Hausüberschreibung / Kosten?

In: Wohnen
Hallo,

heute habe ich mal wieder eine Frage, vielleicht kennt sich jemand aus.

Meine Mutter ist unbefreite Vorerbin eines Hauses, und ich bin als Nacherbin im Grundbuchamt eingetragen.

Unter Umständen soll dieses Haus schon jetzt auf mich überschrieben werden.

Was für Kosten kommen auf mich zu, und an was werden die gemessen? (Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer,Finanzamt, etc.?)

Es wäre schön, wenn mir jemand dazu eine Antwort geben könnte, gerne auch als PN.

Vielen Dank, und einen schönen Tag
Ellen
Erbschafts- und Schenkungssteuer fallen für Dich nicht an, lediglich die Gebühren für die Umschreibung auf Dich als Eigentümerin mußt Du zahlen. In welcher Höhe diese anfallen und ob Du für die Umschreibung einen notariellen Antrag benötigst, für den ggfs. auch Kosten anfallen, kann man Dir auf Anfrage beim Grundbuchamt mitteilen.

In jedem Fall aber halten sich die Kosten in bezahlbaren Grenzen. :-)))

Bearbeitet von Brandy am 29.04.2018 15:05:44
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Da du dafür eh einen Notar benötigst, kannst du den gleich nach den Kosten fragen.
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Das Grundbuch besteht aus Bestandsverzeichnis und 3 Abteilungen. Im Bestandsverzeichnis sind die Eigentumsflurstücke eingetragen.
Abt. I - Eigentümer
Abt. II - Rechte und Dienstbarkeiten
Abt. III - Hypotheken, Grund- und Rentenschulden

Mir ist kein Fall bekannt, dass ein zukünftiger Erbe im Grundbuch eingetragen wurde. Zumal dafür gar kein Platz vorgesehen ist.

Also nochmal genau prüfen, was wo eingetragen ist.
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Na, Du Schlaukopf, dann schau Dir mal die Paragraphen 2100, 2106 Abs. 1, 2113 Abs. 2 und 2113 Abs. 1 BGB an, da wirst Du geholfen!

Im übrigen ist die TE bereits als Nacherbin im Grundbuch eingetragen, wie Du lesen kannst. Es muß nunmehr die Umschreibung auf sie selbst als Eigentümerin erfolgen. Dieses benötigt nun mal die Tätigkeit eines Notars, der die Eintragung der TE als Eigentümerin ins Grundbuch beantragt und hierfür entstehen nun mal Kosten, nicht aber Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer.

Bearbeitet von Brandy am 29.04.2018 20:25:30
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Zitat (SieErPaar, 29.04.2018)
Das Grundbuch besteht aus Bestandsverzeichnis und 3 Abteilungen. Im Bestandsverzeichnis sind die Eigentumsflurstücke eingetragen.
Abt. I - Eigentümer
Abt. II - Rechte und Dienstbarkeiten
Abt. III - Hypotheken, Grund- und Rentenschulden

Mir ist kein Fall bekannt, dass ein zukünftiger Erbe im Grundbuch eingetragen wurde. Zumal dafür gar kein Platz vorgesehen ist.

Also nochmal genau prüfen, was wo eingetragen ist.

Du hast Recht! Der Erbe wird nicht eingetragen.

ABER der zukünftige Eigentümer. Der MUSS eingetragen werden um die aktuellen Eigentumverhältnisse zu dokumentieren. Und dafür wird ein Notar benötigt.
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@Brandy: Der Schlaukopf hat die Paragraphen gelesen. Wo steht da etwas von einer Grundbucheintragung des Erben?
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Schau auch in die Paragraphen 2113 Abs. 3 BGB, sodann 516 GBO sowie als Folge darauf 892 BGB.

Die weiteren Infos dazu kannst Du Dir selbst zusammensuchen.

Bearbeitet von Brandy am 29.04.2018 22:16:01
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Zitat (Brandy, 29.04.2018)
Na, Du Schlaukopf, dann schau ....

Brandy, kannst du es nicht etwas freundlicher formulieren?
z.B. das du es anders kennst oder anderer Meinung bist?

Ausserdem denke ich, wir machen und umsonst Gedanken. Wahrscheinlich bekommen wir mal wieder keine Rückmeldung. Ich hatte an die TE eine PN geschickt und bis jetzt keine Antwort erhalten.

Na gut, sehe gerade, die Frage war von gestern. Können wir noch etwas Zeit geben.

Bearbeitet von Arjenjoris am 30.04.2018 12:50:59
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Bei so einer brisanten Thematik würde ich nicht in Foren rumgeistern und Rat suchen, sondern einen Anwalt konsultieren.
Was hier sofort bei solchen Fragen abgeht ist doch Gezänk, Halbwissen und Besserwisserei. So ist Niemanden geholfen
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Ich gebe ja zu, dass ich im Erbrecht nicht fit bin, aber ich habe wohl schon einige tausend Grundbücher gesehen und Eintragungen vornehmen lassen.
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Egal, wie man zum Haus kommt. Einen Eintrag ins Grundbuch gibt's nur Hilfe eines Notars.
Und der rechnet nach einer Gebührenordnung ab.
Also ab zum Notar.
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Hallo,

erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Bin jetzt etwas schlauer , und zur Info, ich stehe im Grundbuchamt als Nacherbe drin, und meine Mutter als unbefreite Vorerbin. Auszug vom Grundbuchamt liegt vor.

Wie gesagt, es war nur eine Anfrage, dass das ganze über einen Nortar laufen muss, ist mir klar.

Ich war nur etwas unsicher wegen evtl. Steuern, aber ihr habt mich in meiner Ansicht bestärkt. Alles weitere wird eh erst geklärt, wenn wir das mit dem Haus so regeln sollten.

Nochmal, vielen Dank für eure Antworten.

Einen schönen ersten Maifeiertag.

Ellen
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