Lärmbelastung - Nachbar

In: Wohnen
Hallo zusammen,

ich bin frisch in eine neue Wohnung gezogen. Der Nachbar direkt unter mir hört sehr laute Musik mit Bass, dass man dadurch ein Vibration-Gefühl bekommt. Ich habe schon mehrmals an seine Tür geklopft, aber er antwortet nicht. Letztes Mal habe ich einen Zettel in seinen Briefkasten geworfen, auf dem stand: "Bitte stellen Sie die Musik leiser". Er zerriss den Zettel und warf ihn zurück in unseren Briefkasten. Er hört Musik täglich und zu verschiedenen Zeiten, sogar am Sonntag und während der Ruhezeit.
Danke für Rat und Tipps!
Wenn er nicht reagiert, würde ich mal mit dem Vermieter sprechen.
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Vermieter informieren und wenn der nichts unternimmt Polizei rufen wegen Ruhestörung

Bist du der Einzige im Haus, den es stört oder gibt da auch noch andere Betroffene?
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Unter der Woche bin ich die Einzige.
Heute auch.
Ich habe es ihm auch schon öfters gesagt.
Er kapiert es nicht.
Idun, danke für die Info. 😊
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whistling.gif
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Manche Menschen kapieren einfach nicht, wenn sie andere stören - meistens sind die auch noch jung und kräftig wacko.gif
Da wäre am besten, wenn Du Dir eine andere Wohnung suchst, bevor es ewig Ärger gibt.
Wenn Du meinst, mit "Kampf" etwas erreichen zu können: es gab da mal so Bass-Lautsprecher, die man an die Wand (oder den Boden) dübeln konnte: die "Membran" war dann die Wand. Ich würde dann z.B. bayerische Marschmusik auswählen. whistling.gif
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Zitat (MonikaK234, 16.01.2022)
Unter der Woche bin ich die Einzige.
Heute auch.
Ich habe es ihm auch schon öfters gesagt.
Er kapiert es nicht.
Idun, danke für die Info. 😊

Monika, wieso antwortest du denn? Bin gerade verwirrt.
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Zitat (Arjenjoris, 16.01.2022)
Monika, wieso antwortest du denn? Bin gerade verwirrt.

Ich auch : wacko.gif
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Zitat (MonikaK234, 16.01.2022)
Unter der Woche bin ich die Einzige.
Heute auch.
Ich habe es ihm auch schon öfters gesagt.
Er kapiert es nicht.
Idun, danke für die Info. 😊

Wohnst du etwa im gleichen Haus wie @Basmab ?
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Einen anderen Nachbar, der ihm gegenüber wohnt, stört die Musik auch ein bisschen. Dass er bereit ist, etwas dagegen zu unternehmen, schien mir erst mal nicht der Fall zu sein. Die anderen Nachbarn kriegen davon nur ab und zu etwas mit, wenn sie die Treppe hoch oder untergehen. Unser Schlafzimmer ist genau über dem Zimmer, wo er seine Musik abspielt.
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Zitat (Arjenjoris, 16.01.2022)
Monika, wieso antwortest du denn? Bin gerade verwirrt.

Hatte meine Frage in IN&OUT gestellt.
Wurde dann in diesem Thread fälschlicherweise in einem anderen Zusammenhang wiedergegeben. 😁
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Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten (Info über die Kommune), außerdem enthält der Mietvertrag auch Angaben über Ruhezeiten im Haus. Daran hat sich jeder Bewohner des Hauses zu halten. Während der Ruhezeiten muss Zimmerlautstärke eingehalten werden.
In den meisten Mietverträgen ist auch ein Passus zu finden, der jeden Mieter verpflichtet, sich rücksichtsvoll gegenüber den anderen Mitbewohnern zu verhalten.

Lärm mit Gegenlärm zu beantworten bringt meiner Erfahrung nach gar nichts.
Ich würde folgendermaßen vorgehen:_
- Als allererstes würde ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die Mietrecht beinhaltet. Dann kann man sich anwaltlich beraten lassen, ohne, dass das Riesenkosten verursacht.
- Lärmprotokoll führen (2-3 Wochen lang, je nachdem, wie häufig der Nachbar Krach macht), die Zeiten des Krachs möglichst von einem, besser noch mehreren Zeugen bestätigen lassen,
- Kopie des Lärmprotokolls dem Vermieter zukommen lassen, mit der Bitte, den Verursacher des Lärms zur Einhaltung der Ruhezeiten zu verpflichten.
- Hilft das nichts, dem Vermieter eine Mietminderung ankündigen, falls er nicht Abhilfe schafft. (Das würde ich nur mithilfe eines Anwalts machen)
- Während der gesetzlichen Ruhezeiten kann man auch Hilfe der Polizei anfordern. Da es sich nicht um ein öffentliches Gelände handelt, damit Allgemeininteresse nicht durch den Lärm bedroht ist, ist die Polizei nicht verpflichtet zu kommen. Nach mehrmaligen Hilferufen innerhalb kurzer Zeit wird die Polizei auch ablehnen zu kommen.
- Mit gut protokollierter und bezeugter Lärmaufstellung kann man eine Schiedsstelle zur Schlichtung des Problems anrufen. Ohne vorherigen, vergeblichen Schlichtungsversuch einer Schiedsstelle wird eine privatrechtliche Klage gegen den Lärmverursacher nicht bei Gericht angenommen (das gilt für NRW, variiert aber von Bundesland zu Bundesland).
- Hilfreich ist, wenn Du ein ärztliches Attest vorweisen kannst mit dem Inhalt, dass Du, seitdem Du dem Lärm in dieser Wohnung ausgesetzt bist, unter gesundheitlichen Problemen leidest (Bluthochdruck, Magenprobleme, Schlafstörungen). Lärm macht ja bekanntlich krank!
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Auf den letzten Drücker eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen bringt in diesem Fall wenig, man hat je nach Anbieter zwei oder drei Monate Wartezeit. Der Streitfall muss NACH der Wartezeit eingetreten sein, um Versicherungsschutz zu haben.

Also immer rechtzeitig abschließen, BEVOR irgendwas passiert ist. Man kann zu recht nicht das brennende Haus versichern.
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Zitat (chris35, 16.01.2022)
Manche Menschen kapieren einfach nicht, wenn sie andere stören - meistens sind die auch noch jung und kräftig wacko.gif
Da wäre am besten, wenn Du Dir eine andere Wohnung suchst, bevor es ewig Ärger gibt.
Wenn Du meinst, mit "Kampf" etwas erreichen zu können: es gab da mal so Bass-Lautsprecher, die man an die Wand (oder den Boden) dübeln konnte: die "Membran" war dann die Wand. Ich würde dann z.B. bayerische Marschmusik auswählen. whistling.gif

Wagner, der Ritt der Walküren kann da auch recht hilfreich sein aufmbodenliegenundlachen.gif aufmbodenliegenundlachen.gif


Ich nehme an, das mit dem Wohnung suchen, sollte ein Scherz sein, such du dir mal ne neue Wohnung, da wirst du viel Spass haben
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Zitat (Isamama, 17.01.2022)
Auf den letzten Drücker eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen bringt in diesem Fall wenig, man hat je nach Anbieter zwei oder drei Monate Wartezeit. Der Streitfall muss NACH der Wartezeit eingetreten sein, um Versicherungsschutz zu haben.

Also immer rechtzeitig abschließen, BEVOR irgendwas passiert ist. Man kann zu recht nicht das brennende Haus versichern.

Deswegen schrieb ich ja "als allererstes eine Rechtsschutzversicherung abschließen". In der Wartezeit kann dann das Lärmprotokoll angefertigt werden.
Auf die Schnelle ist bei einem hartleibigen Lärm-Nachbarn ohnehin nichts auszurichten, solche Leute sitzen das Problem gerne aus.
Ich weiß, wovon ich schreibe: fast 7 Jahre musste ich sehr laute Mieter über mir ertragen, bis sie endlich auszogen. Aber der Vermieter war auch untätig und die Eigentumsverhältnisse (teils vermietete, teils selbstgenutzte Eigentumswohnungen) für rechtliche Schritte kompliziert.

Eine schnellere rechtliche Hilfe könnte der Beitritt zu einem Mieterverband bieten, das ist auch preiswerter als eine Rechtsschutzversicherung. Für ihre Mitglieder leisten solche Mieterverbände Rechtsberatung und Rechtshilfe. Über evtl. Wartezeiten kann ich nichts sagen.
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Es gibt ja nun nicht überall Wohnungsnotstand. Ggf. muss man dazu über den Tellerrand hinaus schauen.
Gleichwohl will man natürlich nicht gleich wieder umziehen, wenn man sich gerade neu eingerichtet hat.

Er von SieErPaar
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Zitat (SieErPaar, 17.01.2022)
Es gibt ja nun nicht überall Wohnungsnotstand. Ggf. muss man dazu über den Tellerrand hinaus schauen.
Gleichwohl will man natürlich nicht gleich wieder umziehen, wenn man sich gerade neu eingerichtet hat.

Er von SieErPaar

zumal man ja auch nicht weiss, wie die neuen neuen Nachbarn sind.
So ein Umzug kann ja auch mal locker ein Monatsgehalt kosten.
Dazu kommt die Mietvorauszahlung, die alten Wohnung wird man auch nicht sofort bekommen und dann ist da ja auch noch die Kündigungszeit
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Schau Dir genau an, ob und wie Du mit dem Nachbarn umgehen kannst: freundliche Bitten scheinen nicht zu helfen, also über Vermieter, Anwalt oder sonstwas... Aber manche Leute kriegen es einfach in den Kopf nicht rein, dann hast Du permanent Ärger, so lange Du in dieser Wohnung bleibst. Lärmschutz (Teppichboden, Schlafzimmer verlegen) könnte noch helfen.
Du hast Zeit: überlege Dir, ob Du langfristig in der Wohnung bleiben willst. Sonst sprich mit Bekannten, guck in die Zeitung, schau auf dem Weg zur Arbeit nach dunklen Fenstern usw. Da können ruhig zwei Jahre vergehen, aber irgendwann "findet" Dich Deine Traumwohnung.
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Zitat
Letztes Mal habe ich einen Zettel in seinen Briefkasten geworfen, auf dem stand: "Bitte stellen Sie die Musik leiser". Er zerriss den Zettel und warf ihn zurück in unseren Briefkasten. Er hört Musik täglich und zu verschiedenen Zeiten, sogar am Sonntag und während der Ruhezeit.

Normalerweise, also evtl. schon bei der zweiten, dritten Lärmbelästigung hätte ich ihm um des Friedenswillen ganz freundlich empfohlen einen Kopfhörer zu kaufen, dabei kann er sich total dem Genuss seiner Musik hingeben und niemand kann sich daran stören.

Seine Ignoranz lässt Freundlichkeit leider nicht mehr zu und orientierst du dich am besten an das, was @whirlwind vorgeschlagen hat.

Eine Wohnung kann man sich aussuchen, die Nachbarn aber nicht

Bearbeitet von Backoefele am 17.01.2022 17:51:07
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Chris, was aber machst Du, wenn Du gerade erst eingezogen bist und dann sich laute Nachbarn herausstellen?
Ich hatte das "Glück", solche Nachbarn zu haben.
Bei mehrfacher Besichtigung der Wohnung (die Vormieter waren gerade am Packen) war es ruhig.
Nach meinem Einzug stellte sich dann heraus, dass die Nachbarn laut waren.
Nachts wurde irgendetwas zusammengebaut (stand mal vor meiner Tür) und tagsüber war laute Musik.
Ich hatte meinen Kater mitgebracht, war tagsüber arbeiten und wurde von anderen Mietern darauf angesprochen, ob mein Kater nicht ob der lauten Musik durchdreht.
Ich habe mich bei meinem Vermieter mehrfach beschwert, auch mal bei den Nachbarn geklingelt, zunächst aber ohne Erfolg.
Die Nachbarn wohnten zur Untermiete von der Tante des Mannes, die einmal im Jahr nach Deutschland kam.
Endlich wurde nach einem Jahr gekündigt. Das Ganze lief aber schon zwei Jahre mit Beschwerden aller anderen Mieter.
Danach ist ein neuer, junger, Mieter eingezogen, der meinte am Sonntag mit dem Schlagbohrer seine Küche zu montieren. Nach Ansage von mir war auch da Ruhe.
Ich hörte dagegen aber immer noch Geräusche, wie er sich mit seiner Freundin vergnügte. biggrin.gif
Zum Glück zog auch dieser nach einem halben Jahr aus.
Ab diesem Zeitpunkt war dann erst tatsächlich Ruhe.

Das ist meine absolute Traumwohnung, in die ich mich schon bei der ersten Besichtigung verliebt hatte.
Eine andere Wohnung kommt auch heute noch nicht infrage.

Daher ist es eine schwere Entscheidung, sich etwas Neues zu suchen, was nicht immer besser sein muss.
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Ja, jsigi, das ist schlimm - aber was willst Du machen? Gewalt liegt mir nicht, Argumente sind oft aussichtslos. Da kannst Du auch kurz nach dem Einzug Pech haben; dann solltest Du aber nicht ewig warten und dabei krank werden, sondern in Ruhe etwas besseres suchen. Wie gesagt, es kann Jahre dauern, aber man sollte geistig offen sein für eine Änderung, sonst passiert nie etwas.
Ähnlich bei einer Arbeitsstelle: die falsche Stelle macht krank - da habe ich leider gleich mehrfach ins Klo gegriffen. Das Leben ist kein Ponyhof icon_mauer.gif
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Nein, wie kommt man dazu? Dokumentieren (ev. auch mit Zeugen, Tonband, auf dem auch eine andere Lärmquelle (Sprache z.B.) mit drauf ist und die Polizei rufen (während der Ruhezeiten): die machen es klar, wenn sie nocheinmal kommen müssen gibt es eine Anezige.
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Zitat (AnnDido, 23.01.2022)
Nein, wie kommt man dazu? Dokumentieren (ev. auch mit Zeugen, Tonband, auf dem auch eine andere Lärmquelle (Sprache z.B.) mit drauf ist und die Polizei rufen (während der Ruhezeiten): die machen es klar, wenn sie nocheinmal kommen müssen gibt es eine Anezige.

Die Polizei kann nur Anzeige erstatten, wenn die Öffentlichkeit gefährdet, behindert oder beeinträchtigt wird. Sobald die Lärmbelästigung auf Privatgrund stattfindet, kann die Polizei zwar eingreifen, das geschieht aber lediglich unter dem Motto "...die Polizei, Dein Freund und Helfer". Oft ruft das Erscheinen der Polizei beim Lärmverursacher zwar eine Änderung seines Verhaltens hervor, besonders rechtskundige oder hartgesottene Krachmacher lassen sich aber vom Erscheinen der Polizei nicht beeindrucken. Dagegen kann dann die Polizei auch nichts unternehmen! Denn innerhalb eines nicht öffentlichen Gebäudes, wie z.B. eines Mietshauses, herrscht Privatrecht, kein Strafrecht - nur Letzteres muss die Polizei durchsetzen.
Häuslicher Lärm ist gesetzlich leider immer noch nicht anerkannt als gesundheitsschädigend, fällt demzufolge auch nicht unter das Strafrecht.
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Der Schadenfall ist bereits in dem Moment eingetreten, indem sie sich über den Lärm beschwerte.

Somit nützt in diesem Fall keine Rechtsschutzversicherung mehr, denn der ursächlich adäquate Schaden ist bereits vor Vertragsabschluss eingetreten.
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Zitat (Frieda Wuff, 23.01.2022)
Der Schadenfall ist bereits in dem Moment eingetreten, indem sie sich über den Lärm beschwerte.

Somit nützt in diesem Fall keine Rechtsschutzversicherung mehr, denn der ursächlich adäquate Schaden ist bereits vor Vertragsabschluss eingetreten.

So ist es.
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Schrecklich, auch ich und Freundinnen mussten derartiges jahrelang durchmachen.

Vorab, keinesfalls rächen und selber lärmen, dadurch werden Dritte gestört und es entsteht eine Art Kleinkrieg mit dem Störenfried.
Vernünftiger Ablauf, nachdem ein erfolgtes Gespräch mit dem Problemverursacher nichts gebracht hat:

1. Beweise sammeln, vom Gericht wird vorrangig ein Lärmprotokoll akzeptiert. Alle Tage, Zeiten, Dauer und auch gefühlte Lautstärke notieren (alles, was über Zimmerlautstärke stattfindet, ist ein Verstoß gegen Mietrechtsgesetz und Hausordnung). Zeugen wären optimal, aber die meisten Menschen sind zu feige, helfen höchstens, wenn sie selbst betroffen sind.
Zu Feiglingen zähle ich auch Menschen, die einen Auszug empfehlen, was ich für ungerecht und unzumutbar halte. Obwohl, meine Tante übersiedelte zweimal hintereinander, weil sie wiederholt an Lärmterroristen geriet, in einem Fall waren es Rocker-Typen, die sie bedrohten, hier war auch ich – die sich nichts gefallen lässt - für eine Aufgabe der Wohnung.

2. Mittels Beweisen vom Vermieter Ruhe fordern, denn dieser sichert ruhiges Wohnen gemäß geltendem Mietrechtsgesetz und der separat gültigen Hausordnung zu. Man kann im Grunde alles über den Vermieter abwickeln.
Da durch Lärm und einen Konflikt mit dem Nachbarn meist psychische Probleme entstehen, kann auch der Besuch bei PsychiaterIn/PsychologIn sinnvoll sein, die/der er einem bestätigt, dass man wegen Wohnungslärm in der Praxis war.

3. Schlichtungsstelle (außergerichtliche Schiedsstelle) einschalten, dies kostet nichts. Diese Experten werden entscheiden, ob die Problematik mit dem Vermieter oder dem Mieter gelöst werden soll. Falls diese Stelle letztlich keinen Erfolg erzielt, müsste ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
(Eventuell noch vor Einschalten der Schlichtungsstelle eine Rechtsschutzversicherung mit dem V-Baustein Mietrecht abschließen.) Variante: Den Rechtsanwalt autonom beauftragen, dem Mieter (oder Vermieter) eine Forderung (nach Ruhe) mit einem Ultimatum zu stellen. Ein solcher Brief kostet um die 250 Euro. Meist reicht dieser Schritt.

Wichtig bzgl. Rechtsschutz: Es gibt nichts Ungeschickteres als via Rechtsschutz „Fragen“ bei Anwälten oder einer Versicherungshotline zu stellen. Jede Frage wird als Fall gezählt, bei drei Anlässen pro Jahr kann man gekündigt werden. Als Gekündigte® erhält man folglich keinen Rechtsschutz mehr oder nur zu einem hohen Tarif. Meist bieten Rechtsanwälte eine gratis Rechtsberatung VOR deren Beauftragung, man kann dies vorab telefonisch erfragen.

Ein etwaiger Polizeieinsatz empfiehlt sich nur innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten. Vorteil: Die Polizisten können als Zeugen der Lärmbelästigung ins Lärmprotokoll aufgenommen werden. Variante: Via Polizei gleich vor Ort eine Anzeige machen, oder am Tag nach deren Erscheinen auf dem Wachzimmer. Wenn man die Polizei einmal als Zeugen hatte, schenken sie einem auch bei weiteren Anzeigen Glauben. Somit wären auch wiederholte direkte Anzeigen möglich, die dem „Täter“ Geldstrafen erbringen.

Probleme: Meist wollen solche Nachbarn sich rächen, wenn man sich (berechtigterweise) bei diesen über deren Fehlverhalten beschwert. Hauptangriffsziel: Das

Unser Endergebnis: Wir alle wohnen seit Jahren in Ruhe, für mich haben ein paar Lackschäden sich rentiert, da mir ruhiges Wohnen wichtiger ist als mein Auto. (Bin gegen Vandalismus versichert, musste daher nur einen Selbstbehalt zahlen.) Wir alle – damals in Unkenntnis der Existenz einer Schlichtungsstelle – landeten, mit Rechtsschutz, vor Gericht. In allen Fällen erfolgten die Klagen gegen Vermieter, die nicht ausreichend zur Ruhe verhalfen. Wir obsiegten vor Gericht, die Lärmterroristen gaben auf, verhielten/verhalten sich normal. Ich habe nur bereut, dass ich erst nach Jahren geklagt habe.

Alles Gute, niemals aufgeben, es sei denn man gerät an Hulk oder andere Gestalten.
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Zitat (linda07, 24.01.2022)
Schrecklich, auch ich und Freundinnen mussten derartiges jahrelang durchmachen.

Vorab, keinesfalls rächen und selber lärmen, dadurch werden Dritte gestört und es entsteht eine Art Kleinkrieg mit dem Störenfried.
Vernünftiger Ablauf, nachdem ein erfolgtes Gespräch mit dem Problemverursacher nichts gebracht hat:

1. Beweise sammeln, vom Gericht wird vorrangig ein Lärmprotokoll akzeptiert. Alle Tage, Zeiten, Dauer und auch gefühlte Lautstärke notieren (alles, was über Zimmerlautstärke stattfindet, ist ein Verstoß gegen Mietrechtsgesetz und Hausordnung). Zeugen wären optimal, aber die meisten Menschen sind zu feige, helfen höchstens, wenn sie selbst betroffen sind.
Zu Feiglingen zähle ich auch Menschen, die einen Auszug empfehlen, was ich für ungerecht und unzumutbar halte. Obwohl, meine Tante übersiedelte zweimal hintereinander, weil sie wiederholt an Lärmterroristen geriet, in einem Fall waren es Rocker-Typen, die sie bedrohten, hier war auch ich – die sich nichts gefallen lässt - für eine Aufgabe der Wohnung.

2. Mittels Beweisen vom Vermieter Ruhe fordern, denn dieser sichert ruhiges Wohnen gemäß geltendem Mietrechtsgesetz und der separat gültigen Hausordnung zu. Man kann im Grunde alles über den Vermieter abwickeln.
Da durch Lärm und einen Konflikt mit dem Nachbarn meist psychische Probleme entstehen, kann auch der Besuch bei PsychiaterIn/PsychologIn sinnvoll sein, die/der er einem bestätigt, dass man wegen Wohnungslärm in der Praxis war.

3. Schlichtungsstelle (außergerichtliche Schiedsstelle) einschalten, dies kostet nichts. Diese Experten werden entscheiden, ob die Problematik mit dem Vermieter oder dem Mieter gelöst werden soll. Falls diese Stelle letztlich keinen Erfolg erzielt, müsste ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
(Eventuell noch vor Einschalten der Schlichtungsstelle eine Rechtsschutzversicherung mit dem V-Baustein Mietrecht abschließen.) Variante: Den Rechtsanwalt autonom beauftragen, dem Mieter (oder Vermieter) eine Forderung (nach Ruhe) mit einem Ultimatum zu stellen. Ein solcher Brief kostet um die 250 Euro. Meist reicht dieser Schritt.

Wichtig bzgl. Rechtsschutz: Es gibt nichts Ungeschickteres als via Rechtsschutz „Fragen“ bei Anwälten oder einer Versicherungshotline zu stellen. Jede Frage wird als Fall gezählt, bei drei Anlässen pro Jahr kann man gekündigt werden. Als Gekündigte® erhält man folglich keinen Rechtsschutz mehr oder nur zu einem hohen Tarif. Meist bieten Rechtsanwälte eine gratis Rechtsberatung VOR deren Beauftragung, man kann dies vorab telefonisch erfragen.

Ein etwaiger Polizeieinsatz empfiehlt sich nur innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten. Vorteil: Die Polizisten können als Zeugen der Lärmbelästigung ins Lärmprotokoll aufgenommen werden. Variante: Via Polizei gleich vor Ort eine Anzeige machen, oder am Tag nach deren Erscheinen auf dem Wachzimmer. Wenn man die Polizei einmal als Zeugen hatte, schenken sie einem auch bei weiteren Anzeigen Glauben. Somit wären auch wiederholte direkte Anzeigen möglich, die dem „Täter“ Geldstrafen erbringen.

Probleme: Meist wollen solche Nachbarn sich rächen, wenn man sich (berechtigterweise) bei diesen über deren Fehlverhalten beschwert. Hauptangriffsziel: Das Auto. Uns allen (die gegen Lärmterroristen vorgingen) wurde das Auto (teils wiederholt) zerkratzt – man kann erraten, dass die Uneinsichtigen dermaßen aggressiv wurden. Eine „Anzeige gegen Unbekannt“ sollte unterlassen werden, denn der Täter nicht überführt werden kann, es sei denn, er wurde bei der Tat beobachtet.

Unser Endergebnis: Wir alle wohnen seit Jahren in Ruhe, für mich haben ein paar Lackschäden sich rentiert, da mir ruhiges Wohnen wichtiger ist als mein Auto. (Bin gegen Vandalismus versichert, musste daher nur einen Selbstbehalt zahlen.) Wir alle – damals in Unkenntnis der Existenz einer Schlichtungsstelle – landeten, mit Rechtsschutz, vor Gericht. In allen Fällen erfolgten die Klagen gegen Vermieter, die nicht ausreichend zur Ruhe verhalfen. Wir obsiegten vor Gericht, die Lärmterroristen gaben auf, verhielten/verhalten sich normal. Ich habe nur bereut, dass ich erst nach Jahren geklagt habe.

Alles Gute, niemals aufgeben, es sei denn man gerät an Hulk oder andere Gestalten.

Ich kann nur noch einmal wiederholen:
- bei der Polizei kann man keine Anzeige gegen den Verursacher wegen Lärmbelästigung in einem Privathaus erstatten. Sowohl Polizei als auch Rechtsanwalt haben mir diese Auskunft gegeben.
Man kann die Polizisten, die auf Hilferuf gekommen sind, zwar als Zeugen angeben, die meisten sind allerdings nicht bereit, etwas zu bezeugen, was sie nicht unmittelbar mitbekommen haben. Gewievte Krachmacher achten nämlich durchaus darauf, ob die Polizei sich nähert, und drehen dann ganz schnell ihren Krach auf leise.
- Zuständig ist das Privatrecht, das durchzusetzen die Polizei nur berechtigt ist, sobald auch die Öffentliche Sicherheit gefährdet ist. In ganz krassen Fällen kann die Polizei die Technik, mir der der Krach verursacht wird, für kurze Zeit beschlagnahmen, muss sie aber zeitnah zurückgeben.
- Gegen den Lärmverursacher vorzugehen fällt also ins Privatrecht und unterliegt damit besonderen Regeln: als Betroffener/Geschädigter ist man gleichzeitig Kläger, die Beweislast liegt bei einem selbst, was nichts anderes bedeutet, als dass man als Zeuge für sich selbst weniger glaubwürdig ist, als wenn man andere Menschen als Zeugen benennen kann. Im Strafrecht ist das anders: als Geschädigter bin ich Zeuge für eine staatliche Instanz, meist die Staatsanwaltschaft, die ein Strafvergehen bei Gericht anzeigt und damit eine Strafverfolgung in Gang setzt.
- Um Gerichte nicht zu überlasten, sind im Privatrecht bestimmte Vorgehensweisen einzuhalten. Das ist einerseits die Pflicht, eine Klage nur mithilfe eines Rechtsanwaltes einzureichen, andererseits ist oft der Schlichtungsversuch einer Schiedsstelle vorgeschaltet, bevor eine Klage bei Gericht zugelassen wird.
Nur, wenn ein Schlichtungsversuch keine Einigung bringt, ist der Schritt zu Gericht möglich. Nachbarschaftslärm ist, zumindest in NRW, schlichtungspflichtig!
Dass ein Schiedsmann/eine Schiedsfrau nichts kostet, ist nicht richtig, im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren sind die Kosten allerdings moderat.
- Man kann den Vermieter des Krachmachers verklagen, dass er für mietvertragsgemäßes Verhalten sorgt. So, wie es LmaA-Mieter gibt, gibt es auch LmaA-Vermieter, die sich um nichts kümmern, Hauptsache die Miete kommt regelmäßig ´rein. Solche Vermieter nehmen lieber in Kauf, dass der Nörgler (= der, der sich über den Krach beschwert) auszieht, als dass er sich die Mühe macht, den Krachmacher abzumahnen etc. Neue Mieter stehen doch Schlange! Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, diese Art von Mieter in Kombination mit einem untätigen Vermieter ist die beste Voraussetzung für ein Magengeschwür und andere stressbedingte Krankheiten. Da sollte man besser gleich die Segel streichen und auf eine neue Wohnung setzen, als einer schlechten Sache noch gutes Geld für Schiedsstelle, Anwalt und Gericht hinterherzuwerfen.
Ich spreche aus sieben Jahren Erfahrung mit einer über mir wohnenden Familie mit drei Kindern. Beide Eltern arbeitslos, die Kinder grundschulpflichtig. Der Mann telefonierte Nacht für Nacht im Zimmer über meinem Schlafzimmer die gesamte Verwandtschaft in der Türkei ab - der Lautstärke nach zu urteilen, hatte er das Prinzip der Telefonie nicht verstanden. Die Kinder sprangen zu jeder Tages- und Nachtzeit in der leeren Badewanne Trampolin. Während Dutzende von Verwandten sich in einem Zimmer versammelt hatten und lautstark halbe Nächte durchdiskutierten, sammelten sich die Kinder in einem anderen Zimmer, stiegen auf die Fensterbänke und hopsten ´runter.
Mitten in der Nacht fingen die Kinder an, durch die gesamte Wohnung Fangen oder Fußball zu spielen, knallten die Türen zu. Ich habe damals innerhalb einer Woche bis zu drei Mal die Polizei zu Hilfe gerufen, meist zwischen Mitternacht und vier Uhr morgens. Als ich mich nach einem Polizeieinsatz noch mit den Polizisten unterhielt, kam ein Teil der Verwandtschaft die Treppe herunter, der Mann sprach mich in Gegenwart der Polizisten an, machte eine Halsabschneidebewegung und drohte mir, dass er mich umbringen würde, wenn ich noch einmal die Polizei riefe. Ich ließ mir die Namen der anwesenden Polizisten geben, und erstattete gegen den, der die Drohung ausgesprochen hatte, Strafanzeige unter namentlichen Angabe der Polizisten. Vier Wochen später bekam ich von der Staatsanwaltschaft eine Nachricht, dass der Fall eingestellt würde, weil (angeblich) der Drohende nicht zu ermitteln sei, außerdem die Polizisten die Halsabschneidegeste nicht gesehen hätten, demzufolge nicht bezeugen könnten. Ich war damals kurz davor, meine von mir selbst genutzte Eigentumswohnung, in der ich bereits sei 25 Jahren wohnte, zu verkaufen. Auch ich hatte damals einen Schiedsmann eingeschaltet, zum anberaumten Termin ist keiner von der Familie gekommen. Die von mir bereits gezahlten Gebühren bekam ich darauf zurückerstattet, die wurden nun von der Familie gefordert. Da die aber Hartz-4-Empfänger waren, haben letztendlich wohl die Steuerzahler bluten müssen. Zum Glück ist diese Familie sehr plötzlich ausgezogen, sogar für ihren Vermieter überraschend, weil keine Kündigung erfolgt war. Dieser Vermieter ist so einer, dem alles gleichgültig ist, was in seiner Wohnung abgeht. Nicht einmal, als ich ihn durch einen Anwalt anschreiben ließ, hat er reagiert. Als er nach Auszug seiner Mieter die Dreistigkeit besaß, mich befragen zu wollen, ob ich wüsste, wo seine Mieter geblieben sind, habe ich ihm wortlos meine Wohnungstür vor der Nase zugemacht.
Ich bin so froh, dass jetzt ein geschiedener Vater über mir wohnt, der seine Kinder jede zweite Woche bei sich hat. Die Ruhezeiten werden eingehalten, wir haben guten Kontakt zueinander. Da spricht auch nichts dagegen, dass ich mich nicht beschwere, wenn von oben mal eine Feier angemeldet wird, bei der es lauter werden könnte. Meine Hoffnung ist, dass der untätige Vermieter seinen jetzigen Mieter nicht durch seine bisher auch gegenüber Mietern gezeigte Untätigkeit vergrault.

Bearbeitet von whirlwind am 24.01.2022 23:00:47
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