Rücksendung - Lieferschein beilegen?

Hallo liebe Muttis...Vatis smile.gif

ich habe heute den bei eb*y gekauften mantel erhalten.
die ware ist feucht,hat stockflecken und stinkt... außerdem ziehen die nähte lange fäden.

nun habe ich eine frage die mir der verkäufer nicht mehr beantworten kann da ich die jacke gleich morgen früh zurückschicken werde.

für die rücksendung habe ich ein retourschein vom verkäufer ausgedruckt muss ich nun auch noch den lieferschein beilegen oder kann ich den behalten?
wenn ich den auch noch ins packet lege habe ich selbst nix mehr auf der hand...kopierer nicht vorhanden sleep.gif

auf dem retouschein habe ich alle nötigen angaben gemacht....der müsste doch reichen oder?

LG Fenjala
wenn du Retour schein hast... alles wieder zusammen packen und weg damit....

lieferschein kannst du doch auch fotografieren.... zur not auch mit handy... somit hast du den immer noch
und kannst ihn ausdrucken...

Sille

ps... und vergess nicht negative zu bewerten.....wink.gif
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So zurück, wenn der Lieferschein gebraucht wird können sie ihn immer noch anfordern. Solange noch Geld auf dem Spiel steht würde ich den nicht aus der Hand geben.
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Und bei "Retourschein" brauchst Du ja nicht zu bezahlen. Nee, Lieferschein behalten, wie Pumukel sagt.
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gut dann behalte ich den lieferschein..dank euch smile.gif

dalie...doch bezahlen muss ich die rücksendung trotzdem ,der retourschein muss ins packet gelegt werden,
angeblich wird mir das geld für die rücksendung zurückerstattet .

hab gerade nochmal nachgeschaut...das ist kein retourschein sondern ein retourformular wacko.gif
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Na, hoffentlich hast Du recht mit der Rückzahlung... Ich bin da von NAtur eher skeptisch - aber das ist mein eigenes Problem. cool.gif
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viel wichtiger ist das ich die 127 euro zurück bekomme.
hab das packet heute abgeschickt,in der hand habe ich aber nix ...nur den beleg für die briefmarke ,
vielleicht hätte ich es lieber als versichertes packet abschicken sollen?? wacko.gif
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Versichert wäre definitiv besser gewesen, vielleicht sogar mit einem Zusatz das du ne Bestätigung für den Erhalt erhälst (gibt's das bei Paketen auch? Bin mir gerade nicht sooo sicher).

Wundert mich aber das du scheinbar bei einem Händler gekauft hast (mit Retourformular etc.) und du dann so einen Schrott kriegst?
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Zitat (fenjala, 26.01.2012)
viel wichtiger ist das ich die 127 euro zurück bekomme.
hab das packet heute abgeschickt,in der hand habe ich aber nix ...nur den beleg für die briefmarke ,
vielleicht hätte ich es lieber als versichertes packet abschicken sollen?? wacko.gif

Dann hast du es aber nicht als Paket abgeschickt, sondern als Päckchen.

Ein Post-Paket ist immer versichert, bis 500 Euro

@Batchix: Ja, bei Paketen kannst du auch mit "Rückschein" aufgeben. Dann muss der Empfänger den Erhalt per Unterschrift bestätigen, und die Bestätigung bekommt man dann zugesandt.

Kostet 1,80 Euro extra

Bearbeitet von Bierle am 27.01.2012 11:44:14
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Na toll icon_mauer.gif
das kommt davon wenn man sich vorher nicht damit befasst...wann geh ich schonmal zur Post sleep.gif
ich hoffe nur das der nicht behauptet das Päckchen nicht bekommen zu haben,
wär ja leicht für ihn.
127 Euronen sind schon ne Menge Geld .

Hätt ich's blos mit Rückschein gemacht sad.gif
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Nun warte man erstmal ab. Vielleicht ist das ja ein ehrlicher Verkaeufer (obwohl er dann nicht so einen Mantel verschickt haette). Wie sehen denn sonst so die Bewertungen aus? Hast Du mit Paypal bezahlt?

Bearbeitet von Mikro am 31.01.2012 14:46:39
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Einige Bewertungen sind schon ganz schön daneben...zb.verkauft Ware die er nicht besitzt unsure.gif

morgen werde ich ihn anschreiben ob er den zurückgeschickten Mantel schon erhalten hat.

Bezahlt habe ich durch Überweisung.
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Hast du denn die Bewertungen vor oder erst nach dem Kauf gelesen?
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So habe ihn gerade angeschrieben,er meint er hat noch keine Rücksendung im System stehen.
Das ist nun 1 ne Woche her.
Ich warte noch bissel ab,ansonsten werde ich bei DHL ein Nachforschungsauftrag für Päckchen stellen.
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So ein Schi... icon_mauer.gif . Ist mir auch schon so ähnlich passiert. Nur hat es sich um eine geringere Summe gehandelt welche ich noch als Lehrgeld verknusen konnte dry.gif .
Fühle trozdem mit dir den ich glaube leider das du dein Geld nicht wieder bekommst und wenn nicht voll da sich die Händler gut rausreden können und auch von e b a y geschützt werden .
Mit denen verdient es sich ja gut mit den Gebühren blink.gif .
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Hast du Zeugen fürs Zusammenpacken und Verschicken?

"... Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer."
Nachlesen kannst du das in §357 Abs.2 BGB

Wenn die Sendung verloren ging oder auf dem Versandweg beschädigt wurde, ist das für dich egal. Nachweisen mußt du nur die Aufgabe der Sendung. wink.gif
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Ja Zeugen habe ich...mein Mann dry.gif

aber mit einem Nachforschungsauftrag für Päckchen müsste ich doch was erreichen können oder ? (für den Fall das er sich querstellt) blink.gif
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kann man sich nicht an e..y wenden. wenn bei einem verküfer öfter sowas vorkommt, hat e..y sicher auch keine interesse an ihm.
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Nee so leicht ist das nicht,er ha durchaus auch gute Bewertungen....die schlechten habens aber in sich blink.gif

hab noch herrausgefunden das ein gewerblicher Verkäufer bis zu 30 Tage Zeit hat eine Rückerstattung vorzunehmen mellow.gif
ich werd nie wieder etwas ohne Eigenabsicherung zurückschicken.
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hast du denn fotos gemacht?
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Es sieht gut für mich aus...

nun habe ich ein Schreiben bekommen was ich nicht ganz verstehe.

Bitte erklären Sie sich mit dem Rücktritt vom Kauf Ihres kürzlich erworbenen Artikels einverstanden

Wenn Sie bis zum 09. Feb. 2012 nicht aktiv werden, kann der Verkäufer ohne Ihre Zustimmung den Kaufvertrag widerrufen.

Sie sollten die Bitte um Abbruch der Transaktion nur akzeptieren, wenn Sie noch nicht bezahlt haben oder Sie Ihre Rückerstattung vom Verkäufer bereits erhalten haben. Sollten Sie Ihre Rückerstattung noch nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte den Verkäufer.

Ich hatte schon bezahlt,das Geld noch nicht erhalten ...das heißt für mich ich soll die Erklärung erst abgeben wenn ich das Geld zurückerstattet bekommen habe richtig????:|
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Auf jeden Fall erst abwarten, bis das Geld zurück ist.

Jetzt ist jea Ebay eingeschaltet und Du hast Käuferschutz.. Deswegen die Info.
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Ich dank dir....


sollte ich bis zum 9.2 nicht zugestimmt haben kann der Verkäufer den Kaufvertrag wiederrrufen...was heißt das für mich genau????
Ich kann doch nur zustimmen wenn ich mein Geld habe und ob er das bis zum 9.2 überwiesen hat weiß ich doch nicht.... dry.gif
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Hallöchen...hab die Kohle wieder......aber ohne eigene Absicherung verschicke ganz sicher kein Packet/Päckchen mehr wink.gif
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Glück gehabt, fenjala.
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