Rundfunkbeitrag - was kann ich tun?

Hey Leute,

ich habe vor einigen Tagen einen Brief bekommen, dass ich nicht auf deren Schreiben reagiert habe und sie mich deswegen bitten, bis zum 30.08 zu reagieren.

Ich wohne seit Feb 2014 in dieser Wohnung. Habe vorher für einige Zeit in einer WG gewohnt (ca ein Jahr) und davor in einer Pauschalwohnung für Auszubildende (auch ca ein Jahr).

Ich war in den letzten 6 Jahren Azubi --> Arbeitslos --> Schüler --> Arbeitslos --> Student und bin auch weiterhin im Studium.

Nun habe ich gelesen, dass ich 3 Jahre rückwirkend eine Befreiung anmelden kann. Ich habe die Bafögbescheide sowie die Bescheide des Jobcenter & Bundesagentur für Arbeit vorliegen.

Meine Frage wäre nun, ob ich bei der Befreiung bei "Anmeldung zu:" den Feb 2014 angeben soll oder den Aug 2015 (was dann 3 Jahre wären).

Außerdem steht im Brief "Erhalten wir mit Ablauf dieser Frist keine Antwort, werden wir die Wohnung auf Ihren Namen rückwirkend anmelden" <-- Bedeutet das, dass der Zeitraum vor meinem Einzug allgemein hinfällig ist?

Vielen Dank im Voraus smile.gif
Na, da biste ja beizeiten dran: der 30.8. ist schon übermorgen!!!!

Ich denke, dass alles, was vor dieser 3-Jahresfrist ist, verjährt ist. Dafür können sie kein Geld mehr von Dir verlangen.

Dafür verstehe ich dieses "rückwirkend anmelden" eben genau mit: ab diesen 3 Jahren, die noch nicht verjährt sind, werden sie Geld von Dir wollen.
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