Abholung Kindergarten: wie ist das bei euch geregelt?

In: Kinder
Hallo Muttis hab aus aktuellen Anlass mal eine Frage an euch.

Folgende Situation: Mein 16 jähriger wollte heute mit meinem Fahrrad incl. Fahrradsitz und Helm meinen Kleinen(4) aus dem Kindergarten abholen, die Erzieherin wollte ihn nicht heimfahren lassen mit der Behauptung Kinder dürfen mit Fahrzeugen nur von volljährigen Personen abgeholt werden dürfen.
Das mit den Fahrrad hab ich geregelt, laut Gesetz ist es nämlich ab 16.

Sie meinte dann aber, dass egal ob mit Dreirad, Laufrad oder Kinderrad es erst mit 18 erlaubt wäre. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen. Wie ist das bei euch???

Find das ein 16 - jähriger durchaus in der Lage ist auf einen 4- jährigen auszupassen, okay es kommt auf das Kind darauf an, aber ist das nicht Elternsache???

Genauso ist es ja bei uns, dass die Schulkinder erst dann mit dem Fahrrad zur Schule dürfen wenn sie den Fahrradführerschein haben und der wird Ende der 4. Klasse gemacht.
Was sind das denn für Sachen.Gut es ist schon eine Weile her, aber ich konnte meinen Bruder aus dem Kindergarten abholen, da war ich vielleicht 10-12. Allerdings musst du im Kindergarten Bescheid sagen, wer das Kind abholen darf.

Das man erst mit Fahrradführerschein mit dem Fahrrad zur Schule fahren darf, finde ich o.k. Die Schüler müssen die Regeln kennen.

Klar kann ein 16jähriger auf ein 4 Jähriges Kind aufpassen, Babysitter gibt es doch auch in dem Alter. Und was machen die jungen Mütter?

Bearbeitet von Sparfuchs am 21.05.2007 20:27:00
Gefällt dir dieser Beitrag?
bin krippernerzieherin.

wenn mir die elternsagen, daß das kind von xy abgeholt wird und ich die leute kenne , isses oaky. sont müssen sie mir den ausweis zeigen.

aber wer da wen womit abholt, ist mir egal, das kann ich nicht kontrollieren, so viel zeit hab ich nicht ,

und- wenn jemand angetrunken kommen sollte, dann geht er OHNE kind wieder, dann geb ich es nicht mit !
Gefällt dir dieser Beitrag?
Angemeldet als Abholpersonen hab ich alle. Zu Fuss dürfen sie ihn auch abholen nur nicht mit einem Fahrzeug, egal ob Dreirad oder Roller, das würde laut Gesetz erst ab 18 erlaubt sein.

Musste noch grinsen da eine fast 90 jährige immer ihren Enkel abholt, ich glaub die hat noch weniger chancen dann hinter zu springen
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hallo @Grizzabella...

§21 StVO Abs. 3... ... ...regelt zumindest das "Transportieren"... wink.gif wink.gif wink.gif

Mit noch verfolgendem Gruß von hier an DICH... ... ... ( whistling.gif whistling.gif whistling.gif )

Grisu... wink.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (grizzabella, 21.05.2007)
Zu Fuss dürfen sie ihn auch abholen nur nicht mit einem Fahrzeug, egal ob Dreirad oder Roller, das würde laut Gesetz erst ab 18 erlaubt sein.

Das sind doch keine Fahrzeuge, sondern fallen unter Spielzeuge. Lass dir doch einfach sagen wo das steht. biggrin.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Sparfuchs, 21.05.2007)
Zitat (grizzabella, 21.05.2007)
Zu Fuss dürfen sie ihn auch abholen nur nicht mit einem Fahrzeug, egal ob Dreirad oder Roller, das würde laut Gesetz erst ab 18 erlaubt sein.

Das sind doch keine Fahrzeuge, sondern fallen unter Spielzeuge. Lass dir doch einfach sagen wo das steht. biggrin.gif

OHa... ... ...nee nee @sparfuchs...

Z. B. das Fahrrad; wie oben von mir schon erwähnt; dafür gibt es Regeln... ... ...

Grisu...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (grizzabella, 21.05.2007)
Find das ein 16 - jähriger durchaus in der Lage ist auf einen 4- jährigen auszupassen, okay es kommt auf das Kind darauf an, aber ist das nicht Elternsache???


Hallo Grizzabella,

also wie das gesetzlich geregelt ist, weiß ich gar nicht. Kinder habe ich selbst auch keine. Ich kann mich nur noch dunkel erinnern, dass wir damals zu unseren Zeiten selbst in den Kindi gegangen sind und auch selbst wieder nach Hause liefen. Ohne Bringung und ohne Abholung (und wir waren damals ganz bestimmt keine vernachlässigten Kinder). Gut, das war damals in den 70ern, und auf dem Dorf, aber trotzdem... also was ich damit sagen will: Ganz bestimmt ist ein 16jähriger in den meisten Fällen in der Lage, auf einen 4jährigen aufzupassen. Und wenn die Erzieherinnen informiert sind, WER das Kind abholen darf... dann sehe ich nichts, was dagegen spricht. Aber wie gesagt, habe keine Ahnung, was das Gesetz dazu sagt.
Wenn Du willst, kann ich aber mal noch meine Schwester fragen, die ist nämlich Erzieherin.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Grisu1900, 21.05.2007)
Zitat (Sparfuchs, 21.05.2007)
Zitat (grizzabella, 21.05.2007)
Zu Fuss dürfen sie ihn auch abholen nur nicht mit einem Fahrzeug, egal ob Dreirad oder Roller, das würde laut Gesetz erst ab 18 erlaubt sein.

Das sind doch keine Fahrzeuge, sondern fallen unter Spielzeuge. Lass dir doch einfach sagen wo das steht. biggrin.gif

OHa... ... ...nee nee @sparfuchs...

Z. B. das Fahrrad; wie oben von mir schon erwähnt; dafür gibt es Regeln... ... ...

Grisu...

Fahrrad ja, das war ja geklärt, aber Roller und Dreirad gelten nicht als Fahrzeuge
Gefällt dir dieser Beitrag?
Frage mich auch wo der Unterschied sein soll zwischen Fahrrad, Dreirad, oder Roller... Wenn das Kind will, kann es auch mitm Dreirad ausbüchsen (und zwar nicht nur nem 16-jährigen)...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Zonnie, 21.05.2007)
Frage mich auch wo der Unterschied sein soll zwischen Fahrrad, Dreirad, oder Roller... Wenn das Kind will, kann es auch mitm Dreirad ausbüchsen (und zwar nicht nur nem 16-jährigen)...

Der Unterschied ist irgendwo definiert. Auch Inliner gelten als Spielzeug, Sie dürfen nur den Gehweg benutzen, beim Fahrrad sieht das anders aus.

Finde es viel schlimmer, dass meine Tochter damals plötzlich bei uns vor der Tür stand, weil Sie ohne das die Erzieherinnen was bemerkt haben, nach Hause gegangen ist. Und auf dem Weg noch eine stark befahrene Straße überqueren musste.

Bearbeitet von Sparfuchs am 21.05.2007 22:17:42
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Sparfuchs, 21.05.2007)
Zitat (Grisu1900, 21.05.2007)
Zitat (Sparfuchs, 21.05.2007)
Zitat (grizzabella, 21.05.2007)
Zu Fuss dürfen sie ihn auch abholen nur nicht mit einem Fahrzeug, egal ob Dreirad oder Roller, das würde laut Gesetz erst ab 18 erlaubt sein.

Das sind doch keine Fahrzeuge, sondern fallen unter Spielzeuge. Lass dir doch einfach sagen wo das steht. biggrin.gif

OHa... ... ...nee nee @sparfuchs...

Z. B. das Fahrrad; wie oben von mir schon erwähnt; dafür gibt es Regeln... ... ...

Grisu...

Fahrrad ja, das war ja geklärt, aber Roller und Dreirad gelten nicht als Fahrzeuge

So gesehen hast DU recht, was ich aber meine ist, das in dem Augenblick, wo diese "Spielgeräte" benutzt werden, die sie benutzenden Kinder Verkehrsteilnehmer sind. Auch wenn sie faktisch nur als Fußgänger gelten.

In dem Augenblick also, wo sie am Verkehr teilnehmen, müssen Kinder bis zu einem bestimmten Alter "beaufsichtigt" werden. Dies kann aber ein 16 jähriger Teenager schon als Verantwortlicher übernehmen.

Wo das mit dem Fahrrad geregelt ist, ist ja oben schon geklärt; das andere müßte man eben mal nachforschen.

Fakt ist aber, wenn die Kindergärtnerin das Kind übergeben hat, übergibt sie auch die Aufsichtspflicht. Und hier scheint der Hund begraben zu liegen.

Darf sie die Abgabe der Aufsichtspflicht verweigern, wenn sie der Meinung ist, die Person, die das Kind abholt, ist noch zu jung???

Mit meiner eigenen, noch nicht recherchierten Meinung... ... ...

Grisu...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Sparfuchs, 21.05.2007)
Zitat (Zonnie, 21.05.2007)
Frage mich auch wo der Unterschied sein soll zwischen Fahrrad, Dreirad, oder Roller... Wenn das Kind will, kann es auch mitm Dreirad ausbüchsen (und zwar nicht nur nem 16-jährigen)...

Der Unterschied ist irgendwo definiert. Auch Inliner gelten als Spielzeug, Sie dürfen nur den Gehweg benutzen, beim Fahrrad sieht das anders aus.

Inline Fahrer sind Fußgänger und haben sich auch als solche zu verhalten; rein normal gesehen, Schrittgeschwindigkeit, Fußgängerweg und auf Landstraßen ohne Fußweg auf der "Entgegenkommenden" Spur...

AUCH wenn das nicht immer so gehandhabt wird; ebenso Skateboarder...

Grisu...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Grisu1900, 21.05.2007)
Darf sie die Abgabe der Aufsichtspflicht verweigern, wenn sie der Meinung ist, die Person, die das Kind abholt, ist noch zu jung???


Ich denke, wenn die Mutter das vorher geregelt hat, ist es nicht mehr das Problem der Erzieherin. Und Erzieherinnen geben die Kinder nur an autorisierte Personen raus.
Gefällt dir dieser Beitrag?
hi grizzi,

samal, gehts denen zu gut?
also bei uns ist es ja schon ein weilchen her mit dem kiga. meist haben mein mann oder ich die kids abgeholt, selten meine älteste und die ist grade mal 6 jahre älter. da gabs nie worte. und wenn ich morgens bescheid gesagt hab, dass frau ... meist ne nachbarin oder nachbar die kids abholt war das auch ok.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Als Junior noch im Kindergarten war, bis vor ca. 10 Jahren, da musste im Kindergarten schriftlich (!) festgehalten werden, wer welches Kind abholen darf, ich musste da eine Liste unterschreiben. Einmal musste ich aus persönlichen Gründen eine Kollegin bitten, hab im Kindergarten angerufen und bekam von der Erzieherin den Hinweis, ich möge der Kollegin doch bitte einen Zettel mitgeben, auf dem stünde, dass Frau X mein Kind an diesem Tag ausnahmsweise mal abholen dürfe, Datum, Unterschrift.

Mit welchem Verkehrsmittel die Kinder aber abgeholt wurden, war den Erzieherinnen ziemlich schnuppe- da ihre Aufsichtspflicht bei der ordnungsgemäßen Übergabe an die Abholer beendet ist. Die Damen hatten besseres zu tun als jedem auf die Straße hinterherzurennen und zu kontrollieren, ob da ein Roller, ein Dreirad, ein Fahrrad oder ein
Gefällt dir dieser Beitrag?
@Valentine

Genau wie du es schreibst, kenne ich es auch. Der Kindergarten ist damit abgesichert, die Verantwortung nach der Übergabe ist Sachen der Eltern.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Genauso,wie Valentine es beschreibt war es bei uns auch.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (grizzabella, 21.05.2007)
Folgende Situation: Mein 16 jähriger wollte heute mit meinem Fahrrad incl. Fahrradsitz und Helm meinen Kleinen(4) aus dem Kindergarten abholen,

Diese Erzieherin ist wirklich nicht zu verstehen.
Dein Sohn hat die Erlaubnis und ist auch sicher mit seinen 16J. kein Kleinkind mehr.
Weiterhin kann ihm sein kleiner Bruder doch auch nicht davon radeln, da er ihn ja bei sich auf dem Kindersitz hat.
Frag die Erzieherin doch direkt nach dieser Vorschrift, wo es verboten wird, daß Dein Sohn sein Geschwisterchen nicht vorne aufs Fahrrad nehmen darf.
Darf er denn mit dem Kleinen Hand in Hand nach Hause gehen?
Gefällt dir dieser Beitrag?
MEike

Bearbeitet von MEike am 29.11.2007 19:40:19
Gefällt dir dieser Beitrag?
So wie es valentine schreibt war es bis vor kurzem auch bei uns, ich hab das Gefühl dass ich da in einen Machtkampf Erzieherin/Eltern reinrutsche, weiß es nicht genau aber hab da am Rande was mitbekommen das es da Differenzen wegen den Öffnungszeiten und dem Sommerfest gibt, muss aber sagen dass sie sich mit mir die Falsche ausgesucht hat, will mich eigentlich raushalten aus dem Kiga-
Zickenkrieg, wenn sie mich aber reinzieht dann gibts Ärger.

Ich denk jeder weiß dass die Kleinen statt zu laufen gerne mal mit dem Fahrrädchen oder dem Roller in den Kiga gehen, die Schule ist nebenan, wieso soll ich vormarschieren wenn einer meiner Jungs da aus hat.

Ich werd mal versuchen die Versicherung zu erfahren und da nachfragen.

Der Witz, mit 16 und dem Rollerführerschein darf man den Kurzen mit aufs Moped nehmen, und da gibt es keine Vorschrift von wegen Sitz oder was.


Ich habe ihr angeboten entsprechend zu unterschreiben.

Achja von wegen alleine heimgehen biggrin.gif meiner Freundin ihrer ist jetzt 6, kommt nach den Ferien in die Schule, Kiga sagt " nein er ist noch nicht soweit allein heim zu gehen"

Zum Teil finde ich es unverschämt in wie weit die Erzieherin in die Kompetenz der Eltern eingreifen.

Aber dann wegschauen wo es nötig wäre
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (grizzabella, 22.05.2007)
Achja von wegen alleine heimgehen biggrin.gif meiner Freundin ihrer ist jetzt 6, kommt nach den Ferien in die Schule, Kiga sagt " nein er ist noch nicht soweit allein heim zu gehen"

Die Begründung ist zwar etwas an den Haaren herbeigezogen, so ein Kind wird nicht von heute auf morgen mit Datum der Einschulung fähig, allein heimzugehen.

Aber die Sache zwischen Schule und Kindergarten ist eine andere... die Erzieherinnen haben eine Aufsichtspflicht wie die Lehrer während der Schulzeit, aber wenn die Kindergartenregeln vorschreiben dass die Kinder "übergeben" werden sollen, dann sind sie eben so. Oft ist es ja auch so, dass bei der "Übergabe" noch Kleinigkeiten besprochen werden, ob irgendwas Besonderes war an dem Tag, oder ob es ein generelles Problem gibt...
Gefällt dir dieser Beitrag?
frag doch bei der kita - leitung nach.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (grizzabella, 22.05.2007)
Ich werd mal versuchen die Versicherung zu erfahren und da nachfragen.


Einfach bei Google: Unfallkasse und jeweiliges Bundesland eingeben!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Sparfuchs, 22.05.2007)
Zitat (grizzabella, 22.05.2007)
Ich werd mal versuchen die Versicherung zu erfahren und da nachfragen.


Einfach bei Google: Unfallkasse und jeweiliges Bundesland eingeben!

Hallo @Grizzabella und @Sparfuchs...

Juristisch ist die Sache in trockenen Tüchern (Siehe meine postings oben und wenn der Fahrradkindersitz den gesetzlichen Bestimmungen entspricht: Schutz gegen die Speichen des Rades, fest verbunden, eventuell ein Gurt, Helm für den Kleinen... ... ... NIEMALS vorne; da streiten sich die Gelehrten...). biggrin.gif

Deshalb gibt es auch keine versicherungstechnischen Probs. wink.gif

Wie schon mal erwähnt: Eine staatlich examinierte Erzieherin, vielleicht durch etliche Prüfungen und lange Berufsjahre gegangen, soll hier einem "kleinen" 16jährigen I H R E Aufsichtspflicht übertragen... ... ... rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

Mit dem das Problem anders sehendem Gruß von hier an EUCH... whistling.gif whistling.gif whistling.gif

Grisu... cool.gif


SO: DIE GELBEN TEUFEL KOMMEN JETZT MAL VON TANTE EDITTTTT...... besser so???

Bearbeitet von Grisu1900 am 22.05.2007 18:18:56
Gefällt dir dieser Beitrag?
@Grisu rofl1.gif rofl1.gif

Mit nicht examinierten Gruß von hier nach da wink.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (grizzabella, 22.05.2007)
@Grisu rofl1.gif rofl1.gif

Mit nicht examinierten Gruß von hier nach da wink.gif

...LACH mich ruhig aus, ... ich stehe eben manchmal auf der Leitung... tongue.gif tongue.gif tongue.gif

Sag an, WAS habe ich verpasst??? whistling.gif whistling.gif whistling.gif

SO JETZT ERST RECHT:

Mit was verpasst habendem Gruß von hier an @GRIZZABELLA... ... ... tongue.gif tongue.gif tongue.gif

Grisu... whistling.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Nun Grisu es ist halt mal so das die meisten Muttis und Papis hier kein Examen haben und sich trotzdem anmaßen Kinder erziehen zu wollen wink.gif damit jetzt nicht genung jetzt kommen auch noch 16 jährige daher blink.gif biggrin.gif

mit immer wieder gerne frotzelden Gruß an Reis und Tussibärlieferant rofl1.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (grizzabella, 22.05.2007)
Nun Grisu es ist halt mal so das die meisten Muttis und Papis hier kein Examen haben und sich trotzdem anmaßen Kinder erziehen zu wollen wink.gif damit jetzt nicht genung jetzt kommen auch noch 16 jährige daher blink.gif biggrin.gif

mit immer wieder gerne frotzelden Gruß an Reis und Tussibärlieferant rofl1.gif

sleep.gif OK... ... ...jetzt verstanden, also werde ich meinen Beitrag noch editieren müssen... ... IHR immer mit Euren Smilies... ... ...

... tongue.gif tongue.gif tongue.gif ...geschriebene Ironie ist doch auch in einer Zeitung erkennbar, also muß ich für mich den Schluß ziehen, das ich das auch nur mit den gelben Teufeln untermalen kann... ... ... sleep.gif sleep.gif sleep.gif

Mit mal wieder lernendem Gruß von hier an D I C H... ... ... tongue.gif

Grisu... ... ...der dann mal ein wenig editieren muß... ranting.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
weiterverhunzende grizzabella biggrin.gif


Muss ich jetzt Mitleid haben ............. armer großer Drache
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (grizzabella, 22.05.2007)
weiterverhunzende grizzabella biggrin.gif


Muss ich jetzt Mitleid haben ............. armer großer Drache

... tongue.gif tongue.gif tongue.gif ... tongue.gif tongue.gif tongue.gif ... tongue.gif tongue.gif tongue.gif

ICH finde, auf dem Bild ist der Bauch sehr gut getroffen... whistling.gif

Mit DICH immer wieder grüßendem Gruß vom grüßenden HIER an das verhunzende DA... ... ...

G R I S U... ... ...(schade, keine Smilies mehr... ... ...) ...bähhh mit Zunge...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Sind wir hier im Kindergarten?

Jetzt aber schnell wieder zurück zum Thema laugh.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Sparfuchs, 22.05.2007)
Sind wir hier im Kindergarten?

Jetzt aber schnell wieder zurück zum Thema laugh.gif

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaa ........ hier sind wir richtig .......... hey ich komm mir sowoeso vor wie im falschen Film also geh ich doch back to the roots in diesem Fall in Kindergarten biggrin.gif biggrin.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Themen
Eingewöhnungszeit im Kindergarten: Probleme mit dem kirchlichen Kiga Kindergartenpflichten? Probezeit und Betriebsklima: Kündigen innerhalb Probezeit? Regelung im KIGA: Welche Vorstellung hat man als Eltern? Wer war damals zur Kinderkur in Meura? Meine Erinnerungen. Unbeschichtete Aluminiumpfannen: Reinigungstipps Gedanken Über Das Forum Und Seine User: my 50 Cent ... Wäscherei Tipp?
Passende Tipps
Für den Neuling im Kindergarten - Stofftasche mit Foto des Kindes
13 8
Übernahme von Mietschulden bei Hartz IV
Übernahme von Mietschulden bei Hartz IV
1 0
Papier für Kindergarten
Papier für Kindergarten
26 16