Kautionstausch Wohngemeinschaft

In: Wohnen
Hallo liebe Leute.

Ich habe ein Jahr lang in einer WG gelebt, in der ich es nach wenigen Monaten schon nicht mehr ausgehalten habe. Die Hauptmieterin war eine sehr gehässige, falsche und dreckige Person... naja das ist nicht der Punkt.

Folgendes: Ich hatte in meinem Vertrag mit ihr eine Kaution bezahlt i.H.v. 400e. Während meiner Mietzeit hatte ich für einige Monate (n.A.) eine Zwischenmieterin in meinem Zimmer, von der ich 300e Kaution genommen habe.

Das Ganze ist im Streit geendet, aus vielen Gründen. Nun haben die beiden sich gegen mich verbündet könnte man sagen und ich habe meine Kaution nicht bekommen, stattdessen haben die beiden mir einen Brief geschickt (war im Namen von beiden verfasst aber nur die Unterschrift der Hauptmieterin drauf), in dem Sie einen Kautionstausch vorschlagen, d.h.: ich kriege nur 100e zurück, dafür bin ich der UM aber nichts mehr schuldig.

Ist sowas rechtlich okay??? Könnten mir dadurch jegliche Nachteile entstehen oder sonst was? Bin sehr skeptisch bei den beiden, aber dann wäre wenigstens mal ein Ende zu sehen aus dem Spuk!!

LG! Und danke für jede Antwort!
auch wenn du dafür Geld in die Hand nehmen musst - so etwas würde ich nur mit einem (Aufhebungs-???) Vertrag machen und bei deinem schlechten Bauchgefühl nur mit einem Anwalt

auch wenn du nicht in einem Mieterverein bist kannst du dort zumindest mal nachfragen ob sie dir einen Anwalt für Mietrecht nennen (empfehlen dürfen sie nicht) können

eine Erstberatung ist bei einem Anwalt kostenfrei - deshalb am Telefon NUR den Termin machen - nichts besprechen, sonders erst beim persönlichen Gespräch in der Kanzlei

Bearbeitet von Tortenhummelchen am 05.08.2020 19:28:29
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ein Anwalt würde etwa 600 Euro dafür nehmen und ich hab das Geld als Azubi nicht...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hallo!

Wir geben hier keine Rechtsauskünfte. Wende dich dafür bitte an beispielsweise den Mieterschutzverein oder an einen Anwalt. Dort kannst du auch deine Quittung, Überweisungsbeleg o.ä. bezüglich der Kautionszahlung vorlegen und die Angelegenheit vortragen.

Dass eine Erstberatung bei einem Anwalt kostenlos ist, stimmt nicht. Dafür gibt’s eine Maximalgebühr, die in Rechnung gestellt werden darf.

Bearbeitet von Wecker am 05.08.2020 19:40:14
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (tulipany, 05.08.2020)

Ist sowas rechtlich okay??? Könnten mir dadurch jegliche Nachteile entstehen oder sonst was? Bin sehr skeptisch bei den beiden, aber dann wäre wenigstens mal ein Ende zu sehen aus dem Spuk!!

LG! Und danke für jede Antwort!

Ob das rechtlich okay ist, weiß ich nicht. Aber ich würde es so machen wie vorgeschlagen. Das natürlich auch alles schriftlich festhalten. sleep.gif

Bearbeitet von Golden-Girl am 05.08.2020 19:44:45
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich würde auch beim Mieterbund nachfragen.
Falls du noch nicht Mitglied bist: Meiner Meinung nach lohnt sich die Mitgliedschaft.

Alternativ: In einem Rechtsforum fragen und deinen "Fall" als fiktiv schildern, mit möglichst genauen Details.
Die dürfen auch nicht beraten, dürfen sich aber an "fiktiven Gedankenspielen" beteiligen.

Letzten Endes wird es wohl darauf ankommen, was in euren Verträgen steht und was ihr verbindlich geregelt habt. Nur wenn die Hauptmieterin tatsächlich so link ist, würde ich grundsätzlich gut aufpassen und lieber einmal mehr den Experten fragen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Okay danke!!!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Themen
Wohngemeinschaft verwalten: Regelung des Zusammenlebens Cartoons zu Wohngemeinschaften: Umgang mit Mitbewohnern