Umzug/Hausratversicherung: Brauche kompetenten Rat!

Hallo zusammen,
wir sind umgezogen und haben das der Gesellschaft, bei der wir unsere Hausratversicherung abgeschlossen haben, gemeldet. Wir haben unseren Wunsch betont, den alten Vertrag zu übernehmen.

Nun bekommen wir einen Antrag auf Sachversicherung, die aber Bezug auf unseren alten Vertrag nimmt.

- Ist es richtig, dass sich nun die Kündigungsfrist bis ins Jahr 2011 verlängert, obwohl wir laut altem Vertrag ein jährliches Kündigungsrecht hatten (also 2010)? Der Berater sagte mir, das wäre eben so. Man würde immer mit laufenden Jahren rechnen.
- Ist es richtig, dass für diesen geänderten Vertrag (neue Adresse, 4 qm2 mehr) die neuen (aktuellen) Bedingungen gelten und nicht die, die bei meinem ursprünglichen Vertragsabschluss gegolten haben?
- Warum muss ich ein Beratungsprotokoll unterschreiben, wenn keine stattgefunden hat und ich nur um die Übersendung des neuen Versicherungsscheins gebeten habe?

Kann ja gut sein, dass das alles so richtig ist. Aber ich frage mich trotzdem ...
Liebe Grüße, Bienenstich
Hallo Bienenstich
kein Beratungsprotokoll unterschreiben, wenn Du nicht beraten wurdest - das kann man denen in eineim Sätzchen mitteilen.
Dann: frage dort mal an (telefonisch), ob nicht innerhalb des alten Vertrages die neue Wohnung versichert werden kann unter Beibehaltung der alten Bedingungen - bei mir ging das.
Wenn es aber einen neuen Vertrag gibt, dann gibts auch neue Bedingungen. Die müssen nicht zwingend schlechter für Dich sein.... Und bei einem neuen Vertrag würde dieser dann auch erst mit der neuen Kündigungsfrist laufen. Schau da mal genau in den Vertrag: häufig muß der Neuvertrag erstmal zwei Jahre laufen, bevor er sich dann erst je wieder um ein Jahr verlängert (wenn Du nicht rechtzeitig kündigst).
Das alles ist nicht so pauschal zu beantworten, weil im Grund alle Gesellschaften "eigene" Verträge und Bedingungen haben. Im Zweifel mußt Du in Deinen Vertrag schauen.
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Hallo naseweis,

lieben Dank für die Infos! Ich möchte ja keinen neuen Vertrag, sondern den alten. Das hatte man mir am Telefon auch zugesagt. Der Antrag wäre reine Formsache. Dann müsste doch auch die alte Kündigungsfrist gelten und nicht die für einen Neuantrag, oder nicht? Oder gelten diese neuen Kündigungsfristen auch, wenn man umzieht ...?

Aber, du hast recht, neue Bedingungen müssen nicht schlechter sein. Wenn das so ist, wäre es nur ganz nett gewesen, man hätte mich darauf hingewiesen ...
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Frag doch nochmal nach. Bei meinem Vertrag haben die sogar für die Zeit, in der ich beide Wohnungen hatte (Renovierung etc) beide versichert, und das hat nicht mal extra gekostet. (Allerdings hab ich den Vorteil, hier im eigene Haus tätig zu sein). Ich würd nochmal gezielt danach fragen... und nicht bei dem Makler, die haben in der Regel sowieso herzlich wenig Ahnung, lieber bei der Gesellschaft direkt
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