Schenkungssteuer

Kennt sich einer mit diesem Thema aus oder hat es selber schon durch.

Schwiegereltern wollen meinem Mann und unserem Sohn, innerhalb des Freibetrages, etwas vom Grundstück schenken.
Die entsprechenden Freibeträge und den Qudratmeterpreis vom Grundstück habe ich schon.
Aber es sind einige Fragen aufgetaucht:

1. Was ist wenn innerhalb der 10 Jahre einer oder beide Elternteile sterben, wird dann die Schenkung nicht anerkannt :hmm:

2. Was ist wenn man sich innerhalb der 10 Jahre zersteitet, kann dann die Schenkung rückgängig gemacht werden :hmm:

3. Kann mein Mann innerhalb der 10 Jahre seinen Teil an unseren Sohn weiterverschenken :hmm:

Ich habe über G....e schon versucht etwas zu finden, aber leider immer nur die Angaben zu den Freibeträgen gefunden.

Könnt Ihr mir helfen?
Ich würde mich sehr freuen :blumengesicht:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hatte mal 1 Semester wo sowas in nem Wahlfach behandelt wurde. Also soweit ich mich erinnern kann ist es so:

Zu 1. Das kommt drauf an. Jeder der beiden Großelternteile darf aus seinem eigenen Besitz schenken. Also wenn ihnen das Grundstück zu gleichen Teilen gehört darf Deine SchwieMu bis zu jeweils 205.000 Euro an ihren Sohn und 51.200 Euro an ihren Enkel verschenken, ohne daß Erbschaftssteuer (ist das selbe wie Schenkungssteuer) anfällt. Und der SchwieVa darf das ebenfalls. (Zumindest glaube ich mich daran zu erinnern)
Wenn dann innerhalb der 10 Jahre einer der beiden stirbt (was wir nicht hoffen) Wird die betreffende Schenkung nachversteuert. Wenn beide, dann beide.

Zu 2. Nein. Zerstreiten ist kein Grund. Würden allerdings die SchwieEltern Verarmen, dann könnten sie sich nicht auf das Sozialamt begeben, da die Verarmung selbst beigeführt wurde. Sie müssten zuerst die Schenkung zurückfordern. (Dabei ist es egal ob das Grundstück noch euch gehört oder nicht. Der Wert ist entscheidend)

Zu 3. Dein Mann kann verschenken was er will, solange es sein Eigentum ist. Nach meinem Dafürhalten sag ich JA.

Diese Angaben sind definitiv nicht als Rechtshilfe zu verstehen, da ich mir zB im ersten Punkt nicht ganz 100% sicher bin. Außerdem darf man das gar nicht, wenn man nicht Anwalt ist.

Was ich Dir noch sage ist, daß Du als Schwiegertochter keinen Freibetrag hast. Also laß Dich nicht über Maß beschenken. Sonst zahlst Du.
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Ach ja, Deine Schwieeltern dürfen Deinem Mann auch nix schenken, mit der Bedingung, es an euren Sohn weiter zu verschenken. Das Finanzamt sieht darin gern die Konstellation, daß Dein Mann dann gar kein Eigentum daran gehabt hätte, und die SchwieEltern somit als echte Schenker auftreten. Und da ist der Freibetrag eben niedriger.
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Wyvern ich danke Dir für Deine Anregungen zu meinen Fragen.

Als zu Beschenkende stehen nur meine zwei Männer zur Debatte.
Darüber bin ich auch ganz froh, weil es ein richtiger Stress ist von Schwiegerelterns Seite.
Macht mal, ist uns doch egal, wir haben damit nichts zu tun, das müßt ihr doch wissen, das müßt ihr doch entscheiden usw.
Ich muß dazu sagen, die Idee mit der Schenkung kam von Schwiegereltern selber.
Das Thema stand vor 3 Jahren schon einmal zur Debatte und ist dann wieder eingeschlafen weil es Schwiegereltern zuviel war, was da geklärt werden muß.
Obwohl ich es damals auch mehr oder weniger in der Hand hatte.

Schwiegereltern haben nicht die Bedingung daran geknüpft, daß mein Mann an unseren Sohn weiter verschenkt, das war nur unsere Idee.
Nur wissen wir nicht ob es innerhalb oder erst nach den 10 Jahren geht.

Weiß eventuell jemand, wo ich eine gesetzliche Grundlage / §en zu meinen Fragen finden kann :hmm:
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Hier mal ein paar interessante Links für Dich:
10 legale Tricks
§516-534 BGB

Google ansonsten mal nach Schenkungssteuer/Erbschaftssteuer usw.

Je nachdem, welchen Wert die Schenkung hat, ist es eh ratsam einen Juristen hinzuzuziehen. Beim überschreiben von Immobilien und Grundstücken ist das ja eh anzuraten.
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Hallo Wyvern,

vielen, vielen Dank für Deine Links :applaus:

Damit habe ich eine Menge Antworten auf meine Fragen bekommen.
Habe mir auch alles ausgedruckt, damit wir es dann gemeinsam besprechen können.

Ich war schon bei G....e zu Gast und habe auch interessante Seiten gefunden, aber Deine nicht.
Zum Glück gibt es FM :blumengesicht:
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