Betriebsarzt

Ich muss bald zum Betreibsarzt, der mir vor 2 Jahren unterstellt hat das ich Alkoholiker bin,was nicht stimmt und die Suchtstelle von meinen Arbeitgeber aufsuchen soll!Der BTA wollte daraufhin das ich die Bluttest von 2 Jahren von meinen Hausarzt Ihm zukommen lasse!Ist dies zulässig?Also die Unterstellung Alkoholiker und den Bluttest vom Hausarzt zu beantragen!
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Ich bin kein Experte, würde aber mal vermuten, dass es von deiner Tätigkeit abhängt und von deiner Arbeitsleistung.
Wenn es durch Alkoholkonsum zu einer Gefährdung kommen kann oder wenn dir bei der Arbeit in der Vergangenheit bereits Fehler oder Unnanehmlichkeiten passiert sind, die auf Alkoholkonsum oder seine Folgen zurückzuführen sind, könnte ich mir schon vorstellen, dass der Arbeitgeber da gewisse Rechte hat.

Aber ggf sind hier auch noch Teilnehmer, die sich rechtlich besser auskennen.

Ansonsten würde ich einfach mal den Hausarzt fragen. Der sollte sich eigentlich damit auskennen, welche Daten er wann rausgeben darf bzw welche Folgen es für dich hat, wenn du es ihm erlaubst. Darüber hinaus kennt er deine Krankengeschichte und weiß, ob du etwas zu befürchten hättest.

Andere Beratungsmöglichkeiten wären die Gewerkschaft, wenn du in einer bist. Ansonsten könntest du auch mal eine freie Suchtberatungsstelle aufsuchen, die nicht an deinen Betrieb gekoppelt ist. Dort kannst du zumindest sicher gehen, dass es anonym ist und bestimmt kennt man die Problematik dort auch und kann dich entsprechend beraten.
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Der Betriebsarzt unterstellt Dir, dass Du Alkoholiker bist.
Den Bluttest, von Deinem Hausarzt, der Dich vielleicht entlasten könnte, willst Du dem BTA nicht zukommen lassen.

Warum nicht?
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Moin Willedek,

erstmal willkommen bei den Muttis.

Kein Arbeitgeber unterstellt seinem Arbeitnehmer leichtfertig, er sei suchtkrank. Das tut er auch nicht aus Bosheit, sondern weil er eine Fürsorgepflicht hat. Und Dein AG weiß ziemlich genau, was er von Dir wodurch bewiesen haben will. Also ist er mit der Problematik durchaus vertraut.

Wenn Du nichts zu befürchten hast, kannst Du doch den Beweis antreten, dass sich Dein Arbeitgeber geirrt hat. Damit wäre das Thema vom Tisch und Du hättest Deine Ruhe. Blut- und Leberlaborwerte sagen mehr als tausend Worte.

Wenn Du etwas zu befürchten hast, dann wende Dich an eine Hilfsorganisation. Da wäre beispielsweise das Blaue Kreuz zu nennen. Dort bekommst Du umgehend einen Termin und die Beratung ist sowohl kostenlos als auch anonym. Nur dort anrufen, das musst Du selbst tun. Das Schwierigste dabei ist die eigene Scham. Wenn Du die überwunden hast, kann Dir geholfen werden, so es nötig ist.

Meines Erachtens geht es bei Dir vermutlich eher nicht darum, was der Arbeitgeber darf und was nicht. Soweit ich das beobachte, folgt er seiner Fürsorgepflicht.

Grüßle,

Egeria
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