Hallo FM'ler,
es sind doch sicherlich ein paar Steurfüchse unter Euch.
Man kann doch jetzt Handwerkerrechnungen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, richtig?
Ist die Berücksichtigung einer solchen Handwerkerrechnung vom Einkommen abhängig?
Wie macht man die Handwerkerrechnung eigentlich geltend? Ist das eine "aussergewöhnliche Belastung" oder sind das "Werbungskosten" oder etwas anderes (wenn ja, was?)?
Stimmt es, dass nur die in Rechnung gestellten Kosten für Arbeitszeiten steuerlich anerkannt werden? Kann ich dann auch nur diese in meine Steuererklärung aufnehmen oder sollte ich die Gesamtbetrag der Handwerkerrechnung aufführen?
Wie ist das mit den An- und Abfahrtskosten?
Wie sieht es mit der Mehwertsteuer aus? Ist die auch absetzbar?
Konkret geht es in meinem Fall um die Rechnung einer Rohrreinigungsfirma. Hier wurde nämlich ausschliesslich Arbeitszeit zuz. An-/Abfahrt berechnet. Und diese kräftig, weil es sich um einen "Notfalleinsatz" am Wochenende handelte. Das waren für 75 Minuten Arbeitszeit mal eben schlappe 510,00 Euronen incl. An-/Abfahrt und MwSt.
Vielen Dank für Eure Tipps und schon mal jetzt ein gutes, gesundes 2009!
Happy Hippo
Bearbeitet von Hipposhit am 29.12.2008 14:33:28
es sind doch sicherlich ein paar Steurfüchse unter Euch.
Man kann doch jetzt Handwerkerrechnungen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, richtig?
Ist die Berücksichtigung einer solchen Handwerkerrechnung vom Einkommen abhängig?
Wie macht man die Handwerkerrechnung eigentlich geltend? Ist das eine "aussergewöhnliche Belastung" oder sind das "Werbungskosten" oder etwas anderes (wenn ja, was?)?
Stimmt es, dass nur die in Rechnung gestellten Kosten für Arbeitszeiten steuerlich anerkannt werden? Kann ich dann auch nur diese in meine Steuererklärung aufnehmen oder sollte ich die Gesamtbetrag der Handwerkerrechnung aufführen?
Wie ist das mit den An- und Abfahrtskosten?
Wie sieht es mit der Mehwertsteuer aus? Ist die auch absetzbar?
Konkret geht es in meinem Fall um die Rechnung einer Rohrreinigungsfirma. Hier wurde nämlich ausschliesslich Arbeitszeit zuz. An-/Abfahrt berechnet. Und diese kräftig, weil es sich um einen "Notfalleinsatz" am Wochenende handelte. Das waren für 75 Minuten Arbeitszeit mal eben schlappe 510,00 Euronen incl. An-/Abfahrt und MwSt.
Vielen Dank für Eure Tipps und schon mal jetzt ein gutes, gesundes 2009!
Happy Hippo
Bearbeitet von Hipposhit am 29.12.2008 14:33:28