbeiträge bedeutet.
Hat man den Schaden nicht/ nicht rechtzeitig der Versicherung gemeldet, so zahlen die meisten Versicherungen erst einmal den Geschädigten aus, können Dir als Versicherungsnehmer aber Schwierigkeiten bereiten, indem sie an Dich Rückzahlungsforderungen stellen.
Um anwaltliche Vertretung wirst Du nicht herumkommen, es sei denn, Du trottest zur Verhandlung ohne Rechtsvertretung und akzeptierst widerspruchslos Deine Schuld. Sobald die Schuldfrage aber nicht eindeutig ist, sollte ein Anwalt von Dir eingeschaltet werden, der die Akten zu überprüfen berechtigt ist. Dir steht keine Einsicht in die Akten zu, um Dich u.U. vor Gericht selbst verteidigen zu können.
Im Übrigen sind solche Verfahren oft rein schriftliche Verfahren, je nach Schwere des Schadens, den Du angerichtet hast (hier liegt ja auch Körperverletzung vor).In diesem Fall hast Du ohne Anwalt noch schlechtere Karten, weil Akteneinsicht eben nur Anwälten gewährt wird.
Du scheinst mir relativ unbedarft in die ganze Sache zu gehen, so, wie Du das Ganze beschreibst. Daher ist Heulen jetzt völlig ungeeignet, tu´ statt dessen was! Geh´ zum Gericht, frag´ nach Rechtsberatung, die kostenfrei ist, wenn Du unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegst, sonst such´ Dir einen Anwalt, der Dich vertritt. Der kann u.U. für Dich bestimmte Folgen abwenden, wenn er geschickt ist - Du darfst nicht vergessen, dass, solltest Du schuldig gesprochen werden, eine Strafzahlung für Dein unfallverursachendes Verhalten im Straßenverkehr auf Dich zukommt und die Gerichtskosten. Letztere würden von einer Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen, die Du aber offenbar nicht hast, sonst würdest Du hier nicht um Rat fragen.

Und verschiebe das nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag, Anwälte warten nicht ausgerechnet auf Dich, außerdem benötigen sie Vorlaufzeit vor dem entscheidenden Gerichtstermin, um die Akten einzusehen und Erwiderungen zu diktieren, schreiben zu lassen und zu Gericht zu bringen, wo auch Zeit vergeht, bis die Poststelle das an den zuständigen Richter und die Anwaltsvertretung des Unfallgegners verteilt hat, und die das dann auch gelesen und bearbeitet haben. Nicht ohne Grund stelltest Du fest, dass seit dem Unfall eine lange Zeit vergangen ist!

Der Rat, eine Hausversicherung oder die Arbeiterkammer um Deine enstehenden Rechtskosten anzugehen, ist Blödsinn (Auch die in Österreich beheimatete Arbeiterkammer übernimmt keine Verkehrsrechtschutzfälle sondern nur Rechtsschutz in berufsbedingten Fällen). Hausversicherungen sind nicht für Verkehrsunfälle und die daraus entstehenden Rechtskosten zuständig, eine Arbeiterkammer gibt´s in Deutschland gar nicht, Rechtskosten im Arbeitsbereich übernehmen die Gewerkschaften, sofern man Mitglied ist, für Verkehrsrechtskosten sind die aber auch nicht zuständig.
Als Verkehrsteilnehmer, gleichgültig ob mit KFZ, Rad oder zu Fuß sollte man eine Privathaftpflichtversicherung haben und eine Rechtsschutzversicherung, die mindestens Verkehrsrechtschutz umfasst.
Sich ins Auto setzen, einen Unfall bauen und dann davon ausgehen, dass die FM-Gemeinschaft einem möglichst unbeschadet und ohne eigenes Zutun aus der Sch....heraushilft, das geht eben nicht! Als Autofahrer hat man Verantwortung, lies´ mal Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung!
Alles Gute!

Bearbeitet von whirlwind am 15.01.2017 12:37:57
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Ganz hervorragend geschrieben, whirlwind thumbup.gif
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Zitat (whirlwind, 15.01.2017)
...

Sich ins Auto setzen, einen Unfall bauen und dann davon ausgehen, dass die FM-Gemeinschaft einem möglichst unbeschadet und ohne eigenes Zutun aus der Sch....heraushilft, das geht eben nicht! Als Autofahrer hat man Verantwortung, lies´ mal Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung!
...

Ganz toll geschrieben @Whirlwind flowers_2.gif thumbup.gif

Mal eine ganz andere Frage: Wem gehört denn das unfallverursachende Fahrzeug? whistling.gif

Grüßle,

Egeria
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Ist das deiner Meinung nach wichtig für die Frage der Kostenübernahme?
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Durchaus. Fahrzeughalter und Unfallfahrer sind nicht immer zwangsläufig die gleiche Person. Dann wird es nämlich erst interessant mit der Versicherung.
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Zitat (Egeria, 15.01.2017)
Fahrzeughalter und Unfallfahrer sind nicht immer zwangsläufig die gleiche Person. Dann wird es nämlich erst interessant mit der Versicherung.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung bezieht sich auf das Auto, nicht auf den Halter.
Wenn andere Fahrer nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, sind auch Schäden versichert, die durch diese verursacht werden.
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So isses! schlaubi.gif
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Einfach mal googeln: rechtsanwalt kostenlos beratung

"Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Antrag auf Beratungshilfe

Die Beratungshilfe kann bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Den Antrag auf Beratungshilfe kann auch der mandatierte Rechtsanwalt stellen. Hierbei besteht das Risiko, dass der Anwalt bei einer Ablehnung der Beratungshilfe sein eigenes außergerichtliches Tätigwerden für die Einreichung des Antrages bei dem Mandanten abrechnet. Bei der Beantragung von Beratungshilfe sind Unterlagen vorzulegen, aus denen sich eine konkrete Rechtsstreitigkeit ergibt, sowie laufende Einkommens- und Ausgabennachweise zu erbringen."

Antwort von z.B. "....gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/"

Der Ausschnitt oben ist nur ein Teil des Artikels

Es gibt auch Rechtsanwälte, die kostenlos sozial Schwache beraten. Einfach mal deine zuständige Rechtsanwaltskammer anrufen. Die findest du im Internet. Z.B. unter "rechtsanwaltskammer niedersachsen lüneburg" (rechts oben ins Kästchen eingeben und auf den Pfeil klicken). Gib deinen Bezirk ein.

Oder mal hier gucken: ....frag-mutti.de/suche.php?cx=partner-pub-0387357320992853%3A8132608779&cof=FORID%3A10&ie=UTF-8&oe=UTF-8&q=kostenlose+rechtsberatung&siteurl=forum.frag-mutti.de%2Findex.php%3Fact%3DST%26f%3D48%26t%3D63796%26st%3D0%23entry3180079&ref=&ss=7847j2872751j25

Die Pünktchen bedeuten, dass du www. davorsetzen musst. Kopieren, oben in die Suchleiste einfügen und auf den Pfeil klicken, dann erscheinen die Hilfsangebote.

Bearbeitet von Ringelstrumpf am 18.01.2017 18:54:59
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Und warum hat sich Fragestellerin/Unfallverursacherin jetzt ohne weiteren Kommentar oder Dank vertschüsst?

Hier haben sich eine Menge Frag-Muttis Gedanken gemacht, um Hilfestellung zu geben, da wäre doch ein freundliches "Danke" in die Runde angebracht, oder?
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Zitat (whirlwind, 20.01.2017)
Hier haben sich eine Menge Frag-Muttis Gedanken gemacht, um Hilfestellung zu geben, da wäre doch ein freundliches "Danke" in die Runde angebracht, oder?

Benimm ist halt nicht jedem gegeben... wink.gif
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Zitat (Jeannie, 20.01.2017)
Benimm ist halt nicht jedem gegeben... wink.gif

sorry, aber wer nach einem Affen als Haustier fragt .. whistling.gif dm.gif
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Zitat (Binefant, 20.01.2017)
sorry, aber wer nach einem Affen als Haustier fragt .. whistling.gif dm.gif

Das meinte ich doch.
Manche Fragesteller sind einfach so *schräg*, dass man sie nicht ernst nehmen kann. Daher kann man sie auch nicht mit unseren gewohnten Maßstäben messen. Haken dran und gut ist. smile.gif
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