Kautionseinbehaltung

In: Wohnen
Ich bin von meiner alten Wohnung in eine grössere umgezogen und nun, nach Schlüsselübergabe (es wurde kein Übernehmeprotokoll von der HV gemacht) will die HV die Kaution einbehalten, da angeblich der Parkett komplett kaputt sei. Nun ist es so, dass er Parkett tatsächlich nicht mehr wie neu aussieht. Dies wurde allerdings von mir schon bei Einzug (auch hier wurde kein Übernahmeprotokoll von der HV gemacht) der HV mit Bildern per email gemeldet - angeblich sagt jetzt die HV habe sie die Bilder nie bekommen. Jetzt wollen sie die Kaution von 1500 euro einbehalten und den Betrag der darüber hinaus geht - für Neuverlegung - auch mir in Rechnung stellen - das wären dann insges. 3900. Ich habe auch einen Fachbetrieb gefragt, und mir ein Angebot von *** Link wurde entfernt *** für 2400 euro eingeholt, mir wurde auch gesagt, ev. reiche auch Abschleifen und versiegeln. Das habe ich der HV ebenso mitgeteilt, doch die bestehen auf deren Anbieter. was kann ich nun machen? Hab ich überhaupt irgend eine Chance? Hat jemand Erfahrung mit sowas? Danke!
Das riecht schon etwas nach Abzocke; mit gütlicher Einigung wirst Du da kaum weiterkommen. Wende Dich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt oder den Mieterbund. Die alten Fotos hast Du vielleicht noch auch dem PC oder im Postausgang: frag mal den Anwalt, ob das nicht sogar von einem Sachverständigen mit Sicherung des Erstellungsdatums geprüft werden kann. Auch am Zustand des Parketts müsste ein Fachmann feststellen können, wie alt die Schäden sind und was die Instandsetzung kosten dürfte. Normale Abnutzung sollte in der Miete drin sein.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Herzlich Willkommen hier.

Parkett ist nunmal sehr empfindlich. Und der Vermieter muss damit rechnen, dass der Bodenbelag, egal welcher, "abgewohnt" wird. Meint der HV etwa, Du hast das Parkett mutwillig kaputt gemacht, denn dann müsstest Du zahlen. Abnutzung aber ist normal.

Ist Dir ein Malheur passiert und Du hast das Parkett versaut, zahlt vielleicht sogar Deine Privathaftpflichtversicherung.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hast du noch Abzüge der Bilder, vorzugsweise sogar mit Datum und Uhrzeitstempel?

Ansonsten, oder sowieso, würd ich die auch den Gang zum Anwalt oder Miederverein raten.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Drohe ihnen mit einem Anwalt und dann besorg dir auch wirklich einen.
Solche HVs gibt es leider immer wieder. Da muss man dan leider Zähne zusammenbeißen und durch. Im Normalfall lassen sie sich nicht auf ein Gerichtsverfahren. Sie wissen eigentlich aich, das sie kaum Chancen haben diese zu gewinnen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Anwalt ist schon mal eine sehr gute Idee aber ich würde zusätzlich noch im Postfach gucken ob man im Ordner gesendete Objekte noch die emails findet... Dann hast du wirklich was in der Hand und wie schon gesagt wurde...
Abnutzung ist normal und für die Zukunft merk dir bitte das du immer ein übergabeprotokoll machen solltest und damit wirklich sicher bist lass jede Kleinigkeit darin festhalten wink.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Meine Hausverwaltung behält die Kaution 3 Monate ein, nach dem ich die Wohnung verlassen habe, das ist aber von Verwaltung zu Verwaltung unterschiedlich
Gefällt dir dieser Beitrag?
Normal müsste sowas im Mietvertrag mit drin stehn, tuts aber meist nicht.....


Was ist denn nu bisher rausgekommen bzw. was hat sich getan?
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (SabiSab, 29.06.2014)
Meine Hausverwaltung behält die Kaution 3 Monate ein, nach dem ich die Wohnung verlassen habe, das ist aber von Verwaltung zu Verwaltung unterschiedlich

Eine Hausverwaaltung bzw. der Vermieter darf die Kaution oder auch nur ein Teil der Kaution solange einbehalten, bis der Nebenkostenabrechnungszeitraum erreicht ist und die Endabrechnung erfolgen kann. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muß die Kaution, egal ob nur noch ein Rest oder die gesamte Summe, ausgezahlt werden.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Es kommt wirklich auf die Vermieter an. Ich hab mal ein ganzes Jahr auf die Kaution warten müssen und dann mit dem Anwalt gedroht, bei der nächsten Wohnung war das Geld im Monat nach meinem Umzug auf dem Konto. Hast du dich schon mal zum Thema Miterschutzbund informiert?
Gefällt dir dieser Beitrag?
Wenn dir etwas von der KAution abgezogen wird und selbst wenn es nur 1€ ist, kannst du eine Begründung schriftlich einfordern! Dazu ist der Vermieter verpflichtet und es ist dein Recht.
Außerdem kannst du auch die genauen Kostenauflistung einfordern, was genau wie viel ksotet und wieso es dir abgezogen wird.

Wie hast du dem Vermieter denn die Bilder gegeben? Also kannst dus notfalls beweisen, dass du das angegeben hast?

Klingt für mich auch nach Abzocke..
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage