Eigenbedarfskündigung

In: Wohnen
Hallo,
mir wurde hier schoneinmal sehr engagiert geholfen. Deshalb habe ich noch eine Frage:
Uns wurde wegen Eigenbedarf gekündigt undzwar am 1.11.2010 zum 1.11.2011. Eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Wir wohnen hier seit 11 Jahren. Nun haben wir schnell eine Wohnung gefunden in die wir am 1.1.2011 einziehen wollen. Kann ich innerhalb der Kündigungsfrist jederzeit ausziehen? Ich meine ja, schließlich hat uns der Vermieter gekündigt. Kennt sich jemand aus? Ich würde mich sehr ärgern, wenn ich Miete für 2 Wohnungen zahlen müßte. Mit dem jetzigen Vermieter sind wir auch privat zusammengekommen. Als ich aber die Kündigung las, mit Paragraphen schmeist er nur so um sich, war ich richtig erschrocken. Der letzte Absatz lautet: "Sollten Sie bereits früher aus der Wohnung ausziehen wollen, weil Sie in eine andere Wohnung einziehen können, sind wir gerne bereit, das Mietverhältnis auch vor Ablauf der Kündigungsfrist innerhalb von 3 Monaten nach Absprache zu beenden."
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Hallo Sarahbaby,
ich befinde mich gerade in der gleichen Situation. der Vermieter kann nicht von dir verlangen das du eine 3-monatige Kündigungsfrist einhältst wenn er dir wegen Eigenbedarf gekündigt hat.
Du mußt allerdings einen Monat vor Auszug kündigen...und zwar ist da am sichersten wenn du die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein abschickst.
Läßt der Vermieter sich nicht darauf ein,dann droh ihm mit deinem Anwalt. Denn ER wollte ja schließlich das du ausziehst.
Es kann nicht sein das Vermieter sich alles erlauben dürfen.
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Wir hatten auch mal einen unbefristeten Mietvertrag und da beträgt eben die Kündigungsfrist nach 10 Jahren 12 Monate und zwar auf beiden Seiten. Die drei Monate sind dann Kulanz des Vermieters.

Er hat sich in seinem Schreiben an die Kündigungsfrist gehalten.

Wie du ohne doppelte Miete da raus kommst, kann dir vielleicht ein Mieterverein oder Rechtsanwalt sagen, eventuell lässt der Vermieter mit sich reden.

Aber auch Vermieter haben gewisse Rechte.
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das stimmt so nicht nach §573c bgb ist die frist 3 monate. nur für den vermieter ändert sie sich nach 5 und dann nach 8 jahren klick BGB

Bearbeitet von ViRkA am 29.11.2010 20:11:42
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Würde nur per Einwurf-Einschreiben kündigen.
Hatte das Problem bei einer Freundin erst kürzlich.

Er musste sie zum Monatsende zum nächsten Monat rauslassen, allerdings war sie noch nicht lange drinnen, wie dann die Zeiten nach 11 Jahren sind würde ich auch noch nachfragen bzw mich im Mietrecht schlau machen.

Sie hat per Einschreiben-Rückschein die Kündigung geschickt. Der Vermieter hat es nicht angenommen und die Kündigung kam zurück...
Somit musste sie einen Monat länger zahlen, da der Vermieter die Annahme des Briefes verweigern kann.
Bei Einwurf-Einschreiben geht dies nicht, dort ist der Einwurf vom Postboten in den Briefkasten festgehalten somit kommt er egal wie nicht aus.
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Zitat (ViRkA @ 29.11.2010 20:11:06)
das stimmt so nicht nach §573c bgb ist die frist 3 monate. nur für den vermieter ändert sie sich nach 5 und dann nach 8 jahren klick BGB

Da hast du recht. :blumen:

Was ich geschrieben hatte war vor der Mietrechtsreform, sorry.

Ich kann leider nicht auf allen Gebieten auf dem neuesten Stand sein. ;)
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Hallo,

ich habe eine persönliche Nachricht bekommen und da wurde mir mitgeteilt, dass mir bereits gekündigt wurde wegen Eigenbedarf und ich deshalb nicht mehr kündigen muß. Lediglich schriftlich mitteilen, wann ich gedenke auszuziehen. Wenn er sich quer stellt, einen Anwalt nehmen. So sei die Rechtsprechung.
Genau dass habe ich gemacht. Mein Mann hat das dem Vermieter (wohnt auf der anderen Straßenseite) übergeben. Der hat natürlich geblasen. Hat letztendlich das Schreiben akzeptiert. Mein Informant muß sich in dieser Materie sehr gut auskennen.
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Zitat (tante ju @ 29.11.2010 21:03:16)
Ich kann leider nicht auf allen Gebieten auf dem neuesten Stand sein. ;)

ich auch nicht, ich bin zufällig drüber gestolpert
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Zitat (Moeffelchen @ 29.11.2010 20:48:50)
Würde nur per Einwurf-Einschreiben kündigen.

Da hast Du völlig recht, Moeffelchen.
Seit einigen Jahren fährt man weitaus besser und vor allen Dingen preiswerter, wenn man seine wichtigen Sachen per Einwurfeinschreiben verschickt. Da der Postzusteller dokumentieren muß, daß er den betreffenden Brief in dem Kasten versenkt hat, hat man ja eine Bestätigung, die man auch im I-Net auf den Seiten der Post einsehen kann. Einfach aufrufen, die Kontroll-Nummer des Einlieferungs-Belegs eingeben und dann bekommt man, etwa zwei Tage später, die Mitteilung, daß ordnungsgemäß zugestellt wurde. Das einfach ausdrucken und schon hat man seine Bestätigung, dem Rückschein gleich.
Ich mach's jedenfalls nicht mehr anders.
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