Von uns ist ein entfernterer Verwandter gestorben. Er wurde in seiner Wohnung tot aufgefunden. Der genaue Sterbetag ist daher nicht bekannt. Deshalb steht auf der Sterbeurkunde nun tatsächlich als Sterbedatum: "zwischen dem 14. und 21. März 2020".
Das an sich finde ich schon merkwürdig.
Es kommt aber noch etwas Schwerwiegenderes dazu. Am 19. März wurde von dem Konto durch den "Verstorbenen" eine hohe Geldsumme abgebucht, um ein Versteigerungsobjekt zu bezahlen. Deshalb ist das Konto nun erheblich im Minus. Das Geld ist also weg und die Bank verlangt Überziehungszinsen. Dabei stellt sich doch die Frage, kann der Verstorbene das Geld überhaupt abgebucht haben? Er war doch schon tot, oder vielleicht ja doch nicht. Haftet also die Bank oder doch der Verstorbene - respektive seine Erben?
Rein von Menschenverstand kann man davon ausgehen, dass der Verstorbene diese Buchung nicht vorgenommen hat. Das würde nicht zu ihm passen. Außerdem könnte er mit den ersteigerten Objekt gar nichts anfangen. Das ist zwar kein Beweis, aber gehen wir einfach mal davon aus.
Um es zu erläutern: Er war ein älterer Herr, der alleine und sehr bescheiden in einer kleinen Mietwohnung lebte. Dieses Versteigerungsobjekt ist ein herrenloser Überseecontainer mit vielfältigem Inhalt, der im Hafen von Rotterdam steht und nun versteigert wurde. Niemals würde der Verstorbene so etwas kaufen. Zumal er nicht mal einen Computer hatte und mit Internet etc. keine Berührung hatte. Er hat definitiv nicht diesen Kauf getätigt.
Hinzu kommt ja nun noch, dass er ja nun Eigentümer dieses Containers ist, der in Rotterdam im Hafen steht und dort irgendwelche Standgebühren produziert.
Wer haftet jetzt für diesen ganzen Blödsinn?
Das an sich finde ich schon merkwürdig.
Es kommt aber noch etwas Schwerwiegenderes dazu. Am 19. März wurde von dem Konto durch den "Verstorbenen" eine hohe Geldsumme abgebucht, um ein Versteigerungsobjekt zu bezahlen. Deshalb ist das Konto nun erheblich im Minus. Das Geld ist also weg und die Bank verlangt Überziehungszinsen. Dabei stellt sich doch die Frage, kann der Verstorbene das Geld überhaupt abgebucht haben? Er war doch schon tot, oder vielleicht ja doch nicht. Haftet also die Bank oder doch der Verstorbene - respektive seine Erben?
Rein von Menschenverstand kann man davon ausgehen, dass der Verstorbene diese Buchung nicht vorgenommen hat. Das würde nicht zu ihm passen. Außerdem könnte er mit den ersteigerten Objekt gar nichts anfangen. Das ist zwar kein Beweis, aber gehen wir einfach mal davon aus.
Um es zu erläutern: Er war ein älterer Herr, der alleine und sehr bescheiden in einer kleinen Mietwohnung lebte. Dieses Versteigerungsobjekt ist ein herrenloser Überseecontainer mit vielfältigem Inhalt, der im Hafen von Rotterdam steht und nun versteigert wurde. Niemals würde der Verstorbene so etwas kaufen. Zumal er nicht mal einen Computer hatte und mit Internet etc. keine Berührung hatte. Er hat definitiv nicht diesen Kauf getätigt.
Hinzu kommt ja nun noch, dass er ja nun Eigentümer dieses Containers ist, der in Rotterdam im Hafen steht und dort irgendwelche Standgebühren produziert.
Wer haftet jetzt für diesen ganzen Blödsinn?