Kann mich bitte jemand aufklären, was es bedeutet, wenn auf dem Grundbuchamt eine Grundschuld auf ein Haus eingetragen ist und was das für den Käufer oder Erben bedeutet?
Danke Euch im Voraus!!! :blumen:
LG
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ulrike407 Beiträge Dabei seit: 18.12.04
Wenn du ein Darlehen aufnimmst, verlangt die Bank eine Sicherheit. Üblicherweise handelt es sich um eine Grundschuld, will heißen, wenn das Darlehen nicht mehr bedient werden kann, nimmt die Bank sich das Haus. Vielleicht hast du in den Zeitungen schon manchmal die Mitteilungen für Zwangsversteigerungen gesehen. Oft wird die Grundschuld im Grundbuch nicht gelöscht, auch wenn das Darlehen getilgt wird, weil die Löschung und eine Eintragung kostet. Es gibt außerdem verschiedene Ränge an Grundschuld, was das im Einzelnen bedeutet, weiß ich allerdings nicht genau. Nur soviel: wer im ersten Rang steht, hat bei einer Zwangsversteigerung den Finger drauf. Bestehen gar keine Schulden mehr, ist eine eingetragene Grundschuld nicht ganz so schlimm. Ich hoffe, ich konnte dir mit meinem Halbwissen ein bißchen weiterhelfen, sicher weiß jemand von den anderen noch besser Bescheid.
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InJa
Da hat Ulrike vollkommen Recht. Gibt's nix hinzuzufügen.
:pfeifen:
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Galadriel
Hallo Ulrike!
Danke Dir für die schnelle Antwort! :blumen:
Zitat
Bestehen gar keine Schulden mehr, ist eine eingetragene Grundschuld nicht ganz so schlimm
Genau darum geht es mir. Es bestehen keine Schulden mehr, aber die Grundschuld ist nach wie vor eingetragen (glaube auf die Bank). Ist es da nicht sicherer, die Grundschuld zu löschen, auch wenn es kostet?
LG
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Apsyrtides4.330 Beiträge Dabei seit: 14.07.05
schau mal hier rein. Alles kurz und bündig erklärt.
Ich würde aber empfehlen, bei solchen heiklen Geschichten im Zweifelsfalle fachlichen (wenn auch kostenpflichtigen) Rat einzuholen.
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Galadriel
Klasse!!!! Vielen Dank für den Tipp! :blumen:
Wünsche Euch ein schönes Wochenende!!!
LG
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Herko
Zitat (Galadriel @ 15.09.2005 - 19:33:57)
Hallo!
Kann mich bitte jemand aufklären, was es bedeutet, wenn auf dem Grundbuchamt eine Grundschuld auf ein Haus eingetragen ist und was das für den Käufer oder Erben bedeutet?
Danke Euch im Voraus!!! :blumen:
LG
Wenn eine Grundschuld eingetragen ist, bedeutet das im allgemeinen, dass irgendwer noch Knete kriegen könnte. Beim Kauf sollte man darauf bestehen, das bestehende Einträge gelöscht werden. Geht nur über einen Notar und beim Gericht.
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chilli-lilli7.275 Beiträge Dabei seit: 27.12.04
Zitat (Herko @ 16.09.2005 - 08:28:25)
Zitat (Galadriel @ 15.09.2005 - 19:33:57)
Hallo!
Kann mich bitte jemand aufklären, was es bedeutet, wenn auf dem Grundbuchamt eine Grundschuld auf ein Haus eingetragen ist und was das für den Käufer oder Erben bedeutet?
Danke Euch im Voraus!!! :blumen:
LG
Wenn eine Grundschuld eingetragen ist, bedeutet das im allgemeinen, dass irgendwer noch Knete kriegen könnte. Beim Kauf sollte man darauf bestehen, das bestehende Einträge gelöscht werden. Geht nur über einen Notar und beim Gericht.
oh,ich habe das thema erst heute entdeckt.
hinzuzufügen ist, dass man für eine löschung der vorhandenen grundschuld(en) eine löschungsbewilligung von der bank benötigt, mit der die bank bestätigt, dass sie keinerlei ansprüche an die grundschuld mehr hat, weil ein ursprünglich aufgenommes darlehen zurückgezahlt wurde.
also erstmal zur betreffenden bank, löschungsbewilligung einholen und dann damit zum notar. es reicht jedoch auch, die löschung im zuge der eigentümerübertragung vorzunehmen, das spart kosten! ;)
Bearbeitet von chilli-lilli am 28.09.2005 20:12:53