Eigenbedarf - Wer hat Erfahrung?

In: Wohnen
Hallo,

wie das Thema schon sagt suche ich Leute, die Erfahrungen mit Eigenbedarf anmelden gemacht haben oder sich auskennen.

Und zwar geht es um folgendes:

Mein Partner und ich müssen, wenn Nachwuchs unterwegs ist, aus unserer Wohnung aus Platzgründen ausziehen. Wir wohnen in einem 2-Familienhaus, oben. Das Haus gehört meinen Schwiegereltern und wir brauchen auch nicht ganz so viel Miete zahlen.
Die untere Wohnung ist größer, hat ein Zimmer mehr.

Nun habe ich mich im Internet etwas schlau gemacht und wir, bzw. meine Schwiegereltern haben das Recht Eigenbedarf anzumelden, wenn die Wohnung für eigene Zwecke, oder Familienmitglieder benötigt wird und ein triftiger Grund vorliegt. Das sagen meine SE ebenfalls. Der Mieter hat jedoch 3 Monate KF.

Nun habe ich gestern mit einer Kollegin darüber gesprochen und sie meinte, sooo einfach wäre das gar nicht und ein Mieter kann sich dagegen wehren und klagen.
Und es soll Fälle geben, wo die Mieter sogar raus geklagt werden mussten, was ich über viele Monate hingezogen haben soll.

Kennt sich hier jemand damit aus?

Vielen Dank schon mal

:winkewinke:
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Zitat (Apfelbaum83 @ 20.05.2014 16:43:50)
Nun habe ich mich im Internet etwas schlau gemacht und wir, bzw. meine Schwiegereltern haben das Recht Eigenbedarf anzumelden, wenn die Wohnung für eigene Zwecke, oder Familienmitglieder benötigt wird und ein triftiger Grund vorliegt. Das sagen meine SE ebenfalls. Der Mieter hat jedoch 3 Monate KF.

Nun habe ich gestern mit einer Kollegin darüber gesprochen und sie meinte, sooo einfach wäre das gar nicht und ein Mieter kann sich dagegen wehren und klagen.
Und es soll Fälle geben, wo die Mieter sogar raus geklagt werden mussten, was ich über viele Monate hingezogen haben soll.

Kennt sich hier jemand damit aus?

Vielen Dank schon mal

:winkewinke:

Nun, einen guten Grund habt ihr dann ja, dass deine Schwiegereltern Eigenbedarf anmelden.
Wenn ihr dann formal alles richtig macht (wichtig: da sollte man sich anwaltlich beraten lassen) und einhaltet, ist dem Antrag und der Kündigung wegen Eigenbedarfs erst einmal nichts entgegen zu setzen.

Und klar, wir leben hier in einem Rechtsstaat, jeder hat die Möglichkeit gegen eine Entscheidung zu klagen, auch die dann gekündigten Mieter. Auch wenn die Chancen objektiv gering sind, das Recht dazu haben sie. Wenn sie das Geld im Zweifel zum Fenster hinaus werfen wollen, verzögern werden sie den Eigenbedarf damit garantiert. Das liegt dann aber weniger an den Mietern, sondern an den überlasteten und unterbesetzten deutschen Gerichten.

Wenn sie sich weigern auszuziehen, und ihr klagt, seid ihr zwar objektiv im Recht, und werdet auch gewinnen, aber klar zögert sowas die Räumung der Wohnung um Monate nach hinten. Eine einstweilige Verfügung gibt es bei sowas verständlicherweise nicht.

Mein Tipp ganz klar: Frühzeitig, am besten jetzt, mit den Mietern reden, ihnen die Lage mit eurem Kinderwunsch darlegen, und die Absicht der Eigenbedarfs ankünsigen und ruhig und ohne Druck besprechen., Dann haben die bisherigen Mieter im Zweifel genug Zeit, sich was neues adäquates zu suchen, und ihr könnt in die untere Wohnung ziehen.

Wenn du aber schon mit nem kugelrunden Bauch durch die Gegend läufst, und ihr die Mieter dann mit dem Eigenbedarf überfahrt, dann ist es fast logisch, dass es Stress gibt, weil die Mieter dann im Zweifel in 3 Monaten obdachlos sind, wenn sie nichts anderes finden so kurzfristig.

Also miteinander reden ist immer der beste Tipp ;-).

Bearbeitet von Bierle am 20.05.2014 17:14:13
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Danke für deine Antwort!

Das ist es ja, was wir nicht wollen. Also ich hätte im Prinzip nichts dagegen jetzt schon reinen Tisch zu machen aber mein Partner und die SE sind dagegen.
Da wir auf künstliche Befruchtung angewiesen sind, KANN es noch länger dauern bis ich tatsächlich schwanger bin.
Erst da, so ist der aktuelle Stand, werden wir Eigenbedarf anmelden. Ich würde am liebsten jetzt schon alles klären, aber dann bekomm ich als Antwort, dass noch nichts in trockenen Tüchern ist.
Jetzt Eigenbedarf anmelden geht ja auch leider schlecht.
Meine SE wollen eben keinen Alarm machen wenn noch gar nichts raus ist.
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Ich würde mich da auch anwaltlich beraten lassen. Soweit ich es mitbekommen habe, kommt es nämlich zusätzlich darauf an, wie lange der Mieter bereits dort wohnt, welche Frist in Frage kommt... es stehen 3-9 Monate im Netz.
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Sorry ich verstehe den Wind nicht der hier gemacht wird.... wenn ihr den Wunsch habt das der Mieter aus der Wohnung geht, dann kann man doch eine "Ordentliche" Kündigung auf Grund der Zweifamilienhaus Reglung aussprechen, denn das geht ja auch ohne "Eigenbedarf" in Form einer Sonderkündigung. Bis das Kind dann mal da ist dann sollte die Wohnung doch frei sein... denn wenn der Mieter maximal 5 Jahre da gewohnt hat ist dann ja die Kündigung ohne Eigenbedarf in 6 Monaten möglich und sei es drum das er schon länger da wohnt, kann er doch auch in 12 Monaten schon raus sein...
PS: und wenn ich mit dem Mieter bis dato gut unter einem Dach gewohnt habe, spreche ich mit ihm und unterstütze ihn das er eine neue Wohnung findet und alles ist halb so wild...
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Das verstehe ich gerade nicht so ganz.
Also wir wollen ja nicht das ganze Haus.

Wann und ob es tatsächlich mit einem Kind klappt wissen wir eben nicht.
Wir wollen jetzt in absehbarer Zeit damit beginnen. Es kann ganz fix gehen, aber auch noch bis nächstes Jahr dauern.
Der Mieter wohnt jetzt ein gutes Jahr in der Wohnung.
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Zitat (Apfelbaum83 @ 20.05.2014 19:53:34)
Es kann ganz fix gehen, aber auch noch bis nächstes Jahr dauern.

Und da wäre es natürlich blöd, wenn der Mieter jetzt schon im Guten auszieht und die Wohnung u. U. ein Jahr oder länger leer steht, gell? :pfeifen:
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Sie würde dann ja nicht leer stehen.
Also bzw. würden das meine Schwiegereltern nicht wollen, weil sie nicht auf Miete verzichten wollen.

Ich weiß nicht, ob man jetzt schon auf Eigenbedarf klagen darf, wenn noch gar kein Nachwuchs unterwegs, sondern nur geplant istt?
Bisher ist der Plan, dass wir sofort auf Eigenbedarf bestehen wollen wenn eine Schwangerschaft eingetreten ist.
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Zitat (Bierle @ 20.05.2014 17:13:09)
Mein Tipp ganz klar: Frühzeitig, am besten jetzt, mit den Mietern reden, ihnen die Lage mit eurem Kinderwunsch darlegen, und die Absicht der Eigenbedarfs ankünsigen und ruhig und ohne Druck besprechen., Dann haben die bisherigen Mieter im Zweifel genug Zeit, sich was neues adäquates zu suchen, und ihr könnt in die untere Wohnung ziehen.

Also miteinander reden ist immer der beste Tipp ;-).

Sehe ich auch so. So weiß der Mieter Bescheid was auf ihn zu kommt. Sollte er früher ausziehen, als es nötig wäre, könnt ihr ja schon mal runter ziehen und die obere Wohnung neu vermieten. :)
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Zitat (Apfelbaum83 @ 20.05.2014 20:49:11)
Ich weiß nicht,  ob man jetzt schon auf Eigenbedarf klagen darf, wenn noch gar kein Nachwuchs unterwegs, sondern nur geplant istt?
Bisher ist der Plan,  dass wir sofort auf Eigenbedarf bestehen wollen wenn eine Schwangerschaft eingetreten ist.

Ne, wenn ihr noch keinen nachwuchs erwartet, könnt ihr schlecht auf Eigenbedarf klagen, wenn ihr schon eine ausreichend große Wohnung in dem Haus bewohnt. Deswegen meinte ich ja, bereitet den jetzigen Mieter darauf vor.

Wenn ihr bei feststehender Schwangerschaft dann den Eigenbedarf anmeldet, müsst ihr halt, wenn es blöd läuft, damit rechnen, dass ihr bei der Geburt nicht in der neuen Wohnung seid.
Denn wenn der Mieter sich dann quer stellt, und Widerspruch einlegt, und nen Anwalt einschalten, gehen die Monate bis zur Geburt schnell ins Land. Und ihr müsst ja ggfs auch noch renovieren, Kinderzimmer einrichten, etc.

Ganz böse wird es, wenn euch der Mieter nachweisen kann, dass ihr bzw die Schwiegereltern schon bei dessen Einzug die Absicht hattet, ihm irgendwann wegen Eigenbedarf zu kündigen (er wohnt ja erst ein Jahr da, ein Kinderwunsch von euch und die damit verbundene Absicht, in die untere Wohnung zu ziehen.).
Also so gesehen, dass der jetzige Mieter nur der Platzhalter und Mietzahler war, bis ihr Nachwuchs erwartet, obwohl er ja einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben hat.

Also mein Ratschlag bleibt: Versucht euch gütlich mit dem Mieter zu einigen, gebt ihm u.U. einen Zuschuß zu einem Umzug, das ist nicht unüblich bei sowas, und nehmt euch ansonsten unbedingt anwaltliche Hilfe bei einem Anwalt für Mietrecht. Alles andere ist Kokolores und kann böse nach hinten losgehen, für alle Parteien.
Ihr wollt doch eine Familie gründen, die sollte auf einem soliden Fundament stehen, und nicht auf wackligen Annahmen ;)

Bearbeitet von Bierle am 20.05.2014 21:16:29
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Wenn ein unbefristetes Wohnraummietverhältnis vorliegt, gilt :

§ 573a Abs.1 S.1 BGB sieht vor, dass ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen vom Vermieter gekündigt werden kann, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 BGB bedarf. Es bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis entgegen dem Regelfall des § 573 BGB, der ein berechtigtes Interesse des Vermieters voraussetzt, grundlos kündigen kann.

Es gibt da noch ein paar Einschränkungen, auf die man achten sollte.

Ich würde aber jetzt schon mit dem Mieter sprechen. Alles andere wäre nicht anständig.
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"Für Vermieter gelten folgende gestaffelte Kündigungsfristen, die sich an der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses orientieren: Drei Monate bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren, neun Monate bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren."

(Immoscout24)

Ich würde erst mal schwanger werden und dem Mieter dann die Situation erklären und ihm kündigen - ganz so, wie es vorgesehen ist und sich gehört. Wenn er erst ein Jahr dort wohnt und keinen Bock auf Stress hat, wird er sich an die Kündigungsfrist halten und nach 3 Monaten ausziehen. Dann hast du ein halbes Jahr, um einzuziehen, ganz ohne Anwalt, Klage und andere Widerwärtigkeiten.

Ich muss Rumburak beipflichten - ich finde es menschlich unter aller Kanone, nach einem Weg zu suchen, möglichst NICHT mit dem Mieter reden zu müssen und ihn so spontan und schnell aus der Wohnung zu kicken, wie es eben geht, um einen Leerstand zu vermeiden und euch gleichzeitig einen "rechtzeitigen" Einzug zu ermöglichen, wenn ein Kind unterwegs ist.

Außerdem verstehe ich nicht, warum man im Notfall nicht ein paar Wochen oder Monate mit einem Säugling in einer Wohnung leben kann, die vorher für 2 gereicht hat. Ich kenne ein Dutzend Leute, die das so gemacht haben - ohne die Option auf eine größere Wohung zum Sonderpreis.

Bearbeitet von donnawetta am 21.05.2014 08:57:00
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Ich kann mich den Worten von @donnawetta voll und ganz anschließen :daumenhoch:

Ja und mit einem Baby kann man doch noch ein paar Monate in der alten Wohnung bleiben, da sehe ich gar kein Problem dabei....
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Zitat (Apfelbaum83 @ 20.05.2014 20:49:11)
Sie würde dann ja nicht leer stehen.
Also bzw. würden das meine Schwiegereltern nicht wollen, weil sie nicht auf Miete verzichten wollen.

Ich weiß nicht, ob man jetzt schon auf Eigenbedarf klagen darf, wenn noch gar kein Nachwuchs unterwegs, sondern nur geplant istt?
Bisher ist der Plan, dass wir sofort auf Eigenbedarf bestehen wollen wenn eine Schwangerschaft eingetreten ist.

Wenn ich das richtig gelesen habe, wohnt ihr Oben in der kleineren Whg. und unten seit 1 Jahr der Mieter in der größeren Whg. (Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege)

Apfelbäumchen den Schwiegereltern gehört doch das Haus, also haben die sich auch drum zu kümmern und nicht du.
Die Schwiegereltern müssen fairerweise mit dem Mieter sprechen, dass sie die Whg. auf Eigenbedarf möchten und ihm eine Kündigungsfrist setzen. Der Mieter bekommt das Ganze dann nochmal schriftlich zugestellt.
(Falls die Schwiegereltern sich mit dem Mietrecht nicht auskennen, sollten sie sich einen Fachanwalt für Mietrecht suchen, der die Angelegenheit übernimmt)
Vorher müssen die Eltern aber unbedingt mit dem Mieter sprechen, nicht das der aus allen Wolken fällt, wenn er die Kündigung auf Eigenbedarf bekommt. Das wäre nämlich ziemlich unfair dem Mieter gegenüber.
Vielleicht ist der Mieter (nach dem Gespräch mit den Schwiegereltern! ) auch bereit die Wohnung zu tauschen und die Formalitäten gehen reibungslos über die Bühne.
Es ist immer wunderbar und Goldwert, wenn Mieter sich im Hause gut verstehen und ein harmonischen miteinander stattfindet. ;) Oder Apfelbäumchen siehst du das anders?
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Ach Apfelbäumchen, was ist damals aus dem Häuschen geworden, was du mit deinem damaligen Partner kaufen wolltet?
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Zitat (Rumburak @ 21.05.2014 00:36:17)
Wenn ein  unbefristetes Wohnraummietverhältnis vorliegt, gilt :

§ 573a Abs.1 S.1 BGB sieht vor, dass ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen vom Vermieter gekündigt werden kann, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 BGB bedarf. Es bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis entgegen dem Regelfall des § 573 BGB, der ein berechtigtes Interesse des Vermieters voraussetzt, grundlos kündigen kann.

Funktioniert hier nicht: Die Bedingung "in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude" ist nicht erfüllt. ;)
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Zitat (Dudelsack @ 21.05.2014 10:08:45)
Funktioniert hier nicht: Die Bedingung "in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude" ist nicht erfüllt. ;)

In diesem Forum können keinerlei Rechtsgrundlagen vertreten werden. Wir sind keine Anwälte.
Von daher wurde dem User bereits empfohlen, anwaltlichen Rat einzuholen.
Soll heißen, die Schwiegereltern müssen nach Bedarf, einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen. ;)

Es scheint aber so im Moment auszusehen, das die Schwiegereltern und der Lebensgefährte/ Partner keinen Handlungsbedarf sehen, sodass rascher Handlungsbedarf nur bei Apfelbaum ersichtlich ist. Und ihr gehört noch nicht einmal das Objekt. ;)
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Hi,

der Traum vom Eigenheim hat sich leider zerschlagen :(
Das klappt finanziell leider alles nicht.

Anfang des Jahres haben wir erfahren, dass wir nur durch künstliche Befruchtung ein Kind bekommen können. Eigentlich dachte ich, wir kriegen das schon trotzdem irgendwie hin und haben uns ein paar Häuschen angesehen. Aber durch viele Diskussionen und Gespräche mit Partner und Eltern sind wir zu dem Entschluss gekommen, auf eins zu verzichten.

Wir haben ja Gott sei Dank die Möglichkeit, günstiger zu wohnen und was besseres als das kann uns eigentlich gar nicht passieren.

LG

Bearbeitet von Apfelbaum83 am 21.05.2014 16:12:49
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Wir möchten gerne alles fertig haben, bevor das Kind da ist. Es muss einiges renoviert und modernisiert werden u.a. das Bad und mit einem Säugling in einer Wohnung leben, in der gewerkelt und gebaut wird, finde ich nicht schön.
Man hat ja denke ich genug andere "Sorgen".
Und wir können schlecht beide Wohnungen monatelang belegen.

Ich würde ja gerne so schnell wie möglich alles mit dem Mieter klären, aber ich stehe alleine mit der Meinung da. Ich finde ihr habt absolut Recht ihm die Sache zu erklären und vorher zu informieren!

Mit 3 Monate KF würde es dann am Ende ja trotzdem reichen. Wenn man ihm DANN kündigt, sobald eine Schwangerschaft eingetreten ist. Er es aber vorher weiß.

In unserer Wohnung ist es ziemlich unpraktisch mit einem Baby zu wohnen. Ich sag das nicht nur einfach so. Wir haben zwei Etagen (was eigentlich nicht das Problem ist) und bis zu unserer Whg müssen wir über eine lange Treppe. Wir wohnen in einem Altbremerhaus und es gibt keinen richtigen Hausflur (keine 3qm), kein Platz für einen Kinderwagen im Eingangsbereich. Das ist kein Witz. Dieser müsste draußen auf dem Gehweg stehen oder hinten im Garten beim jetzigen Mieter. Einen Vorgarten zum abstellen haben wir ebenfalls nicht. Unsere Wohnungstür ist direkt an der langen Treppe, die runter geht zur Haustür.
Es würde trotz dass das Baby ja noch klein ist und wenig Platz benötigt, viele alltägliche Situationen für mich erschweren.
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Also, irgendwie ist das doch alles noch ziemlich vage mit einem Baby, oder????

Klar solltet Ihr dem jetztigen Mieter vielleicht vorab schon mal mitteilen, daß Ihr plant, ein Baby zu bekommen. So kann er sich darauf einrichten, daß irgendwann die Kündigung für ihn ins Haus steht.

Aber es reicht doch, dann dem Mieter zu kündigen, wenn Ihr sicher wißt, daß ein Baby unterwegs ist! Ob Ihr dann drei oder ggfs. sechs Monate Kündigungsfrist einhalten müßt, ist doch vollkommen egal. Auch ein Kind, welches durch künstliche Befruchtung ausgetragen wird, braucht nun mal 9 Monate, bis es zur Welt kommt!!

Ich würde jetzt noch nicht sämtliche "Pferde scheu" machen, zumal ja in Richtung künstlicher Befruchtung noch gar nichts geschehen ist, und wenn, dann heißt das noch längst nicht, daß gleich beim ersten Versuch bereits eine Schwangerschaft entsteht.

Also, ruhig Blut und Gelassenheit sind hier mit Sicherheit eher angesagt, als nun bereits den Mieter in Umzugspanik zu versetzen und sich selbst so unter Druck begeben! Auf diese Weise klappt oftmals nämlich überhaupt gar nichts!!!
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Hallo ich muste nach 12 Jahren ausziehen weil ihr Bruder einzog klagen und so weiter sind mit viel Koster verbunden am besten sofort raus viel Glück.
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Ich stimme dir zu Murmeltier.

Ich kenne einige Paare die durch eine künstliche Befruchtung ein Baby wollten. Die haben alles, wirklich alle probiert und nichts ausgelassen. Bei 2 Paaren hat es geklappt bei den anderen 3en klappe es nicht. 2 sind nun Kinderlos und 1 Paar hat adoptiert.
Es war immer schön für die Leute, wenn sie die Nachricht vom Arzt bekamen "Gratulation es hat geklappt", die Eier sind befruchtet ( da kam Euphorie hoch) und nach ein paar Wochen der tiefe Fall- Fötus verloren.
Es folgte eine schwere Zeit.
Von daher würde ich alles ruhig angehen. Auch Gefühlsschwankungen können sehr schnell einen Traum zum Platzen bringen. Man sollte mit den Füßen immer in der Realität auf vor allem dem Boden bleiben.
Dann ist es doppelt schön wenn letztendlich alles klappt, so wie man es sich vorgestellt hat.
Und der Nachbar hat noch ein paar schöne und friedliche Nächte in seiner Whg. ;)
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Wie mit dem ahnungslosen Mieter umgegangen wird, umgegangen werden soll, ist unter aller Kanone!

Euer Kinderwunsch bestand doch bereits, als die untere Wohnung frei stand. Warum seid nicht Ihr dort eingezogen?

Eigenbedarf habt Ihr erst, wenn das Kind da ist.
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Ja das habt Recht habt Ihr. Wir mussten nach 13 Jahren ausziehen obwohl im Haus noch eine 3 Zimmerwohnung frei war .Aber die war unterm dach und es konnte der Tochter nicht zugemuet werden das Baby hochzutragen.
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Als die Wohnung frei stand, wussten wir doch noch gar nicht, dass wir auf die untere Wohnung einmal angewiesen sind!!!
Kann man auch aus den vorherigen Berichten entnehmen!

Außerdem finde ich nicht, dass das verhalten "unter aller Kanone" ist!
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Zitat
Also ich hätte im Prinzip nichts dagegen jetzt schon reinen Tisch zu machen aber mein Partner und die SE sind dagegen.


Hallo Apfelbaum, an obigem satz bin ich hängenggeblieben.

Reinen Tisch zu machen ist alleinige Aufgabe der SE, die den Mieter fairerweise mündlich vorwarnen könnten.

Wenn die nichts sagen WOLLEN, kannst du nix machen. Aber das der Partner ebenso denkt finde ich seltsam.

bist du sicher das er sich schon richtig von seinen Eltern abgenabelt hat?

Bearbeitet von Chaotenelse am 23.05.2014 10:51:42
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Also, ich denke mal schon, daß sich der Ehemann von seinen Eltern durchaus abgenabelt hat. Allerdings sehen er und seine Eltern die momentane Lage sehr realistisch und wollen nicht schon jetzt "die Pferde scheu machen!"
Es ist ja ganz offensichtlich noch nichts entscheidendes geschehen, was den Kinderwunsch anbelangt, sondern es ist bisher nur darüber gesprochen worden, daß es wohl ohne künstliche Befruchtung nicht klappen wird mit einem Baby!

Und bevor deffinitiv noch keine Schwangerschaft festgestellt wurde, ist es auch nicht notwendig, die Mieter der Wohnung über eine bevorstehende Kündigung, die irgendwann einmal ausgesprochen werden könnte, in Kenntnis zu setzen.

Wie ich bereits in einem vorigen Posting erwähnte, dauert auch eine durch künstliche Befruchtung herbeigeführte Schwangerschaft 9 Monate. In dieser Zeit ist es immer noch möglich, den Mietern der größeren Wohnung fristgerecht zu kündigen!!

Ach ja, fast vergessen: Wer sich, so wie Du, unnötig und mit aller Gewalt unter einen solchen Druck setzt, muß sich nicht wundern, wenn es auch mit der künstlichen Befruchtung möglicherweise nicht klappt!

Bearbeitet von Murmeltier am 23.05.2014 11:00:54
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@murmeltier

Zitat
dauert auch eine durch künstliche Befruchtung herbeigeführte Schwangerschaft 9 Monate.


unter normalen Umständen ja, es gibt aber auch Frühgeburten, und grade bei künstlicher befruchtung nicht selten Mehrlingsgeburten, die auch schon eher "geholt" werden müssen. ;)

aber hast Recht man kann nicht alles planen,

denn wennSie womöglich Drillinge bekommen würden, wäre die Bude vermutlich auch schnell zu klein. :pfeifen:

Bearbeitet von Chaotenelse am 23.05.2014 11:16:17
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Da hast Du sicher nicht Unrecht mit Deinen Argumenten. Aber in erster Linie ist es doch mal so, daß die Natur 9 Monate "eingerichtet" hat und von einem solchen Normalfall muß man ja wohl ausgehen, zumal überhaupt noch nichts Konkretes bezüglich der künstlichen Befruchtung unternommen wurde! Lediglich der Schritt dazu wurde bisher in Erwägung gezogen.
Erst wenn wirklich eine Schwangerschaft besteht, kann man auch die entsprechenden Ausnahmefälle wie Frühgeburten, Mehrlingsgeburten etc. in Betracht ziehen, zumal der behandelnde Gynäkologe auch solche Ausnahmen relativ frühzeitig durch die entsprechenden Voruntersuchungen sowie Ultraschall feststellen kann.

Es ist also im Fall von Apfelbaum völlig kopflos, jetzt schon - ohne einen konkreten Grund - eine Wohnraumkündigung zu avisieren, deren Termin noch nicht einmal ansatzweise absehbar ist!

Was will Apfelbaum denn dem Mieter sagen?? Paß mal auf, mein lieber Mieter, irgendwann werden mein Mann und ich ein Baby bekommen, wenn die künstliche Befruchtung klappen sollte, dann richte Dich darauf ein, daß Du ausziehen mußt????

Was hat denn der Mieter davon? Der kann nicht mehr ruhig schlafen und rennt jeden Tag mit Schrecken zum Briefkasten, um zu schauen, ob die Wohnungskündigung schon da ist?
Und vor allem, was hat Apfelbaum davon? Wahrscheinlich doch nur, daß ihr der Nachbar jeden Tag auf den vermutlich immer noch total flachen Bauch starrt und sie sich dadurch noch mehr unter Druck gesetzt fühlt!

Ob das am Ende dann so prickelnd ist, wage ich doch sehr zu bezweifeln!!!

Bearbeitet von Murmeltier am 23.05.2014 13:04:42
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Vielen Dank, dass ihr euch alle so einbringt. Ernsthaft! Irgendwie irgendwo habt ihr alle ja Recht.
Ich dachte auch einfach nur, dass es menschlicher wäre ihn vorher zu informieren.
Aber es ist natürlich auch blöd, die Pferde wild zu machen. Alles hat ja irgendwo Vor- und Nachteile.

Und für Drillinge ist die Wohnung auf jeden Fall ungeeignet!
Geplant ist für uns nur ein Kind! Das wäre natürlich auch ein Grund, ihm vorher nichts zu sagen! Am Ende brauchen wir die Wohnung dann doch gar nicht.

Und nur weil mein Freund die gleiche Meinung hat wie seine Eltern, bedeutet das nicht, dass er von ihnen nicht los kommt. Also das ist völliger Quatsch.
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Moin,

ich weiß das das Thema schon älter ist aber ich bin gerade letzte Woche ,nach 30 Jahren Wohndauer und zwei Behinderten Ausweisen,wegen Eigenbedarf aus unserer Wohnung geklagt worden.
Widerspruch? .... :wallbash: zwecklos.
Wenn wir uns den Umzug nicht leisten können sollen wir zum Amt gehen (ich hab seit 38 Jahren den gleichen ABG)
Wir sind mit 57 und 60 Jahren jung genug um neu anzufangen.
Wenn wir in unserer Gegend nichts finden(was wahrscheinlich ist) müssen wir auch nach Ausserhalb (was ich nicht will)
Hier sind die Wohnungen doppelt so teuer wie das was wir nun zahlen (ich habe aber auch eine Wohnung OHNE Heizung neu saniert,deshalb laut Mietenspiegel die günstige Miete) und ich muß mich entweder verkleinern,in Gegenden ziehen wo ich weit weg vom Schuss bin oder Nachts nicht auf die Strasse mag oder soviel zahlen das ich nur noch für die Miete arbeiten gehe.

Soviel zu den gerechten,deutschen Gesetzen und den,natürlich völlig objektiven,Richtern. :labern:
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