Kleinunternehmer Steuererklärung - MwSt ans Amt ab

Hallo,

ich muss noch meine Einkommenssteuererklärung abgeben, jedoch habe ich ein kleines Problem. Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und habe einen Fehler mit meinen Rechnungen (Bin Hobby Webdesigner) gemacht.

Ich habe die MwSt ausgewiesen, was ich ja als Kleinunternehmer eigentlich gar nicht dürfte. Wie mache ich das dem Finanzamt klar ? Ich muss ja jetzt die kassierte MwSt. zurück ans Finanzamt abführen.

Insgesamt betrifft es 10 Rechnungen aus 2007.

Welche Formulare muss ich ausfüllen ?

Gruß
Ty
Ich nehme an, du meinst damit, dass du im Betriebseröffnungsbogen angegeben hast, dass du die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch nimmst. Das hatte zur Folge, dass du keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben hast, richtig?

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
1. in der Umsatzsteuererklärung deine Umsätze erklären und die dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Damit bist du Regelunternehmer. Kannst du aber trotzdem ab 2008 zur Kleinunternehmerregelung übergehen, wenn du unter den Umsatzgrenzen bleibst (Umsatz Vorjahr weniger als EUR 17.500,--).

2. deinen Kunden berichtigte Rechnungen schicken. Sie müssen dir dann die ursprünglichen Rechnungen zurückschicken. In deiner Umsatzsteuererklärung 2007 musst du die bisher ausgewiesene USt im Feld "zu Unrecht ausgewiesene USt" eintragen und an das Finanzamt bezahlen. In 2008 trägst du den Betrag aufgrund der berichtigten Rechnungen als Minusbetrag in das gleiche Feld ein und holst dir das Geld wieder. Und dann musst du deinen Kunden natürlich die erhaltene USt zurückzahlen.

Bearbeitet von ulrike am 20.08.2008 13:03:55
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