Abschleppkosten: wieviel

Wer kann mir helfen?

Unser Sohn hat seine Freundin besucht, dabei hat er sein Auto wiederrechtlich auf dem Gelände einer Wohnungsbaugenossenschaft geparkt.
Es sollte gerade abgeschleppt werden, als er dazukam.
Der Abschlepper hat seine Daten aufgenommen und meinte, dadurch spare er 70€.
Jetzt hat er von einem Anwalt der Wohnungsgenossenschaft ein Schreiben mit einer Rechnung über die Abschleppkosten ( 135,66 € ) bekommen.
Es ist keine Aufschlüsselung enthalten, wie sich diese Summe zusammen setzt.

Ist diese Summe so üblich, da er ja eigentlich nur die Anfahrt des Abschleppers zu bezahlen hat?

Darf die Wohnungsgenossenschaft einfach einen Abschlepper beauftragen?
Ich meine mal gehört zu haben, daß erst die Polizei gerufen werden muß und diese dann feststellen muß, ob wirklich ein falschparken vorliegt. Diese wird dann im gegebenen Fall den Abschlepper holen, sonst muß der Eigentümer selber die Kosten tragen.

Hat jemand von Euch auch schon mal so etwas erlebt?
Hallo Chucko,

hört sich so an, als hätte er auf Privatgelände gestanden.

Dann darf, soweit ich weiss, der Besitzer des Geländes auf eigene Kosten abschleppen lassen. Der Hausbesitzer tritt erst in Vorleistung und muss dann das Geld vom "Verursacher" zurückholen.
Und damit das klappt, beauftragt er damit einen Rechtsanwalt.

Also wird Dein Sohn wohl zahlen müssen.

Zur Höhe: die Absachleppkosten könnt Ihr beim Ordnungsamt erfragen. Dürften sich zusammensetzen aus den reinen Kosten des Abschleppunternehmers, sonstigen Gebühren und einer evtl. Strafe. Bei Euch dürften Gebühren und Strafen wegfallen, dafür aber kommt der Anwalt hinzu.

Einzige Möglichkeit, nicht zu zahlen könnte ich mir vorstellen, dass das Gelände wie ein öffentliches Gelände aussieht und nicht als Privatgelände gekennzeichnet war.

Falls Ihr eine Rechtschutzversicherung habt: dort Anrufen und Nachfragen.

Gruß

Highlander

Tante Edit sagt: Sobald das

Bearbeitet von Highlander am 26.01.2009 09:29:53
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Das Auto war noch nicht am Abschlepper.
Es standen auch noch 2 weitere Pkw`s dort, welche auch abgeschleppt werden sollten.
Dank G....e habe ich in Erfahrung gebracht, das in solch einem Fall nur ein Anteil der Anfahrt des Schleppers berechnet werden darf.

Unser Sohn hat eine Rechtsschutz und wird es jetzt dorthin geben.
Was auch interessant ist, wie sich die Summe zusammensetzt.
Im Netz habe ich für Anfahrtskosten 50 - 70€ gefunden.
Da die Summe auf 135€ beziffert ist, müssten die Anwalstkosten ja ca. 65€ betragen.
Was mir für die o.g. Summe zu hoch erscheint.
Na mal sehen, was der Anwalt zur Teilung der Kosten sagt.
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Die Anwaltskosten sind in der Höhe schon "normal", nur ob sie von deinem Sohnemann gezahlt werden müssen, find ich zweifelhaft...

Immerhin hat er die Anfahrt des Abschleppunternehmens ja bezahlt (hab ihc dich da rihctig verstanden?) und hat die Karre dann weggefahren, so dass sie da niemanden gestört hat...
Da gleich mit dem Advocaten zu wedeln, find ich n bisschen... ähm... voreilig?
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Neuerdings gibt es schon Abschleppunternehmer die sich bei den Parkplatzbesitzern einkaufen. Heißt diese Abschlepper übernehmen die Aufsicht über vermietete Parkflächen. Schleppen Fahrzeuge die falsch Parken auf ihre Kosten ab und der Auftraggeber zahlt nur Monatlich einen kleinen Obulus für diesen Dienst und hat kein Risiko auf den Kosten für den Abschlepper-Einsatz sitzen zu bleiben. Dies Abschleppdienste arbeiten in der Regel mit Anwälten zusammen....ich denke solch einer Masche ist der Sohnemannnnn aufgesessen....
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Zitat (Highlander, 26.01.2009)
Zur Höhe: die Absachleppkosten könnt Ihr beim Ordnungsamt erfragen. Dürften sich zusammensetzen aus den reinen Kosten des Abschleppunternehmers, sonstigen Gebühren und einer evtl. Strafe. Bei Euch dürften Gebühren und Strafen wegfallen, dafür aber kommt der Anwalt hinzu.

Warum sollten sonstige Gebühren wegfallen? Wenn der einen Abschlepper beauftragt, dann hat der doch auch Kosten: Telefongebühren, evtl. Postgebühren, wenn er die Rechnung versendet, Aufwandsentschädigung (er konnte in der Zeit ja nichts anderes tun, z.B. seine normale Arbeit), usw. Ich glaub ich würd da auch noch eine Pauschale draufpacken... aber ich hab keinen großen Parkplatz.

Ich glaube, damit er ohne Polizei abschleppen lassen darf, muss mindestens ein gutlesbares Schild angebracht werden, wo erklärt wird, dass unberechtigt abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Und wenn ein solches Schild vorhanden ist, geht der Fahrzeugführer das Risiko ja auch bewust ein, oder?

Die Summe finde ich auch übertrieben, wer aber mal zugeparkt wurde versteht auch die Reaktionen der Haus-/Hof- und Parkplatzbesitzer.
Ich hab mal an einem Einkaufsladen gewohnt, und ein Teil der Parkplätze war für uns abgetrennt. 5 Schilder haben gesagt: Park hier nicht, oder Auto wird weggebracht! Es gab TÄGLICH mindestens einen Idioten, der das "übersehen" hat. 4 Jahre haben wir jeden Tag darum gekämpft, dass unsere von uns gemietete Parkfläche nur von uns genutzt wird! Die haben sogar die Ketten abgehängt und sind auf dei Parkplätze gefahren. Und wenn unser Auto auf dem Parkplatz stand, dann hat man uns rotzfrech eingeparkt.

Also auch immer mal die Kehrseite der Medallie betrachten und sich überlegen, warum es Schilder gibt wie: Ausfahrt auch gegenüber Freihalten oder Parken verboten!

Bearbeitet von Schwaller am 27.01.2009 20:37:08
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Zitat (Chucko, 26.01.2009)
Das Auto war noch nicht am Abschlepper.
Es standen auch noch 2 weitere Pkw`s dort, welche auch abgeschleppt werden sollten.
Dank G....e habe ich in Erfahrung gebracht, das in solch einem Fall nur ein Anteil der Anfahrt des Schleppers berechnet werden darf.

Unser Sohn hat eine Rechtsschutz und wird es jetzt dorthin geben.
Was auch interessant ist, wie sich die Summe zusammensetzt.
Im Netz habe ich für Anfahrtskosten 50 - 70€ gefunden.
Da die Summe auf 135€ beziffert ist, müssten die Anwalstkosten ja ca. 65€ betragen.
Was mir für die o.g. Summe zu hoch erscheint.
Na mal sehen, was der Anwalt zur Teilung der Kosten sagt.

nono.gif 50-70 sind die anfahrtskosten, der rest der dann nach oben geht ist für das auf und abladen. es reicht wenn er tätig wird zum aufladen, den damit beginnt das ja! und das kann auch noch teurer werden, je nach stadt etc.
dazu kommen dann auch noch standgegühren da der wagen ja auf ihren sicherstellungsgelände steht, je tag summe X.
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Zitat (Schwaller, 27.01.2009)
Ich hab mal an einem Einkaufsladen gewohnt, und ein Teil der Parkplätze war für uns abgetrennt. 5 Schilder haben gesagt: Park hier nicht, oder Auto wird weggebracht! Es gab TÄGLICH mindestens einen Idioten, der das "übersehen" hat. 4 Jahre haben wir jeden Tag darum gekämpft, dass unsere von uns gemietete Parkfläche nur von uns genutzt wird! Die haben sogar die Ketten abgehängt und sind auf dei Parkplätze gefahren. Und wenn unser Auto auf dem Parkplatz stand, dann hat man uns rotzfrech eingeparkt.

Also auch immer mal die Kehrseite der Medallie betrachten und sich überlegen, warum es Schilder gibt wie: Ausfahrt auch gegenüber Freihalten oder  Parken verboten!

Manche parken auch rotzfrech überall, obwohl Sie wissen, das Sie dort nicht parken dürfen.

Mich ärgert es immer wenn bei unserem G....s-Einkaufscenter die 4 Behindertenparkplätze zugestellt sind- nein nicht mit Berechtigten, sondern Fahrer von teuren Wagen. Tja, zuständig wäre der Markt, die lassen aber ihre Kunden nicht abschleppen.

Sorry, gehört nicht zu diesem Thema offtopic.gif

Bearbeitet von Sparfuchs am 27.01.2009 20:56:53
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