Hallo meine Lieben-
ich schlag mal wieder ein neues Blatt auf...und es geht um's Bad.
Wir haben einen "gehetzten Hund" als Vermieter, was Euch vielleicht ein Begriff sein dürfte. ("Gehetzter Hund"= mit allen Wassern gewaschen).
Es geht um unsere Mischgarnitur im Bad.
Man glaubte damals, zu "sparen", und ließ Wannen- und Beckenarmatur über einen Hahn/Mischebene laufen.
Ich glaube, manche zu hören, die hier "Mist!!" rufen, aber zu spät. Das Haus ist unseres nun.
Meine Frage: Ist eine Mischgarnitur (in unserem Fall für Becken UND Wanne schwenkbar) angebracht: ein sog. "tragender Bestandtei"l des Hauses?
Meiner Meinung nach ja. Denn: eine defekte Mischgarnitur verursacht nicht nur erhöhten Wasserverbrauch, sondern: schädigt durchaus das Haus!
Wer kennt sich rechtlich aus (und sagt mir, per PM, was ich tun soll?)? Mietrecht gefragt!
Dieser wunderbare Wasserhahn "läßt unter sich"- seit Anbeginn des Mietverhältnisses.
Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 18.03.2006 03:09:20
Mietrecht: -Mischgarnitur??-
In: Wohnen
17.3.06, 02:18
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scheinbar weiß also keiner Bescheid (oder traut sich keiner).
Auch egal.
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18.3.06, 02:28
Gerne würde ich dir helfen....aber ich hab überhaupt nichts verstanden
Sorry.... :( :pfeifen: :no:
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18.3.06, 10:21
Zitat (Die Bi(e)ne, 18.03.2006) |
scheinbar weiß also keiner Bescheid (oder traut sich keiner). Auch egal. |
warte doch erst mal ab, Nachts um 2 sind wahrscheinlich nicht all zu viele Klemptner unterwegs :D
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18.3.06, 11:14
Schon okay, Danke, hab eine aufschlußreiche PM von Farbklecks bekommen :blumen: .
@Tulpe: Ich glaub, heutzutage gibts sowas wie einen Notdienst??? :hmm:
:D
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19.3.06, 20:55
Hallo
Freut mich wenn ich dir weiterhelfen konnte, wäre schön wenn du später erzählen könntest wie es ausgegangen ist.
Viel Erfolg und lass dich nicht unterkriegen.
:trösten:
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19.3.06, 22:34
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