Krank arbeiten gehen bzw. arbeiten gehen trotz "Gelben Scheins"

Zitat (Trulli @ 08.08.2007 20:01:50)
Zitat
Biste nicht gesund, dann darfste auch nicht


jaaa, aber wenn ich ne AU hab für 5 tage und nach 3 tagen gesund bin, dann darf ich, trotz AU . !!

... ... ...NEIN... ... ...

Grisu...
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Zitat
kassieren evtl. für die Krankzeit den Lohn von der Krankenkasse


das geht doch erst nach vielen wochen beim krankengeld,..
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Zitat (Trulli @ 08.08.2007 20:20:30)
Zitat
kassieren evtl. für die Krankzeit den Lohn von der Krankenkasse


das geht doch erst nach vielen wochen beim krankengeld,..

Nee- das kriegst du als Arbeitnehmer nur nicht mit. Du selbst bekommst erst nach sechs Wochen Krankenstand das Geld von der Kasse statt vom AG- der AG allerdings kann sich den Ausfall bereits früher von der KK zahlen lassen.
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Zitat (Trulli @ 08.08.2007 20:20:30)
Zitat
kassieren evtl. für die Krankzeit den Lohn von der Krankenkasse


das geht doch erst nach vielen wochen beim krankengeld,..

Der Lohnfortzahlungszeitraum im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber beträgt genau gesagt 6 Wochen, danach wird ggf. - und längstens - für einen Zeitraum von 78 Wochen von der Krankenkasse als "Gehalts-/Lohnersatz" Krankengeld (ca. 70% des Nettolohns) gezahlt.

Wer vom Arzt einen gelben Schein hat, also arbeitsunfähig geschrieben wurde, darf aus versicherungsrechtlichen Gründen definitiv NICHT arbeiten. Es müsste ggf. vor Wiederaufnahme der Arbeit erst eine "Gesundschreibung" durch den Arzt erfolgen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer meines Wissens durch den Arbeitgeber abgemahnt und im schlimmsten Fall sogar fristlos gekündigt werden (sorry, mit den zugehörigen §§ kann ich leider grad nicht dienen) :wacko: Ha ha... DEN Arbeitgeber möchte ich aber mal gerne sehen...
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Zitat
der AG allerdings kann sich den Ausfall bereits früher von der KK zahlen lassen.


wieso wird dann vom AG immer gejammert, daß man als kranker den AG sooviel geld kostet I

oder versteh ich da was falsch ?

haben ne dauerkranke kollegin z.b. seit einem jahr - es wird niemand neues eingestellt, auch nicht als zeitvertrag, da kein geld da ist ? das versteh ich dann auch nciht, wenn die KK zahlt ? nix mehr kapier
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Zitat
Der Lohnfortzahlungszeitraum im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber beträgt genau gesagt 6 Wochen, danach wird ggf. - und längstens - für einen Zeitraum von 78 Wochen von der Krankenkasse als "Gehalts-/Lohnersatz" Krankengeld (ca. 70% des Nettolohns) gezahlt.


und danach ? wenn man länger krank ist, bekommt man dann sozialhilfe oder harz ?
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Zitat (Grisu1900 @ 08.08.2007 20:00:17)


(BG.: §§ sind mir im Moment entfallen...)


das ist das Problem...

niemand kann den Gesetzestext dazu mal zitieren....

daher stimme ich für:

wenn ich meine, ich sei gesund, kann ich arbeiten gehen trotz AU-Bescheinigung
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um es mal etwas deutlicher zu machen

man wird nicht "krankgeschrieben", sondern arbeitsunfähig

und wer arbeitsunfähig ist, darf auch nicht arbeiten

und dass auf der AU ein voraussichtlicher Termin steht, d.h. nicht, dass der Patient vielleicht auch früher wieder arbeitsfähig ist, sondern dass der Arzt ganz schlicht und ergreifend nicht garantieren kann, dass der Patient einen Tag später wieder arbeitsfähig ist
ist er es, dann wird der Arzt die AU nicht verlängern

wie schon gesagt - wo kein Kläger, da kein Richter

aber geht ein Arbeitnehmer, dem der Arzt attestiert hat, dass er des Arbeitens unfähig ist, arbeiten und es passiert irgend etwas, dann kriegen beide - der Arbeitnehmer und vor allem der Arbeitgeber, der es zugelassen hat - ganz gewaltig was vors Knie
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Alien du hast gerade ja schon gepostet was ich schreiben wollte :blumen:

als mein GG noch selbständig war, wurden die Angestellten, die trotz AU-Bescheinigung wieder arbeiten wolltén, gleich wieder nach hause geschickt und ich finde das auch richtig.

tante ju
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Ich habe jetzt einmal etwas gegoogelt - so ganz klar scheint die Sache nicht zu sein. Ich habe sogar gelesen, dass der AN der trotz Krankschreibung arbeiten geht - schlimmstenfalls sogar mit Kündigung rechnen kann. Der AN hat bei einer Krankschreibung die Pflicht sich auszukurieren - tut er dies nicht, weil er früher zur Arbeit geht, kann der AG sogar Schadenersatz vom AN für die geleistete Lohnfortzahlung verlangen. Sollte auf Grund der nicht auskurrierten Krankheit ein Arbeitsunfall passieren, wird sich die Unfallkasse dafür interessieren.
Ich denke, wenn jemand Krippe hatte und sich tatsächlich ein, zwei Tage früher fit fühlt - wird nichts passieren. Kommt immer auf den Fall an und ob jemand zahlen muss :D

Andererseits hat auch der AG die Fürsorgepflicht.

Bearbeitet von Sparfuchs am 08.08.2007 21:40:01
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Zitat (Trulli @ 08.08.2007 20:50:40)
Zitat
Der Lohnfortzahlungszeitraum im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber beträgt genau gesagt 6 Wochen, danach wird ggf. - und längstens - für einen Zeitraum von 78 Wochen von der Krankenkasse als "Gehalts-/Lohnersatz" Krankengeld (ca. 70% des Nettolohns) gezahlt.


und danach ? wenn man länger krank ist, bekommt man dann sozialhilfe oder harz ?

Keine Ahnung, ich glaube das hängt von vielen Dingen ab (z.B. wie die Situation vor der Krankheit war, also ob da schon Hartz-Empfänger usw.), im "Normalfall" läuft es nach Ablauf dieser Frist bei weiter bestehender Krankheit aber wohl auf eine Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung oder auch Erwerbs-/Berufsunfähigkeit hinaus.
Aber das ist nur eine Vermutung, da kenn ich mich viel zu wenig aus :unsure:
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Stimmt, ich hab inzwischen auch ausführlich gegoogelt und es gibt tatsächlich keine eindeutigen Paragraphen

aber wesentlich ist auf jeden Fall, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen muss
d.h., liegt ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, darf er es nicht hinnehmen, dass der Arbeitnehmer trotzdem arbeiten kommt
passiert etwas, sei es dass der AN einen Schwächeanfall bekommt, sich das Bein bricht oder den Kopf aufschlägt, oder dass er eine Maschine falsch bedient und es kommt zu einem Unfall, dann sieht der AG ganz alt aus

ein auch nur halbwegs vernünftiger AG wird sich auf so etwas niemals einlassen, denn wenn ein Arzt schriftlich festlegt, dass der Patient nicht arbeitsfähig ist, dann kann sich der AG wohl kaum darauf verlassen, dass der Patient es selber besser weiß

bei längerer Krankheit ist es eh überflüssig darüber nachzudenken
man kann wohl kaum einfach auflaufen und sagen "Hallo Chef, ich fühle mich wieder fit, jetzt zahl mir mal meinen Lohn weiter"
da geht ohne Formalitäten gar nichts
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Zitat (Die Außerirdische @ 08.08.2007 22:19:42)
Stimmt, ich hab inzwischen auch ausführlich gegoogelt und es gibt tatsächlich keine eindeutigen Paragraphen

aber wesentlich ist auf jeden Fall, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen muss
d.h., liegt ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, darf er es nicht hinnehmen, dass der Arbeitnehmer trotzdem arbeiten kommt

:unsure: Ja, komisch, oder?

Also ich kenne das aus (fast) allen früheren Firmen nur so: Wer eine AU hat, bleibt zu Haus und basta!!! (jedenfalls offiziell) Und er arbeitet auch nicht von zu Hause aus! :nene:

Ich habe früher immer gehört, dass das aus "versicherungstechnischen Gründen" auch nicht erlaubt sei. Hier in der neuen Firma habe ich es zum ersten Mal anders gehört und dann auch noch von der Personalabteilung!! :huh:

Also ich bin ja jetzt erst seit kurzem in dieser Firma und arbeite auch das erste Mal (offiziell) in der Personalabteilung, aber ich finde "unser" Vorgehen in dem Falsch einfach unkorrekt! Ein kranker Mitarbeiter gehört nach Haus und finito!

Ich glaub beim Pers.-Chef beiss ich auf Granit, aber ich frag mal den BR! :angry: Mal gucken, ob der was macht. Aber ich habe wenig Hoffnung... :( Total bescheuert - krank arbeiten gehen! Gibt´s ja wohl nicht!

Und übrigens, das mit der "voraussichtlichen Dauer" hab ich auch so verstanden, dass das "voraussichtlich" sich darauf bezieht, dass es auch länger sein kann, nicht kürzer!

Und noch was: Dieser Kollege, der in meinem Beispiel trotz Krankheit gekommen ist, ist jetzt in Urlaub (Ausland) und hat freiwillig jeden Tag 1 Std. "Telefondienst" über Handy!! :wacko: Leute gibt´s..... Und mit 45 kann der nicht mehr und hat seinen ersten Infakt. Na Glückwunsch. <_<
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Zitat (Valentine @ 08.08.2007 20:35:03)
Zitat (Trulli @ 08.08.2007 20:20:30)
Zitat
kassieren evtl. für die Krankzeit den Lohn von der Krankenkasse


das geht doch erst nach vielen wochen beim krankengeld,..

Nee- das kriegst du als Arbeitnehmer nur nicht mit. Du selbst bekommst erst nach sechs Wochen Krankenstand das Geld von der Kasse statt vom AG- der AG allerdings kann sich den Ausfall bereits früher von der KK zahlen lassen.


Trulli,

nur mal zur Erklärung:

Der Arbeitgeber zahlt an die Krankenkasse z.B. 1,7 % vom Bruttolohn aller AN an die Krankenkasse. Damit ist der Arbeitgeber gegen Krankheit der Arbeitnehmer über die KK ( die ersten 6 Wochen ) versichert. Er kann z.B. wählen, je nach Höhe der Prozente vom Bruttogehalt, ob er z.B. 60/70/80/90/100 % gegen Krankheit der Arbeitnehemr versichert ist = U1. Dieses Geld bekommt der AG dann von der KK als Ersatzleistung bei Krankheit des betreffenden AN wieder zurück.
Es handelt sich also um eine Versicherung gegen Krankheit der AN

Dann gibt es noch die U2, da zahlen die AG von allen Angestellten/Arbeitern in eine Kasse z.B. für den Mutterschutz ein, ob es Schwangerschaften im Betrieb gibt oder nicht, die ist eine "Solidargemeinschaft".

Dies hat alles nichts mit der normalen Lohnfortzahlung nach 6 Wochen zu tun. Ein AN merkt dies natürlich nicht wie der Chef bezahlt bzw. abrechnet und was, daher wenn ein AN krank zur Arbeit kommt - kann sein, dass der Chef über die U1 abrechnet und Lohn spart, muss aber nicht.
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Hi, Trulli,
vielen Dank für deine PN und diesen spannenden Dialog Über die "AU", den ich dummerweise nicht mitbekommen hatte.
Wenn ein Arzt jemanden arbeitsunfähig (AU) krank schreibt, darf er nicht zur Arbeit gehen, darf aber seinen Freizeitbeschäftigungen nachgehen.

Er darf auch nicht anderwo "fremd" arbeiten, was sofortige Kündigung ("Raussschmiss") nach sich zieht.

Geht eine AU-Kranker trotzdem zur Arbeit, geht er ein hohes rechtliches Risiko ein:
Er ist auf dem Weg von und zu der Arbeit und auf der Arbeit nicht BG-lich versichert, mit dem eigenen (von und zu der Arbeit)
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wieso lernt mein mann dann im frühjahr auf einem lehrgang etwas total anderes ?

nämlich daß man trotz Au arbeien kann, wenn man sich fit fühlt ?

muß ihm das mal sagen !!

danke euch.

@ nanamanan

das wußte ich auch noch nicht .

@ micheal

danke für die info, nun bin ich schlauer !
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Zitat (Trulli @ 10.08.2007 07:30:47)
wieso lernt mein mann dann im frühjahr auf einem lehrgang etwas total anderes ?

nämlich daß man trotz Au arbeien kann, wenn man sich fit fühlt ?

Gegenfrage- von wem wurde der Lehrgang organisiert und durchgeführt? Von Arbeitgebern, Juristen oder Vertretern der Krankenkassen ;)?
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Mal ne Frage dazu.

Denken die, die mit AU arbeiten gehen, wenn Ihnen was passiert kräht auch nur ein Hahn nach ihnen? Ganz sicher nicht. Im Gegenteil, meist kommt ein Tritt hinterher.

Wir haben es am eigenen Leib erlebt. Mein Mann hat sich immer krank noch zum Dienst geschleppt. Als er dann so krank war, dass er in Rente gehen musste, hat keiner mehr nach ihm gefragt. Weder Chefs noch Kollegen. Und vor der Krankheit wussten immer alle, wo er zu finden ist, wenn sie was wollten.

Soweit zum Thema jeder ist zu ersetzen. Dem stimme ich 100 %-ig zu.

Auch ich war mal so blöd und habe mich mit einer sehr starken Erkältung und Fieber auf Arbeit geschleppt. Bin erst am nächsten Tag zur Ärztin, die mir gleich so richtig den Kopf gewaschen hat. Virusgrippe, Ansteckungsgefahr hoch 10 (zum Glück hatte ich keinen angesteckt) und dann auch noch verschleppt. Ergebnis - 4 Wochen krank. Und so krank, dass ich dachte, das wars.

Nie wieder! Meine Ärztin schreibt meist 3 oder 5 Tage krank. Sagt dann aber auch dazu, dass ich wiederkommen soll, wenn es noch nicht geht und ja nicht halbkrank schon wieder arbeiten gehe.
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Zitat (micheal @ 09.08.2007 21:11:31)

Wenn ein Arzt jemanden arbeitsunfähig (AU) krank schreibt, darf er nicht zur Arbeit gehen, darf aber seinen Freizeitbeschäftigungen nachgehen.

Das liegt immer an der Krankheit. Hat man einen Arm gebrochen kann man raus gehen. Sogar auf ein Fest.
Hast man Grippe bleibt man zu Hause, ist doch wohl logisch.
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Zitat (Valentine @ 05.08.2007 21:45:57)
Wenn man "krankgeschrieben" (korrekt: arbeitsunfähig geschrieben) ist, so darf man alles tun, was der Genesung nicht abträglich ist. Mit einem gebrochenen Arm in die Stadt gehen, bisschen shoppen und sich in ein Café setzen ist OK. Ein bisschen Gartenpflege (Unkraut jäten und Blümchen pflanzen) geht auch in Ordnung wenn man z. B. wegen psychischer Probleme AU ist. Mit manchen Erkrankungen darf man sogar während der AU verreisen- natürlich nur nach Rücksprache mit Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber.

Mit Grippe in die Disco geht nicht- damit sollte man sich höchstens beim Arzt oder beim Essen kaufen "erwischen" lassen.

Richtig "gefährliche" oder anstrengende Sachen wie Dachdecken, Bäume fällen, Ski-Urlaub etc. sollten allerdings möglichst unterbleiben...

Hei Bine,

sag ich doch ;)
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Zitat
Gegenfrage- von wem wurde der Lehrgang organisiert und durchgeführt? Von Arbeitgebern, Juristen oder Vertretern der Krankenkassen


der wurde von der BG Chemie veranstaltet !

Bearbeitet von Trulli am 10.08.2007 19:17:40
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Dein Kollege sollte,wenn er krank geschrieben ist,sich nicht auf einer anderen Arbeit sehen lassen.Er kann nämlich fristlos gekündigt werden.(Ist nur so ein Rat.)

;)

Sammy D.
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Zitat (Renate54 @ 10.08.2007 07:52:07)
Mal ne Frage dazu.

Denken die, die mit AU arbeiten gehen, wenn Ihnen was passiert kräht auch nur ein Hahn nach ihnen? Ganz sicher nicht. Im Gegenteil, meist kommt ein Tritt hinterher.

Wir haben es am eigenen Leib erlebt. Mein Mann hat sich immer krank noch zum Dienst geschleppt. Als er dann so krank war, dass er in Rente gehen musste, hat keiner mehr nach ihm gefragt. Weder Chefs noch Kollegen. Und vor der Krankheit wussten immer alle, wo er zu finden ist, wenn sie was wollten.

Soweit zum Thema jeder ist zu ersetzen. Dem stimme ich 100 %-ig zu.

Nie wieder! Meine Ärztin schreibt meist 3 oder 5 Tage krank. Sagt dann aber auch dazu, dass ich wiederkommen soll, wenn es noch nicht geht und ja nicht halbkrank schon wieder arbeiten gehe.

:yes: Genau so seh ich das auch!!!

Ich finde es ist immer sehr kurz gedacht, wenn man trotz Krankheit arbeiten geht!! Klar, in dem Moment fühlt man sich toll und stark, weil man den Arbeitgeber nicht hängen läßt. Und natürlich ist es auch ein gutes Gefühl zu sagen "Ach, was soll ich machen; man braucht mich ja...". Aber es ist echt KURZSICHTIG!!

Seine Gesundheit ist das HÖCHSTE GUT, das man hat!! Das darf man für sowas nicht riskieren!! Dann BLEIBT die Arbeit halt mal liegen. Seit meinem neuen Job weiss ich, dass das leichthergesagt ist. Aber das ist einfach mal so! Wenn man tot ist, bleibt die auch liegen. Oder schwer verletzt und im Koma o. ä.! Dann wird die Firma aber auch nicht untergehen!!

Ich kenn das nur so wie Micheal das erklärt hat! So wurde es mir früher auch immer gesagt. Dass mit der "freiwilligen Arbeit" ist mir auch neu. Und mein Chef ist sogar noch ehrenamtlicher Arbeitsrichter und sagt scheinbar, dass Arbeiten trotz Krankmeldung ok sei. :blink: Das soll einer verstehen... Ich glaub der denkt aber nur an den (vermeindlichen!) Vorteil für die Firma (der meiner Ansicht nach gar kein Vorteil ist). :( Find ich traurig.

Wenn ich länger dabei bin (falls ich so lange bleibe und die Probezeit überstehe), dann werd ich diese Thematik noch mal anrühren. Ich finde als Personalabteilung hat man auch gewissen Verantwortung. Ich will nicht, dass die Leute krank arbeiten!! :angry: Mal gucken, ob ich da was machen kann (auf Dauer).

LG
Kröti

Bearbeitet von Krötilla am 11.08.2007 10:52:33
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Zitat
Der Lohnfortzahlungszeitraum im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber beträgt genau gesagt 6 Wochen, danach wird ggf. - und längstens - für einen Zeitraum von 78 Wochen von der Krankenkasse als "Gehalts-/Lohnersatz" Krankengeld (ca. 70% des Nettolohns) gezahlt.


Die Frage kam auf, was denn danach ist.

Also es ist richtig, daß es zwar keine ausdrückliche spezifische gesetzliche Bestimmung gibt, jedoch ist im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung verankert, daß die Krankenkasse die Versicherten nach einer gewissen Zeit auffordern kann eine Rente bei der Rentenversicherung zu beantragen. Kommt der Versicherte dieser Aufforderung nicht nach kann der Versicherungsschutz versagt werden.

Dies sind wie gesagt Kann-Bestimmungen, liegen also im Ermessen der Krankenkasse.

Vorgeschaltet wird meistens eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der KK. Sollte hier festgestellt werden, daß es sich um eine längerfristige Erkrankung handelt, wird von Seiten der Kasse schon um die Antragstellung auf Erwerbsunfähigkeitsrente gebeten.

Schwieriger wird es, wenn der Versicherte die Voraussetzung für die Erwerbsunfähigkeitsrente nicht erfüllen (z.B. Unternehmer, die nur den Mindestbeitrag zahlen und grundsätzlich erst ab dem 65. bzw. 67 LJ Anspruch auf Altersrente haben oder solche Versicherte, die noch keine 5 Beitragsjahre voll haben). Diese werden dann nach den 78 Wochen tatsächlich Kunden der ARGE und somit HartzIV-Empfänger.

LG

WWgirl
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Westerwaldgirl,

man wird, wenn man keine Rente bekommt nicht unbedingt Hartz IV-Empfänger, das gilt zwar für Alleinstehende ohne Vermögen, aber wenn man mit Ehemann oder Lebensgefährten zusammen wohnt, ist erst mal dieser unterhaltspflichtig.

Wäre ja auch nicht richtig, wenn jemand ALG II bekäme und der Partner verdient jetzt mal nur als Beispiel 2500 Euro netto.

tante ju
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Tante ju,

richtig, für die einen Partner haben schrumpft dann der Anspruch auf ALGII oder HartzIV auf 0 zusammen. (Grundsätzlich beantragen könnte man es ja). Ich bin jetzt erstmal nur von der Einzelperson ausgegangen, also ohne Partner, welcher unterhaltspflichtig werden könnte.

LG

WWgirl
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hallo ich habe mein arm gebrochen wollte aber gern in eine disco darf ich das oder nicht
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Eigentlich geht es ja hier um jene, welche krank arbeiten gehen, Du aber möchtest krank feiern gehen. Und das meine Liebe würde ich tunlichst lassen. Wenn Du zu krank zum Arbeiten bist, bist Du auch nicht gesund genug, stundenlang in der Disco abzuhängen und zu tanzen. Und was, wenn Dich jemand sieht, der dich von der Arbeit kennt? Mir wäre das Risiko zu hoch.
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Zitat (kekes @ 21.09.2007 16:59:27)
hallo ich habe mein arm gebrochen wollte aber gern in eine disco darf ich das oder nicht

Frag mal deinen Arzt- ich würde sagen, du darfst. Erlaubt ist alles, was einer Heilung nicht abträglich ist. Die Heilung einer Fraktur wird durch Musik und Tanz nicht beeinträchtigt ;)
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Ne, aber durch die Besoffenen, die einen Anrempeln beim Torkeln und Tanzen. Klaro kann einem das auch in der Stadt passieren, aber in ner engen Disco wo erfährungsgemäß viel rumgezappelt wird isses nicht grade n empfehlenswerter Ort, wenn man an ner ner schnellen Heilung interessiert ist.
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Zitat (Valentine @ 21.09.2007 17:22:54)
Zitat (kekes @ 21.09.2007 16:59:27)
hallo ich habe mein arm gebrochen wollte aber gern in eine disco darf ich das oder nicht

Frag mal deinen Arzt- ich würde sagen, du darfst. Erlaubt ist alles, was einer Heilung nicht abträglich ist. Die Heilung einer Fraktur wird durch Musik und Tanz nicht beeinträchtigt ;)

Laß den Gedanken an Kneipe oder Disco. Besser ist das. ;) Am WE sieht Dich immer irgendwer... und egal, was der Doc sagt: Wer Dich sieht, daß Du trotz Scheins abhotten gehst, ist neidisch.
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seit wir eine neue Chefin haben, ist es sicherer gar nicht mehr zum Arzt zu gehen, ich habe anderthalb Monate, 6 Tage die Woche, zwischen 11-13 Stunden an der Kasse gesessen, hatte nach 3 Wochen kein Gefühl mehr in den Fingern, meine Hände waren ständig geschwollen oder " eingeschlafen". Als ich irgendwann keine Taste auf der Kasse mehr getroffen habe, mir im Sekundentakt Flaschen, Joghurtbecher etc aus der Hand gefallen sind, hab ich mal vorsichtig gefragt, ob ich um die Hände zu entlasten eine andere Arbeit machen kann, leider war keiner von meinen lieben Kollegen(die auch als Kassiererinnen eingestellt sind) bereit, mal an die Kasse zu gehen.
Erst als die Kunden sich mehrfach beschwert haben und der Chefin gedroht haben Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsamt einzuschalten wenn sie nicht dafür sorgt, das ihre Leute gesund bleiben, durfte ich zum Arzt und war eine Woche krankgeschrieben.Als ich wieder arbeiten war, hat die Chefin mich sogar vor den Kunden runtergeputzt und mir für 4 Monate alle freine Samstage gestrichen.Als ich endlich einen Termin bei Neurologen hatte wurde festgestellt, das ich bereits in beiden Händen das Carpaltunnelsyndrom habe( verengte Nervenkanäle).Eigentlich muß das operiert werden, aber dann bin ich wieder krankgeschrieben und die olle macht mir das Leben zur Hölle.
Meine Kollegin ist mit ner starken Blasenentzündung arbeiten gegangen und vor Schmerzen umgekippt, als der Notarzt kam hat die Chefin den sogar noch angebrüllt, das meine Kollegin nur eine dumme Simulantin ist, die keine Lust zum arbeiten hat.
Eine andere Kollegin ist schwanger, als sie der Chefin das mitgeteilt hat, meinte diese: mit dem blöden Kerl ( die beiden sind 8 Jahre zusammen), also wenn du meine Tochter wärst hätte ich dir jetzt eine geknallt.
Wenn man sich die jüngeren Kolleginnen bei uns anschaut, geht die Hälfte von ihnen täglich krank arbeiten, viele haben Depressionen und müssen Medikamente nehmen. :wallbash:

Schrift auf augenverträgliche Größe zurückgesetzt.Obelix

Bearbeitet von obelix am 22.09.2007 06:39:00
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Da sollten sich wohl die Angestellten mal zusammentun. Gibts einen Betriebsrat? Ist jemand in der Gewerkschaft? Wenn nein, wäre es hier vielleicht angebracht. Ich weiß, dass die Gewerkschaft in solchen Fällen Hilfe anbietet und Gespräche führt. So gehts nämlich nicht weiter. Wenn Ihr alle so lange dabei bleibt, bis Ihr umfallt, hat sie Euch ja völlig fertig gemacht. Das könnt Ihr nicht zulassen. Wehrt Euch, wie auch immer.
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Zitat (Aquatouch @ 22.09.2007 09:34:45)
Da sollten sich wohl die Angestellten mal zusammentun. Gibts einen Betriebsrat? Ist jemand in der Gewerkschaft? Wenn nein, wäre es hier vielleicht angebracht. Ich weiß, dass die Gewerkschaft in solchen Fällen Hilfe anbietet und Gespräche führt. So gehts nämlich nicht weiter. Wenn Ihr alle so lange dabei bleibt, bis Ihr umfallt, hat sie Euch ja völlig fertig gemacht. Das könnt Ihr nicht zulassen. Wehrt Euch, wie auch immer.

Komisch, da schreien alle wieder nach der Gewerkschaft, aber Mitglied sein will dort keiner. :wacko:

Na ja, egal. Ich würde mir das auch nicht gefallen lassen. Ich würde versuchen stumpf nicht mehr als 10 Std. zu arbeiten (was auch schon viel zu viel ist; das ist mir klar). Alles darüber ist sowieso ungesetzlich! Und wenn die Euch dann kündigt, reicht Ihr Kündigungsschutzklage ein. Mitarbeiter haben auch RECHTE.

@kekes: Geh lieber nicht in die Disco. Kommt nicht gut.
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Zitat (Krötilla @ 22.09.2007 09:44:41)
Komisch, da schreien alle wieder nach der Gewerkschaft, aber Mitglied sein will dort keiner. :wacko:


Ich schreie nicht. :angry:

Wenn sie in der Gewerkschaft sind, ist es gut, wenn nicht - eintreten.
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Zitat (Aquatouch @ 22.09.2007 09:50:03)
Zitat (Krötilla @ 22.09.2007 09:44:41)
Komisch, da schreien alle wieder nach der Gewerkschaft, aber Mitglied sein will dort keiner.  :wacko:


Ich schreie nicht. :angry:

Wenn sie in der Gewerkschaft sind, ist es gut, wenn nicht - eintreten.

:P Ich weiss.
Obwohl das mit der Gewerkschaft von Dir kam, war es nicht direkt auf Dich bezogen. Aber es ist halt irgendwie eine typische Aussage von Leuten... Einerseits sagen viele "Gewerkschaft? Pah! Geh ich nicht rein", aber wenn sowas ist, sagt jeder "Och, geh doch in die Gewerkschaft". :rolleyes:

Ich war lange selber ehrenamtlich für die Gewerkschaft tätig und habe mich echt engagiert. Aber auch ich bin nicht mehr Mitglied. :ph34r: Nur im Gegensatz zu manchen anderen Leuten (damit meine ich nicht zwangsläufig Dich), schreie ich auch nicht nach der Gewerkschaft.
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Mit den Gewerkschaften ist das so eine Sache, bei vielen Discountern z.B. ist es den Mitarbeitern gar nicht erlaubt, einer Gewerkschaft beizutreten, die sind dann schneller ihren Job los, als sie gucken können.

@ keke

Wegen Krankheit nicht zu arbeiten, aber in die Disco gehen, geht m.E. gar nicht. Als Kollegin würde ich mich bedanken.
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Also wenn man husten hat oder so würde ich auch zur arbeit gehen aber dann nicht extra zum arzt gehen! was bringt mir es das aslle wissen das ich krank bin und trotzdem arbeite? ich meine man sollte saich nur so einen schein hohlen wenn man wirklich richtig krank ist!
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Zitat (sina0990 @ 22.09.2007 17:32:42)
Also wenn man husten hat oder so würde ich auch zur arbeit gehen

... und dann? Du könntest die komplette Belegschaft anstecken, darüber würde sich niemand freuen. Du könntest eine ernsthafte Bronchitis haben, die sich durchaus auch zu einer veritablen Lungenentzündung auswachsen kann- unter Umständen könntest du auch noch 'ne Herzmuskelentzündung bekommen wenn du "das bisschen Husten" unbehandelt lässt. Und das würde bedeuten, dass du so richtig lang in der Arbeit fehlst...
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Zitat (Heiabutzi @ 22.09.2007 11:47:19)
Wegen Krankheit nicht zu arbeiten, aber in die Disco gehen, geht m.E. gar nicht. Als Kollegin würde ich mich bedanken.

Hallo, Heiabutzi,
moralisch gesehen hast du recht, juristisch gesehen jedoch nicht: Die Krankschreibung bezieht sich nur auf die Arbeitsfähigkeit: daher "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung"!
In der Disco nur genießen und kein Bier auszuschenken helfen wäre dann glatt erlaubt und nie zu bestrafen!!
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Zitat (Heiabutzi @ 22.09.2007 11:47:19)
Mit den Gewerkschaften ist das so eine Sache, bei vielen Discountern z.B. ist es den Mitarbeitern gar nicht erlaubt, einer Gewerkschaft beizutreten, die sind dann schneller ihren Job los, als sie gucken können.

Wie kann man jemandem verbieten, einer Gewerkschaft beizutreten?
Der Arbeitgeber bekommt das doch gar nicht mit, ob ich in der Gewerkschaft bin.

Übrigens herrscht allgemein wohl eine ziemlich große Unkenntnis über dieses Thema. War gestern auf einer Familienfeier, und mein Cousin hat bei sich am Arbeitsplatz aktuell genau so einen Fall (jemand kommt arbeiten trotz AU).
Und mein Cousin meinte, hoffentlich macht das in seinem Betrieb jetzt nicht Schule, sonst wird das bald als selbstverständlich vorausgesetzt, dass man krank zur Arbeit kommt.
Und bei der sich daran anschließenden Diskussion stellte sich heraus, dass keiner der anwesenden (sicher 10 Leute) genau Bescheid wusste, wie das denn nun rechtlich ist. Sogar ein Cousin, der bei einer Krankenkasse arbeitet, wusste nicht genau Bescheid. :mellow:
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Ich finde auch das man konsequent sein sollte.Nicht erst krank schreiben lassen und dann auf einmal doch arbeiten können.Das geht nicht.
Da würde ich mich als Chef auch fragen ob der Mitarbeiter nur faulenzen will oder ob der wirklich krank ist.
Auf jeden Fall sollte sich man nicht wegen jedem Hüsterchen krank schreiben lassen sondern nur wenn man wirklich nicht fähig ist zu arbeiten.
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Zitat (madreselva @ 23.09.2007 09:10:48)
Und bei der sich daran anschließenden Diskussion stellte sich heraus, dass keiner der anwesenden (sicher 10 Leute) genau Bescheid wusste, wie das denn nun rechtlich ist. Sogar ein Cousin, der bei einer Krankenkasse arbeitet, wusste nicht genau Bescheid. :mellow:

Hi, Madreselva,
die Sache ist ganz einfach:
Ist man krankgeschrieben mittels eines gelben Scheines ("AU") über einen definierten Zeitraum, so darf man in dieser Zeit keine zu bezahlende Arbeit leisten, sondern nur noch seinem entspannten Privatvergnügen nachgehen. Das darf dann auch mal recht umfangreich, aber stets ohne jegliche (auch freiberufliche) Bezahlung sein!
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@ Micheal,

da hatte ich mich wohl unklar ausgedrückt :blumen:
Ich selbst kenne inzwischen die rechtliche Situation.
Was ich sagen wollte war: über das Thema scheint ganz allgemein große Unkenntnis zu herrschen, wie ja die Diskussion hier im Forum (und eben auch gestern die Diskussion unter meinen Verwandten) zeigt.
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Zitat (madreselva @ 23.09.2007 17:31:58)
Was ich sagen wollte war: über das Thema scheint ganz allgemein große Unkenntnis zu herrschen, wie ja die Diskussion hier im Forum (und eben auch gestern die Diskussion unter meinen Verwandten) zeigt.

Da hast Du völlig Recht. Ich kenne viele, die trauen sich nicht mal einen Schritt vor die Tür, wenn die krank sind. :unsure: Obwohl das i. d. R. QUATSCH ist.

@heiabutzi: Drollige Arbeitgeber kennst Du. :huh: Aber madreselva hat Recht - woher sollen die überhaupt wissen, dass Du in einer Gewerkschaft bist? :blink: Außerdem dürfen die deshalb nicht kündigen. Das ist genauso, als würde der Arbeitgeber Dir verbieten z. B. in der SPD Mitglied zu sein oder diese zu wählen. ^_^ Oder als würden die nur Leute einstellen, die nicht Mitglied einer Kirche sind. Alles verboten. Geht den Arbeitgeber einen feuchten Kehricht an, wo ich Mitglied bin.
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so ist das aber in der realität nicht, tut mir leid krötilla.
auch wenn die "nicht dürfen", dann tun sies trotzdem - und wenns halt unter vorschiebung eines anderen grundes ist ...

bei uns wird man als gewerkschaftsmitglied nicht mal eingestellt.
klar - woher sollen sies rausfinden, da hast du schon recht. aber lügen auf einem bewerbungsbogen? wo draufsteht, dass nicht-richtige angaben einen kündigungsgrund darstellen? traut sich auch keiner ...
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Zitat (xanthya @ 24.09.2007 07:04:51)
klar - woher sollen sies rausfinden, da hast du schon recht. aber lügen auf einem bewerbungsbogen? wo draufsteht, dass nicht-richtige angaben einen kündigungsgrund darstellen? traut sich auch keiner ...

Ich schon.
Mußt halt immer schön Buch führen, wann, wo, wozu du gelogen hast, damit du den Überblick nicht verlierst und alles in sich konsistent bleibt.
Ein Arbeitgeber darf so eine Frage erst gar nicht stellen.
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Entweder bin ich krank oder nicht!!!
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Zitat (xanthya @ 24.09.2007 07:04:51)
so ist das aber in der realität nicht, tut mir leid krötilla.
auch wenn die "nicht dürfen", dann tun sies trotzdem - und wenns halt unter vorschiebung eines anderen grundes ist ...

bei uns wird man als gewerkschaftsmitglied nicht mal eingestellt.
klar - woher sollen sies rausfinden, da hast du schon recht. aber lügen auf einem bewerbungsbogen? wo draufsteht, dass nicht-richtige angaben einen kündigungsgrund darstellen? traut sich auch keiner ...

:wacko: Oh Mann!

Alleine der Fragebogen verstößt schon gegen das neue AGG (Gleichbehandlungsgesetz). Bei uns in der Firma gab es auch mal so einen Bogen, aber da dieser ILLEGAL ist, haben unsere Rechtsanwälte uns gesagt, dass wir den lieber nicht benutzen sollen. :pfeifen:

NATÜRLICH LÜGT man bei solchen Fragen! Dadurch dürfen (!) Mitarbeitern nicht mal Nachteile entstehen! :schlaumeier: Manche Chefs glauben wohl, die Firma dürfte sich alles erlauben. :angry:
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Zitat (Krötilla @ 23.09.2007 20:17:05)


@heiabutzi: Drollige Arbeitgeber kennst Du. :huh: Aber madreselva hat Recht - woher sollen die überhaupt wissen, dass Du in einer Gewerkschaft bist? :blink: Außerdem dürfen die deshalb nicht kündigen. Das ist genauso, als würde der Arbeitgeber Dir verbieten z. B. in der SPD Mitglied zu sein oder diese zu wählen. ^_^ Oder als würden die nur Leute einstellen, die nicht Mitglied einer Kirche sind. Alles verboten. Geht den Arbeitgeber einen feuchten Kehricht an, wo ich Mitglied bin.

Glücklicherweise kenne ich solche Arbeitgeber nicht, habe aber kürzlich einen Bericht auf "Arte" gesehen, da ging es um Mitarbeiter, die in einem bei uns Deutschen sehr beliebten Discounter arbeiten, und das unter ziemlich erbärmlichen Bedingungen. Sobald da das Wort "Gewerkschaft" auch nur gedacht wird, sind die ganz schnell weg vom Fenster. Und, ganz ehrlich, die AG scheißen darauf, was erlaubt ist und was nicht, die suchen dann halt einen anderen Kündigungsgrund, und: Wer suchet, der findet! Ich denke, es geht bestimmt nicht in allen Filialen so ab, aber in vielen. Wenn man sich einige Mitarbeiter dort anschaut, dann merkt man auch, daß die nicht sonderlich glücklich sind, was ja auch kein Wunder ist.
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