Zitat (Yildizzü, 13.01.2017) Und zwar hatte bin ich jemanden hinten reingefahren und der Beifahrer hat sich verletzt. Nun ist eine lange Zeit vergangen und die Person hat einen Adhäsionsantrag gestellt und möchte von mir Schmerzensgeld haben. ich weiß garnicht was ihc machen soll. Es war ja keine Absicht
Ob Du absichtlich jemandem hinten ´rein gefahren bist oder nicht, ist zunächst mal gleichgültig in dem Verfahren. Der Richter hat in Deinem Fall über zwei Dinge zu urteilen: 1. über den Straftatbestand, der dadurch gekennzeichnet ist, dass du Dich im Straßenverkehr so verkehrswidrig verhalten hast, dass Gut und Gesundheit anderer geschädigt wurden. Hier wird über schuldig/unschuldig entschieden und das Strafmaß bestimmt.
2. Im Adhäsionsverfahren wird vom gleichen Richter auch über den zivilrechtlichen Anspruch (Schmerzensgeld, Arbeitsausfall, evtl. Berufsunfähigkeitsrente) der geschädigten Person(en) entschieden. Der Geschädigte/Kläger erspart sich dadurch ein zweites Gerichtsverfahren vor einer Zivilkammer.
Wenn Du mit Deinem Auto jemandem hinten ´rein gefahren bist, und nach Rechtslage bist Du der alleinige Schuldner, so ist die Haftpflichtversicherung Deines KFZ für die Regulierung des Schadens zuständig - auch der Ansprüche des Beifahrers, der verletzt wurde. Diese Versicherung heißt Haft p f l i c h t- versicherung, weil sie für alle KFZ abgeschlossen werden m u s s, um Schäden, die von zahlungsunfähigen Verschuldern verursacht wurden, abdecken zu können, damit die Geschädigten nicht auf ihren Schäden sitzenbleiben.
Kannst Du den Schaden des Geschädigten /Verletzten nicht aus eigener Tasche bezahlen (und so sieht´s ja aus, nachdem Du schon darüber jammerst, dass ein Anwalt zu teuer ist), dann musst Du in den sauren Apfel beißen und den Schaden über Deine KFZ -Haftpflichversicherung regulieren lassen, was eventuelle Herabstufung im Schadensfreiheitsrabatt der Versicherungsbeiträge bedeutet.
Hat man den Schaden nicht/ nicht rechtzeitig der Versicherung gemeldet, so zahlen die meisten Versicherungen erst einmal den Geschädigten aus, können Dir als Versicherungsnehmer aber Schwierigkeiten bereiten, indem sie an Dich Rückzahlungsforderungen stellen.
Um anwaltliche Vertretung wirst Du nicht herumkommen, es sei denn, Du trottest zur Verhandlung ohne Rechtsvertretung und akzeptierst widerspruchslos Deine Schuld. Sobald die Schuldfrage aber nicht eindeutig ist, sollte ein Anwalt von Dir eingeschaltet werden, der die Akten zu überprüfen berechtigt ist. Dir steht keine Einsicht in die Akten zu, um Dich u.U. vor Gericht selbst verteidigen zu können.
Im Übrigen sind solche Verfahren oft rein schriftliche Verfahren, je nach Schwere des Schadens, den Du angerichtet hast (hier liegt ja auch Körperverletzung vor).In diesem Fall hast Du ohne Anwalt noch schlechtere Karten, weil Akteneinsicht eben nur Anwälten gewährt wird.
Du scheinst mir relativ unbedarft in die ganze Sache zu gehen, so, wie Du das Ganze beschreibst. Daher ist Heulen jetzt völlig ungeeignet, tu´ statt dessen was! Geh´ zum Gericht, frag´ nach Rechtsberatung, die kostenfrei ist, wenn Du unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegst, sonst such´ Dir einen Anwalt, der Dich vertritt. Der kann u.U. für Dich bestimmte Folgen abwenden, wenn er geschickt ist - Du darfst nicht vergessen, dass, solltest Du schuldig gesprochen werden, eine Strafzahlung für Dein unfallverursachendes Verhalten im Straßenverkehr auf Dich zukommt und die Gerichtskosten. Letztere würden von einer Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen, die Du aber offenbar nicht hast, sonst würdest Du hier nicht um Rat fragen.
Und verschiebe das nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag, Anwälte warten nicht ausgerechnet auf Dich, außerdem benötigen sie Vorlaufzeit vor dem entscheidenden Gerichtstermin, um die Akten einzusehen und Erwiderungen zu diktieren, schreiben zu lassen und zu Gericht zu bringen, wo auch Zeit vergeht, bis die Poststelle das an den zuständigen Richter und die Anwaltsvertretung des Unfallgegners verteilt hat, und die das dann auch gelesen und bearbeitet haben. Nicht ohne Grund stelltest Du fest, dass seit dem Unfall eine lange Zeit vergangen ist!
Der Rat, eine Hausversicherung oder die Arbeiterkammer um Deine enstehenden Rechtskosten anzugehen, ist Blödsinn (Auch die in Österreich beheimatete Arbeiterkammer übernimmt keine Verkehrsrechtschutzfälle sondern nur Rechtsschutz in berufsbedingten Fällen). Hausversicherungen sind nicht für Verkehrsunfälle und die daraus entstehenden Rechtskosten zuständig, eine Arbeiterkammer gibt´s in Deutschland gar nicht, Rechtskosten im Arbeitsbereich übernehmen die Gewerkschaften, sofern man Mitglied ist, für Verkehrsrechtskosten sind die aber auch nicht zuständig.
Als Verkehrsteilnehmer, gleichgültig ob mit KFZ, Rad oder zu Fuß sollte man eine Privathaftpflichtversicherung haben und eine Rechtsschutzversicherung, die mindestens Verkehrsrechtschutz umfasst.
Sich ins Auto setzen, einen Unfall bauen und dann davon ausgehen, dass die FM-Gemeinschaft einem möglichst unbeschadet und ohne eigenes Zutun aus der Sch....heraushilft, das geht eben nicht! Als Autofahrer hat man Verantwortung, lies´ mal Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung!
Alles Gute!
Bearbeitet von whirlwind am 15.01.2017 12:37:57