Zitat (Trulli, 08.08.2007) | ||
jaaa, aber wenn ich ne AU hab für 5 tage und nach 3 tagen gesund bin, dann darf ich, trotz AU . !! |
... ... ...NEIN... ... ...
Grisu...
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Thema eröffnet von Krötilla
Zitat (Trulli, 08.08.2007) | ||
jaaa, aber wenn ich ne AU hab für 5 tage und nach 3 tagen gesund bin, dann darf ich, trotz AU . !! |
Zitat |
kassieren evtl. für die Krankzeit den Lohn von der Krankenkasse |
Zitat (Trulli, 08.08.2007) | ||
das geht doch erst nach vielen wochen beim krankengeld,.. |
Zitat (Trulli, 08.08.2007) | ||
das geht doch erst nach vielen wochen beim krankengeld,.. |
Zitat |
der AG allerdings kann sich den Ausfall bereits früher von der KK zahlen lassen. |
Zitat |
Der Lohnfortzahlungszeitraum im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber beträgt genau gesagt 6 Wochen, danach wird ggf. - und längstens - für einen Zeitraum von 78 Wochen von der Krankenkasse als "Gehalts-/Lohnersatz" Krankengeld (ca. 70% des Nettolohns) gezahlt. |
Zitat (Grisu1900, 08.08.2007) |
(BG.: §§ sind mir im Moment entfallen...) |
Zitat (Trulli, 08.08.2007) | ||
und danach ? wenn man länger krank ist, bekommt man dann sozialhilfe oder harz ? |
Zitat (Die Außerirdische, 08.08.2007) |
Stimmt, ich hab inzwischen auch ausführlich gegoogelt und es gibt tatsächlich keine eindeutigen Paragraphen aber wesentlich ist auf jeden Fall, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen muss d.h., liegt ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, darf er es nicht hinnehmen, dass der Arbeitnehmer trotzdem arbeiten kommt |
Zitat (Valentine, 08.08.2007) | ||||
Nee- das kriegst du als Arbeitnehmer nur nicht mit. Du selbst bekommst erst nach sechs Wochen Krankenstand das Geld von der Kasse statt vom AG- der AG allerdings kann sich den Ausfall bereits früher von der KK zahlen lassen. |
Zitat (Trulli, 10.08.2007) |
wieso lernt mein mann dann im frühjahr auf einem lehrgang etwas total anderes ? nämlich daß man trotz Au arbeien kann, wenn man sich fit fühlt ? |
Zitat (micheal, 09.08.2007) |
Wenn ein Arzt jemanden arbeitsunfähig (AU) krank schreibt, darf er nicht zur Arbeit gehen, darf aber seinen Freizeitbeschäftigungen nachgehen. |
Zitat (Valentine, 05.08.2007) |
Wenn man "krankgeschrieben" (korrekt: arbeitsunfähig geschrieben) ist, so darf man alles tun, was der Genesung nicht abträglich ist. Mit einem gebrochenen Arm in die Stadt gehen, bisschen shoppen und sich in ein Café setzen ist OK. Ein bisschen Gartenpflege (Unkraut jäten und Blümchen pflanzen) geht auch in Ordnung wenn man z. B. wegen psychischer Probleme AU ist. Mit manchen Erkrankungen darf man sogar während der AU verreisen- natürlich nur nach Rücksprache mit Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber. Mit Grippe in die Disco geht nicht- damit sollte man sich höchstens beim Arzt oder beim Essen kaufen "erwischen" lassen. Richtig "gefährliche" oder anstrengende Sachen wie Dachdecken, Bäume fällen, Ski-Urlaub etc. sollten allerdings möglichst unterbleiben... |
Zitat |
Gegenfrage- von wem wurde der Lehrgang organisiert und durchgeführt? Von Arbeitgebern, Juristen oder Vertretern der Krankenkassen |
Zitat (Renate54, 10.08.2007) |
Mal ne Frage dazu. Denken die, die mit AU arbeiten gehen, wenn Ihnen was passiert kräht auch nur ein Hahn nach ihnen? Ganz sicher nicht. Im Gegenteil, meist kommt ein Tritt hinterher. Wir haben es am eigenen Leib erlebt. Mein Mann hat sich immer krank noch zum Dienst geschleppt. Als er dann so krank war, dass er in Rente gehen musste, hat keiner mehr nach ihm gefragt. Weder Chefs noch Kollegen. Und vor der Krankheit wussten immer alle, wo er zu finden ist, wenn sie was wollten. Soweit zum Thema jeder ist zu ersetzen. Dem stimme ich 100 %-ig zu. Nie wieder! Meine Ärztin schreibt meist 3 oder 5 Tage krank. Sagt dann aber auch dazu, dass ich wiederkommen soll, wenn es noch nicht geht und ja nicht halbkrank schon wieder arbeiten gehe. |
Zitat |
Der Lohnfortzahlungszeitraum im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber beträgt genau gesagt 6 Wochen, danach wird ggf. - und längstens - für einen Zeitraum von 78 Wochen von der Krankenkasse als "Gehalts-/Lohnersatz" Krankengeld (ca. 70% des Nettolohns) gezahlt. |
Zitat (kekes, 21.09.2007) |
hallo ich habe mein arm gebrochen wollte aber gern in eine disco darf ich das oder nicht |
Zitat (Valentine, 21.09.2007) | ||
Frag mal deinen Arzt- ich würde sagen, du darfst. Erlaubt ist alles, was einer Heilung nicht abträglich ist. Die Heilung einer Fraktur wird durch Musik und Tanz nicht beeinträchtigt |
Zitat (Aquatouch, 22.09.2007) |
Da sollten sich wohl die Angestellten mal zusammentun. Gibts einen Betriebsrat? Ist jemand in der Gewerkschaft? Wenn nein, wäre es hier vielleicht angebracht. Ich weiß, dass die Gewerkschaft in solchen Fällen Hilfe anbietet und Gespräche führt. So gehts nämlich nicht weiter. Wenn Ihr alle so lange dabei bleibt, bis Ihr umfallt, hat sie Euch ja völlig fertig gemacht. Das könnt Ihr nicht zulassen. Wehrt Euch, wie auch immer. |
Zitat (Krötilla, 22.09.2007) |
Komisch, da schreien alle wieder nach der Gewerkschaft, aber Mitglied sein will dort keiner. |
Zitat (Aquatouch, 22.09.2007) | ||
Ich schreie nicht. Wenn sie in der Gewerkschaft sind, ist es gut, wenn nicht - eintreten. |
Zitat (sina0990, 22.09.2007) |
Also wenn man husten hat oder so würde ich auch zur arbeit gehen |
Zitat (Heiabutzi, 22.09.2007) |
Wegen Krankheit nicht zu arbeiten, aber in die Disco gehen, geht m.E. gar nicht. Als Kollegin würde ich mich bedanken. |
Zitat (Heiabutzi, 22.09.2007) |
Mit den Gewerkschaften ist das so eine Sache, bei vielen Discountern z.B. ist es den Mitarbeitern gar nicht erlaubt, einer Gewerkschaft beizutreten, die sind dann schneller ihren Job los, als sie gucken können. |
Zitat (madreselva, 23.09.2007) |
Und bei der sich daran anschließenden Diskussion stellte sich heraus, dass keiner der anwesenden (sicher 10 Leute) genau Bescheid wusste, wie das denn nun rechtlich ist. Sogar ein Cousin, der bei einer Krankenkasse arbeitet, wusste nicht genau Bescheid. |
Zitat (madreselva, 23.09.2007) |
Was ich sagen wollte war: über das Thema scheint ganz allgemein große Unkenntnis zu herrschen, wie ja die Diskussion hier im Forum (und eben auch gestern die Diskussion unter meinen Verwandten) zeigt. |
Zitat (xanthya, 24.09.2007) |
klar - woher sollen sies rausfinden, da hast du schon recht. aber lügen auf einem bewerbungsbogen? wo draufsteht, dass nicht-richtige angaben einen kündigungsgrund darstellen? traut sich auch keiner ... |
Zitat (xanthya, 24.09.2007) |
so ist das aber in der realität nicht, tut mir leid krötilla. auch wenn die "nicht dürfen", dann tun sies trotzdem - und wenns halt unter vorschiebung eines anderen grundes ist ... bei uns wird man als gewerkschaftsmitglied nicht mal eingestellt. klar - woher sollen sies rausfinden, da hast du schon recht. aber lügen auf einem bewerbungsbogen? wo draufsteht, dass nicht-richtige angaben einen kündigungsgrund darstellen? traut sich auch keiner ... |
Zitat (Krötilla, 23.09.2007) |
@heiabutzi: Drollige Arbeitgeber kennst Du. Aber madreselva hat Recht - woher sollen die überhaupt wissen, dass Du in einer Gewerkschaft bist? Außerdem dürfen die deshalb nicht kündigen. Das ist genauso, als würde der Arbeitgeber Dir verbieten z. B. in der SPD Mitglied zu sein oder diese zu wählen. Oder als würden die nur Leute einstellen, die nicht Mitglied einer Kirche sind. Alles verboten. Geht den Arbeitgeber einen feuchten Kehricht an, wo ich Mitglied bin. |