maklergebühren

In: Wohnen
mich würde interessieren wann ein makler gebühren verlangen darf und von wem.
vom verkäufer einer immobilie oder vom käufer der immobilie? wieviel % darf er verlangen? wieviel % unter zeitwert muss man akzeptieren beim verkauf?
kennt sich jemand damit aus?
Ich kenne mích nicht aus finde nur das die immer sehr hoch sind.

Bearbeitet von internetkaas am 15.08.2006 10:42:39
Gefällt dir dieser Beitrag?
Guten Morgen!

Maklergebühren müssen vom Käufer und Verkäufer jeweils gezahlt werden. Wenn ich mich recht erinnere sind das so um die 3,45 % (ohne Gewähr).

LG
Gefällt dir dieser Beitrag?
Grundsätzlich gilt:
Courtageanspruch nur im "Erfolgsfall" (§ 652 BGB)
Der Kunde/Klient des Maklers muß zahlen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Nur der Abschluss zählt
Immobilienkäufer haben es fast immer mit den Diensten eines Maklers zu tun. Präsentiert dieser nach erfolgreicher Vermittlung seine Rechnung, kann es zum Streit kommen. Die Kenntnis von Rechten und Pflichten des Maklers vermeidet unnötigen Ärger.


Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Maklerprovision ist unabhängig vom Arbeitsaufwand. Am Ende zählt nur das Zustandekommen des Kauf- oder Mietvertrags. Dafür erhält der Makler seinen Lohn.

Im Durchschnitt beträgt die Maklerprovision in Deutschland sechs Prozent vom Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer. In Schleswig-Holstein sind es nur fünf Prozent. In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten zu gleichen Teilen. In Hamburg muss die gesamte Summe allein vom Käufer erbracht werden.

Bei Mietobjekten verlangen Makler meist 3, anderenorts auch 3,5 Nettokaltmieten. Günstiger sieht es in Ostdeutschland aus. Wegen des Überangebots an Wohnungen, die ohne Maklervermittlung angeboten werden, lassen die wenigen aktiven Vermittler über die Gebühren mit sich handeln.

Horst Biallo, 03.05.2006

Quelle:Hier!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (carlos, 12.08.2006)
Grundsätzlich gilt:
Courtageanspruch nur im "Erfolgsfall" (§ 652 BGB)
Der Kunde/Klient des Maklers muß zahlen.

was ist denn der erfolgsfall? wenn eine wohnung einen zeitwert hat von 130 tausend euro hat (schätzung des gerichts wegen ermittlung der erbschaftssteuer) und der makler könnte sie für die hälfte verkaufen, man das aber ablehnt, muss man dann auch eine gebühr bezahlen?
Gefällt dir dieser Beitrag?
In Berlin zahlt man zum Beispiel (meistens) 6% zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und die Courtage ist vom Käufer zu zahlen. Wenn
die Provision von Käufer und Verkäufer getragen wird, wird es
entweder vorher entsprechend mitgeteilt. Z. B. Exposé, in der
Kaufoption, als Passus im Kaufvertrag usw. Wenn Neubauten
"provisionsfrei" verkauft werden, so ist meistens die Provision
dort eingerechnet, wenn ein Makler dazwischen geschaltet ist.

Der Erfolgsfall ist dann eingetreten, wenn der Makler zwischen
Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag in die Wege geleitet hat
und dieser notariell beurkundet wird.

Als Eigentümer kann man sich an den Haus- und Grundeigentümerverband
wenden. Einfach mal schauen, wo der nächste Landesverband ansässig
ist und dort anrufen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (gwendolyn, 12.08.2006)
Zitat (carlos, 12.08.2006)
Grundsätzlich gilt:
Courtageanspruch nur im "Erfolgsfall" (§ 652 BGB)
Der Kunde/Klient des Maklers muß zahlen.

was ist denn der erfolgsfall? wenn eine wohnung einen zeitwert hat von 130 tausend euro hat (schätzung des gerichts wegen ermittlung der erbschaftssteuer) und der makler könnte sie für die hälfte verkaufen, man das aber ablehnt, muss man dann auch eine gebühr bezahlen?

Nein.
Es gelten die Vertragsbedingungen.
Du könntest beispielsweise (schriftlich) verabreden, dass die ETW
nicht unter 130 T€ vermakelt werden darf.
In D. gilt Vertragsfreiheit. Alles was nicht verboten ist, darf vertraglich
vereinbart werden (verkürzt gesagt).
Gefällt dir dieser Beitrag?
@ Carlos
Wenn Makler und Verkäufer nicht gänzlich verwirrt sind, dann wird eine
Summe vereinbart, die den 130.000,00 nahe kommt. Eine genaue Summe
in so einem Vertrag, in diesem Fall 130TDEuro, wäre für den Verkäufer
ganz sicher nicht von Vorteil, da keine Verhandlungsspanne nach unten
berücksichtigt wird. Mit dergleichen sollte sich jeder Verkäufer bis zu
einem gewissen Betrag abfinden.

gwendolyn würde sich wahrscheinlich sonstwohin beißen, wenn jemand
für die Immobilie 125.000,00 böte, sie dafür verkaufen würde und der
Makler nicht tätig wird, weil er Verhandlungen ab 130.000 zu führen
hat wink.gif

@ gwendolyn
Den Zeitwert kannst du leicht selbst nochmal rechnerisch nachvollziehen.
Kleine Formel: Zeitwert = ist der Anschaffungswert abzüglich der bisherigen
Abschreibung zuzüglich Wertkorrektur (z. B. Zustand der Wohnung/des
Hauses? Saniert? Renoviert? Lage?)
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Wecker, 12.08.2006)
@ Carlos
Wenn Makler und Verkäufer nicht gänzlich verwirrt sind, dann wird eine
Summe vereinbart, die den 130.000,00 nahe kommt. Eine genaue Summe
in so einem Vertrag, in diesem Fall 130TDEuro, wäre für den Verkäufer
ganz sicher nicht von Vorteil, da keine Verhandlungsspanne nach unten
berücksichtigt wird. Mit dergleichen sollte sich jeder Verkäufer bis zu
einem gewissen Betrag abfinden.



Ist nicht so richtig dein Tag heute!

Selbstverständlich kann ich z.B. "nicht unter 130 T€" im Maklervertrag vereinbaren,
wenn ich das möchte.
Bei Wertpapierverkäufen läuft das auch nicht anders. whistling.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Als wir vor 3 Jahren auf der Suche nach einem Häuschen in Potsdam und Umgebung waren, hätten wir als Käufer die Gebühr an den Makler zahlen müssen.

Jetzt haben wir ein Häuschen in Werder über Mundpropaganda bekommen, ganz ohne Makler biggrin.gif
Wir haben mit dem Verkäufer und einem gemeinsamen Notar alles allein geregelt.
Der Notar wurde von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen.

Unternehmt doch einfach mal Auto-, Rad- oder Spaziertouren durch die Gegend Eurer Wahl.
Sehr viele Eigentümer wollen ohne Makler verkaufen oder vermieten und haben entsprechende Schilder oder Zettel angebracht.

Ich wünsche Euch viel Erfolg
yes.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
@ Carlos
Vielleicht liest du einfach nochmal mein Posting. Es geht nicht darum,
was du möchtest. Vielmehr sind hier Tipps gefragt, wie es laufen
könnte. Oder weißt du, was gwendolyn möchte? wink.gif

Bissl offtopic... Woher willst du eigentlich wissen, ob das heute mein Tag
ist? laugh.gif Jeder Tag ist mein Tag happy.gif . Aber um deine Neugier für den
heutigen zu stillen: der Tag ist bisher fabelhaft und wird mit 99%iger
Sicherheit so bleiben smoke.gif 1% gilt für eventuell aufkommenden Regen cool.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Wecker, 12.08.2006)
@ Carlos
Wenn Makler und Verkäufer nicht gänzlich verwirrt sind, dann wird eine
Summe vereinbart, die den 130.000,00 nahe kommt. Eine genaue Summe
in so einem Vertrag, in diesem Fall 130TDEuro, wäre für den Verkäufer
ganz sicher nicht von Vorteil, da keine Verhandlungsspanne nach unten
berücksichtigt wird. Mit dergleichen sollte sich jeder Verkäufer bis zu
einem gewissen Betrag abfinden.

gwendolyn würde sich wahrscheinlich sonstwohin beißen, wenn jemand
für die Immobilie 125.000,00 böte, sie dafür verkaufen würde und der
Makler nicht tätig wird, weil er Verhandlungen ab 130.000 zu führen
hat wink.gif

@ gwendolyn
Den Zeitwert kannst du leicht selbst nochmal rechnerisch nachvollziehen.
Kleine Formel: Zeitwert = ist der Anschaffungswert abzüglich der bisherigen
Abschreibung zuzüglich Wertkorrektur (z. B. Zustand der Wohnung/des
Hauses? Saniert? Renoviert? Lage?)

wecker, wie ist denn das mit der wertkorrektur, wenn ein haus älter als 30 jahre ist, aber frisch renoviert und die örtlichkeit erheblich im wert gestiegen ist, zb. berlin oder ort ist plötzlich kurort o.ä.?
Gefällt dir dieser Beitrag?
Von hier kenne ich das die Makler bei Wohnungen meist 2-3 MM Provision nehmen und bei Häusern steht zwischen 5 und 6% dabei.

@gwendolyn
du kannst dich auch mal bei immobilienscout24 informieren. Da stehen Tipps und du kannst bei der Ruprik "Haus kaufen" "Wohnung kaufen" einfach mal gucken was in den Angeboten drin steht. Das hilft dir vielleicht bischen um einen Anhaltspunkt zu haben.

Viel Glück flowers_2.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (gwendolyn, 12.08.2006)
wecker, wie ist denn das mit der wertkorrektur, wenn ein haus älter als 30 jahre ist, aber frisch renoviert und die örtlichkeit erheblich im wert gestiegen ist, zb. berlin oder ort ist plötzlich kurort o.ä.?


Das wäre dann entsprechend beim Verkauf zu berücksichtigen.

Baujahr, Wohneinheiten des Hauses, wann wurde was renoviert/
saniert, sind die Leitungen neu/alt, Zustand der Wohnung, m²,
Innenstadt-/Randlage, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel o.ä.,
Infrastruktur allgemein...? Unter anderem sind das alles Dinge,
die beim Verkauf berücksichtigt werden.

Um das alles eingrenzender beurteilen zu können bzw. ein besseres
Bild davon zu bekommen, kannst du mir gerne eine PM schreiben,
da es meiner Meinung nach unter Umständen ziemlich an's private
Eingemachte geht. Weiß nicht, ob du das alles hier ausbreiten möchtest.
Musst mir natürlich nicht schreiben, wenn du nicht magst smile.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Frage an die Fachleute: Ein Hausverwalter vermietet im Auftrag der Wohnungsbesitzer deren Eigentumswohnungen. Darf er dafür vom (neuen) Mieter Courtage kassieren?
Gefällt dir dieser Beitrag?
Gute Frage,

ich weiss es nicht genau, aber dich denke, das hängt von dem Vertrag ab, den der Hausverwalter mit dem Hausbesitzer hat.

Wenn er quasi als Makler auftritt, hat er ein Recht darauf.

Allerdings würde ich zuerst einmal sagen "Nein", denn ein Hausverwalter ist weder Besitzer noch Makler, er hat zu verwalten und wird vom Hausbesitzer bezahlt. Da der Begriff "Hausverwalter" sehr schwammig ist, gilt es genau die Verträge anzusehen, die geschlossen werden sollen. Oder besser noch mit dem Hausbesitzer sprechen.

PS off topic: ich finde es seltsam, dass eine Anfrage, die sehr aktuell ist mit einem threat verschmolzen wird, der vor drei Jahren eröffnet wurde. Ist nicht das erste mal dass es mir aufgefallen ist. Immer wieder kommt es vor, dass threats aktuell sind, die vor Jahren eröffnet wurden. Ich finde so was schade, denn die Probleme sind individuell und wenn ihr schon Karteieichen beseitigt, dann lassst doch bitte nicht die threats wieder auferstehen.

Ps edit: ich sehe keine Zusammenhang zwischen einer Maklerprovision und der Frage von Valentine, die auf etwas ganz anderes zielt

Bearbeitet von markaha am 31.05.2009 10:46:21
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Valentine, 31.05.2009)
Frage an die Fachleute: Ein Hausverwalter vermietet im Auftrag der Wohnungsbesitzer deren Eigentumswohnungen. Darf er dafür vom (neuen) Mieter Courtage kassieren?

Nein. Hausverwalter haben keine Maklereigenschaft. Es ist demnach courtagefrei.

Es sei denn, es ist ein gekoppeltes Unternehmen; der Hausverwalter fungiert nebenbei als Makler nach § 34 c, was natürlich sofort erkennbar sein muss, wenn er als Makler auftritt und Wohnungen vermietet.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (markaha, 31.05.2009)
Wenn er quasi als Makler auftritt, hat er ein Recht darauf.

Es geht hierbei nicht um mich sondern um eine Bekannte, die kürzlich eine Wohnung angemietet hat. Sie hat nun wegen anderer Probleme einen Brief an den Makler geschrieben und mir gezeigt, worauf ich erst mal gefragt habe, wieso sie sich an den Makler wendet und nicht an den Hausverwalter. Wie ich es verstanden habe, wusste diese Bekannte zunächst nicht, dass Makler und Verwalter identisch sind.


Zitat
PS off topic: ich finde es seltsam, dass eine Anfrage, die sehr aktuell ist mit einem threat verschmolzen wird, der vor drei Jahren eröffnet wurde.

Oh, da können die Moderatoren nix für- ich wollte keinen siebten Maklercourtage-Thread eröffnen und hab mich mit meiner Frage einfach mal hier drangehängt.

Übrigens, ganz am Rande- "Threat" heißt Drohung, Bedrohung, Gefährdung. Und bedrohlich oder gefährlich finde ich hier im Forum eigentlich nichts...

Ach ja, und: ich sehe durchaus einen Zusammenhang zwischen dem Thread-Titel "Maklergebühren" und meiner Anfrage...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Valentine, 31.05.2009)
Oh, da können die Moderatoren nix für- ich wollte keinen siebten Maklercourtage-Thread eröffnen und hab mich mit meiner Frage einfach mal hier drangehängt.

Und da tust du gut dran! thumbup.gif
Im Gegensatz zu gewissen Leuten, die für jeden flachen Witz einen eigenen Thread eröffnen whistling.gif , sind es Leute wie du, die diesem Forum einen schlanken Fuß verleihen und es übersichtlich gestalten. happy.gif

Danke! flowers_2.gif

Bearbeitet von Hamlett am 01.06.2009 09:31:44
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Hamlett, 01.06.2009)
Und da tust du gut dran! thumbup.gif
Im Gegensatz zu gewissen Leuten, die für jeden flachen Witz einen eigenen Thread eröffnen whistling.gif , sind es Leute wie du, die diesem Forum einen schlanken Fuß verleihen und es übersichtlich gestalten. happy.gif

Danke! flowers_2.gif

Und zum Teil auch nicht gut damit weiterkommen...
Ist mir jetzt schon mehrfach aufgefallen - insbesondere in den beliebten Threads mit Überlänge - daß die Leute einfach nicht mehr alles lesen, sondern nur auf den ersten Post ihre Antwort posten.
Leute, die dazwischen andere Fragen gestellt hatten, gehen dann samt ihrer neuen Frage unter. dry.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage