Hallo meine Lieben-
ich schlag mal wieder ein neues Blatt auf...und es geht um's Bad.
Wir haben einen "gehetzten Hund" als Vermieter, was Euch vielleicht ein Begriff sein dürfte. ("Gehetzter Hund"= mit allen Wassern gewaschen).
Es geht um unsere Mischgarnitur im Bad.
Man glaubte damals, zu "sparen", und ließ Wannen- und Beckenarmatur über einen Hahn/Mischebene laufen.
Ich glaube, manche zu hören, die hier "Mist!!" rufen, aber zu spät. Das Haus ist unseres nun.
Meine Frage: Ist eine Mischgarnitur (in unserem Fall für Becken UND Wanne schwenkbar) angebracht: ein sog. "tragender Bestandtei"l des Hauses?
Meiner Meinung nach ja. Denn: eine defekte Mischgarnitur verursacht nicht nur erhöhten Wasserverbrauch, sondern: schädigt durchaus das Haus!
Wer kennt sich rechtlich aus (und sagt mir, per PM, was ich tun soll?)? Mietrecht gefragt!
Dieser wunderbare Wasserhahn "läßt unter sich"- seit Anbeginn des Mietverhältnisses.
Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 18.03.2006 03:09:20
ich schlag mal wieder ein neues Blatt auf...und es geht um's Bad.
Wir haben einen "gehetzten Hund" als Vermieter, was Euch vielleicht ein Begriff sein dürfte. ("Gehetzter Hund"= mit allen Wassern gewaschen).
Es geht um unsere Mischgarnitur im Bad.
Man glaubte damals, zu "sparen", und ließ Wannen- und Beckenarmatur über einen Hahn/Mischebene laufen.
Ich glaube, manche zu hören, die hier "Mist!!" rufen, aber zu spät. Das Haus ist unseres nun.
Meine Frage: Ist eine Mischgarnitur (in unserem Fall für Becken UND Wanne schwenkbar) angebracht: ein sog. "tragender Bestandtei"l des Hauses?
Meiner Meinung nach ja. Denn: eine defekte Mischgarnitur verursacht nicht nur erhöhten Wasserverbrauch, sondern: schädigt durchaus das Haus!
Wer kennt sich rechtlich aus (und sagt mir, per PM, was ich tun soll?)? Mietrecht gefragt!
Dieser wunderbare Wasserhahn "läßt unter sich"- seit Anbeginn des Mietverhältnisses.
Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 18.03.2006 03:09:20