Muss mein Betriebsarzt mich informieren über Impfungen?

Hallo,

ich bin in der 8ssw und leider konnten wir unser Glück noch nicht richtig genießen.
Von Beginn der Schwangerschaft habe ich leichte Blutungen.
Gestern war ich beim Betriebsarzt, der nicht wie gedacht ein Beschäftigungsverbot ausgestellt hat. Nun muss ich warten wo ich eingesetzt werde.
Zudem informierte er mich darüber, das meine Impfung Keuchhusten nicht mehr aktuell wäre und daher ich nicht mehr Immun bin. Er meinte damit, dass ich die Impfung letztes Jahr vergessen hätte. Ich war aber der Meinung, dass der Betriebsarzt mich kontaktiert wenn eine Impfung ausläuft. Denn woher soll ich denn wissen, wann eine Impfung abläuft. Nun bin ich halt gegen Keuchhusten nicht Immun und muss daher aufpassen, da es für das Kind tödlich sein kann.
Meine Frage ist, ob der Betriebsarzt mich informieren muss, wenn Impfungen auslaufen oder ob ich die Pflicht habe?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Impfpass Etui kann dir helfen, alle deine Impfungen organisiert zu halten und sicherzustellen, dass du den Überblick über die Gültigkeit deiner Impfungen behältst. Es ist besonders nützlich während der Schwangerschaft, um sowohl deine Gesundheit als auch die deines Kindes bestmöglich zu schützen.

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Dafür bist du selber verantwortlich. Denn woher sollte der Betriebsarzt denn deine Impfungen kennen, die du als Kind erhalten hast?
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Ich meine mich zu erinnern, daß man gegen Keuchhusten nur einmal und zwar als Kleinkind, geimpft wird! Ich Frage mich aber auch, warum Du als Schwangere nicht Deinen Gynäkilogen konsultierst? Der ist doch wohl kompetenter als der Feld-, Wald-, Wiesen-, Allgemeinmediziner-Betriebsarzt!

Der Gyn kann Dich auch bezüglich Impfungen und Arbeitsfähigkeit beraten!
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Zitat (Murmeltier @ 24.02.2016 11:58:18)
Der Gyn kann Dich auch bezüglich Impfungen und Arbeitsfähigkeit beraten!

Ich würde mich diesbezüglich auch beim Gynäkologen beraten lassen.
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Zitat (Murmeltier @ 24.02.2016 11:58:18)
Ich meine mich zu erinnern, daß man gegen Keuchhusten nur einmal und zwar als Kleinkind, geimpft wird!

Die STIKO empfiehlt mehrfache Auffrischungsimpfungen.

@Funny1589: Ich denke auch, dass der Gynäkologe der beste Ansprechpartner ist.
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Zitat (Sammy @ 24.02.2016 12:07:20)
Ich würde mich diesbezüglich auch beim Gynäkologen beraten lassen.

Und zum Gyn-Termin deinen vollständigen Impfpass mitnehmen.
Sonst kann auch der beste Arzt nur raten, welche Impfungen nötig sind.

:blumen:
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Zum Gyn musst Du sowieso alsbald. Es sind multiple Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere empfohlen und einen Mutterpass brauchst Du ja auch noch. Dann nimmst Du einfach Dein Impfbuch mit und hältst es dem Gyn unter die Nase. Der kann Dir das am Besten erklären.
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Zitat (Murmeltier @ 24.02.2016 11:58:18)
Ich Frage mich aber auch, warum Du als Schwangere nicht Deinen Gynäkilogen konsultierst? Der ist doch wohl kompetenter als der Feld-, Wald-, Wiesen-, Allgemeinmediziner-Betriebsarzt!

Der Gyn kann Dich auch bezüglich Impfungen und Arbeitsfähigkeit beraten!

Dem schliesse ich mich an.
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Der Betriebsarzt ist in der Regel Facharzt für Arbeitsmedizin und ist dafür da, gesundheitliche Gefahren, die aus der Arbeit resultieren und auf die Beschäftigten einwirken, einzuschätzen, zusammen mit dem Unternehmen einzudämmen und ggf. notwendige Arbeitssicherheitsuntersuchungen vorzunehmen.

Er ist NICHT der behandelnde Arzt der Mitarbeiter. Er darf keine allgemeinmedizinischen Leistungen erbringen, die nicht auch im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz stehen.

Insofern solltest du dich mit ALLEM, was mit deiner Schwangerschaft zusammenhängt, an deine/n Gyn oder deinen Hausarzt wenden. Dort wird auch über ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Es gibt die allgemeinen Beschäftigungsverbote vor- und nach der Niederkunft und es gibt individuelle Beschäftigungsverbote, die dann ausgesprochen werden, wenn die Gesundheit der Schwangeren es erfordern oder wenn die Schwangere zwar gesund ist, aber die Beschäftigung an sich irgendwelche Risiken mit sich bringt für sie oder das Kind. Ob das der FAll ist, kann wiederum der Betriebsarzt feststellen. Der wird dann aber in der Regel vom behandelnden Arzt um Hilfe gebeten und wird nicht selbst tätig.
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