Grundschuld auf Haus

In: Wohnen
Moin!
Kann mir bitte jemand erklären, was es mit einer Grundschuld auf einem Haus auf sich hat? Wiki hilft mir da nicht wirklich weiter.
Danke!
LG
Ganz einfach : du nimmst einen Kredit auf. Als Sicherheit wird der Bank eine Grundschuld eingetragen. Wenn du den Kredit nicht zurück zahlen kannst, kann sich die Bank aus dem Erlös einer Zwangsversteigerung des Hauses das Geld wiederholen. Mal GANZ vereinfacht ausgedrückt.
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Die Bank wird auf als Grundschuldner eingetragen, wenn du das Haus selbst kaufst. Schließlich ist das die Sicherheit für die Bank, falls du mal nicht zahlen kannst.
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doppelt gepostet...

Bearbeitet von Luisel am 21.07.2015 20:50:18
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Ist deine Frage so beantwortet oder brauchst du noch mehr Informationen? smile.gif
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Die Bank kann die Grundschuld aber auch weiterveräußern - wenn man Pech hat, an jemanden, der die Rückzahlung der ausstehenden Gelder zu schlechteren Bedingungen für den Schuldner verlangt. Sehr beliebt, wenn ein Kreditvertrag mit der Bank ausläuft und ein neuer abgeschlossen werden muss. Da kann man als Eigentümer dann da stehen, wie die Kuh, wenn´s donnert, weil man plötzlich einen anderen Kreditgeber hat, der schnellere Rückzahlung, höhere Zinsen oder andere "Nettigkeiten" zur Bedingung einer Kreditweiterführung verlangt. Solche "Heuschrecken" haben ein sehr feines Antennensystem für Menschen/ Familien, bei denen geringfügig höhere finanzielle Belastungen fürs Häusle nicht drin sind, weil sich z.B. Lebensumstände geändert haben. Wenn dann noch Nachfrage nach der Immobilie besteht und sich durch einen Weiterverkauf ein guter Gewinn erzielen lässt, dann wird ganz schnell aus der Grundschuld ein Grund zur Zwangsversteigerung abgeleitet.
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Zitat (krillemaus, 22.07.2015)
Die Bank kann die Grundschuld aber auch weiterveräußern - wenn man Pech hat, an jemanden, der die Rückzahlung der ausstehenden Gelder zu schlechteren Bedingungen für den Schuldner verlangt. Sehr beliebt, wenn ein Kreditvertrag mit der Bank ausläuft und ein neuer abgeschlossen werden muss. Da kann man als Eigentümer dann da stehen, wie die Kuh, wenn´s donnert, weil man plötzlich einen anderen Kreditgeber hat, der schnellere Rückzahlung, höhere Zinsen oder andere "Nettigkeiten" zur Bedingung einer Kreditweiterführung verlangt. Solche "Heuschrecken" haben ein sehr feines Antennensystem für Menschen/ Familien, bei denen geringfügig höhere finanzielle Belastungen fürs Häusle nicht drin sind, weil sich z.B. Lebensumstände geändert haben. Wenn dann noch Nachfrage nach der Immobilie besteht und sich durch einen Weiterverkauf ein guter Gewinn erzielen lässt, dann wird ganz schnell aus der Grundschuld ein Grund zur Zwangsversteigerung abgeleitet.

Aber das sind schon krasse Ausnahmefälle die du da beschreibst, oder? So muss man ja Angst bekommen überhaupt nur darüber nachzudenken ein Haus zu finanzieren.

Ich denke auch, wenn man zu einer ortsansässigen Bank geht, dann sind die Chancen das so etwas passiert eher gering.
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Habt vielen Dank für Eure Antworten!

Wenn also eine Grundschuld auf dem Haus eingetragen ist, ist das für den Käufer nicht von Nachteil? Oder falls doch, wie wird man die so einfach los?

LG
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Die Schulden abzahlen und die GS aus dem Grundbuch löschen lassen.

Ich würde kein Haus kaufen, auf dem bereits eine Grundschuld lastet.
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Danke Cambria. Mir wurde vom Verkäufer gesagt, dass die Schulden abbezahlt sind, aber wir die Grundschuld dann für einen evtl. Kredit nutzen könnten.
LG
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Das machen viele Besitzer so. Die Hypothek ist zwar abgezahlt, es liegt auch eine Bestätigung der Bank vor, aber die Grundschuld wird nicht ausgetragen. Dadurch kann man zu einem späteren Zeitpunkt leichter einen Kredit aufnehmen, ohne die Bank wieder erneut eintragen zu lassen. Das kürzt das Prozedere enorm ab und es weden auch notarielle Kosten durch die Aus- bzw. Neueintragung vermieden.
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Die GS ist abstrakt und sagt nichts zur Höhe der tatsächlich bestehenden Schuld aus. Wenn die Schuld getilgt ist, kann die GS gelöscht werden. Das kostet Geld. Eine neue GS einzutragen kostet auch Geld. So wird sie oft stehen gelassen, damit sie im Falle eines Falles für einen od. auch mehrere neue Kredite (bis zur Höhe der eingetragenen Summe und nur ggü. des eingetragenen Gläubigers) genutzt werden kann.
Wie Du damit beim Hauskauf am besten verfährst, kann und wird Dir der Notar erläutern.
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Super! Jetzt weiß ich Bescheid!
Euch allen vielen Dank und einen schönen Abend!
LG
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Wichtig ist die Löschungsbewilligung.
Damit kann man jederzeit die Löschung im Grundbuch beantragen.
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aaaaalso bei uns hatte der Notar darauf bestanden das sie (GS) gelöscht wird vom Verkäufer! gruebel.gif
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Zitat (gitti2810, 22.07.2015)
aaaaalso bei uns hatte der Notar darauf bestanden das sie (GS) gelöscht wird vom Verkäufer! gruebel.gif

Dann doch aber sicher, weil ihr die Grundschuld nicht benötigt habt, oder?

Eine eingetragene Grundschuld ist übrigens nicht zwangsläufig mit genau diesem Objekt verbunden. Habe ich z.B. mein Häuschen abbezahlt und kaufe mir eine weitere Immobilie, die ich finanziere, kann ich mit der Grundschuld meines abbezahlten Häuschens den Kredit für die neue Immobilie absichern.

Und es ist gar nicht so einfach, eine Grundschuld wieder loszuwerden, wenn man nicht der ist, der sie eintragen ließ. Mir hat eine Mandantin von ihrem Streß mit dem Notariat erzählt: das Haus wurde - mit noch eingetragener Grundschuld - von ihren Eltern an sie verschenkt. Die Eltern sind inzwischen verstorben, einer ihrer Brüder (Miterbe nach den Eltern) ebenso. Sie musste Testamente und Erbscheine vorlegen und hat die Zustimmung ihres noch lebenden Bruders und sämtlicher Erben ihres verstorbenen Bruders benötigt, um die Grundschuld löschen zu lassen.
Wenn man also davon ausgeht, dass die Grundschuld nicht mehr benötigt wird, lieber löschen lassen. Oftmals verkauft sich ein unbelastetes Haus auch besser, weil von vornherein klar ist, dass beim Verkauf keine Bank mehr mitzureden hat.
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Also ist eine bestehende GS beim Hauskauf nur dann nicht hinderlich, wenn die Finanzierung über dieselbe Bank läuft, für die die GS ursprünglich bestellt wurde.
Da das jedoch realitätsfern ist und sich keine Bank auf eine zweite, nachrangige GS einlässt, ist eine stehengebliebene GS beim Hauskauf hinderlich. Wenn nämlich die erste GS wieder auflebt, würde der Gläubiger der zweiten GS im Zweifel in die Röhre gucken.
Richtig?
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Zitat (zumselchen, 22.07.2015)
Also ist eine bestehende GS beim Hauskauf nur dann nicht hinderlich, wenn die Finanzierung über dieselbe Bank läuft, für die die GS ursprünglich bestellt wurde.

Nein, so nicht richtig. Ich weiß zwar nicht genau, wie das läuft, aber eine eingetragene Grundschuld kann auch von einer anderen Bank verwendet werden. Hierzu muss man von seiner Bank aus der Grundschuld entlassen worden sein. Das ist nicht mit der Grundschuldlöschung zu verwechseln.
Ich hatte deshalb geschrieben, dass sich ein unbelastetes Grundstück oftmals besser verkauft, weil ich als Käufer dann sicher gehen kann, dass sich der Kauf nicht deshalb verzögert, weil erst noch mit einer Bank z.B. abzuklären ist, ob sie einen aus der Grundschuld für diese Immobilie entlässt (weil z.B. der Verkäufer ein neues Objekt kauft und weiterfinanziert).
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Eine Grundschuld ist wie schon geschrieben eine Sicherheit eines Gläubigers (zum Beispiel eine Bank, Gemeinde, Privatperson)

Eine Grundschuld zeigt aber nicht ob die Immobilie belastet ist oder nicht. Es kann auch sein das die Immobilie komplett Schuldenfrei ist aber die Grundschuld steht noch drin. Was nicht schlimm ist auch nicht bei Verkauf. Bei Verkauf wird nur geschaut ob diese Grundschuld zur Zeit genutzt wird.

Eine Grundschuld kann auch ein Bürge sein, Beispiel Frau Meier hat eine Immobilie, braucht nun dringend ein
Frau Meier möchte dies nicht und kann den Autohaus die Grundschuld abtreten als Sicherheit.

Diese kann aber von der Bank nicht weiterverkauft werden an andere Banken oder Institute. Dafür müsstest du einwilligen und eine Abtretung der bestehenden Grundschuld von Bank X zu Y unterschreiben. Dies ist auch gesetzlich abgesichert.

Eine Immobilie mit Grundschuld zukaufen, ist nicht schlimm beim Kauf kann die gelöscht werden, evtl wenn du zufällig die gleiche Bank hast, kann der Verkäufer dir die Grundschuld auch abtreten. Was kosten für dich spart.
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Zitat (Galadriel, 22.07.2015)
Mir wurde vom Verkäufer gesagt, dass die Schulden abbezahlt sind, aber wir die Grundschuld dann für einen evtl. Kredit nutzen könnten.

Verkäufer können viel erzählen ...

1. Unbedingt und grundsätzlich das Grundbuch gründlichst einsehen, also alle Seiten und Abteilungen.
2. Die Grundschuld des jetzigen Besitzers durch diesen löschen lassen. So gibt es bestimmt kein unerfreuliches oder gar kostspieliges Nachspiel.
3. Alles schriftlich festhalten und schriftlich bestätigen, als auch sich bestätigen lassen.
4. Sich bei einen Fachnotar Deiner Wahl beraten lassen.
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Beim Kauf/Verkauf wird das alles gleich mitgeregelt.
Im Kaufvertrag wird eingetragen:

der Verkäufer und seine Bank verpflichten sich zu löschen, dazu gibt es dann Fristen.

Das macht dann aber alles der Notar, er bekommt die Unterlagen und veranlasst alles.



Nur beim Ersteigern könnte das anders laufen,
da kann auch einiges schief gehen, weil es keinen Kaufvertrag gibt.
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