Wer kann mir helfen?
Unser Sohn hat seine Freundin besucht, dabei hat er sein Auto wiederrechtlich auf dem Gelände einer Wohnungsbaugenossenschaft geparkt.
Es sollte gerade abgeschleppt werden, als er dazukam.
Der Abschlepper hat seine Daten aufgenommen und meinte, dadurch spare er 70€.
Jetzt hat er von einem Anwalt der Wohnungsgenossenschaft ein Schreiben mit einer Rechnung über die Abschleppkosten ( 135,66 € ) bekommen.
Es ist keine Aufschlüsselung enthalten, wie sich diese Summe zusammen setzt.
Ist diese Summe so üblich, da er ja eigentlich nur die Anfahrt des Abschleppers zu bezahlen hat?
Darf die Wohnungsgenossenschaft einfach einen Abschlepper beauftragen?
Ich meine mal gehört zu haben, daß erst die Polizei gerufen werden muß und diese dann feststellen muß, ob wirklich ein falschparken vorliegt. Diese wird dann im gegebenen Fall den Abschlepper holen, sonst muß der Eigentümer selber die Kosten tragen.
Hat jemand von Euch auch schon mal so etwas erlebt?
Unser Sohn hat seine Freundin besucht, dabei hat er sein Auto wiederrechtlich auf dem Gelände einer Wohnungsbaugenossenschaft geparkt.
Es sollte gerade abgeschleppt werden, als er dazukam.
Der Abschlepper hat seine Daten aufgenommen und meinte, dadurch spare er 70€.
Jetzt hat er von einem Anwalt der Wohnungsgenossenschaft ein Schreiben mit einer Rechnung über die Abschleppkosten ( 135,66 € ) bekommen.
Es ist keine Aufschlüsselung enthalten, wie sich diese Summe zusammen setzt.
Ist diese Summe so üblich, da er ja eigentlich nur die Anfahrt des Abschleppers zu bezahlen hat?
Darf die Wohnungsgenossenschaft einfach einen Abschlepper beauftragen?
Ich meine mal gehört zu haben, daß erst die Polizei gerufen werden muß und diese dann feststellen muß, ob wirklich ein falschparken vorliegt. Diese wird dann im gegebenen Fall den Abschlepper holen, sonst muß der Eigentümer selber die Kosten tragen.
Hat jemand von Euch auch schon mal so etwas erlebt?