Pflicht zur Einkommenssteuererklärung: ..ab welchem Jahresgehalt??

Hallo ihrs,

ich frage mich seit ein paar Tagen, ab welchem Jahresgehalt man dazu verpflichtet ist, jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abzugeben? Gibts das überhaupt? Hatte mal vor 4 Jahren ein Steuerseminar, aber schon alles wieder vergessen :ph34r:

Also die Frage bezieht sich auf einen ganz normalen Arbeitnehmer.

:blumen:

Gruß von einer unsicheren Dinely
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Sobald Du über Einkünfte verfügst, egal welcher Art auch Hartz4, musst Du eine Steuererklärung machen!
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Zitat (tastenmaus @ 18.03.2008 20:03:01)
Sobald Du über Einkünfte verfügst, egal welcher Art auch Hartz4, musst Du eine Steuererklärung machen!

Aha. Quelle?

Ich finde das hier zu 2007:

Zitat
  1.  die Einnahmen über 410 Euro monatlich lagen.
  2. der Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt war.
  3. Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) über 410 Euro monatlich bezogen wurden.
  4. beide Eheleute arbeiten und einer die Steuerklassen V oder VI hat.
  5. das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatte.

Quelle: http://www.forium.de/produkte/Einkommenste...ng_Pflicht.html
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also ich muss mit meinem 400€-Job keine machen.
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Also ich hab auch noch nie eine Steuererklärung gemacht, mach ich auch nicht. Mein Mann und ich arbeiten auch alle beide aber das wir eine machen müssen hat noch keiner zu mir gesagt.
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Zitat (werschaf @ 18.03.2008 20:11:41)
also ich muss mit meinem 400€-Job keine machen.

Der ist ja eh steuerfrei. Zumindest der erste 400 Euro Job, wenn man mehrere hat, muß man wohl eine machen.

Ich seh da aber auch nicht ganz durch. Während meiner Ausbildung habe ich über 400 Euro im Monat verdient (Steuerklasse 1) und ich habe von mehreren Seiten gehört, daß man keine machen muß, dann kann man natürlich auch keine Werbungskosten, Fahrkosten etc absetzen. Kann mich auch nicht erinnern, daß mir Lohnsteuern abgezogen worden sind.

Ich hab im Moment nen 400 Euro Job und nen Hiwi Job mit Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 1) und man hat mir gesagt, ich bräuchte keine machen.
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Hi :blumen:

Dann wäre der Lohnsteuerjahresausgleich ja gleichzusetzen mit der Einkommenssteuererklärung ?
War es nicht mal so das nur selbstständige bzw freiberufliche zur Einkommenssteuer veranlagt wurden ? Und diese muß ich dann jährlich im voraus zahlen - egal welche Höhe meine Einkünfte haben ?
Denke da war doch mal was ....... :ph34r:
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Also nagel mich bitte nicht drauf fest, bin keine Expertin.
Bei mir war es jedenfalls so, dass ich eine Einkommenssteuererklärung machen musste ab dem Zeitpunkt, zu dem ich zusätzlich zu meinem Arbeitseinkommen Mieteinnahmen hatte.
Davor (= als ich nur das Gehalt hatte, bzw. zu Studizeiten, wenn ich nebenher gejobbt hatte) habe ich immer einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht und glücklicherweise dann manchmal was zurück gekriegt. Aber der Lohnsteuerjahresausgleich war m.E. freiwillig? Während ich zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet bin.

400 Euro-Jobs muss man meines Wissens überhaupt nicht angeben bzw. bleibt das Einkommen daraus steuerfrei. Ich hatte letzten Herbst kurzzeitig noch zusätzlich einen 400-Euro-Job, und da meinte mein Steuerberater, der sei zu 100% steuerfrei - allerdings muss man wohl sehr aufpassen, dass man wirklich nicht über die 400 Euro kommt, laut Steuerberater wird das schon ab 401 Euro dann voll versteuert.
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@madreselva: Ohje...jetzt fällt mir gerade was ein..Öhm...hab ich da was durcheinander gebracht?? :ph34r:
Einkommensteuererklärung ist also NICHT der Lohnsteuerjahresausgleich, richtig? Die Einkommenssteuererklärung macht man ja nur in den bestimmten Fällen, die schon genannt wurden @tom-kuehn :) (Mir ist es dann auch wieder eingefallen) Aber wenn keiner dieser Fälle zutrifft, dann reden wir von einem Lohnsteuerjahresausgleich... :rolleyes:

So, dann bleibt nur die Frage, ob dieser Lohnsteuerausgleich immer freiwillig ist, und ob es da Fälle gibt, bei denen man dazu verpflichtet ist?? Also bestimmtes Jahrseinkommen etc... :huh:

Wisst ihr, mein Freund hat mich mit der Frage gestern so wuschig gemacht.. B)

Danke schonmal für eure Antworten :blumen:

lg Dinely
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Also früher hies es Lohnsteuerjahresausgleich und jetzt heisst es Einkommenssteuererklärung.
Man ist verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, egal ob Du was zurück bekommst oder nicht!
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Zitat (tastenmaus @ 19.03.2008 12:34:56)
Man ist verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, egal ob Du was zurück bekommst oder nicht!

stimmt nicht.

siehe tom kuehn - da steht, wann man eine steuererklärung machen MUSS - ansonsten gibt es ausser diesen fällen noch situationen, wo man vom finanzamt dazu aufgefordert werden kann - und noch viel mehr situationen, wo man eben einfach keine erklärung abgeben muss.

@dinely: schreib mal an brinarina eine pm, die kann dir das genau sagen :)

Bearbeitet von gewitterhexe am 19.03.2008 12:59:47
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Zitat (gewitterhexe @ 19.03.2008 12:58:42)
stimmt nicht.

siehe tom kuehn - da steht, wann man eine steuererklärung machen MUSS - ansonsten gibt es ausser diesen fällen noch situationen, wo man vom finanzamt dazu aufgefordert werden kann - und noch viel mehr situationen, wo man eben einfach keine erklärung abgeben muss.

@dinely: schreib mal an brinarina eine pm, die kann dir das genau sagen :)


Also ich bekomme die Formulare jedes Jahr vom Finanzamt zu geschickt und

in dem beigefügten Anschreiben steht jedesmal,dass die ausgefüllten Bögen

bis spätestens 31.Mai dem Finanzamt vorliegen müssen. Sollte ich den

Termin nicht einhalten können,soll ich einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Ich weiß allerdings nicht,was passsieren würde,wenn man die gesetzte Frist nicht

einhält . :wacko:
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Zitat (Pinguin21 @ 21.03.2008 20:43:24)


Ich weiß allerdings nicht,was passsieren würde,wenn man die gesetzte Frist nicht

einhält . :wacko:

Dann gibt's die "Erinnerung an die Abgabe", danach die Zwangsgeldandrohung und danach dann das richtig teure Zwangsgeld (heißt dann Zwangsgeldfestsetzung).
Also lieber immer pünktlich abgeben.... :rolleyes:
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Hallo Zusammen...

Auch wenn das "hart" klingt:

WER nichts für sein Einkommen als Kosten absetzen kann, dem könnte es "blühen" das er (zurecht) nach- bzw. draufzahlen muss... ... ... :ph34r:

Bei allen anderen ist es doch so, dass sie immer Aufwendungen haben, um den arbeitsplatzmässigen Anforderungen gerecht zu werden, im Laufe des Jahres """Ausgaben""" hatten. Diese sind steuerlich geltend zu machen...

Ergo wird das zu versteuernde Jahreseinkommen minimiert, also Rückzahlung... ... ...

Meist ist es so, das die Bruttoeinkommensangabe schon dafür ausreicht...(ok, Kleinigkeiten verschenkt... -_- ) ...

...aber, einfach machen und aus die Maus...

Grisu... rofl , gerade in Liechtenstein postend... rofl rofl rofl :P
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Grundsätzlich ist in Deutschland jeder zu einer Steuererklärung verpflichtet, bei dem eine NACHZAHLUNG zu erwarten ist. Logo, denn sonst wäre es eine Steuerhinterziehung.

Jeder, der eine RÜCKZAHLUNG erwarten kann, muss keine machen *lach* ja, logo ich würde keinen zwingen, mir ne Rechnung zu schicken rofl

Klingt nach Spaß, aber der Post ist tatsächlich ernst gemeint :blumen:
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Zitat (Dinely @ 18.03.2008 19:54:04)
Hallo ihrs,

ich frage mich seit ein paar Tagen, ab welchem Jahresgehalt man dazu verpflichtet ist, jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abzugeben? Gibts das überhaupt? Hatte mal vor 4 Jahren ein Steuerseminar, aber schon alles wieder vergessen :ph34r:

Also die Frage bezieht sich auf einen ganz normalen Arbeitnehmer.

:blumen:

Gruß von einer unsicheren Dinely

Ab ca 7000 €im Jahr muß :angry: t du unbedingt eine Steuererklärung machen
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Habe eben erstmals hier reingeschaut. Wollte nur ein Missverständnis beseitigen: die Einkommensteuererklärung ersetzt nicht den Lohnsteuerjahresausgleich. Die Einkommensteuererklärung hieß schon immer so und bleibt es auch. Der Lohnsteuerjahresausgleich wurde durch die Antragsveranlagung ersetzt. Der Unterschied ist, dass die ESt verbindlich ist. Wenn du sie einmal abgegeben hast, bist du weiterhin dazu verpflichtet. Vor allem dann, wenn du Einkünfte hast, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Frist hierfür ist der 31.05. des Folgejahres.
Die Antragsveranlagung ist, wie der Name schon sagt, eine Veranlagung auf Antrag. Kannst du also in einem Jahr machen und im nächsten Jahr wieder lassen. Ab welcher Summe du von der Antragsveranlagung in die ESt rutschst, hab ich allerdings auf die Schnelle im Einkommensteuergesetz nicht gefunden. Frist für die Abgabe der Antragsveranlagung sind üblicherweise 2 Jahre.
Unter welchen Voraussetzungen du zur Abgabe einer ESt verpflichtet bist, wurde ja oben schon erwähnt.
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Zitat (ulrike @ 26.07.2008 11:23:42)
Der Unterschied ist, dass die ESt verbindlich ist. Wenn du sie einmal abgegeben hast, bist du weiterhin dazu verpflichtet. Vor allem dann, wenn du Einkünfte hast, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.

Wie ist das eigentlich, ich musste die letzten 10 Jahre immer eine Einkommensteuererklärung abgeben, da ich Mieteinnahmen hatte.
Diese Mieteinnahmen entfallen zukünftig, da wir nun selbst in dem ehemals vermieteten Haus wohnen.
Besteht da die Hoffnung, dass ich irgendwann in ein paar Jahren mal keine EK-Steuererklärung mehr machen muss? Oder bleibt mir das jetzt für den Rest meines (hoffentlich noch langen) Lebens?
Die Steuererklärung nervt nämlich jedes Jahr ziemlich :(
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Zitat (madreselva @ 27.07.2008 09:27:12)
Wie ist das eigentlich, ich musste die letzten 10 Jahre immer eine Einkommensteuererklärung abgeben, da ich Mieteinnahmen hatte.
Diese Mieteinnahmen entfallen zukünftig, da wir nun selbst in dem ehemals vermieteten Haus wohnen.
Besteht da die Hoffnung, dass ich irgendwann in ein paar Jahren mal keine EK-Steuererklärung mehr machen muss? Oder bleibt mir das jetzt für den Rest meines (hoffentlich noch langen) Lebens?
Die Steuererklärung nervt nämlich jedes Jahr ziemlich :(

Ich würde einfach mal beim zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt anrufen. Bei unsereren Steuerbescheiden (Ba-Wü) findest du die Nummer und evtl. auch den Namen rechts oben auf Blatt 1. Den dann fragen, ob du unter den gegebenen Bedingungen weiterhin abgeben musst oder ob du nicht in die Antragsveranlagung rutschen darfst.
Die Finanzämter sind normalerweise recht zurückhaltend damit, dich von selbst aus der ESt-Pflicht rauszunehmen. Kann aber trotzdem passieren, wenn du mehrere Jahre eine ESt abgibst, nur Lohneinkünfte hast und immer Erstattungen rauskommen. Manchmal stecken sie dich dann von selbst in die Antragsveranlagung. Ich kann dir aber nicht sagen, an was du das dann genau merkst. Ein gutes Signal ist, wenn du keine Formulare mehr zugeschickt kriegst. Allerdings: wenn ihr z.B. in der Kirche seid (Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer) oder wenn ihr im selbstgenutzten Wohneigentum immer mal wieder Handwerkerleistungen habt (Kaminfeger, Malerarbeiten, Sanitärreparaturen, Reparatur von Haushaltsgeräten etc., nähere Erläuterungen im entsprechenden Thread) kann es sich lohnen, weiterhin Steuererklärungen abzugeben. Aber nur, wenn du die Erklärungen selber machen kannst.
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Zitat (ulrike @ 28.07.2008 10:28:57)
... kann es sich lohnen, weiterhin Steuererklärungen abzugeben. Aber nur, wenn du die Erklärungen selber machen kannst.

Nee, das ist leider auch so ein Problem. Hab das bisher immer dem Steuerberater gegeben, weil ich mich echt NULL in der Materie auskenne (und auch alles hasse, was mit Zahlen, Rechnerei und dgl. zu tun hat). Der hat mich bisher in Sachen EK-Steuer immer sehr gut beim Finanzamt vertreten, aber kostete natürlich auch immer nicht zu knapp. Und bis einschließlich letztes (?) Jahr konnte man die Ausgaben für den Steuerberater ja auch noch von der Steuer absetzen. Das geht jetzt aber nicht mehr. Wird mir also auf die Dauer dann zu teuer.
Zitat
Ich würde einfach mal beim zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt anrufen. Bei unsereren Steuerbescheiden (Ba-Wü) findest du die Nummer und evtl. auch den Namen rechts oben auf Blatt 1. Den dann fragen, ob du unter den gegebenen Bedingungen weiterhin abgeben musst oder ob du nicht in die Antragsveranlagung rutschen darfst
Das werde ich mal tun, danke :blumen:
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