Hallo,
Ich habe jetzt meinen Steuerbecheid für 2009 bekommen und musste mal wieder feststellen ,daß das Finanzamt mit vielen Mitteln versucht möglichst wenig zurückzuzahlen. Diesmal wurde für die Differenz (3500Eur) zwischen Jahresbrutto und zu versteuerndem Einkommen grade mal 20 eur Rückzahlung genehmigt.Daß das einen Einspruch meinerseits nach sich zieht ,ist stark anzunehmen.
Also ich habe die Finanzamtszahlen >brutto< und >zu versteuerndes einkommen< mit einem steuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen verglichen.Bruttosteuer stimmt>>>zu versteuerndes einkommen stimmt nicht
Allerdings habe ich jetzt auch nochmal den Bescheid für 2008 überprüft und bin auch da auf den gleichen Fehler gestossen.
Gibt es noch andere Möglichkeiten,einen Steuerbescheid anzufechten als die einmonatige Frist nach Erhalt desselben? kann ich gegen den Bescheid von 2008 noch was tun? Immerhin geht es n beiden Fällen um einen tausender.
dingens
Steuerbescheid
29.5.10, 20:25
0 hilfreiche AntwortenNur hilfreiche Antworten anzeigen
Powered by Invision Power Board(U) v1.2 © 2003 IPS, Inc.
Kostenloser Newsletter
Beliebte Themen
Abfluss reinigen
Abfluss verstopft
Abnehmen
Apfelkuchen
Backblech reinigen
Backofen
Backofen reinigen
Brot backen
Bügeleisen reinigen
Dusche reinigen
Fenster putzen
Fugen reinigen
Fusspilz
Grünkohl
Gulasch
Kassler
Käsekuchen
Lasagne
Linsensuppe
Loch bohren
Nagelpilz
Natron
Nudelauflauf
Nußkuchen
Oberfaden reisst
Pfannkuchen
Pizzateig
Reißverschluss
Rezepte
Schimmel entfernen
Sodbrennen
Spätzle
Teppich reinigen
Toilette
Toilette reinigen
Trauermücken
Urinstein entfernen
Waffeln
Waschmaschine reinigen
Weichspüler