Einladung zum Betriebsarzt: Was muss er wissen, was nicht?

Hallo!

Ich hab kürzlich einen Brief vom Personalbüro erhalten, ich möge mich umgehend mit dem Betriebsarzt in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Es wurde gleich dazugeschrieben, ich möge bitte Befundberichte, Impfpass etc. mitbringen... irgendwie widerstrebt es mir, meine Gesundheit ist doch mein Privatvergnügen- zumindest soweit es meine Tätigkeit nicht beeinträchtigt. So lang ich meine Arbeit ordentlich und gewissenhaft erledige und von mir keine Gefährdung für Kollegen oder Patienten ausgeht, geht es meiner Meinung nach den Chef nix an, ob ich irgendwas habe oder hatte, und wenn ja, was.

Was muss ich dem Betriebsarzt erzählen, was muss ich nicht angeben? Was muss ich mir "gefallen lassen" (Blutuntersuchung, Blutdruck messen,...) und was darf ich ablehnen? Gehen ihn z. B. die Bandscheibenvorfälle von vor zwei Jahren was an, oder der Haushaltsunfall infolge dessen ich operiert werden musste?
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Hallo,

ist zwar bei mir schon etwa 8 Jahre her, aber ich denke nicht, daß sich die Gesetze so geändert haben...

Ich bekam damals so ziemlich den gleichen Brief von meiner Abteilungsleiterin in die Hand gedrückt. Ich habe mich damals bei der Gewerkschaft erkundigt und die sagten mir, wenn ich nichts sagen will, dann muss ich nicht, da können die gar nichts machen.

Ich also zu diesem Arzt, fragte nach Impfpass und derartigen Dingen, ich sagte nur "Hab ich nicht". Dann wollte er mit dem Stethoskop abhorchen und wieder kurz und knapp "Finger weg, sonst Finger ab". Er grinste nur und meinte "nach einer Blutabnehme brauch ich dann wohl gar nicht erst fragen, oder?"
Woraufhin ich zurückgegrinst habe und dies bejahte, dann bin ich aufgestanden und gegangen.

Das eigentliche Problem liegt darin, daß die Chefs meinen, man hätte was zu verbergen, auch wenn das in meinem Fall nicht so war. Aber es gab diesbezügliche Eintragungen in der Akte und ein Gespräch beim Chef, den ich allerdings ziemlich schnell ziemlich kleinlaut bekommen hatte happy.gif

Allerdings kommt es natürlich auch auf den Beruf selbst an, gewisse Ausnahmen gibt es da sicher, wenn es Risikofaktoren gibt.

Bearbeitet von Puuh am 21.04.2009 12:44:20
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der Betriebsarzt unterliegt genauso der Schweigepflicht. Er darf also nichts an den AG weitergeben. Es geht aber darum in Abständen Deine Tauglichkeit zu testen. Ich zB arbeite an einem sogenannten Bildschirmarbeitsplatz und muss jährlich meine Augen checken lassen.
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Hallo Valentine,

ich denke, es kommt darauf an, was für eine Tätigkeit Du ausübst.
Z.B. darfst Du ja bei einem Einstellungsgespräch, ohne dass Dir ein Nachteil entsteht, auch bei deutlich sichtbarem Schwangerschaftsbauch eine entsprechende Frage mit "nein" beantworten. Es sei denn, die Tätigkeit birgt Gefahren für das ungeborene Leben.
Wenn Du also mit Chemikalien o.ä. in Kontakt bist, solltest Du Dir gut überlegen, ob Du die Untersuchung verweigerst. Denn wenn was passiert (schon alleine wegen möglicher Spätschäden), hast Du dann die Probleme am Hals. Dein Betrieb wollte Dich ja durchchecken, aber Du wolltest das nicht.

Im Zweifel entweder mit Deinem Betriebsrat reden oder mit Deinem Hausarzt.
Auch die für Deinen Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft wäre ein guter Ansprechpartner.
Wie schon Josi-Julius sagte: auch ein Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht. Er darf Deinem Chef nicht sagen, was genau Du hast. Er darf aber sagen, dass Du für eine bestimmte Tätigkeit oder Tätigkeitsgruppe nicht (mehr) geeignet bist bzw. (als Gegenteil) geeignet bist (wie z.B. Bildschirmarbeit, siehe Josi-Julius).
Es könnte ja z.B. herauskommen, dass Du eine Brille benötigst, um weiterhin den PC benutzen zu können. Und so ein Ergebnis wäre ja auch in anderen Lebensbereichen nur von Vorteil (Du siehst alles plötzlich scharf und deutlich).

Ach ja, ich vergass: Manchmal gibt es einen entsprechenden Artikel in Deinem Anstellungsvetrag (Stichwort "Fürsorge des Arbeitgebers") oder die Berufsgenossenschaft, die für Dein Unternehmen verantwortlich ist, fordert regelmässige Untersuchungen (Bestimmte BG´s fordern z.B. die Bildschirmtauglichkeitsuntersuchung als verpflichtende Untersuchung). Schließlich sollen die dann auch zahlen, wenn etwas passiert ist. Und wie die Inspektion bei einem

Also gut darüber nachdenken, was Du tust.

Was Puuh gemacht hat, ist, soweit ich sehe, gesetzlich wohl erlaubt, kann aber auch u.U. nach hinten los gehen (Stichwort "Gesundheitliche Gefährdung am Arbeitsplatz" und Forderungen der entsprechenden BG). Must mal Herrn Google oder Frau Yahoo bemühen.

Gruß

Highlander

Tante Edit sagt: Patienten und Bandscheibenvorfall passen in meinen Augen nicht so recht zusammen. Ich vermute mal, dass Du im KK arbeitest oder bei einem Arzt. Was ist, wenn Du z.B. einen gestürzten Patienten aufheben musst bzw. aus dem Bett heben willst und Du Dich aber wegen eines plötzlichen Prolabs (oder einer Protrusion) gleich neben den Patienten legst. Hier gilt besonders, was ich oben über die BG´s gesagt habe.

Gruß

Highlander

Bearbeitet von Highlander am 21.04.2009 13:23:46
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Danke für eure Antworten!

Die Sache ist die, dass ich in regelmäßiger hausärztlicher Kontrolle bin (Blutbild, Blutdruck, Impfungen etc.), der Bandscheibenvorfall war in der HWS, ist behandelt und inzwischen vollständig ausgeheilt (da leg ich mich also nicht gleich zum Patienten dazu). Außerdem besuche ich regelmäßig zum Zweck der Vorsorge bzw. Früherkennung Augenarzt, Optiker, Gyn. und Zahnarzt, und wenn irgendwas akut sein sollte geh ich auch zum Arzt- notfalls würde mein Mann mich da schon hinprügeln, der ist selber einer. Ich lege zwar keinen Wert darauf, 100 Jahre alt zu werden, 80 reicht mir durchaus, aber das will ich so gesund wie irgend möglich erreichen und deshalb geh ich schon aus eigenem Antrieb zum Arzt sofern mir irgend etwas untersuchungs- oder behandlungswürdig erscheint. Nur geh ich halt gerne zum "Arzt meines Vertrauens" und nicht zu dem Arzt, den der Klinikdirektor für mich bestimmt...
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Ach so, ich wusste gar nicht, dass man die Untersuchung evtl. verweigern kann?
Ich hatte damals vor vielen Jahren kurz nach der Einstellung eine Einladung beim Betriebsarzt, welcher mir dann direkt sämtliche Impfungen aufschwätzen wollte, die es wohl momentan so gibt. Was ich dankend abgelehnt habe und meinte, ich sprech das dann nochmal mit meinem Hausarzt durch. Worauf er meinte, bei ihm (Betriebsarzt) gibts die Impfungen alle umsonst, beim Hausarzt müsste ich sie selbst zahlen. (Im Gespräch mit dem Hausarzt haben wir dann übrigens die meisten der vorgeschlagenen Impfungen für unnötig befunden)

Letztes Jahr war ich dann nach Jahren wieder beim Betriebsarzt (Gefährdungsbeurteilung in der Schwangerschaft), und er runzelte erst mal ganz säuerlich die Stirn, weil wohl (gesetzlich?) vorgesehen ist, dass man dort alle 3 Jahre antanzen soll. Nur hat der Arbeitgeber es wohl versäumt, mich zu den Folgeuntersuchungen wieder einzuladen tongue.gif Und dann meinte der Betriebsarzt noch ganz traurig: "Geimpft sind Sie ja immer noch nicht!" Worauf ich vergnügt meinte, nein, und jetzt in der Schwangerschaft dürfte das wohl auch schlecht möglich sein wink.gif

Aber wenn man sich da gar nicht untersuchen lassen muss... gut zu wissen.

Bearbeitet von madreselva am 21.04.2009 14:08:32
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Wie gesagt, es kommt auf die Art des Berufs an... ich habe damals in einem Bekleidungskaufhaus gearbeitet, da war das alles absolut irrelevant.

Heute habe ich auch einen Bildschirmjob, allerdings kann niemand erwarten, daß ich die Augenuntersuchung beim Betriebsarzt mache, ich gehe dafür nämlich zu meinem eigenen Augenarzt und die Bescheinung gebe ich dann dem Arbeitgeber, da kann der gar nichts machen.

Sicher unterliegt auch der Betriebsarzt der Schweigepflicht, nur trauen tu ich dem noch lange nicht (auch weiß man nie, was trotzdem weitergeplaudert wird)
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Zitat (Puuh, 21.04.2009)
Wie gesagt, es kommt auf die Art des Berufs an...

Naja, im Falle der Augenuntersuchung bei einem Bildschirmjob finde ich das ja auch sinnvoll. Aber da halte ich es doch in Zukunft lieber wie Valentine und geh selbst zum Arzt meines Vertrauens. Und einen Betriebsarzt beispielsweise, der mir sämtliche Impfungen andrehen will, welche die Pharmaindustrie gerade so im Angebot hat - nur weil es das bei ihm "umsonst" gibt, den halte ich bestimmt nicht für den Arzt meines Vertrauens keineahnung.gif
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Wer nichts wird, wird Wirt, wer gar nichts wird, wird Betriebsarzt.
Das ist mein Eindruck von dieser Institution.

1x und nie wieder war ich dort, Augenuntersuchung wegen Bildschirmarbeitsplatz.
Die Augenärztin hat bei der Untersuchung weder meinen Schielfehler, der immerhin so gravierend ist, dass ich praktisch nur auf einem Auge gucke und immer hin und her wechsele, noch meine starke Farbschwäche festgestellt. Bei so viel Kompetenz verzichte ich dankend und gehe, wenn nötig, zum Facharzt. Meinem Arbeitgeber habe ich das so mitgeteilt, und der hat es zur Kenntnis genommen.
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Stimmt, es ist vorgesehen, dass man alle 3 Jahre hingeht; nur bei Minderjährigen Arbeitern/Angestellten ist die Untersuchung Pflicht, ansonsten kann man sich weigern. Der AG kann nur den Amtsarzt anordnen, wenn Verdacht auf "Blaumachen" besteht oder eine Prognose zu einer aktuellen länger andauernden Krankheit gemacht werden muss, aber das ist ja was anderes.

Man kann den Betriebsarzt - über die Kompetenz kann man sich in der Tat manchmal streiten - aber auch auf bestimmte Missstände ansprechen, die die Gesundheit der Arbeitnehmer evtl gefährden. Das kann er dann an die Personalabteilung herantragen und Möglichkeiten zur Abhilfe empfehlen (leider nicht darauf bestehen).
Also, so ganz unnütz ist die Untersuchung auch wieder nicht...
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bei uns werden wir regelmäßig aufgefordert zur augenärztlichen Untersuchung zu kommen, in der Regel alle 3 Jahre, Leute wie ich (stark kurzsichtig, überstandene Netzhautablösung) jedes Jahr
die Firma ist verpflichtet das anzubieten, aber niemand zwingt einen dazu, das anzunehmen
ich gehe selten hin, ich hab meine persönliche Augenärztin und die Netzhaut kann der Betriebsarzt eh nicht untersuchen
trotzdem finde ich es gut, dass so etwas angeboten wird, wie z.B. auch die Grippeimpfung

was hier teilweise geschildert wird, ist allerdings heftig, da wäre ich stinkig
ich hab bessere Erfahrungen gemacht
bei der letzen Grippeimpfung bin ich mit dem Arzt ins Plaudern gekommen, und es ging nur darum, wie es mir geht, ob ich irgendwelche gesundheitlichen Probleme hab
ich hatte in keinster Weise das Gefühl, dass er mich für den Arbeitgeber ausquetschen wollte

verpflichtet hinzugehen ist man nur, wenn bei der Einstellung die Untersuchung eines Vertrauensarztes verlangt wird, das ist dann halt Einstellungsvoraussetzung
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eine Behandlung ist genau genommen auch ein Vertrag zwischen dir und dem Arzt...Meist wird er stillschweigend abgeschlossen...aber es gilt: du hast ein Einwilligungsrecht...Tut der Arzt etwas, was du nicht willst, bzw was du ablehnst, ist es Körperverletzung...Ähnlich wie madreselva schon mit den Impfungen geschildert hat...Hätte er ihr die Impfungen reingejagt, hätte er ganz schon alt ausgesehen vor Gericht...

Du kannst also durchaus erstmal die Untersuchung verweigern...das kann allerdings zu arbeitsplatztechnischen Konsequenzen führen aus schon bereits erwähnten Gründen (Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers etc...)

Am besten wirklich direkt den AG ansprechen, warum er die Untersuchung haben will und was genau und/oder bei der Berufsgenossenschaft informieren..
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Ich will die Untersuchung oder was auch immer da geplant ist ja nicht rundheraus ablehnen- Blutdruck mess ich eh wenigstens zweimal wöchentlich selber, da soll's mir auf einmal mehr nicht drauf ankommen. Blut abnehmen lassen will ich mir allerdings nicht, das kann mein Hausarzt besser, zu dem geh ich dann halt kurz vorher hin.... als ich für die Einstellungsuntersuchung beim BA war, haben die Damen dort mir die Vene so gründlich platzen lassen dass ich den Arm wegen eines fetzigen Blutergusses nicht mehr richtig beugen konnte whistling.gif

Ansonsten hab ich eigentlich keine Lust, mir das Kalb von der Kuh fragen zu lassen. Was Impfungen angeht- mal sehen, für Grippe ist es nicht die richtige Zeit, und alles andere dürfte mehr oder weniger vollständig sein. Wenn man mir da was gratis angedeihen lassen will: was die STIKO empfiehlt, wird normalerweise auch von den Krankenkassen und Krankenversicherungen übernommen. Und was die STIKO nicht empfiehlt, ist meiner Meinung nach auch nicht wirklich nötig.
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Ich denke mal, Valentine wird den Grund schon vermuten.

Ich kenne einen ähnlichen Fall bei meinem ehem. Arbeitgeber (eine Krankenkasse).

Da wird ein Mitarbeiter aus den unterschiedlichen Gründen gemobbt. Nachdem der Mitarbeiter unkündbar war, kam man auf die Idee ihn zum Arbeitsmedizinischen Dienst vorzustellen. Dieser Mitarbeiter war wegen des Mobbings im fachärztlicher Behandlung. Der Facharzt wusste von dem Mobbing, und fand sich dann in seiner Diagnose erst recht bestätigt.

Entsprechendes ärztliches Attest hat der Mitarbeiter dann dem Arbeitsmedizinischen Dienst vorgelegt. Damit war die Geschichte erledigt.

Mein Rat: Mit dem Arzt, bzw. Facharzt die Sachlage in aller Ruhe besprochen. Natürlich könnte auch Betriebsrat oder Gewerkschaft eingeschaltet werden. Das bringt jedoch nichts. Evtl. ein Attest des Arztes dort vorlegen.

Ein Betriebsarzt steht nicht immer hinter dem Arbeitgeber.

Wie gesagt, meist geht es um Mobbing, oder der Arbeitgeber hat den Eindruck, der Mitarbeiter ist falsch eingesetzt. Evtl. wird auch die Frage nach einer Teilzeitbeschäftigung an den Betriebsarzt gestellt. Mit all dem musst bei dem Gespräch mit dem Betriebsarzt rechnen.

Dieser Arzt darf natürlich keine Daten weiter geben. Er bekommt vom Arbeitgeber bestimmte Fragen gestellt, die er nach einem Gespräch (meist keine Untersuchung) beantworten soll.
Verweigern kannst die Vorladung nicht.

Labens
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Hallo-interessante Bemerkung: 'wer nichts wird...' Wieder jemand, der weder irgendetwas vom gesundheitlichem Arbeitsschutz verstanden hat noch sich auf eine vernünftige Beratung/Untersuchung einlassen kann. Ohne Mitwirkung kommt auch ein Augenarzt nicht weiter. Aber nun gut. Es gibt eben solche und solche.
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