Bürgschaftsschreiben

In: Wohnen
Hallo, meine Tochter zieht nun wegen Ihrer Ausbildung aus und der neue Vermieter möchte ein Bürgschaftsschreiben von uns. Hat jemand evtl. einen Tip, was da alles drinstehen muss oder evtl. eine Seite, wo ich einen entsprechenden Vordruck finde? Bin mir nicht sicher, welche Angaben ich alle berücksichtigen muss in diesem Brief.....

LG
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Vordruck für ein Bürgschaftsschreiben ist in diesem Fall empfehlenswert, weil er dir hilft, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind und das Schreiben formal korrekt aufgesetzt ist, um den Anforderungen des Vermieters zu entsprechen.

Bestellungen Aufträge Auftragsvordruck direkt bei Amazon entdecken für 23,79 €! [Anzeige]

Hallo KasperJohanna,

auf Anhieb habe ich jetzt keine Seite im www gefunden, wo Du solch einen Vordruck oder die nötigen Angaben nachschlagen kannst. Bist Du Mitglied im Mieterbund? Die können Dir da sicherlich weiter helfen. Denn genau genommen wandelt Deine Frage haarscharf am Rand der Rechtsberatung entlang. Und das dürfen wir Muttis gar nicht.

Allerdings habe ich Dir hier mal einen Überblick rausgesucht, welche Formen der Mietkaution es gibt. Denn es stellt sich die Frage, warum der Vermieter eine Bürgschaft haben will. Jede Form von zu stellender Mietkaution hat ihre Vor- und Nachteile. Lies es Dir einfach mal durch und frage vielleicht den Gockel nach den Stichworten: "Bürgschaft, Mietkaution, Mietkautionsbürgschaft". Der spuckt Dir Einiges aus.

Hier der Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Mietsicherheit

Grüßle,

Egeria
Gefällt dir dieser Beitrag?
Einen Vordruck habe ich auch nicht, aber ich habe auch erst hinterher erfahren, als meine Eltern für mich eine Bürgschaft unterschrieben haben UND ich eine Kaution gezahlt habe, dass beides ja den gleichen Zweck erfüllt und eigentlich eins von beiden reichen würde. So sagt einem das aber kein Vermieter...
Hoffe du findest noch was. Sonst einfach mal den Vermieter ansprechen, der hat ja sowas wahrscheinlich schon öfter bekommen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (KasperJohanna @ 20.02.2012 18:49:05)
Hallo, meine Tochter zieht nun wegen Ihrer Ausbildung aus und der neue Vermieter möchte ein Bürgschaftsschreiben von uns. Hat jemand evtl. einen Tip, was da alles drinstehen muss oder evtl. eine Seite, wo ich einen entsprechenden Vordruck finde? Bin mir nicht sicher, welche Angaben ich alle berücksichtigen muss in diesem Brief.....

LG

na auf jeden Fall daran denken das wenn deine Tochter mal nicht zahlt, ihr die Rechnung bekommt!

ich würde keine Bürgschaft geben!
jedoch ein Mietkautionskonto anlegen und da die 3 Mieten drauflegen, fertig.
mit solch einer Bürgschaft kannst du dich gewaltig in die Nesseln setzen.

ja ich weiß das du sie für deine Tochter brauchst und ja auch das ihr euer Kind helfen wollt.

aber erkundige dich genau darüber, wenn es dazu kommt, mußt du sofort zahlen, nicht in raten sondern sofort, egal wie beschissen es dir dann gerade geht. :wub:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Meine Mutter hatte mal ein Bürgschaft unterschrieben.

Als die Ehe in die Brüche ging, haben sich die Schuldner nicht an die Eheleute gehalten, sondern gleich an den Bürgen. Der zahlt nämlich problemlos in jedem Fall.

Und der Bürge kann sich dann das Geld holen, wo er will. Den Ärger hat er auf jeden Fall.

Deswegen Finger weg. Wenn Kinder aus dem Haus gehen, soll man keine Leine anlegen. Dann müssen sie alleine auch mit diesem Sachverhalt klar kommen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hi, wir mussten das auch machen und zusammen mit der Mietkaution auch noch eine Bürgschaft abgeben. Das liegt aber daran das deine Tochter Azubi ist und damit kein eigenes Einkommen hat (Ausbildungsvergütung zählt nicht als Einkommen). Deswegen darf der Vermieter so was verlangen. Wir haben dann einfach das Bürgschaftsschreiben als Vorlage verwendet.
Bei der Verbraucherzentrale kann man das glaube ich auch bekommen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich habe in Privatrecht gelernt "Bürgen musst du würgen".

ok, es handelt sich jetzt um deine Tochter aber im Allgemeinfall würde ich sehr vorsichtig mit Bürgschaften sein.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Puhh ... da erinnere ich mich noch an meine Umschulung, Fach Geschäftsprozesse.
Mit Bürgschaften sollte man wirklich vorsichtig sein, wobei das bei der eigenen Tochter nochmal auf
nem anderen Blatt stehen sollte.

Ich hab im Freundeskreis einige die eine Wohnung haben und entweder in der Ausbildung stecken oder zb Studenten sind. Keiner von denen musste sich um eine Bürgschaft kümmern.

Bei denen hat idr eine Schufa Auskunft gereicht.

Ansonsten kann dir sicherlich auch google mit Bürgschaft+Vorlage weiterhelfen ;)
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat
ok, es handelt sich jetzt um deine Tochter aber im Allgemeinfall würde ich sehr vorsichtig mit Bürgschaften sein.


und

Zitat
Puhh ... da erinnere ich mich noch an meine Umschulung, Fach Geschäftsprozesse.
Mit Bürgschaften sollte man wirklich vorsichtig sein, wobei das bei der eigenen Tochter nochmal auf
nem anderen Blatt stehen sollte.


Mal ganz Tacheles gesprochen: Jeder, der seine Mietschulden nicht zahlen konnte und für den dann ein Bürge "gewürgt" wurde, ist jemandes Sohn oder Tochter... eine Bürgschaft sollte man nur eingehen, wenn man die finanziellen Risiken so sachlich wie möglich abschätzen kann und das Risiko demenstprechend sicher kalkulieren kann. Und wer ist bei nahen Verwandten schon wirklich wirklich wirklich emotionsfrei und sachlich?

Bearbeitet von Cambria am 03.04.2012 15:56:32
Gefällt dir dieser Beitrag?
hallo

meine eltern mußten für mich auch eine bürgschaft für meine jetztige wohnung übernehmen, da ich in der privatinso bin udn die wbg mich nur mit bürgschaft nahm. die bürgschaft is auch nur begrenzt, solange die inso läuft. und ich werd den teufel tun und meine eltern da in irgendwas reinreiten. miete und strom sind das wichtigste, was bezahlt wird!

vielleicht wäre so eine zeitlich begrenzte bürgschaft ja auch was für dich?
und meine eltern haben auch nix großes kompliziertes unterschrieben. ein einfaches schriftstück mit den unterschriften des vermieters udn der eltern.

lg
Gefällt dir dieser Beitrag?
Bürgschaften für Vermieter sind meines Wissens nicht erlaubt, da reicht eine einfache Kaution....
Gefällt dir dieser Beitrag?
Also ich finde es wirklich gut, welche Bandbreite hier aufgezeigt wird! Allerdings ist ja der Normalfall, dass die Miete gezahlt wird. Es kommt natürlich auch auf eure Tochter an. Ist sie zuverlässig, kann sie mit Geld umgehen? Ist sie ehrgeizig genug ihre Ausbildung auch zu beenden? Ansonsten würde ich generell zu einem WG Zimmer in der ersten Zeit raten, das ist unproblematischer, wenn alles nicht so klappt und Ein- und Auszug sind weniger aufwändig.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage