Sachwalter: Brauche Infos

Ich überlege ob ich einen Sachwalter nehme, um besser mit meinen Geld auszukommen, darum hätte ich ein paar fragen:

Ich habe Haustiere, darf mein Sachwalter verlangen das ich sie weggebe?
Darf ich mit Sachwalter noch in Urlaub fahren?
Muss man einen Sachwalter alle Einkaufsbons zeigen?
Wie weit darf sich ein Sachwalter privat einmischen?

Danke für Antworten smile.gif
Was bitte ist ein Sachwalter?
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Zitat (Lebensmittelchemikerin, 27.09.2008)
Was bitte ist ein Sachwalter?

Schau mal in Wiki Schweiz oder Österreich. Dann bist Du schlauer...
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Ein Sachwalter ist ein Vormund, der von Amts wegen eingesetzt wird bei Personen die geistig behindert oder psychisch krank oder "entmündigt" sind, also bei Personen die nicht (voll) geschäftsfähig sind.
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Die anderen waren schneller, Entschuldigung flowers_2.gif

Bearbeitet von Sebring am 27.09.2008 16:53:56
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hallo tessa,
wenn das so ist, wie valentine sagt, kannst du denn einfach einen einsetzen?!

lg
selito flowers_2.gif
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Hm also ich bin auf 50% depressive anpassungstörung, aber ich hab nen Bekannten der scheint zwar (bis auf das das er manchmal denkt ein Ninja zu sein) normal zu sein, aber er ist Sachverwaltet.

Wichtig wär mir vor allen eine möglichkeit zu haben Geld zu sparen und trotzdem nicht alles aufgeben zu müssen was mir wichtig ist
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In der Schweiz gibt es eine sog. Beistandschaft. Der Beistand regelt "nur" die finazielle Angelegenheiten für eine bestimmte Person. Gibt es das in Deutschland nicht? Wenn er offiziell ernannt ist, muss er auch Rechenschaft darüber abgeben, wie das Geld verwendet wurde (damit er nichts für sich selber abzweigt).

Mann kann sich aber auch bei Budgetberatungen, Kirchgemeinden, Caritas, etc. nach Hilfe erkundigen.
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Wichtig wär erstmal zu wissen, um welches Land es geht. Natürlich gibt es so etwas auch in Deutschland. Nennt sich Betreuung, und hat nicht zwingend etwas mit Geschäfts(un)fähigkeit zu tun. Ein Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht - das ist das Amtsgericht des Wohnortes - eingesetzt, für einen oder mehrere Bereiche, z.b. Gesundheitsfürsorge, Vertretung vor Behörden und Gerichten, Vermögenssorge. Den Antrag kann man auch selbst beim Amtsgericht stellen. Allerdings geht es nicht danach, ob Du gern einen Betreuer hättest, sondern ob Du einen brauchst. Das entscheidet der Vormundschaftsrichter, ggf. nach Einholung eines Gutachtens.

Der Betreuer wird, sofern Vermögen vorhanden ist, aus den Mitteln des Betreuten bezahlt, ansonsten aus der Staatskasse.
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