Kündigen wegen Umzug: Nachweis erforderlich - wie?

In: Wohnen
Hallo,

jetzt hab ich mal eine...formelle... Frage.
Und zwar bin ich Mitglied bei einem Fitnessstudio. Der Vertrag, den ich am 11.11.08 unterschrieben habe, hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Ich habe mich aber bei Abschluss des Vertrages erkundigt, ob ich ihn früher kündigen kann, wenn ich umziehe und es dann in meiner Nähe dieses Fitnesstudio nicht gibt (ist eine berühmte Kette), und das GEHT.

Jetzt ziehe ich im Mitte August um, der Mietvertrag gilt aber schon ab dem 1.7, also offiziell wohn ich dann schon da.
Ich muss vor dem Monat kündigen, ab dem nicht mehr bezahlen will - also muss meine Kündigung da theoretisch Anfang Juni eingehen.
Zur Kündigung brauche ich aber irgendeinen Nachweis über meinen Umzug.
Beim dortigen Einwohnermeldeamt kann ich mich aber erst anmelden, sobald ich auch offiziell da wohne. Also 1.7.

Wie weise ich nun bei der Kündigung nach, dass ich umziehen werde?
Meint ihr ich kann eine Kopie von der Mietvertragseite mit dem Datum beilegen? Reicht das?

Ok vielleicht rufe ich für Klarheit besser mal an, aber meistens sind die ja ziemlich unfreundlich, wenn man zu verstehen gibt, dass man nicht mehr Kunde sein will, daher dachte ich ich frage erstmal euch....

LG
wie ist es denn in den AGB geregelt? in den AGB muss der Punkt Außerordentliche Kündigung hinterlegt sein...wenn nichts dasteht würde ich den Mietvertrag als sogenannte Vorinformation und wenn die das verlangen die Meldebehördliche Bescheinigung auch nachreichen...

Bearbeitet von Nachi am 27.05.2009 16:39:48
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Sollte eigentlich reichen... obwohl ich mich gleich ummelden würde, wenn ich dadurch noch einen Vorteil erreichen könnte. (z.B. durch den Wechsel des Kreises kann es zu Vergünstigungen in der Kfz-Steuer kommen)

Ich würde auch nicht unbedingt den Mietvertrag beilegen, denn das geht niemanden was an.

Ich würde einfach schreiben, dass ich umgezogen bin/umziehen werde und auf Grund dessen ab dem soundsovielten die Zahlung einstellen werde/die Einzugsermächtigung wiederrufen werde... Wenn die dann doch Terz machen sollten, dann kann deren Anwalt (der hat Schweigepflicht) evtl. den Mietvertrag einsehen... oder du kannst die Meldebescheinigung nachreichen.
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Thess du schreibst von Umzug und Nähe eines Fitnessstudios dieser Kette, das sind recht dehnbare Begriffe und auch wie schon erwähnt in den AGBs festgehalten.

Wenn du z. B. von Hamburg nach Hannover ziehst, ist die Sache klar, du kommst raus. Ziehst du aber von Bonn-Poppelsdorf nach Bonn-Bad Godesberg kommt es eben bei dieser Entfernung auf die AGBs an. In meinem jetzigen Studio ist z.B. der Landkreiswechsel entscheidend.

Also erstmal anrufen und dich erkundigen. Bei solchen Nachfragen, allerdings persönlich war zu mir noch niemand unfreundlich, ist schließlich mein Recht, mich darüber schlau zu machen. :)
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