(schriftlich geben lassen!) die Kacheln mit einer Anti-Rutzsch-Fußbodenfarbe
(in verschiedenen Farben erhältlich) bei trockenem Wetter anzustreichen.
hallo wölfchen,.
angesichts der erheblichen unfallgefahren kann ich mir nicht vorstellen, dass die zuständigen behörden den beschriebenen zustand der außentreppe abgenommen haben.
den zustand zu ändern, ist wirklich nicht eure aufgabe, sondern die des vermieters.
"Ihm wurde gesagt, dass es ca. 80 Euro kostet, die Vermieteriin will das übernehmen."
Sie weiß also um das Problem. Es geht jetzt nur um eine akzeptable Lösung!
Zimtstange, prima argumentiert.
Aber - ich weiß nicht, ob ähnliche Vorschriften nicht auch für den privaten Bereich gelten in dem Moment, wo Vermietung stattfindet.
Ich weiß von einer Außentreppe in den 1. Stock, so wie im geschilderten Fall, da sind die Stufen aus Holzbalken, die an der Oberfläche eingefräst sind. Die Stufen sind recht trittsicher, im Winter freifegen, Feuchtigkeit läuft weg. Von Rutschen bisher nichts bekannt.l Hier wurde halt besser schon vorher überlegt.
In jedem Fall wird der Vermieter im o.g. Fall sehr schnell reagieren müssen, da zweifelhaft ist, ob seine Versicherung im Schadensfall eintritt, nachdem hier doch grob fahrlässig gearbeitet wurde.
Hallo, hier ist wieder mal pong gefordert!
Am 20.09. hat er bei "Rutschige Fliesen" auch schon geworben...
Bearbeitet von zwergin am 20.11.2007 19:19:56
hey zwergin,
werbung ist eineandere art als jemanden eine quelle zur information zur eigenen sicherheit zu geben,
wenn ich eure ratschläge lese ist meine information bestimmt nicht schlechter als eure juristischen und bauhaus ratschläge.
ausser dem habe ich nichts angeboten sondern nur einen tip gegeben was man machen könnte.
ihr werbt ja mehr für rechtsanwälte und bauhäuser .
liebe grüsse
Hallo Wellmann,
sauer? Kann ich verstehen. Wäre ich auch in gleicher Situation.
Aber trotzdem: So geht das hier nun mal nicht, da bist Du an der verkehrten Adresse...
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Bearbeitet von Nyx am 21.12.2007 18:33:38
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Bearbeitet von Nyx am 21.12.2007 18:33:13
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Bearbeitet von Nyx am 21.12.2007 18:42:51
Hallo Zwergin,
das sehe ich auch so. Deshalb habe ich auch auf den notwendigen juristischen Rat hingewiesen.
Wie wäre es eigentlich mit den breiten Kantenschutzprofilen, die es in jedem Baumarkt gibt? Sind an der Oberkante ca. 5 cm breit, geriffelt und man kann sie auf die exakte Breite der Stufen kürzen. Mit einem dünnen Steinbohrer, Dübel und Schrauben (ordentliche, nicht den Schrott, der mitgeliefert wird) lassen sie sich gut aufbringen. Vor dem Befestigen erst Silikon ins Dübelloch und unter die Kante, damit dort kein Wasser drunter läuft.
Ist günstig und robust, aber ...
Andererseits: werden dadurch die Fliesen beschädigt (also nur vom Vermieter selbst oder mit dessen schriftlicher Zustimmung machen lassen) und ich bin mir nicht sicher, wie die Abnutzung/Haltbarkeit über die Jahre entwickelt. Und wenn man Schnee nicht regelmäßig wegkehrt, sondern ihn nur breit tritt, dann wird er wohl über dem Profil vereisen und du hast den selben Effekt wie vorher. Das lässt sich aber mit Kehren und Tausalz verhindern.
Evtl. kann man die Profile auch Kleben, um die Stufen nicht anzubohren, hab aber keinen richtigen Tipp, welcher Kleber sich dafür eignet.
Zitat (Mitternachtwoelfchen, 13.11.2007) |
Mein Mann möchte die Treppe mit einem 2komponenten...irgendwas... streichen. Ihm wurde gesagt, dass es ca. 80 Euro kostet, die Vermieteriin will das übernehmen. |
Zitat (kati, 14.11.2007) |
Allerdings ist die Idee von Mann im Ohr nicht schlecht, Gummimatten auf die Stufen zu legen. :pfeifen: :pfeifen: |
Zitat (Moorhahn, 14.11.2007) |
...die dann widerum auf den Stufen befestigt werden müßten.....sonst macht man samt Matten ´nen "Abgang" :wacko: |
Zitat (Moorhahn, 14.11.2007) |
Hallo, @Carlos, So´n Mis. wird - wenn überhaupt - tatsächlich sogar abgenommen, wenn die Fliesen eine "Spezifikation frostsicher...irgentwas" erfüllen. |
genauso.
herrlich, nyx.
dein hang zum richtig handfest-praktischen! :)
Zitat (Mitternachtwoelfchen, 13.11.2007) |
Im Winter habe ich oben immer einen Schrubber mit dem ich den Schnee wegschiebe, dann streue ich Sand. Etwas anderes geht nicht wegen unserem alten Hund. die Vermieteriin will das übernehmen. |
...mein Reden. :angry:
Zitat (Nyx, 14.11.2007) | ||
warum sollte man sich eine Schuh anziehen, der einem so wie es scheint mindestens eine Nummer zu groß ist:
Tip: den Vermieter dazu bringen einen Fachmann zu beauftragen! |
hallo,
es gibt viele ,wie von anderen vati's beschrieben, möglichkeiten fliesen zu behandeln oder zu entfernen.
die frage ist, bei guten fliesen oder oberflächen, die kosten der ausführung
bei 10 stufen sind die kosten.von Ihnen oder vom vermieter zutragen, nicht gans so hoch.
schauen sie mal auf www.wellmann-michael.de nach, vielleicht gibt es dort eine lösung.
liebe grüsse ;)
Huhu pong !
Immer noch muss die Werbung :mafia: eliminiert werden....,huhuuuuu !
Aber mal zum Thema :
Es soll ja Vermieter geben, die die preisgünstigste Lösung anstreben- so "Kniesköppe" halt (Übersetzung : Geizhälse ).
Ein schwedisches Möbelhaus vertreibt "Antirutsch"-Streifen, zum Kleben auf die Stufen, 6 Stück für 9.99 Euro.
DIE SIND MIST !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Diese Lösung habe ich auf meiner Außentreppe und bei Nässe gehen unsere Besucher "ab , wie ein Zäpfchen"! Diese Streifen taugen nicht, dafür kleben sie aber bombenfest.
Die extra gekauften Gummimatten rutschen weg- wie schon beschrieben.
Also, auch wir suchen eine Lösung für dieses Problem am eigenen Haus. :pfeifen:
Die vorgeschlagenen Möglichkeiten sind schonmal ein guter Denkansatz.Danke ! :D
Zitat (Pumuggel, 21.11.2007) |
hab aber keinen richtigen Tipp, welcher Kleber sich dafür eignet. |
Ist aber schon ein Unterschied, ob ich sage : Geh zu e i n e m Anwalt oder
schau mal im e i n e m Baumarkt nach einem XY Produkt -
oder-
ob dein eingestellter Link sagt: Geh zum Herrn Wellmann und kauf ihm (nämlich mir ! ) seine Dienstleistung/sein
Produkt ab! Das ist eine konkrete Werbung mit der Absicht, neue Kunden zu
gewinnen und selbst daran zu verdienen.
Von deiner Seite aus verständlich- ist aber laut Forumsregeln verboten. :blumen:
Grundsätzlich ist so zu planen und auszuführen, dass keine Gefahr für die Nutzer des Gebäudes entsteht.
Mir bekannte Trittsicherheitsanforderungen gelten nicht für den privaten Bereich. In privaten Bereichen kann man verlegen was man will. Diese Auslegung steht in direktem Widerspruch zu meinem ersten Satz.
Um aber den Unfallgefahren, und damit auch Haftungsansprüchen, entgegenzuwirken, kann man sich den Vorschriften, die für das Gewerbe gelten anpassen.
Für das Gewerbe gilt lt. BGR 181, dass die Mindest-Rutschhemmungssklasse für überdachte Außentreppenbereich R10 V4 bis R12 V4 betragen muss.
Für überdachte Bereiche gilt deshalb auch eine hohe Rutschfestigkeitsanforderung, weil Schnee/Feuchtigkeit mit den Schuhen auf die Treppe getragen wird.
Rutschfestigkeitsanforderung für reine Außentreppen: R12 V4.
Man muss wissen, dass Beläge mit einer Rutschfestigkeitsklasse R10/R12 der Oberflächenstruktur einer Haifischhaut entsprechen. Das bedeutet, dass diese Beläge sehr schwer, oder für den Laien fast gar nicht, zu reinigen sind.
Man beachte ausserdem, dass im Freien, bei entsprechender Eisbildung, auch eine R12-Oberfläche ganz schön glatt werden kann. Das gleiche gilt für die hier gemachten Vorschläge mit Anstrichen, Beschichtungen, Noppenfolien usw.
Eine wirkliche und dauerhafte Lösung wird aus meiner Sicht nur mit einer Überdachung der Treppe erreicht werden. Und hierzu gehört zusätzlich eine seitliche Abschottung auf der dem "Wetter" zugewandten Seite/Seiten.
Ob ein Vermieter sich diesen Kosten stellen muss - ich denke, hier ist der Jurist gefragt. :)
Zitat (Moorhahn, 21.11.2007) | ||
...SilikoHn macht das schoHn... :pfeifen: ...wenn man dübeln will kann man auch Gitterrosten "festdübeln". was ´gscheites auf Dauer ´is das alles nicht.... :heul: |
Zitat (Carlos, 14.11.2007) |
hallo wölfchen,. angesichts der erheblichen unfallgefahren kann ich mir nicht vorstellen, dass die zuständigen behörden den beschriebenen zustand der außentreppe abgenommen haben. den zustand zu ändern, ist wirklich nicht eure aufgabe, sondern die des vermieters. |