Schulbefreiung

Hallo, mein kind möchte gerne an einen sommer- reit - camp teilnehmen
Aber sie geht in die 5. Klasse und das camp finndet während der ''Schulzeit'' statt ( wohne in Österreich)
Sie hat die ganze wohe frei also Montag,Dienstag...
Nächsten Sonntag geht es los und geht bis Sonntag
Sie haben in der woche wo das camp ist nur Montag, Dienstag, Mittwoch schule
Darf ich meine Tochter vom Untericht befreien oder geht dass nicht
Bitte schnelle Antwort (sorry wegen Rechtschreibfehler!!!)☺☺☺☺☺😃😃😃😃😃

Bearbeitet von Bierle am 22.05.2015 10:43:43
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir diesen Ratgeber, da er dir nützliche Informationen und Tipps geben kann, wie du das Thema Schulbefreiung angehen kannst. So bist du bestens informiert und kannst selbstbewusst mit der Schule deiner Tochter über mögliche Befreiungen sprechen.

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:hilfe: :hilfe:
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Hallo Leoniegliber!
Ich weiß nicht, wie es gesetzlich in Österreich geregelt ist - hier gilt Schulpflicht und die kann nicht so einfach umgangen werden. Wird wohl seit einiger Zeit streng gesehen, nachdem einige Eltern meinten, sie könnten Flüge günstiger buchen, wenn sie eine Woche vor Ferienbeginn oder nach Ferienende fliegen.
Warum findet das Camp denn während der Schulzeit statt? Das ist ja ungewöhnlich und eigentlich können die Verantwortlichen dann nicht mit vielen Teilnehmern rechnen.
Ich hoffe, das war schnell genug
Herzliche Grüße Hannah
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Zitat (leoniegliber @ 22.05.2015 09:12:54)
:hilfe: :hilfe:

ein wenig Geduld solltet du - auch hier im Forum - schon haben. Die Muttis warten ja nun nicht gerade auf Fragen und stürzen sich dann auf sie... :pfeifen:
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Also in Deutschland gilt für jeden Schüler die SCHULPFLICHT als oberstes Gebot.
Wo kämen wir auch hin, wenn jeder nach Lust und Laune seinen Hobbies nachginge: Die Kinder würden nichts mehr lernen, die Berufstätigen nichts mehr schaffen - Volkswirtschaft ade!
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Ich kann es dir auch nur für D beantworten:
Unmittelbar vor und nach den Ferien kann die Schulleitung in dringenden Ausnahmefällen auf vorherigen Antrag beurlauben.
Bei Fernbleiben ohne Antrag erfolgt eine Meldung an das Schulamt und als Konsequenz eine Ordnungsstrafe, die durchaus dreistellig ausfällt.
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Hast ein PN. :)

War hoffentlich jetzt schnell genug. ;)
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