Servus! weiss jemand , wieviele Punkte es für das Überfahren einer roten Ampel gibt ? 140 Eurönchen muss der Gatte löhnen ... aber da gibt´s doch bestimmt auch noch "Zusatzpunkte", oder? ;)
Und dann noch was: wie kriegt man ´raus, wieviele Punkte man eh schon hat ?
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ich empfehle dir die Ampel Blitzer App, da sie dir hilft, Blitzer und Ampelanlagen rechtzeitig zu erkennen und so Bußgelder oder Punkte in Flensburg zu vermeiden. Außerdem kannst du deinen Punktestand online prüfen lassen, um immer im Bild zu sein.
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Euch erstmal Danke für die Links! :ohgrosserbernhard: :ohgrosserbernhard: :ohgrosserbernhard: Remix
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Zitat (Remix @ 08.08.2007 21:47:29)
Servus! weiss jemand , wieviele Punkte es für das Überfahren einer roten Ampel gibt ? 140 Eurönchen muss der Gatte löhnen ... aber da gibt´s doch bestimmt auch noch "Zusatzpunkte", oder? ;)
Und dann noch was: wie kriegt man ´raus, wieviele Punkte man eh schon hat ?
Wenn Du über die Ampel gefahren bist, wird das wohl etwas teurer.
Schliesslich muss die repariert und wieder einbetoniert werden
Das nächste mal fahr lieber auf den Pfahl wo die Kamera plaziert ist.
rofl
Meine Frau ist im Januar bei Rot über die Kreuzung gefahren......bis heute kam kein Anhörungsbogen. Das Ganze ist jetzt verjährt. Verjährungsfrist ist 3 Monate.
Nach meiner Recherche 3 Punkte und 50 Euros, kein Fahrverbot....
Manchmal ist man Betriebsblind. Hab noch keinen Punkt in Flensburg aber ich bin mal auf einer Straße die ich ständig befahre bei rot über eine Fußgänger Ampel gefahren. Kein Mensch weit und breit. Als ich drüber war...in meinem Kopf...ups, da war doch was? Rückspiegel, es war rot. Gott sei dank hat das keiner gesehen. Ufffff
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Zitat (arkade @ 09.08.2007 01:04:01)
Manchmal ist man Betriebsblind. Hab noch keinen Punkt in Flensburg aber ich bin mal auf einer Straße die ich ständig befahre bei rot über eine Fußgänger Ampel gefahren. Kein Mensch weit und breit. Als ich drüber war...in meinem Kopf...ups, da war doch was? Rückspiegel, es war rot. Gott sei dank hat das keiner gesehen. Ufffff
Konntest, nachdem Du die Ampel überfahren hast, mit dem Auto überhaupt noch weiter fahren? Da muss doch der Kühler ganz schön beschädigt gewesen sein.
Labens :blumen:
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Zitat (labens @ 09.08.2007 00:42:56)
Nach meiner Recherche 3 Punkte und 50 Euros, kein Fahrverbot....
Sehr schlecht recherchiert!
Zitat
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Zitat
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Bei 140 Euro trifft dann schon eher Fall 2 zu. Was komisch ist, ist dass der Bussgeldbescheid schon da ist und nichts von Fahrverbot drin steht. Die Punkte bekommt man ja leider nicht mitgeteilt, aber dafür gibt es ja den Bussgeldkatalog.
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ER fuhr mit dem (geliehenen) Auto eines Freundes (fremde Stadt) und nu hat nat. der Halter des Fahrzeugs (Freund) den Bussgeldbescheid bekommen und soll sich zu dem Vorgang äußern .... ansonsten - wie üblich - Fahrtenbuch führen.
Natürlich steht Gatte zu seinem Vergehen und übernimmt Bussgeld UND Punkte (nach euren Recherchen) ..... also schaun mer mal ! ;) GG hat keine Punkte in FL .... aber ich denke schon, dass es auf ein Fahrverbot hinausläuft!
Remix
Bearbeitet von Remix am 09.08.2007 08:46:46
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Valentine
Zitat (tom-kuehn @ 09.08.2007 08:36:02)
Was komisch ist, ist dass der Bussgeldbescheid schon da ist und nichts von Fahrverbot drin steht. Die Punkte bekommt man ja leider nicht mitgeteilt, aber dafür gibt es ja den Bussgeldkatalog.
Hmmmm.... also, das Fahrverbot wird evtl. erst nach der Anhörung ausgesprochen- es besteht ja immer die Möglichkeit, dass nicht der Halter sondern sonst irgendjemand gefahren ist, wenn der Fahrer nicht sofort von der Polizei angehalten wurde.
Lang, lang ist's her, schätzungsweise 12 Jahre, da bin ich mal mit knapp über 100 über die Autobahn gebrettert- an einer Stelle, an der nur 80 erlaubt waren. Damals hab ich meinen ersten und bisher einzigen Punkt kassiert- und das wurde mir zusammen mit dem Bußgeldbescheid auch mitgeteilt. (btw. verjähren Punkte nach zwei, fünf oder zehn Jahren je nachdem ob es nur einen Bußgeldbescheid gab oder eine Straftat ohne bzw. mit Alkohol vorlag- allerdings nur, wenn zwischenzeitlich nichts Neues dazukommt.)