Hallo Valentine,
ich denke, es kommt darauf an, was für eine Tätigkeit Du ausübst.
Z.B. darfst Du ja bei einem Einstellungsgespräch, ohne dass Dir ein Nachteil entsteht, auch bei deutlich sichtbarem Schwangerschaftsbauch eine entsprechende Frage mit "nein" beantworten. Es sei denn, die Tätigkeit birgt Gefahren für das ungeborene Leben.
Wenn Du also mit Chemikalien o.ä. in Kontakt bist, solltest Du Dir gut überlegen, ob Du die Untersuchung verweigerst. Denn wenn was passiert (schon alleine wegen möglicher Spätschäden), hast Du dann die Probleme am Hals. Dein Betrieb wollte Dich ja durchchecken, aber Du wolltest das nicht.
Im Zweifel entweder mit Deinem Betriebsrat reden oder mit Deinem Hausarzt.
Auch die für Deinen Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft wäre ein guter Ansprechpartner.
Wie schon Josi-Julius sagte: auch ein Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht. Er darf Deinem Chef nicht sagen, was genau Du hast. Er darf aber sagen, dass Du für eine bestimmte Tätigkeit oder Tätigkeitsgruppe nicht (mehr) geeignet bist bzw. (als Gegenteil) geeignet bist (wie z.B. Bildschirmarbeit, siehe Josi-Julius).
Es könnte ja z.B. herauskommen, dass Du eine Brille benötigst, um weiterhin den PC benutzen zu können. Und so ein Ergebnis wäre ja auch in anderen Lebensbereichen nur von Vorteil (Du siehst alles plötzlich scharf und deutlich).
Ach ja, ich vergass: Manchmal gibt es einen entsprechenden Artikel in Deinem Anstellungsvetrag (Stichwort "Fürsorge des Arbeitgebers") oder die Berufsgenossenschaft, die für Dein Unternehmen verantwortlich ist, fordert regelmässige Untersuchungen (Bestimmte BG´s fordern z.B. die Bildschirmtauglichkeitsuntersuchung als verpflichtende Untersuchung). Schließlich sollen die dann auch zahlen, wenn etwas passiert ist. Und wie die Inspektion bei einem
AutoAlso gut darüber nachdenken, was Du tust.
Was Puuh gemacht hat, ist, soweit ich sehe, gesetzlich wohl erlaubt, kann aber auch u.U. nach hinten los gehen (Stichwort "Gesundheitliche Gefährdung am Arbeitsplatz" und Forderungen der entsprechenden BG). Must mal Herrn Google oder Frau Yahoo bemühen.
Gruß
Highlander
Tante Edit sagt: Patienten und Bandscheibenvorfall passen in meinen Augen nicht so recht zusammen. Ich vermute mal, dass Du im KK arbeitest oder bei einem Arzt. Was ist, wenn Du z.B. einen gestürzten Patienten aufheben musst bzw. aus dem Bett heben willst und Du Dich aber wegen eines plötzlichen Prolabs (oder einer Protrusion) gleich neben den Patienten legst. Hier gilt besonders, was ich oben über die BG´s gesagt habe.
Gruß
Highlander
Bearbeitet von Highlander am 21.04.2009 13:23:46