Handwerkerrechnung in Einkommenssteuererklärung

Hallo FM'ler,

es sind doch sicherlich ein paar Steurfüchse unter Euch.

Man kann doch jetzt Handwerkerrechnungen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, richtig?
Ist die Berücksichtigung einer solchen Handwerkerrechnung vom Einkommen abhängig?
Wie macht man die Handwerkerrechnung eigentlich geltend? Ist das eine "aussergewöhnliche Belastung" oder sind das "Werbungskosten" oder etwas anderes (wenn ja, was?)?
Stimmt es, dass nur die in Rechnung gestellten Kosten für Arbeitszeiten steuerlich anerkannt werden? Kann ich dann auch nur diese in meine Steuererklärung aufnehmen oder sollte ich die Gesamtbetrag der Handwerkerrechnung aufführen?
Wie ist das mit den An- und Abfahrtskosten?
Wie sieht es mit der Mehwertsteuer aus? Ist die auch absetzbar?

Konkret geht es in meinem Fall um die Rechnung einer Rohrreinigungsfirma. Hier wurde nämlich ausschliesslich Arbeitszeit zuz. An-/Abfahrt berechnet. Und diese kräftig, weil es sich um einen "Notfalleinsatz" am Wochenende handelte. Das waren für 75 Minuten Arbeitszeit mal eben schlappe 510,00 Euronen incl. An-/Abfahrt und MwSt.

Vielen Dank für Eure Tipps und schon mal jetzt ein gutes, gesundes 2009!

Happy Hippo

Bearbeitet von Hipposhit am 29.12.2008 14:33:28
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Rohrreinigungsset ist hilfreich, um Verstopfungen selbst zu lösen und so die Kosten für teure Notfalleinsätze von Handwerkern zu vermeiden. Wenn du handwerklich einigermaßen geschickt bist, kannst du damit kleinere Rohrverstopfungen selbst beseitigen.

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Im 2007er Formular findest du auf der Rückseite des Einkommensteuermantelbogens ganz unten die Rubrik zum Eintragen der Handwerkerrechnung. Trägst du die ganze Rechnung ein, wird das Finanzamt schon entsprechend kürzen.Die Steuerermäßigung erhältst du für die Bruttoarbeitskosten incl. An- und Abfahrt und Kleinmaterial. In deinem Fall also wohl aus der ganzen Rechnung. Voraussetzung ist generell, dass die Arbeitskosten gesondert ausgewiesen sind, also nicht z.B. bei Malerarbeiten ein Pauschalpreis für Lohn und Material ausgemacht wird. Falls doch, anteilige Arbeitskosten bestätigen lassen. Für die ESt 2007 musst du außer der Rechnung auch noch eine Kopie des Kontoauszugs mit der Überweisung beifügen, die Steuerermäßigung gibt es bisher nämlich nicht für Barzahlungen.
Zu den Handwerkerrechnungen zählt übrigens auch der Kamin-/Schornsteinfeger oder auch die bei dir zuhause ausgeführte Reparatur von Hausrat (
Die Höhe der Steuerermäßigung ist unabhängig von deinem Einkommen. Es werden 20 % der Arbeitskosten von der sich aufgrund deines Einkommens ergebenden Steuerschuld abgezogen und mindern auch SolZ und KiSt. Maximal können für Handwerkerrechnungen 20 % von EUR 3.000,-- = EUR 600,-- Steuerermäßigung gewährt werden. Liegt deine Steuerschuld unter den 20 % von der Rechnung, ermäßigt sich die Steuer auf höchstens EUR 0,--.
Achtung auch, wenn du nicht verheiratet bist, sondern mit Freund oder Freundin zusammenlebst. Die Summe von EUR 600,-- gilt nicht je Steuerpflichtigem, sondern je Haushalt.

Das war jetzt nur eine direkte Beantwortung deiner Fragen. Näheres, vor allem auch zum Unterschied zwischen Handwerkerleistung und Haushaltsnaher Dienstleistung, findest du sicher in den Tiefen des Internets.

Noch viel Spaß beim Erstellen deiner Steuererklärung.
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Zitat (ulrike @ 29.12.2008 14:55:40)

Achtung auch, wenn du nicht verheiratet bist, sondern mit Freund oder Freundin zusammenlebst. Die Summe von EUR 600,-- gilt nicht je Steuerpflichtigem, sondern je Haushalt.


In dem Link von Ludwig betr. Änderungen 2009 habe ich gerade gelesen, dass der Betrag sich ab Januar auf 1200€ verdoppelt - wenn ich mich nicht irre.... -_-

PS: Ulrike, ich dachte mir vorhin schon: Respekt, deinen Text habe sogar ich verstanden (normalerweise geb ich bei sowas nach der dritten Zeile auf.... ;) )

Bearbeitet von keke am 29.12.2008 17:55:00
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würde mich wundern wenn sie nur anweisungen akzeptieren, denn es gibt im handwerk (was dienstleistungen sind, und die sind eigentlich sofort zu begleichen) es genug bereiche gibt in denen die barzahlung normal ist! wie z.b. die jährliche kontrolle der gastherme durch den klemptner, schlüsseldienste, rohrverstopfungen etc. ansonsten würden diese "kleinrechnungen" auch um weitere 10-20€ steigen wenn man dafür auch noch ne rechnung schreiben darf und weiss man wartet wieder evtl. mal 2,4,6 oder noch länger auf das geld! das wird dann eben mal alles mit drauf geschlagen ;)
der kleine handwerker muss eben wirtschaftlich denken, wie die grossen eben auch.

nummerierte quittung mit stempel und unterschrift sollte auch da reichen!
ansonsten prost ihr lieben handwerker wenn ihr dann in zukunft wegen jeder 30€ sache eine rechnung tippen dürft, aber seid froh so kommt ihr dann wieder ins schlechte gespräch wenn ihr aufgrund der zahlungsmoral die 30 zu 40€ macht da ihr dann mit einen eingangsvorlauf von 2-8 wochen rechnen könnt. ich versteh das, aber der der 30€ von der steuer absetzen will, will natürlich die schriftliche rechnung das bekloppte FA-recht das so vorsieht :ph34r:
oder weil sie zu faul sind um zu schauen was handwerker x unter rechnungsnummer y angegeben hat :pfeifen: immer schön alles von sich wegwälzen und wenn es geht immer auf den mittelstand :labern:
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Zitat (Bulli-SH @ 29.12.2008 18:35:32)
würde mich wundern wenn sie nur anweisungen akzeptieren, denn es gibt im handwerk (was dienstleistungen sind, und die sind eigentlich sofort zu begleichen) es genug bereiche gibt in denen die barzahlung normal ist! wie z.b. die jährliche kontrolle der gastherme durch den klemptner, schlüsseldienste, rohrverstopfungen etc. ansonsten würden diese "kleinrechnungen" auch um weitere 10-20€ steigen wenn man dafür auch noch ne rechnung schreiben darf und weiss man wartet wieder evtl. mal 2,4,6 oder noch länger auf das geld! das wird dann eben mal alles mit drauf geschlagen ;)
der kleine handwerker muss eben wirtschaftlich denken, wie die grossen eben auch.

nummerierte quittung mit stempel und unterschrift sollte auch da reichen!

Nein, Barzahlungen werden bis jetzt eben nicht akzeptiert. Im Gesetz steht leider ausdrücklich, dass das Geld überwiesen werden muss. Es ist zwar ein Verfahren bezüglich der Barzahlung anhängig, aber bis jetzt noch nicht durch.
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Zitat (Hipposhit @ 29.12.2008 14:33:04)
Konkret geht es in meinem Fall um die Rechnung einer Rohrreinigungsfirma. Hier wurde nämlich ausschliesslich Arbeitszeit zuz. An-/Abfahrt berechnet. Und diese kräftig, weil es sich um einen "Notfalleinsatz" am Wochenende handelte. Das waren für 75 Minuten Arbeitszeit mal eben schlappe 510,00 Euronen incl. An-/Abfahrt und MwSt.

Da kommts einen echt billiger den Rest des Wochenendes in ein Wellnesshotel zu ziehen, und sich ne schöne Zeit zu machen. Die Rohrfirma kann man dann auch unter der Woche holen.
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Nein, Barzahlungen werden bis jetzt eben nicht akzeptiert. Im Gesetz steht leider ausdrücklich, dass das Geld überwiesen werden muss. Es ist zwar ein Verfahren bezüglich der Barzahlung anhängig, aber bis jetzt noch nicht durch.

Stimmt, steht so im Gesetz ABER. Finanzämter erkennen auch Barzahlungen in "geringer" Höhe an, wen sie im Verhältnis zu den angegebenen Gesamthandwerkerkosten stehen.
Beispiel:Handwerkerrechnung neue Oel-Heizung ausgewiesener Lohnanteil 1000,00 (mit Überweisung gezahlt)
Schornsteinfeger Kehrgebühren 35,00 Euro Bar bezahlt
Immisionsschutzmessung 45,00 Euro Bar bezahlt.
Anerkannt wurden vom Finanzamt 1080 und davon 20 % = 216,00 Euronen
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anders konnte ich mir das auch nicht vorstellen xalatan ;)
es ist ein unding das ein handwerker nun für kleinbeträge ne rechnung schreiben soll!

danke für die aufklärung ;)
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