meine Mieter wohnen seit 14 Monaten in der ETW. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Wie sieht es mit Kündigung meinerseits wegen Eigenbedarf aus? Brauche ich hierzu einen Rechtsanwalt? :mellow:
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ein Mietrecht Ratgeber kann dir helfen, die rechtlichen Aspekte rund um das Thema Eigenbedarfskündigung besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen. So kannst du selbstbewusst die nächsten Schritte planen und im Ernstfall auch ohne Anwalt gut vorbereitet sein.
Du kannst Deine Mieter ja mal davon in Kenntnis setzten. Kündige das Mietverhältnis unter Einhaltung der vertraglich geregelten Kündigungsfrist. Die steht ja hoffentlich im Mietvertrag.
Sollten die Mieter keine Schwierigkeiten machen, brauchst Du ja auch keinen Rechtsanwalt. Schwierig wird es nur, wenn sie nicht ausziehen möchten. Dann solltest Du Dir rechtlichen Beistand holen. Zur Not musst Du sie rausklagen. Das kann sich allerdings ziemlich in die Länge ziehen.
Aber wir müssen ja nicht gleich vom schlimmsten ausgehen... ;)
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Valentine
Du kannst den Mietern auch allein kündigen- unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (diese beträgt nach 14 Monaten Mietdauer 3 Monate, wenn ich mich recht erinnere- wenn du also heute eine Kündigung losschickst so gilt die per 30.11.07). Möglichst per Einschreiben mit Rückschein, alternativ persönlich abgeben und quittieren lassen.
Sollten die Mieter protestieren, so wirst du dir einen Anwalt (Mietrecht) suchen müssen- eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung hast du ja hoffentlich.
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Hipposhit
Über Dein Kündigungsrecht bist Du ja bereits hier informiert worden.
Nur ein Hinweis von mir. Eigenbedarfskündigung stellt ja eine Art Sonderkundigungsrecht dar. Also solltest und musst Du auch einen wirklichen Eigenbedarf haben und vollziehen. Nur mal Eigenbedarf anmelden um einen "unbequemen" Mieter los zu werden ist nicht. Das kann im Ernstfall richtig teuer für Dich werden. So geschehen bei mir. Mein Vermieter hat mir im März diese Jahres wegen Eigenbedarf seiner Tochter gekündigt. Eingezogen ist jedoch jemand ganz anderes (vermutlich aus dem Bekanntenkreis meines Vermieters). Ich war nach 6 Wochen aus der alten Wohnung raus, weil ich auch noch Glück im Unglück hatte. Ich konnte kurzfristig eine "Traumwohnung" finden (richtig grosse Maisonnettewohnung mit Dachterasse). Ist natürlich etwas teurer als meine vorangegangene Wohnung. Aber ich hatte halt Lust drauf.
Als ich Wind davon bekam, dass der vermeindliche "Eigenbedarf" nur vorgetäuscht war, wollte ich mich nicht einfach so verar...t wissen. Der nette Anwalt von nebenan war dankbar für mein Mandat. Mein ehemaliger Vermieter hat schon die Rechnung für seinen kleinen "Eigenbedarfsgag". Dabei geht's um so banale Sachen wie Mietdifferenz (es war ja in meiner Not keine ander Wohnung zu bekommen ;o)), Umzugskosten, Gardinengeld (heisst glaube ich so) etc. etc.
Blöd gelaufen für meinen Ex-Vermieter! Ich bin wirklich kein "Streithammel". Aber so ist das halt, wenn man sich für klüger als andere hält.
Happy Hippo
P.S.: Wir (meine Lebensgefährtin und ich) haben für November schon mal 3 Wochen Thailand-Urlaub gebucht. Bezahlt ist der auch schon aber vieleicht zahlt den ja noch mein Ex-Vermieter ;o))
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Valentine
Hei Hippo,
autsch- ja. Wenn man eine Kündigung mit Eigenbedarf begründet, dann sollte man die Wohnung anschließend auch selber beziehen oder eines seiner Kinder oder die Schwiegermutter einziehen lassen. Ansonsten würde ich persönlich es als eine Art Betrug einstufen...
(Sicher gibt's nun wieder irgendwelche findigen Vermieter, die dann eben für zwei oder drei Monate "offiziell" eines ihrer Kinder einziehen lassen... um dann an irgend jemand anderen weiter zu vermieten)