Hallo,
mir wurde hier schoneinmal sehr engagiert geholfen. Deshalb habe ich noch eine Frage:
Uns wurde wegen Eigenbedarf gekündigt undzwar am 1.11.2010 zum 1.11.2011. Eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Wir wohnen hier seit 11 Jahren. Nun haben wir schnell eine Wohnung gefunden in die wir am 1.1.2011 einziehen wollen. Kann ich innerhalb der Kündigungsfrist jederzeit ausziehen? Ich meine ja, schließlich hat uns der Vermieter gekündigt. Kennt sich jemand aus? Ich würde mich sehr ärgern, wenn ich Miete für 2 Wohnungen zahlen müßte. Mit dem jetzigen Vermieter sind wir auch privat zusammengekommen. Als ich aber die Kündigung las, mit Paragraphen schmeist er nur so um sich, war ich richtig erschrocken. Der letzte Absatz lautet: "Sollten Sie bereits früher aus der Wohnung ausziehen wollen, weil Sie in eine andere Wohnung einziehen können, sind wir gerne bereit, das Mietverhältnis auch vor Ablauf der Kündigungsfrist innerhalb von 3 Monaten nach Absprache zu beenden."
mir wurde hier schoneinmal sehr engagiert geholfen. Deshalb habe ich noch eine Frage:
Uns wurde wegen Eigenbedarf gekündigt undzwar am 1.11.2010 zum 1.11.2011. Eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Wir wohnen hier seit 11 Jahren. Nun haben wir schnell eine Wohnung gefunden in die wir am 1.1.2011 einziehen wollen. Kann ich innerhalb der Kündigungsfrist jederzeit ausziehen? Ich meine ja, schließlich hat uns der Vermieter gekündigt. Kennt sich jemand aus? Ich würde mich sehr ärgern, wenn ich Miete für 2 Wohnungen zahlen müßte. Mit dem jetzigen Vermieter sind wir auch privat zusammengekommen. Als ich aber die Kündigung las, mit Paragraphen schmeist er nur so um sich, war ich richtig erschrocken. Der letzte Absatz lautet: "Sollten Sie bereits früher aus der Wohnung ausziehen wollen, weil Sie in eine andere Wohnung einziehen können, sind wir gerne bereit, das Mietverhältnis auch vor Ablauf der Kündigungsfrist innerhalb von 3 Monaten nach Absprache zu beenden."