Handwerkerrechnung: Originalbeleg

In: Wohnen
Hallo,

ich habe eine Spülmaschine und außerdem eine neue Spültischarmatur einbauen lassen. Die Spülmaschine habe ich besorgt. Der Handwerker hat die Armatur im Bauhaus gekauft.

Auf meine Frage, ob er mir den Originalbeleg für die Armatur aushändigen werde, damit ich im Falle eines Garantieanspruchs den Beleg in der Hand hätte, sagte er mir dies ganz selbstverständlich zu.

Nun habe ich seine Abrechnung erhalten, aber ohne den Originalbelg für die Armatur. Diesen Beleg hat er nur als Kopie beigefügt.

Daraufhin bat ich ihn um das Original.

Heute kam seine Antwort: Für seine Steuerprüfung müsse er die Originalrechnung vorlegen. Deshalb könne er sie mir nicht aushändigen. Bei eventuellen Garantieansprüchen müsse ich mich an ihn wenden.

Meine Frage an euch: Ist er damit im Recht oder kann ich darauf bestehen, dass ich den Originalbeleg bekomme?

Hat jemand Ahnung auf diesem Gebiet?

Ich freue mich auf eure Antworten

Lovran :o
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Mit einer Garantieverlängerung oder Versicherung kannst du sicherstellen, dass du im Falle eines Defekts deiner neuen Armatur abgesichert bist. Auch ohne den Originalbeleg direkt in der Hand zu haben, bietet dir eine solche Versicherung zusätzlichen Schutz und kann dir beim Handwerkervermittler helfen, deinen Anspruch geltend zu machen.

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wenn die Armatur auf der Rechnung steht dann ist er im Recht
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Ist doch egal.

Eine Kopie des Kaufbeleges langt vollkommen bei einem Garantiefall.
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danke für die schnelle Antwort.

Dann rege ich mich auch nicht weiter auf.
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Danke, dann weiß ich Bescheid.
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