Freistellungsauftrag

Ich hoffe, da kennt sich jemand aus:
Ich habe im Laufe der Jahre immer wieder mal Freistellungsaufträge gestellt und weiß mittlerweile nciht mehr, wo überall und vor allem, in welcher Höhe.
Meine Fragen nun:
1. Wenn ein Konto für das ein FA gestellt wurde gekündigt/aufgelöst wird, erlischt dann automatisch auch der FA?
2. Kann man evtl. irgendwo (Finanzamt?) erfahren, wo und in welcher Höhe man bereits FA gestellt hat?
hallo tamora,

1. wenn der FA sich nur auf ein einzelnes Konto bezieht, dann erlischt bei Kontoauflösung auch der FA.
2. leider nein, das Finanzamt erfährt nicht von den verschiedenen FA, die du bei diversen Banken stellst. Da hilft es nur, wenn du die Banken abklapperst und fragst, wie hoch dein aktueller FA ist. In der Summe solltest du ja nicht über 801 (alleinstehend) / 1602 /verheiratet) Euro kommen.

Viel Erfolg !
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Interessant, ich bin da auch immer unsicher und auch doof in solchen Dingen.

Bei Tagesgeld dann sicher auch ? Ab welcher Höhe ?
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Vielen Dank kloakschieter, genau so hatte ich mir das auch gedacht.
Na,dann mache ich mich mal an die Arbeit :-(

Horizon,die Höhe des anlagebetrages ist erst mal wurscht,es kommt auf die Zinsen hat,die du erwirtschaftest,die dürfen insgesamt nicht die 801€ im Jahr über schreiten.ansonsten must du versteuern.
Jedenfalls habe ich das bislang so verstanden.

Bearbeitet von Tamora am 21.12.2012 21:08:01
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Also ich habe für sämtliche Finanzeinlagen (Tagesgeld, Gehaltskonto, Bausparvertrag, sonst. Sparanlagen) einen Freistellungsauftrag. Der gilt übrigens meines Wissens pro Bank, kann also mehrere konten bei einer Bank abdecken. Aber halt -wie bereits angemerkt wurde- nicht mehr als 801/1602 €.

Ich mache mir immer eine Liste, wo ich wie viel habe, denn ab und zu muss man mal etwas ändern, wenn zum Beispiel ein Bausparvertrag ausgezahlt wird braucht man dort etwas mehr.
Im Zweifelsfall einfach mal den Berater bei der Bank fragen, die sollten sich in der Regel damit auskennen.
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Ja Dorie, verschiedene Banken gehen,aber die 801€ gelten insgesamt nicht für jede Bank einzeln 801€.
Liste ist gut,wollte ich schon immer mal machen,dachte auch,ich hätte es getan,wurde nur leider heute eines besseren belehrt...
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Zitat (de kloakschieter, 21.12.2012)
leider nein, das Finanzamt erfährt nicht von den verschiedenen FA, die du bei diversen Banken stellst.

Stimmt so nicht ganz. Ich kann zwar nicht beim Finanzamt meine einzelnen Freistellungsaufträge erfragen, da aber die Banken die Freistellungsbeträge an ein Bundesamt melden müssen, erfährt die Finanzverwaltung sehr wohl, wenn die freigestellten Beträge insgesamt den Höchstbetrag übersteigen. Meistens findet sich dazu aber nur unten auf dem Einkommensteuerbescheid ein Hinweis.

Zu deiner Frage kann ich dir allerdings nur so wie die Vorredner sagen: klapper die Banken ab.
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Ja, genau das, mit so einer Liste, gehört bei mir zu den "mystischen" Sachen, so von:"müsste ich" mal.... Aber die Anfrage hier sollte mich dazu bringen, das mal zu überprüfen.
Ich hatte schon mal querbeet Freistellungsaufträge vergeben; da motzte aber irgendwann das Finanzamt, weil ich - nichtsahnend - die Gesamtsumme überschritten hatte (wurde zwar nirgend ausgereizt, aber war insgesamt zu hoch). War dann kein sooo großes Problem, das zu bereinigen.
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Man bekommt doch am Jahresende von jeder Geldanlage einen Ausdruck für das Finanzamt.

Hauptsache die Gesamtsumme an Zinsen wurde nicht überschritten.

Und, wenn doch zieht das FA automatisch das ihm "zustehende" Geld ab.

Wir haben doch nicht Schuld, wenn solche unübersehbaren Formular von uns eingereicht werden müsse.

Ich frage mich sowieso, wie dass mal wird, wenn ich ein paar Jährchen älter bin und den Nullblick habe. cool.gif
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Aber, Rumburak, wenn du keinen Freistellungsauftrag an die Bank geschickt hast, zieht sie dir doch erst mal die Steuer für die Zinsen ab. - Wie willst du die wieder reinholen??
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Zitat (Rumburak, 23.12.2012)
Man bekommt doch am Jahresende von jeder Geldanlage einen Ausdruck für das Finanzamt.

Ich erlebe es bei meiner Arbeit (ich bin Steuerfachgehilfin) immer öfter, dass es immer mehr Banken gibt, die dir deine Steuerbescheinigung nicht automatisch schicken. Die musst du jedes Jahr aufs neue anfordern, damit du sie hast. Und das nicht nur bei Banken, bei denen die Zinsen insgesamt unter dem Freistellungsbetrag lagen.
Und wenn das der Fall ist, weisst du trotzdem nicht, wie hoch der erteilte Betrag ist, weil auf der Bescheinigung nämlich nur ausgewiesen werden muss, wie hoch der tatsächlich in Anspruch genommene Freistellungsbetrag war.
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Zitat (dahlie, 23.12.2012)
Aber, Rumburak, wenn du keinen Freistellungsauftrag an die Bank geschickt hast, zieht sie dir doch erst mal die Steuer für die Zinsen ab. - Wie willst du die wieder reinholen??

Das ist kein Problem. Ich hatte es einmal vergessen und habe mir das Geld, was wegen fehlenden Freistellungsauftrag einbehalten wurde, über die Steuererklärung vom Finanzamt wiedergeholt.
Einfach Anlage KAP ausfüllen, Beleg von der Bank dazu (steht meistens drauf :Für das FA) und damit nachweisen, dass man insgesamt weniger Zinsen eingenommen hat, als der Freistellungsauftrag steuerfrei erlauben würde.

Bekommt man dann zeitnah mit Zustellung des Steuerbescheides zurückerstattet.

Wenn man allerdings die Summe in den Freistellungsaufträgen an die Geldinstitute zu hoch angesetzt hat, zieht das FA die Beträge ab.
Darum macht man ja eine ESt.
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Tja, und wenn man - wie ich - keine Einkommensteuer zahlen muss (bleibe eigentlich immer unter der GRenze), bbekommt man es so ersetzt? -Denn vom Steuerschuld abziehen geht dann ja nicht. unsure.gif
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Ist praktisch, wie eine zuviel gezahlte Vorrauszahlung.
Bekommst Du zurück, da nicht von der Steuerschuld abgezogen werden darf.

Anders ist es bei Handwerkerleistungen. Wer keine Steuern zahlt, bekommt nichts ersetzt. sad.gif
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Zitat (dahlie, 31.12.2012)
Tja, und wenn man - wie ich - keine Einkommensteuer zahlen muss (bleibe eigentlich immer unter der GRenze), bbekommt man es so ersetzt? -Denn vom Steuerschuld abziehen geht dann ja nicht.

Nein, du bekommst es nicht einfach so ersetzt. Wenn die Steuer bereits abgezogen wurde, kommst du nur über die Steuererklärung ran.
Wenn deine anderen Einkünfte so nieder sind, dass sich bei dir kein Einkommensteuersoll ergibt, deine Zinsen aber über dem Freistellungsbetrag liegen, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Damit wird bescheinigt, dass deine Zinsen zwar über EUR 801,--/EUR 1.602,-- liegen, du aber insgesamt keine Einkommensteuer zahlen musst. Die Nichtveranlagungsbescheinigung musst du der Bank vorlegen (für jede Bank wird dir vom Finanzamt ein Exemplar ausgehändigt) und die Bank behält keine Steuer ein. Die Bescheinigung muss bei der Bank vorgelegt werden, bevor der erste Euro Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Nachträglich berücksichtigt werden darf sie nicht mehr.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung gilt also nie rückwirkend, sondern immer erst ab dem laufenden Jahr (oder ab dem folgenden, je nachdem, wie beantragt), dann aber für insgesamt drei Jahre.
Pech hast du, wenn du z.B. eine Eigentumswohnung hast und aus der Instandhaltungsrücklage wurden Steuern einbehalten. An die kommst du tatsächlich NUR über eine Steuererklärung.
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Danke für die ausführliche Erklärung! Aber meine Rücklagen sind nicht so groß, dass ich über den Freibetrag hinauskomme.
Wie heißt es so schön? "Ich gebe lieber mit der warmen Hand als mit der kalten."

Für die, welche das nicht begreifen: Was über meinen eigenen, absehbaren Bedarf hinaus geht, verschenke ich lieber meinen Kindern jetzt, als dass sie auf den Nachlass warten müssen. - Und sooo viel ist es nun auch nicht.
Die Zinsen sind zudem ja so niedrig derzeit, dass sie kaum die Inflation abfangen.

Edit meint noch: ich weiß, dass es bei Schenkungen Grenzen gibt, die liegen aber weit, weit hinter meinem Horizont. wink.gif

Bearbeitet von dahlie am 01.01.2013 22:40:59
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Zitat (ulrike, 01.01.2013)
Pech hast du, wenn du z.B. eine Eigentumswohnung hast und aus der Instandhaltungsrücklage wurden Steuern einbehalten. An die kommst du tatsächlich NUR über eine Steuererklärung.

Ich muss mich hier korrigieren. Ich habe diese Woche gelernt, dass man auch beim Bundeszentralamt für Steuern einen Antrag auf Erstattung der einbehaltenen Steuern stellen kann. Habe aber keine Ahnung zum Vorgehen. Das überlasse ich gerne denen, die den Antrag stellen möchten. wink.gif
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