hallo! ich habe eine frage zum thema erbschein.

ich habe einen erbschein beantragt und diesem auch vom amtsgericht zugeschickt bekommen. allerdings habe ich den nachlassbogen noch garnicht beim amtsgericht abgegeben. ist da was falsch gelaufen? muss ich den nachlassbogen jetzt noch nachträglich einreichen? ich bin ziemlich verwirrt und wäre für ein paar antworten sehr dankbar.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hi kimmi,

Ruf doch mal beim Gericht an. Die können dir verbindlich weiterhelfen.
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