Verrechnungsscheck

Hi,
mein Mann hat von einer Firma ein Verrechnungsscheck für ne Provision bekommen, hat aber kein deutsches Konto, kann ich den Scheck bei meiner Bank einlösen? Er ist als Empfänger eingetragen....
Und muß er dann auf der Rückseite unterschreiben oder ich?
Wer schön wenn jemand da bescheid weiß! :blumen:
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Kannst Du einreichen, muss von Dir unterschrieben werden.
Ich würde aber Deinen Personalausweis mitnehmen.

Überwiesen wird immer auf das Konto des "Einreichers".
Also kann der Scheck zur Not sogar gestohlen sein. ;0)
Deine Unterschrift dient im Prinzip nur zur "Beweisaufnahme", damit die Bank irgendwas in der Hand hat, sollte es Unstimmigkeiten geben.
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Normal steht da doch drauf, an: Herrn BMWGirl, oder Überbringer.

So kenne ich das jedenfalls.
Du kannst den Scheck einlösen. Im Normalfall habt ihr ja eh den gleichen Nachnamen.

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Zitat (Pumukel77 @ 12.07.2011 12:17:50)
Normal steht da doch drauf, an: Herrn BMWGirl, oder Überbringer.


so stehts da, richtig.....muß er dann unterschreiben oder reichts wenn ich das mach?

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Oh weh ist schon länger her...
Aber lass ihn doch unterschreiben, dann bist du auf der sichern Seite.

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Sicherheitshalber sollte er ein Indossament auf der Rückseite geben, damit Du nicht zweimal zur Bank tappern musst: https://de.wikipedia.org/wiki/Indossament / http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/indo...indossament.htm

Grüßle,

Ilwedritscheline

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Ok, Danke ihr beiden, dann muß das ganze halt noch warten bis er wieder da ist und unterschreiben kann :blumen: :blumen:

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Zitat (BMWGirl1972 @ 12.07.2011 12:38:14)
Ok, Danke ihr beiden, dann muß das ganze halt noch warten bis er wieder da ist und unterschreiben kann :blumen: :blumen:

Komm, gibs doch zu, du willst nur heimlich den Scheck einlösen und die Kohle in Modeboutiquen und Schuhgeschäften unters Volk bringen ;) :P rofl

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Zitat (Bierle @ 12.07.2011 12:45:43)
Komm, gibs doch zu, du willst nur heimlich den Scheck einlösen und die Kohle in Modeboutiquen und Schuhgeschäften unters Volk bringen ;) :P rofl

:ph34r: verrat doch net alles.... :wub:
rofl

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Kannst Du einreichen, muss von Dir unterschrieben werden.
Ich würde aber Deinen Personalausweis mitnehmen.

Überwiesen wird immer auf das Konto des "Einreichers".
Also kann der Scheck zur Not sogar gestohlen sein. ;0)
Deine Unterschrift dient im Prinzip nur zur "Beweisaufnahme", damit die Bank irgendwas in der Hand hat, sollte es Unstimmigkeiten geben.

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Hallo,

der, der den Scheck in den Händen hält darf ihn einlösen, oder? Irgendsowas liegt mir im Hinterkopf.

Ist ein Indossament noch aktuell? Hab' das mal in der Ausbildung gemacht, aber das war es dann auch.

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Huhu!
Also, war auf der Bank, meine Unterschrift auf die Rückseite und das wars, hat geklappt, danke nochmal! :blumen:

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Zitat (suppenmami2011 @ 13.07.2011 21:33:02)
Hallo,

der, der den Scheck in den Händen hält darf ihn einlösen, oder? Irgendsowas liegt mir im Hinterkopf.
...

Wenn drauf steht: ...oder Überbringer", dann darf er das.

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Zitat (BMWGirl1972 @ 13.07.2011 22:05:24)
Huhu!
Also, war auf der Bank, meine Unterschrift auf die Rückseite und das wars, hat geklappt, danke nochmal! :blumen:

Na dann viel Spaß beim shoppen rofl

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Überbringerscheck: im Text steht "Zahlen Sie... an Frau Insidias oder Überbringer" den Scheck kann jeder einlösen

Orderscheck: Hat am rechten Rand einen roten Balken auf dem "Orderscheck" steht. Text "..zahlen Sie an Frau Insidias oder Order"
Dieser Scheck ist von Frau Insidias zu "indossieren" Heutzutage reicht die einfache Unterschrift (Im Zweifelsfall Vor- und Nachname" auf der Rückseite. Es reicht NICHT die Unterschrift von Ehegatten, auch wenn es auf das gemeinsame Konto geht.

Rektascheck: "Zahlen Sie an Frau Insidias" und niemanden sonst! kann nur per Zession mittels Anwalt übertragen werden. Ich habe ehrlich gesagt noch nie so einen gesehen *lach*

Im Übrigen sind Schecks, die auf eine ausländische Bank gezogen immer Oderschecks. Müssen also indossiert werden.

Zusammenfassung: Lasst den genannten im Zweifelsfall mit Vor- und Zuname auf der Rückseite unterschreiben - es schadet nix :blumen:

Insi

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