Wohnungsübergabe: Was bringt ein Übergabeprotokoll?

In: Wohnen
Hallo Muttis,

am 31. Mai findet die Schlüsselübergabe für meine Wohnung statt, die nun jahrelang vermietet war. Aufgrund verschiedener Erfahrungen und unangenehmer Überraschungen in der letzten Zeit befürchte ich, dass vielleicht in der Wohnung nicht alles in dem Zustand sein könnte, wie ich das mit den Mietern abgesprochen hatte. :( Ich möchte deshalb ein Übergabeprotokoll machen und habe auch schon im Internet nach Formularen geschaut. Das ist ja an sich kein Hexenwerk.

Meine Frage nun aber: Was bringt mir das Übergabeprotokoll? :unsure:
Mal angenommen, bei der Übergabe werden Mängel festgestellt und dann im Protokoll festgehalten, und sowohl Mieter als auch Vermieter (d.h. ich) unterschreiben das. Und dann? Erkennen die Mieter damit automatisch an, dass sie die Mängel noch beseitigen müssen bzw. dass sie die Kosten für die Beseitigung der Mängel zu tragen haben? Oder muss das dann nochmal extra schriftlich vermerkt werden?
Ist das dann rechtsgültig?

Ich habe ansonsten leider wenig Handhabe - ich kann nicht einfach die Wohnung "nicht abnehmen", weil wir selbst reinziehen wollen und für den Umzug dann auch nicht ewig Zeit haben. Kaution kann ich auch nicht einbehalten, weil keine Kaution bezahlt wurde (lange Geschichte).

Konkret geht es zum Beispiel um so Dinge, dass einfach ein Heizkörper (Nachtspeicher) abgeklemmt und abmontiert wurde, ohne mich vorher zu informieren oder zu fragen. Ich habe das dann irgendwann mal hinterher durch Zufall erfahren. Es wurde dann mündlich besprochen, dass der Heizkörper bis zum Auszugstermin wieder einzubauen und anzuschließen ist, und zwar von einem Fachmann. Darauf habe ich auch bei der Kündigung nochmal ausdrücklich schriftlich hingewiesen. - Wenn also bei der Übergabe der Heizkörper nicht wieder angeschlossen ist (oder wenn der Heizkörper zwar wieder an Ort und Stelle steht, aber ich keine Handwerkerrechnung zu sehen bekomme), dann wäre das doch z.B. ein "Mangel", richtig?
Oder eine ehemals weiße Wand wurde "wunderschön" bunt mit Lackfarben verziert, das gefiel dann wohl irgendwann nicht mehr, und dann wurde die ganze Lackschicht abgeschlagen, und die Wand einfach irgendwie weiß überstrichen (selbstverständlich ohne vorher neu zu verputzen). Auch hier wurde abgesprochen, dass die Wand dann beim Auszug wieder verputzt zu sein hat. Aber irgendwie bin ich mir nicht sicher, ob das tatsächlich gemacht wurde. Auch sowas wäre ein Mangel, richtig?

Und ich befürchte, dass ich hier bei der Übergabe eventuell noch weitere Überraschungen erleben werde. Bringt mir da das Übergabeprotokoll was? :unsure:
Vielleicht kennt sich da ja jemand von Euch aus. Danke für Eure Antworten :blumen:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hallo madreselva,

es bringt dir erst einmal in soweit etwas, das evtl. Mängel schriftlich fixiert sind.
Da keine Kaution hinterlegt wurde, dürfte es schwierig sein, evtl. Mängel vom Mieter beseitigen zu lassen. Notfalls vor Gericht einklagen, das gibt allerdings viel Ärger, kostet Geld und dauert. Warte erst einmal ab und halte die Mängel fest, dann poche auf Beseitigung er Mängel. Ich würde auch noch einen Zeugen mitnehmen.

LG

Sparfuchs
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Zitat (Sparfuchs @ 19.05.2008 20:46:55)
Da keine Kaution hinterlegt wurde, dürfte es schwierig sein, evtl. Mängel vom Mieter beseitigen zu lassen. Notfalls vor Gericht einklagen, das gibt allerdings viel Ärger, kostet Geld und dauert.

Prozessieren werde ich sicherlich nicht, dazu sind mir meine Nerven zu schade.
Da die Mieter meinem weiteren Bekanntenkreis entstammen (wir also einige gemeinsame Bekannte haben), könnte ich evtl. sowas wie "moralischen Druck" ausüben - indem ich androhe, überall rumzuerzählen, wie sie die Wohnung hinterlassen und sich über diverse Vereinbarungen hinweggesetzt haben. Ich hätte ja dann das Protokoll als Beweis. - Oder ist sowas verboten (üble Nachrede und so)? Aber andererseits, wenn sie unterschrieben haben... :keineahnung:

Zitat
Warte erst einmal ab und halte die Mängel fest, dann poche auf Beseitigung er Mängel.
Es reicht also, wenn die Mängel festgehalten werden und beide Parteien unterschreiben, ja? d.h. die Mieter müssen erst mal nicht unterschreiben, dass sie sich für die Beseitigung der Mängel zuständig erklären?

Zitat
Ich würde auch noch einen Zeugen mitnehmen.
Das sowieso, aus den Erfahrungen der letzten Zeit habe ich gelernt.
Kann mein Lebensgefährte Zeuge sein (verheiratet, verwandt oder verschwägert sind wir ja schließlich nicht, und er hat mit dem Mietvertrag auch nix zu tun) - oder muss das jemand sein, der völlig außenstehend ist?

Bearbeitet von madreselva am 19.05.2008 21:02:44
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Auf dem Protokoll sollte auf alle Fälle nochmals auf das Kündigungsschreiben mit der Auflistung der Mängel aufmerksam gemacht werden Unterschreiben die Vermieter das Protokoll sind sie dazu verpflichtet die Mängel innehalb einer bestimmten Frist zu beseitigen - ansonsten kannst du Schadenersatz geltend machen. Sollten Sie sich weigern, das Protokoll zu unterschreiben - dann gibt es auch keine Wohnungsübergabe von Deiner Seite und der Weg sollte Dich zum Anwalt führen.

Die Mieter im Bekanntenkreis vorsätzlich schlecht machen zu wollen, find ich übel. Man kann wohl mit Bekannten über gewisse Umstände des Mietverhältnis reden - aber schon vorher planen, das man Druck ausüben möchte ??

Dein Zeuge sollte eher jemand "neutrales" sein - zusätzlich noch zu deinem Lebensgefährte. Ein Fotoapperat sollte den Ist-Zustand dokumentieren - vielleicht gibt es ja Fotos von der Wohnung wie sie vor den Mieter ausgesehen hat?

Sei darauf gefasst, das die Mieter auch Zeugen bei der Wohnungsübergabe dabei haben. Auf alle Fälle - immer sachlich bleiben.

YO
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Ich denke auch das es sinnoll ist so ein Protokoll zu machen. Wir sind auch Umgezogen und die Vor Mieter haben hier einiges an Schäden hinterlassen, das ich mir bei einem späteren Auszug nicht ans Bein binden will...
Diese Wohnung sah aus wie nie abgenommen, d.H. Das die einfach gegangen sind...
Die haben versucht die Decken zu streichen, mit dem Ergebnis das alles wieder runtergekommen ist, weil viel zu viel Farbe drauf war...
Oder Die Fenster haben Kratzer, da haben sie versucht mit AccoPads die Farbe wieder weg zu bekommen...

Wir haben einen Hausmeister angerufen, der komischer weise geschockt war (hä????) Also hat er die Wohnung nie abgenommen.

Wir haben dann mit ihm zusammen ein Protokol aufgesetzt mit all den Mängeln, und das waren reichlich...
Somit sind wir aus dem Schneider wenn wir mal gehen...

Ich denke, das es auch dein Geld ist, was da den Bach runtergeht, denn auch wenn ihr bekannte zusammen habt... wenn die das nicht verstehen, waren es wohl auch keine richtigen Freunde...
Wie gesagt...bei Geld hört ja die Freundschaft auf...

Sille
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Zitat (yolanda @ 19.05.2008 21:42:11)
Die Mieter im Bekanntenkreis vorsätzlich schlecht machen zu wollen, find ich übel. Man kann wohl mit Bekannten über gewisse Umstände des Mietverhältnis reden - aber schon vorher planen, das man Druck ausüben möchte ??

@ yolanda,
ja, da bin ich mir selbst auch nicht sicher, ob ich das gut finden würde. Die feine Art wäre es sicher nicht. Wobei ich es auch nicht als "vorsätzlich schlecht machen" bezeichnen würde - letztendlich handelt es sich ja um Fakten (d.h. das und das wurde in der Wohnung kaputt gemacht, und nicht repariert...)
Und Druck ausüben müsste ich ja dann sowieso, entweder per Anwalt oder per Gericht, oder eben so :keineahnung: Wenn man die Kaution einbehält (was in diesem Fall ja nicht geht), übt man ja auch irgendwie Druck aus.
Ich denke aber auch nicht, dass ich das machen sollte (im Bekanntenkreis drüber reden) - aber man kann es ja mal im Gespräch anklingen lassen, dass es diese Möglichkeit durchaus gibt :pfeifen:
Zitat (Sille @ 20.05.2008 07:07:32)
Die haben versucht die Decken zu streichen, mit dem Ergebnis das alles wieder runtergekommen ist, weil viel zu viel Farbe drauf war...
Oder Die Fenster haben Kratzer, da haben sie versucht mit AccoPads die Farbe wieder weg zu bekommen...

@ Sille,
das ist genau das, was ich befürchte: Dass ich mich auf derlei "Überraschungen" gefasst machen muss... Es wurde im Laufe der Zeit wohl so Einiges "umgebaut" oder beschädigt in der Wohnung, und ich habe dann immer nur irgendwann mal zufällig davon erfahren (so nach dem Motto: "Oh, hatte ich dir das nicht gesagt, Madre? Ich dachte, ich hätte dir Bescheid gesagt...") Und repariert wurde dann ergo auch immer erst dann, wenn ich davon erfahren hatte und auf eine Reparatur gedrungen hatte. Deshalb will ich das Übergabeprotokoll.
Zitat
denn auch wenn ihr bekannte zusammen habt... wenn die das nicht verstehen, waren es wohl auch keine richtigen Freunde...
Also mit den Mietern war ich sowieso noch nie befreundet, wir haben halt gemeinsame Bekannte und kannten uns vorher schon vom Sehen her, so sind sie letztlich auch an die Wohnung gekommen :keineahnung:

Zitat
Sollten Sie sich weigern, das Protokoll zu unterschreiben - dann gibt es auch keine Wohnungsübergabe von Deiner Seite
Ja, aber was bedeutet das konkret, "keine Wohnungsübergabe"? Dass ich mich weigere, die Schlüssel anzunehmen oder was? Wir haben unsere Wohnung hier auf den 30.06. gekündigt, haben also dann einen Monat für den Umzug... :unsure:
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Mit "keiner Wohnungsübergabe von Deiner Seite" meine ich, das Du den Mietern kein Übergabeprotokoll mit Deiner Unterschrift aushändigst - außer Du vermerkst, handschriftlich, darauf (in doppelter Ausführung) dass die Mieter nicht bereit waren zu unterschreiben - von Deinen Zeugen abzeichnen lassen!

Wir hatten Probleme mit dem Vermietern. Wir haben auf eine Wohnungsübergabe bestanden. (Auch wenn lt. Rechtslage ein Wohnungsübergabeprotokoll nicht auf Wunsch des Mieters erstellt werden muß, so können evtl. Ersatzansprüche vom Vermieter geltend gemacht werden.)Letzendlich haben wir uns das Protokoll von unseren Zeugen unterschreiben lassen, dass die Wohnung "besenrein", gestrichen und im ordnungsgemäßen Zustand verlassen wurde. Zusätzliche Fotos konnten belegen, dass die Wände sauber gestrichen waren und kein Unrat in der Wohnung zürückgelassen wurde.
Die Vermieter versuchten uns mit einem Sachverständiger zu drohen, eine Mängelliste zu erstellen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Da sie sich aber schriftlich gegen eine gemeinsame Wohnungsübergabe geäußert hatten, konnten Sie nichts ausrichten - da nicht bewíesen werden konnte ob die Mängel (beschmierte Wände) nicht nach der Schlüsselübergabe - erfolgte mit einer Zeugin in den Briefkasten vom Vermieter- selbst vorgenommen wurden. (in dieser Wand erfolgte im nachhinein ein Durchbruch) Nach den vorangegangenen Ereignissen hätte dies "durchaus" sein können.
(der ganze Ärger steckt HIER)

Es gibt ein paar Mietrechtseiten, vielleicht helfen die? HIER und HIER und HIER AUCH

YO
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hallo,

vielleicht hab ich das überlesen. Habe nur gelesen dass es keine Kaution gibt!

Gibt es keinen Mietvertrag?

Wenn es einen gibt, was steht da über die Übergabe drin?

Reperaturen etc.?

Wenn da nur Besenrein drinsteht, sieht es nicht so gut für dich aus, meine Erfahrung!
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Zitat (yolanda @ 20.05.2008 11:12:06)
(der ganze Ärger steckt HIER)

@ Yolanda,
ja, ich habe das damals in Deinem Thread mitverfolgt. Genau so eine Vermieterin wollte ich niemals sein, und genau deshalb war ich wohl die meiste Zeit des Mietverhältnisses über in vielen Dingen etwas überlax und v.a. sehr blauäugig und gutgläubig. :keineahnung:
Und dann passieren z.B. solche Dinge :unsure: Nur so als Beispiel. (Die Türe wurde dann übrigens im März 2008 endlich mal gegen eine "neue gebrauchte" ausgetauscht. Aber auch erst, nachdem ich noch mehrmals moniert hatte. Und auch dort wurde sich nicht an Absprachen gehalten - abgesprochen war, ich will die "gebrauchte" Türe vorher anschauen, bevor ich mich entscheide, ob die eingebaut wird.)

Zitat (Stierfrau82 @ 20.05.2008 11:56:56)
Gibt es keinen Mietvertrag?

@ Stierfrau,
nein, es gibt mit dieser Mieterin keinen schriftlichen Mietvertrag. Auch hier: Lange Geschichte.

Aber wie gesagt, ich habe aus meinen Fehlern gelernt und bin längst nicht mehr so gutgläubig. Deshalb versuche ich ja, mich im Voraus schlau zu machen, wie ich mit dem Übergabeprotokoll verfahren sollte - damit ich dann nicht bei der Wohnungsübergabe wie der Ochs vorm Berg dastehe. ;)
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:mellow: Meiner Vorahnung folgend, habe ich nochmal mit den Mietern telefoniert und mich erkundigt, ob die Reparaturen denn schon erledigt seien - von denen wir abgesprochen hatten, dass sie bis zum Auszug zu erledigen sind.

Nix davon ist passiert :huh:
Beim Nachtspeicherofen war z.B. der Kommentar der Mieterin: "Den kann ja dann der X (= Lebensgefährte der Mieterin) anschließen, der kennt sich ja auch aus mit Starkstrom und so" -
Ich habe ihr jetzt nochmal freundlich erklärt, dass ich die Rechnung eines Fachbetriebes brauche, der die Heizung anschließt (oder der zumindest den angeschlossenen Heizkörper dann inspiziert und "abnimmt") - damit ich einen Ansprechpartner habe, an den ich mich wenden kann, falls das Teil dann plötzlich nicht mehr funktioniert (mehr noch, wenn mir die Hütte irgendwann abbrennt wegen des Heizkörpers, den ihr LG vielleicht falsch angeschlossen hat, dann zahlt nicht mal die Gebäudebrandversicherung).
Manchmal kann ich mich echt nur noch am Kopf kratzen über diese Frau :wacko:

Habe ihr auch gesagt, dass ich darauf bestehen werde. Naja, jetzt haben die noch eine Woche, um all das zu erledigen, was besprochen wurde. Und dann hoffe ich mal, dass bei der Übergabe alles reibungslos geht, ohne große Überraschungen :) Ich werde trotzdem lieber mal mit Protokoll und Fotoapparat anrücken, und eine Freundin von mir kommt noch als Zeugin mit.
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