spendenaufruf?

bin nun mal geblitzt worden,13kmh innerorts zuviel =25Geld.ist schon bezahlt ABER

jetzt kommt so ein ein anhörungsbogen mit spendenaufruf(25€) ,nachdem ich ich innerhalb einer woche zu reagieren habe.
zudem hat die polizei auch noch was von eilsache draufgeschrieben.

ist das so gang und gäbe mit der einen woche reaktionszeit? was ist wenn ich länger in urlaub bin?
brauchen die die kohle so??
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Eine Woche Widerspruchsfrist?
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Aus Erfahrung :pfeifen: muss ich euch sagen: Der Bescheid kommt nicht von der Polizei, sondern vom Bürgermeisteramt / Bußgeldstelle der Kommune, in der man zu schnell unterwegs war.
Ist der Anhörungsbogen nicht nur dafür, wenn man Einspruch erhebt? Ansonsten hat man eine Zahlungsfrist von einer Woche.
Ein Spendenaufruf wie dingens beschreibt ist mir unbekannt.
Wenn man in Urlaub war, muss man dafür halt irgendeinen Nachweis vorlegen, z.B. Flugticket oder so.
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mit "spendenaufruf" meinte ich dieses verwarnungsgeld von 25 euronen.und das schreiben kam vom bayerischen polizeiverwaltungsamt.
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:pfeifen: Ja, habe schon so was gedacht mit "Spendenaufruf".

Dass der Bescheid aber von einem bayerischen polizeiverwaltungsamt kam ist mir und meinem Göga allerdings völlig neu. Handhabt jedes Bundesland wohl anders.
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Zitat (Backoefele @ 03.09.2012 22:28:38)
... Handhabt jedes Bundesland wohl anders. ...

Vermutlich nicht nur jedes Bundesland, sondern auch jede einzelne Kommune :pfeifen:

Verkehrsverstöße sind immer ein willkommener Selbstbedienungsladen zum Aufbessern der kommunalen, grundsätzlich klammen Haushaltskassen. Und da es Strafsachen sind, kommt man nur durch zwei Möglichkeiten wieder raus: Gleich zahlen oder erstmal die Gerichte mit Einsprüchen bemühen und später dann einen größeren Betrag, angereichert durch Verwaltungsgebühren und Gerichtskosten und Anwaltshonorare, zahlen. Der Autofahrer ist immer der Dumme. Weil er nämlich

*Moralapostel an* Doch sieh es mal so herum: Solange es keine Punkte in Flensburg gibt, zahlste eben und fährst zukünftig entsprechend angepasster durch die Ortschaft. Es muss ja wirklich nicht sein, dass man/frau mit weit über sechzig Sachen durch die Stadt rauscht. Denn die gesetzlich geregelte Toleranz bei Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt fünf Prozent zum Erlaubten. Die ist also bei den dreizehn Stundenkilometern, für die Du zahlen musst, bereits abgezogen. *Moralapostel off*

Soforthilfe: Du hast berichtet, dass Du bereits gezahlt hast. Lies Dir den Anhörungsbogen sorgfältig durch und prüfe, ob Du außer den Personaldaten und der Unterschrift überhaupt eine Angabe machen musst. Stichwort: Selbstbeschuldigung zum eigenen Nachteil. Hefte eine Kopie der Quittung für die bereits erfolgte Zahlung an den Anhörungsbogen und damit müsste es gut sein. Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, gibst Du - so möglich - die Antwort persönlich ab und lässt sie Dir quittieren. Oder Du schickst sie mit Einschreiben. Oder Du prüfst, ob Du den Anhörungsbogen auch einscannen und mailen kannst. In diesem Falle solltest Du das Kästchen "Empfangsbestätigung" in Deinem Browser aktivieren, damit Du nachweisen kannst, dass Du innerhalb der Frist reagiert hast. Sonst kommen möglicherweise noch Mahngebühren und im schlimmsten Fall weitere Ordnungsgelder auf Dich zu.

Grüßle und Huf weg vom Bleifuß,

Egeria
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Wo hast du diese 25 EUR bezahlt? Hast du dafür eine Quittung?
Es kommt vor, daß Gelder von Amtspersonen unterschlagen werden. ;)
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ich mal per mail direkt bei denen anfragen was das mit der einen woche soll.

Bearbeitet von dingens am 04.09.2012 19:12:20
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