Fremde in unserem WLAN: Was tun?

Kurze Schilderung der Situation:

Ich bin heute Nachmittag kurz weggefahren, da fiel mir eine Person auf, die in unserer kleinen Straße mit Kopfhörer und Smartphone oder I-Phone (kann ich nicht unterscheiden und war mir eigentlich auch egal) auf der Höhe unseres Hauses mit dem Teil in Gange war.

Vor ca. 1 Std. kam mein Mann von der Arbeit, ihm fiel die Person auch auf und er sprach sie dann direkt darauf an, ob sie bei uns im WLAN wäre. Daraufhin wurde die Person rot und ging zu einem etwa 100 m entfernt geparkten

Offensichtlich war sie in unserem PC-System.

Was soll ich jetzt machen, außer Passwörter, die eigentlich sicher sind, zu ändern und wer könnte daran Interesse haben?

Online-Banking mach ich schon länger nicht mehr.
@tante ju: ich gehe mal davon aus, daß Ihr Euch das Auto-Kennzeichen gemerkt/notiert habt?- Dann habt Ihr eine Handhabe, für eine evtl. Anzeige.- Den Nachweis der Fremdnutzung kann man ja wohl mittels Fachmann erbringen.-
Und dann auf jeden Fall dafür sorgen, daß Euer W-Lan nicht mehr angezapft werden kann.- Das werden Dir aber die Fachleute hier bei FM besser erklären können.
ICH persönlich würde meine Internet-Aktivitäten bis zur Abklärung erstmal einfrieren.- Sicher ist sicher.

Viel Erfolg bei der Spurensicherung...IsiLangmut

Bearbeitet von IsiLangmut am 03.04.2013 20:47:22
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dein WLAN ist ungesichert / nicht verschlüsselt unsure.gif ??

oder hat sich wer da durchgehackt ??
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wenn du Wi-Fi Protected Access 2 (WPA2) an hast, du ein vernünftiges Passwort hast, hat sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemand mit einem Smartphone in dieses geschützte Wlan gehackt da dieser Verschlüsselungsstandard zu lange dauert um ihn zu knacken...
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Tante Ju,

seid Ihr denn die einzigen in der Gegend mit W-Lan?

Oder haben Eure Nachbarn auch W-Lan?

Gruß

Highlander
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Zitat
Offensichtlich war sie in unserem PC-System.


Woher weißt Du das? Vielleicht war derjenige auch über das normale Handynetz im Internet, das machen ja viele?
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Hallo an alle "Antworter", flowers_2.gif

tante ju kann zur Zeit nicht auf eure Antworten reagieren, da sie momentan nicht mehr ins Internet kommt. Sie wird morgen früh ihren Internet-Provider kontaktieren.

Sie meldet sich hier, wieder sobald sie wieder Internet hat.
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Das ist ja ein Ding. Hoffentlich hat tante ju nicht zu viel Scherereien. sad.gif
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Dann war der Verdacht ja begründet. Drücken wir mal die Daumen, dass alles glimpflich abläuft. Die arme.
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tante ju hat ihr W-Lan Netz leider nicht verschlüsselt. Nachdem ich nun per Telefon aus der Ferne die Sachlage etwas analysiert habe, (bin allerdings Laie) bin ich der Meinung, dass sich diese oben besagte Person tatsächlich Ihres W-Lan Netzes bedient hat.

Nun hätte ich eine Frage:

Wenn diese besagte Person mit dem I-Pad eventuell illegale Downloads getätigt haben sollte, kann tante ju dafür zur Verantwortung gezogen werden?
Wenn ja; wie kann sie sich davor schützen?
Kann sie sich durch eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei morgen früh irgendwie schützen? Würde das was bringen? Wie sollte in diesem Fall die Anzeige lauten? Wegen Betrug?

Nachdem tante ju diesen Thread heute abend abgeschickt hatte, konnte sie kurz danach nichts mehr am PC oder Laptop machen. Sie kam nicht mehr ins Netz.

Nun habe ich ihr geraten sich morgen früh mit Kabel-BW (ihr Internet-Provider) in Verbindung zu setzen und ihren PC/Laptop von "ihrem PC-Spezialisten" durchchecken lassen.
Einen Anti-Viren Scan lässt sie nacher auch noch durchlaufen. Auf mein Anraten hin hat sie jetzt vorerst mal ihren Router ausgesteckt.

Bearbeitet von MissChaos am 03.04.2013 23:06:21
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Zitat
tante ju hat ihr W-Lan Netz leider nicht verschlüsselt.

Kann nur jedem raten, seinen Router vernünftig zu verschlüsseln
Zitat

Wenn diese besagte Person mit dem I-Pad eventuell illegale Downloads getätigt haben sollte, kann tante ju dafür zur Verantwortung gezogen werden?

Dies können nur Gerichte entscheiden - Ärger ist auf jeden Fall vorprogramiert.
Zitat
Kann sie sich durch eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei morgen früh irgendwie schützen? Würde das was bringen? Wie sollte in diesem Fall die Anzeige lauten? Wegen Betrug?

Einfach bei der Polizei anrufen und nachfragen
Zitat
Auf mein Anraten hin hat sie jetzt vorerst mal ihren Router ausgesteckt.

Hmm schade, denn evtl. sind dann die gespeicherten Protokolle gelöscht.

Ich drücke die Daumen, dass der Vorfall harmlos war.
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Danke für Deine Antwort, Sparfuchs. Ich werde das an tante ju so weitergeben.

Ach übrigens:
Nein, sie hat den Router nicht ausgesteckt, wie ich fälschlicherweise geschrieben hatte sondern "nur" ausgeschalten.
Sind dann die Internetprotokolle eventuell trotzdem gelöscht?
Oder spielt es keine Rolle ob ausgesteckt oder per On/Off Schalter ausgeschalten?
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Zitat
Oder spielt es keine Rolle ob ausgesteckt oder per On/Off Schalter ausgeschalten?

Das kommt auf die Bauweise des Routers an.
Man sieht im Router auch nur, ob jemand Fremdes im Netz war und wie lange- was er gemacht hat sieht man nicht.
Der Polizei melden ist vielleicht doch nicht schlecht und den Nachbarn als Zeugen benennen, falls irgend etwas illegales gemacht wurde. Das sollte aber irgendwie schriftlich erfolgen, wegen dem evl. späteren Nachweis.
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Mal meine Meinung dazu :
Bei meinem Router kann, ohne Verschlüsselung nur eine Verbindung für Gäste freigegeben werden, wenn mit meinem PC eine verschlüsselte Verbindung eingerichtet ist.
Die nomalen Router können nur verschlüsselt oder unverschlüsselt eingestellt werden.
Es sollte NIE UND NIMMER eine offene WLAN Verbindung eingestellt werden.
Natürlich kurzfristig zur Fehlerbehebung sei es erlaubt.
Wenn der Router nicht genutzt wird, bei VOIP leider nicht möglich, sollte man das Netz ausschalten.
Steckdosenleiste mit Schalter für PC, Scanner, Drucker und Router.
Das eigentliche Problem ergibt sich aus der Rechtsauffassung der Juristerei : Der Inhaber des Internetanschlusses muß für die mißbräuchliche Nutzung des Anschlusses haften. GEMA, Raubkopien und kostenpflichtige Internetleistungen werden beim Anschlußinhaber kassiert.
Er ist beweispflichtig wer der tatsächliche Nutzer war.
Etwas anderes sind die DECT Telefone. Diese Schnurlostelefone können mit einer PIN gegen Mißbrauch geschützt werden, aber viele tun das nicht.
So kann mit einigen dieser Alleskönner- Geräten Ihr Telefonanschluß und / oder das Internet benutzt werden.
Ach so, es gibt auch Trojaner / Vieren über die, die Webcam eingeschaltet und Ihre Wohnung beobachtet werden kann .
Bei den meisten Routern ist die Systemlog gelöscht sobald der Strom unterbrochen wird.
Die IP mit der verbunden wurde, wird von fast keinem Router dokumentiert.
Je nach Einstellung, kann die Internetnutzung nur im Browser nachvollzogen werden.
Der WLAN Mißbrauch ist normalerweise nicht dokumentiert.
dl.gif
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Hi Ju, (danke an misschaos für den Briefkasten-Job wink.gif )
Solltet ihr euch zu einer Anzeige bei der Polizei entschließen, müsst ihr dort nur die Tatsachen schildern. Ihr müsst aber nicht “wegen Betruges“, oder so Anzeige erstatten. Was das juristisch gesehen ist, entscheidet sich sowieso erst, wenn der Sachverhalt ausermittelt ist und wird vom Staatsanwalt entschieden. Den Job, das Delikt schon vor den Ermittlungen zubenamsen kann man Laien nicht abverlangen smile.gif
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Zitat (Cambria, 04.04.2013)
Hi Ju, (danke an misschaos für den Briefkasten-Job wink.gif )
Solltet ihr euch zu einer Anzeige bei der Polizei entschließen, müsst ihr dort nur die Tatsachen schildern. Ihr müsst aber nicht “wegen Betruges“, oder so Anzeige erstatten. Was das juristisch gesehen ist, entscheidet sich sowieso erst, wenn der Sachverhalt ausermittelt ist und wird vom Staatsanwalt entschieden. Den Job, das Delikt schon vor den Ermittlungen zubenamsen kann man Laien nicht abverlangen smile.gif

Da es sich vor allem um ein ungesichertes WLAN handelt ph34r.gif, ist ein strafrechtlicher Tatbestand juristisch sowieso nur äußerst schwierig zu finden, wenn überhaupt.

Kann man sich so ähnlich vorstellen, als wenn jemand sein Auto mit laufendem Motor offen stehen lässt, und sich dann beschwert, wenns geklaut wird. whistling.gif


Sollte er dann tatsächlich illegale Aktivitäten in tante jus WLAN vorgenommen haben, also zum Beispiel massenhaft Spam-Mails verschickt, oder ein Bot-Netzwerk aufgebaut, und tante ju wird vom Provider in Haftung genommen deswegen, so wird sie mit ziemlicher Sicherheit zumindest teilweise mit in Haftung genommen, Anzeige bei der Polizei hin oder her.
Es sei denn, der Typ wird tatsächlich gefasst (und ist auch noch so blöd, das alles zuzugeben).


Deswegen kann ich euch auch nur nochmal raten: Nie- nie niemals nicht ein ungesichertes WLAN betreiben. Und auch keins mit der völlig veralteten Verschlüsselungstechnik WEP!
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oh jee... alter-techniker und Bierle,
wenn sich -gesetzt dem schlimmsten Fall- sich also tatsächlich jemand über tante ju's Netz, was illegales runtergeladen hat, dann sieht es aber düster aus.... Habe ich Euch da richtig verstanden?

Jetzt warte ich mal ab was tante ju mir heute Nachmittag sagt. Bis dahin wird sie wohl mehr wissen. Ich hoffe für sie, dass diese unbekannte Person wirklich über ihr W-Lan Netz nur gesurft hat.....

Das kann nämlich ziemlich teuer werden. Von mir wollte mal eine Anwaltskanzlei etwas über 20.000 € für einen illegalen Download der 'Top 100' haben. Ich konnte aber nachweisen, dass es niemand aus unserem Haushalt war. Wir waren zur fraglichen Zeit alle nachweislich im Urlaub und unser Router war zwar an aber mit WPA gesichert. Der Router lief deshalb, weil ich den Anrufbeantworter/Festnetz meines Büros daran gekoppelt hatte. Hätte ich den Router ausgeschalten dann hätte niemand mehr auf den AB sprechen können.
Das war zu der Zeit als ich noch selbstständig war und der Meinung war, dass wenn ich schon nicht erreichbar bin, wenigstens der Anrufer die Möglichkeit hat eine Nachricht zu hinterlassen.
Wie dieser angebliche Download mit meiner IP-Adresse zustande kam habe ich bis heute nicht erfahren.

Dass tante ju's Computer "spinnt" wird hoffentlich "nur" an einem Virus liegen. Tante ju's Computer-Spezialist wird das dann hoffentlich richten können.

Vielleicht kann sich Tante ju heute noch sogar selbst wieder hier im Forum melden.

Cambria, danke für Deinen Hinweis. Werde ich an tante ju weitergeben. smile.gif

Bierle, tja aus Schaden lernt man. Hoffen und drücken wir tante ju ganz, ganz feste, alle zur Verfügung stehende Daumen, dass es bei ihr zu keinem Schaden gekommen ist!
Eins weiss ich: Tante ju wird in Zukunft das W-Lan auf jeden Fall sichern.

Bearbeitet von MissChaos am 04.04.2013 11:24:57
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Zitat (MissChaos, 04.04.2013)
oh jee... alter-techniker und Bierle,
wenn sich -gesetzt dem schlimmsten Fall- sich also tatsächlich jemand über tante ju's Netz, was illegales runtergeladen hat, dann sieht es aber düster aus.... Habe ich Euch da richtig verstanden?

Naja, erst mal muss es auch jemand mitbekommen haben, und zur Anzeige bringen.
Wenn das nicht passiert, ist eh nix zu befürchten, und das Ganze "glimpflich" ausgegangen.

Hat sich denn tanteju an den Provider gewandt, oder Kabel BW an sie? Im letzteren Fall ist es wahrscheinlich, dass die was gemerkt haben, höchst wahrscheinlich ein Spam-Mail-Trojaner auf tantejus System. Wenn es das erste Mal auftritt, sperren die Provider einem meist nur den Zugang, bis man versichert hat, dass der PC wieder virenfrei ist wink.gif
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Vielleicht hat aber auch nur jemand das offene
Netz benutzt, um umsonst zu surfen. Das machen
wir im Urlaub auch manchmal, wenn wir wissen,
wo es einen offenen Wlan gibt. Drück die Daumen,
dass das nicht zu kriminellen Zwecken benutzt
wurde. dl.gif console.gif
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Unverschlüsselt = Unverständnis

Sorry ein Wlan Netzwerk zu nutzen das nicht gesichert ist kann nur schief gehen und man ist fahrlässig daran auch selbst schuld.

Aber jetzt mal ein wenig die Angst nehmen, es gibt schon ein paar Jahre ein Urteil des BGH welches die Gefahr der Haftung für einen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss den Schadensersatz ausschließt. Was passieren kann ist das im Streitfall eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden muss oder bei einer Abmahnung so 100,00€ Abmahnkosten kommen dürfen BGH Urteil zum Nachlesen


und für alle die über Wlan Sicherheit was wissen wollen ein Beitrag von G-Data Security Deutschland der aufklärt was bei Wlan sicher ist Klick

Bearbeitet von Nachi am 04.04.2013 20:03:41
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Zitat
Deswegen kann ich euch auch nur nochmal raten: Nie- nie niemals nicht ein ungesichertes WLAN betreiben.

Kann ich nur unterschreiben -

...und noch ein Tipp

-nicht nur der Betrieb eines offenen W-Lans kann gefährlich sein, auch das Nutzen fremder, offene Netze kann gefährlich sein.
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Info vorweg: Ich habe die vorherigen Antworten nur kurz überflogen (falls ich schon Genanntes schreibe).

Das mit dem ungesicherten kann ich nur bestätigen und ansonsten ist die Sorge hier 'nur' wegen Raubkopien oder illegal was runterladen. "Das geht ja noch"

Ich hatte vor Jahren eine unangenehme Begegnung mit 2 Menschen der Kripo bzw. Staatsanwaltschaft mit Hausdurchsuchung weil jemand versucht hat in meinen Rechner zu kommen. Nicht wegen Musik oder so - Mißbrauch der allerübelsten Sorte!!!

Es waren seinerzeit sogar Menschen bei stern tv, die davon auch betroffen waren. Zu der Zeit war ich bei _ _ _ (3 große Buschstaben). Googelt mal nach _ _ _ und Kinderpornographie. Da wird einem echt anders. Man braucht einen Anwalt und und und. Das gönne ich keinem, zu Unrecht in Verdacht zu geraten. Andererseits finde ich es gut, wenn solchen Sachen nachgegangen wird. War aber keine schönes Erlebnis.

Ich kann nur empfehlen, sich den Tag und die Uhrzeit aufzuschreiben und den Zettel sicher weg zu legen; hoffentlich ist das Kennzeichen bekannt. [SIZE=14]
Wenn da jemand was Schlimmes gemacht hat, können noch viele Monate in's Land gehen, bis die Kripo sich meldet. Bei mir war es über ein Jahr, nachdem eine fremde Person meinen PC knacken wollte.
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Zitat (Nachi, 04.04.2013)
Aber jetzt mal ein wenig die Angst nehmen, es gibt schon ein paar Jahre ein Urteil des BGH welches die Gefahr der Haftung für einen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss den Schadensersatz ausschließt.

Man sollte solche Urteile auch immer lesen ..... rolleyes.gif.

Die Beklagte war zum Tatzeitpunkt im Urlaub, hier ist das nicht der Fall --> Urteil vollkommen irrelevant.

Ausserdem ist das Benutzen eines offenen Wlans NICHT illegal, sondern völlig legal.
Und mit nem Smartphone lädt sich niemand was runter, wenn, dann hockt man mit nem Laptop davor. Dafür kann man mit nem Handy andere lustige Dinge in fremden Netzwerken machen, wenn man Ahnung hat.
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Hat schon jemand Info von tante ju bekommen?
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Tante Ju hat doch nicht genau das Gerät identifiziert.
In der Gehäuseform gibt es genug Geräte mit denen fast genausoviel " Unfug " angerichtet werden kann wie mit einem kleinen Laptop.
dl.gif
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Zitat (alter-techniker, 05.04.2013)
Tante Ju hat doch nicht genau das Gerät identifiziert.

Sie hat es als Smartphone identizifert.

Zitat (alter-techniker, 05.04.2013)
In der Gehäuseform gibt es genug Geräte mit denen fast genausoviel " Unfug "  angerichtet werden kann wie mit einem kleinen Laptop.
dl.gif

Klar, nennt sich Smartphone.
Und Sachen, die etwas böser sind als sich legal in einem ungeschützten WLAN anzumelden benötigen meist recht viel Eingaben per Tastatur für die Shell, ohne Laptop tippt man sich da zu Tode.
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Leider habe ich von tante ju noch nix gehört. Wir wollten nochmal telefonieren. Aber ich war heute unerwartet lange im Krankenhaus. Die Untersuchungen und Wartezeiten haben sich über 8 Stunden hingezogen....

Jetzt habe ich zwar ein paar Anrufe auf dem Display aber ich kann nicht identifizieren ob auch tante ju angerufen hat, denn sie hat keine Rufnummerübermittlung. Davon habe ich 4 Anrufe drauf....

Ich habe ihr nun eine sms geschrieben. Ich hab mich nicht getraut um diese Zeit noch anzurufen. Vielleicht meldet sie sich ja noch heute Abend....
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Zitat Tante Ju " Smartphone oder I-Phone (kann ich nicht unterscheiden und war mir eigentlich auch egal) ". console.gif

Bearbeitet von alter-techniker am 05.04.2013 22:08:07
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Es könnte aber auch ein tablet gewesen sein....
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Hallo MissChaos .
Die Befürchtungen von Tante Ju sind nicht unberechtigt.
Sinngemäß habe ich in einem anderen Forum gelesen :
" Kauf von Apps im Google Play Store ".
Google App Stor nimt keine Aufträge von Neukunden mehr an, die über WLAN getätigt werden.
Erstkunden müssen über eine feste Verbindung, z.B. über USB mit einem Router verbunden sein,
andernfalls ist nur Kreditkarten Zahlung möglich.
Eine zeitlich feststehende IP muß vorhanden sein.
Dies ist nur ein nicht vollständiges Zitat. Es ist eine Möglichkeit für eien WLAN Mißbrauch.
dl.gif
Natürlich kann über ein offenes WLAN mit einigen Programmen die Internetverbindung mitgelesen werden. dl.gif
Da könnten Kaufdaten mitgelesen worden sein.
girl_werewolf.gif

Bearbeitet von alter-techniker am 06.04.2013 22:45:02
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Zitat (MissChaos, 05.04.2013)
Es könnte aber auch ein tablet gewesen sein....

Es gibt kein 4-5'er Tablet ....
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Zitat (DerDieDas, 06.04.2013)
Es gibt kein 4-5'er Tablet ....

Wie kommst Du auf 4-5'er? Wer hat das erwähnt? Was heißt das überhaupt?


Edit:
Meinst Du vielleicht 4"-5"? (Zoll) Aber selbst das hat hier niemand erwähnt. Wenn ich vom I-Pad mini ausgehe könnte es auch ein solches gewesen sein. Ich habe mit tante ju telefoniert. Jedenfalls schließt tante ju das nicht aus.
Das Ganze könnte aber auch ganz harmlos sein und es war lediglich jemand mit einem E-Book Reader. Wir wissen es einfach nicht. Die Person draussen könnte auch nur ein ganz blöder Zufall gewesen sein.
HOFFEN wir jedenfalls.... blink.gif

Fakt ist:
Tante ju's PC funktioniert nicht richtig und sie kommt nicht ins Internet.
Nächste Woche wissen wir mehr.

Danke an alle die sich hier die Mühe gemacht haben, mitüberlegt und geantwortet haben.
Tante ju meldet sich hier wieder sobald sie ins Internet kommt.
flowers_2.gif

Bearbeitet von MissChaos am 07.04.2013 00:07:02
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Zitat (MissChaos, 05.04.2013)
Aber ich war heute unerwartet lange im Krankenhaus. Die Untersuchungen und Wartezeiten haben sich über 8 Stunden hingezogen....


Miss Chaos ich hoffe es ist nichts Schlimmes? Gute Besserung flowers_2.gif

Bin mal gespannt wie die Sache mit Tante Ju ausgeht
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Zitat (Rheingauner, 07.04.2013)
Miss Chaos ich hoffe es ist nichts Schlimmes? Gute Besserung flowers_2.gif


Du hast eine PM. flowers_2.gif
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Ganz lieben Dank euch allen. flowers_2.gif

Besonderen Dank an Miss Chaos.

Kann mich leider erst jetzt wieder melden, weil unser PC-Spezialist vorher keine Zeit hatte. Nun ist der Router gut verschlüsselt.

Der Provider war nicht sehr kommunikativ. Ich habe mir jetzt auf alle Fälle mal den Tag notiert und werde erst mal abwarten.

Autokennzeichen war natürlich Fehlanzeige.

Anscheinend ist es ja bei jungen Leuten doch üblich, sich einen unverschlüsselten WLAN-Anschluss zum Skypen zu suchen, wenn sie nicht zu Hause sind und die große Liebe weit entfernt.
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Hallo tante ju,

schön von Dir zu hören.....halt uns doch mal auf dem Laufenden.

Liebe Grüße
rheingauner
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Zitat (tante ju, 09.04.2013)
Anscheinend ist es ja bei jungen Leuten doch üblich, sich einen unverschlüsselten WLAN-Anschluss zum Skypen zu suchen, wenn sie nicht zu Hause sind und die große Liebe weit entfernt.

Das ist vollkommen legal und üblich, ja.
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Zitat (DerDieDas, 09.04.2013)
Das ist vollkommen legal und üblich, ja.

Nicht ganz. Es ist nicht "vollkommen legal", es ist nur nicht strafbar. Kleiner, aber feiner Unterschied.
Das Resultat ist freilich das Gleiche. Man wird nicht rechtlich belangt, wenn man lediglich die Internetverbindung des offenen WLANs zum legalen Surfen nutzt.
Um legal zu surfen, müsste man den Eigentümer des WLANs natürlich vorher um Erlaubnis fragen, bzw. dieser das ausdrücklich erlauben.
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Zitat (Bierle, 09.04.2013)
Nicht ganz. Es ist nicht "vollkommen legal", es ist nur nicht strafbar. Kleiner, aber feiner Unterschied.

Worin besteht der Unterschied? Meines Wissens nach ist "legal" und "nicht strafbar" das gleiche.
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Der Unterschied ist die Rechtssicherheit.
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Nicht strafbar ist nicht gleich legal.
Für Abgeornete in Deutschland ist Korruption nicht strafbar.
Koruption ist aber nicht legal für normale Bürger.
dl.gif
Die Benutzung fremder WLAN Verbindungen werden nicht unbedingt bestraft.
Es ist aber nicht legal, da ja Leistungen erschlichen werden.
Bei kostenpflichtigen Verbindungen entsteht auch ein Schaden.
dl.gif
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Zitat (alter-techniker, 10.04.2013)

Für Abgeornete in Deutschland ist Korruption nicht strafbar.

Such a Quatsch... big_boss.gif
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Zitat (alter-techniker, 10.04.2013)
Es ist aber nicht legal, da ja Leistungen erschlichen werden.

Da wird gar nichts erschlichen, es wird gratis zur Verfügung gestellt.

Zitat (alter-techniker, 10.04.2013)
Für Abgeornete in Deutschland ist Korruption nicht strafbar.
Koruption ist aber nicht legal für normale Bürger.

Der Vergleich hinkt schon nicht mehr, der kriecht.

Sich in ein ungesichertes Wlan einzuklinken ist IMMER erlaubt in Deutschland.
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@ Kaffee .
Hätteste sorgfältig in den letzten Tage die normale Tageszeitung gelesen, hätteste Kenntnis, das Deutschland das internationale Anti Koruptions- Abkommen nicht unterschrieben hat.
Es gibt deshalb auch noch kein passendes Gesetz.
dl.gif
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Zitat (alter-techniker, 10.04.2013)
Es gibt deshalb auch noch kein passendes Gesetz.

Nö.
§108e StGB
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Legal oder nicht: richtig finde ich es nicht. Ein gewisses Risiko ist auch dabei, wenn man mal ins falsche Netz gerät (MAC-Adresse und besuchte IPs könnten schon reichen).
Eine noch so schlechte WLAN Absicherung signalisiert jedenfalls (wie ein verschlossenes Gartentörchen), daß Eindringlinge NICHT erwünscht sind.
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Zitat (chris35, 10.04.2013)
Ein gewisses Risiko ist auch dabei, wenn man mal ins falsche Netz gerät (MAC-Adresse und besuchte IPs könnten schon reichen).

Hö?
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@ DerDieDas .
Wenn ich mich richtig erinnere betrift der STGB 108e den Kauf von Wählerstimmen im EU Recht.
Die Vorteilsnahme ist für Amtsträger, s.W. als Ministerppräsident, strafbar, jedoch fehlt etwas derartiges für Abgeordnete. dl.gif
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Zitat (alter-techniker, 10.04.2013)
Wenn ich mich richtig erinnere betrift der STGB 108e  den Kauf von Wählerstimmen im EU Recht.

Nö.
"oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände"

Zitat (alter-techniker, 10.04.2013)
Die Vorteilsnahme ist für Amtsträger, s.W. als Ministerppräsident, strafbar, jedoch fehlt etwas derartiges für Abgeordnete. dl.gif

Das Gesetz heisst § 108e, Abgeordnetenbestechung whistling.gif.
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Wenn ich mich anstrenge mal Juristika zu denken, kommt das heraus :
Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Von Vorteilsnahme für politisches Handeln steht da nichts.
dl.gif
PS.: Hoffentlich habe ich das jetzt korrekt aufgesagt, sonst falle ich im Examen glatt durch.
cry_1.gif

Bearbeitet von alter-techniker am 10.04.2013 16:09:07
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