Reiserücktritt... Stornokosten

Ich hab da mal ne Frage, Ich wollt für Weihnachten Urlaub buchen. Hab bei einer Ferienwohnung, die mich interessiert angefragt, wie lange ich kostenfrei von der Buchung zurück treten kann.
Nun meine Frage. Welche rechtliche Grundlage hat der Ferienwohnungsanbieter?? Denn so einfach, wie sie schrieb ist es für sie wohl nicht. Oder kann sie das willkürlich festlegen?

Hallo Frau...
vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Bei Buchung unterschreiben Sie eine Anmeldung. Wir sagen dann alle weiteren Anfrage ab. Ihre Anmeldung ist dann verbindlich. Hier hilft ev einen Reiserücktrittversicherung da bei Nichtanreise der volle Betrag fällig wird. Ein Storno ist nicht mehr möglich

Vielen Dank schon einmal für eure Tipps.

Bisel
Hallo Bisel,

ich sehe dass so:

Ihr schliesst einen Vertrag ab. Die Bedingungen könnt Ihr weitestgehend selber festlegen und mit Eurer Unterschrift akzeptieren soweit sie nicht sittenwidrig bzw. gesetzeswidrig sind. Und die Möglichkeit, Storno nur genen volle Bezahlung zu ermöglichen verstösst meines Wissens nicht gegen Gesetze.
Bei Hotels ist das ähnlich. Nur sind da die Fristen anders (bis 10 Tage x%, bis 5 Tage y% usw.)
Die Vermieterin weist Euch darauf hin, dass Ihr nicht mehr zurücktreten könnt ohne zu bezahlen (ist ja verständlich, da sie weitere Anfragen abblockt, und damit die Möglichkeit einer Vermietung im Falle Eures Rücktritts minimiert).
Man kann natürlich hinterfragen, ob Null Rückzahlung ok ist. aber generell denke ich schon.

Also gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Ihr geht auf Risiko.
2. Ihr schliesst VOR Vertragsabschluss eine Rücktrittsversicherung ab.
3. Ihr verzichtet auf diese Wohnung
4. Manchmal (bei größeren Anbietern) hat man die Möglichkeit, eine Rücktrittsversicherung über den Anbieter abzuschließen.

Gruß

Highlander
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Nein wir werden noch nicht buchen. Denn mein Arbeitsvertrage geht bis Ende November. Der Verlängerung steht eigentlich nichts im Weg. Aber es ist mir zu heiß. Also muß ich warten...

Bisel
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In dem Fall würde ich auch warten mit der Buchung. Zum Beispiel eine Kündigung des Arbeitsplatzes ist kein Grund, dass eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen werden kann. Es kann möglich sein, dass Verischerungen zahlen, wenn jemand aus heiterem Himmel gekündigt wird.

Erkundige dich vor Abschluss einer Rücktrittsversicherung, in welchem Fall gezahlt wird wink.gif
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Die Versicherung kann auch nach Buchung noch abgeschlossen werden, allerdings nicht mehr nach Eintritt eines Versicherungsfalles. Die Europ...sche Versicherung z.B. übernimmt die Stornokosten bei schweren Unfallverletzungen, schwerer Krankheit (die nicht schon vorher bestand), Elementarereingisse am Zielort, Verlust des Arbeitsplatzes (allerdings nur, wenn für den Reisezeitpunkt auch ein Arbeitsvertrag besteht), zu finden hier. Am besten einmal in ein Reisebüro gehen und sich dort beraten lassen, die kennen sich damit aus (ich habe zum letzten Mal vor etwa 12 Jahren in der Touristik gearbeitet, daher bin ich nicht mehr ganz auf dem neusten Stand).

Und ja, es ist für private Anbieter durchaus üblich, 100% der Kosten zu verlangen, gerade zu so "heiklen" Daten wie Weihnachten, Ostern etc. Allerdings sollte dann geprüft werden, ob die FeWo nicht weitervermietet werden konnte, dann sollte der Vermieter euch die Kosten erlassen, da er ja vermieten konnte...
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Ja, genau die Bedingungen durchlesen!
Uns war es z.B. wichtig, keine Selbstbeteiligung zu haben!
Die Verträge klingen fast alle gleich, aber winzige Unterschiede sind oft doch zu finden!
Manche Versicherungen kann man z.B. bis 2 Wochen nach Buchung abschließen, manche wollen es anders!

Der Teufel/Engel steckt im Detail!

Gruß ElRa
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Ist etwas schwer rauszubekommen, ob der Vermieter weitervermieten konnte. Man ist also auf seine Ehrlichkeit angewiesen.
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Man kann ja einfach kurz vor Weihnachten dort unter anderem Namen versuchen, wieder eine FeWo zu mieten...dann erfährt man schon, ob es vermietet ist oder nicht happy.gif
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