Hallo,
ich habe eine Spülmaschine und außerdem eine neue Spültischarmatur einbauen lassen. Die Spülmaschine habe ich besorgt. Der Handwerker hat die Armatur im Bauhaus gekauft.
Auf meine Frage, ob er mir den Originalbeleg für die Armatur aushändigen werde, damit ich im Falle eines Garantieanspruchs den Beleg in der Hand hätte, sagte er mir dies ganz selbstverständlich zu.
Nun habe ich seine Abrechnung erhalten, aber ohne den Originalbelg für die Armatur. Diesen Beleg hat er nur als Kopie beigefügt.
Daraufhin bat ich ihn um das Original.
Heute kam seine Antwort: Für seine Steuerprüfung müsse er die Originalrechnung vorlegen. Deshalb könne er sie mir nicht aushändigen. Bei eventuellen Garantieansprüchen müsse ich mich an ihn wenden.
Meine Frage an euch: Ist er damit im Recht oder kann ich darauf bestehen, dass ich den Originalbeleg bekomme?
Hat jemand Ahnung auf diesem Gebiet?
Ich freue mich auf eure Antworten
Lovran :o
ich habe eine Spülmaschine und außerdem eine neue Spültischarmatur einbauen lassen. Die Spülmaschine habe ich besorgt. Der Handwerker hat die Armatur im Bauhaus gekauft.
Auf meine Frage, ob er mir den Originalbeleg für die Armatur aushändigen werde, damit ich im Falle eines Garantieanspruchs den Beleg in der Hand hätte, sagte er mir dies ganz selbstverständlich zu.
Nun habe ich seine Abrechnung erhalten, aber ohne den Originalbelg für die Armatur. Diesen Beleg hat er nur als Kopie beigefügt.
Daraufhin bat ich ihn um das Original.
Heute kam seine Antwort: Für seine Steuerprüfung müsse er die Originalrechnung vorlegen. Deshalb könne er sie mir nicht aushändigen. Bei eventuellen Garantieansprüchen müsse ich mich an ihn wenden.
Meine Frage an euch: Ist er damit im Recht oder kann ich darauf bestehen, dass ich den Originalbeleg bekomme?
Hat jemand Ahnung auf diesem Gebiet?
Ich freue mich auf eure Antworten
Lovran :o