Steuerbescheid 2006 geschätzt was nun? Steuern, Bescheid

Tja, leider hat ich es verpennt, die Steuererklärung 2006 bis heute abzugeben *grummel*
Das hatte keine Gründe, ich hatte es schlicht und ergreifend verpennt.

Heute, schön vor Ostern, kam der geschätzte Steuerbescheid in atemberaubender Höhe!
Klar, da ich es verschlafen hatte, wurd eich geschätzt.
Da ich aber die Kahre zuvor selbstständig war und gut verdiente, ist der nun geforderte Betrag astronomisch hoch ausgefallen.

Jetzt heisst es den Schaden begrenzen!

Frage: Ich habe ein einmonatiges Widerspruchsrecht, welches aber nur durch einen Steuerberater ausgesprochen werden kann oder?
Fakt ist, das ich jetzt die Hufe schwingen werde und meine Unterlagen aufbereiten und diese einem STB übergeben werde.

Mit welchen Sanktionen und Kosten muss ich seitens des FA rechnen?
In dem Bescheid werden allein 700,-- Zinsen und 1.200,-- Verspätungszuschlag berechnet.

Da ich ab 2006 angestellt bin und wesentlich kleinere Brötchen backe, hoffe ich sehr, dass diese Zinsen und Verspätungszuschläge betrichen werden oder irre ich?

Wenn ich nun die korrekte Steuererklärung abgebe, werden dann auch nur die tatsächlichen Steuern etc. berechnet oder bekomme ich Probleme?

Ich bin, wie sich jeder denken kann, für jeden fachkundigen Hinweis dankbar!

FROHE OSTERN!

Gruß,

D.
Soso verpennt - normalerweise wird man vorher noch einmal aufgefordert die Steuererklärung abzugeben.

Natürlich sofort Widerspruch einlegen - und schnellstens die Erklärung nachliefern.
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Ich kann Dir nur raten, sofort (!!!) nach den Osterfeiertagen einen Steuerberater aufzusuchen. Sofort, hörst Du. Nicht wieder verpennen*schimpf*.

Der Steuerberater hat Dir auf all Deine Fragen eine Antwort und leitet auch die entsprechenden Schritte ein, also Einspruch, Steuererklärung usw.

Wenn er Dir nicht helfen kann, kann es keiner. Du hattest ja eh vor, zu einem Steuerberater zu gehen.
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Also ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier um "Peanuts" geht.

Der Verspätungszuschlag beträgt 10 % der voraussichtlichen Steuerschuld.

Da müsste ja die Steuernachzahlung als Forderung mehr als 10.000 € betragen.

siehe diese Quelle

Dort kannst auch nachlesen, welche Gründe man anführen kann, wenn man verspätet die Erklärung abgibt.

Es gibt im Internet auch Vorlagen von Schreiben an das Finanzamt, wo man die Aufhebung mittels bestimmter Gründen verlangen kann.

Die sind jedoch alle gebührenpflichtig. Musst also mal googeln unter Finanzamt und Verspätungszuschlag.

Im übrigen können wir Dir nur Hinweise geben. Rechtsberatungen sind im Forum nicht zugelassen.

In so einem Fall ist Dir, wie von meinen vorigen Postern genannt, der billigste Weg, der Gang zum Steuerberater. Der kann Dir dann gleich die Steuererklärung für 2007 und 2008 machen, diese musst ohnehin bis 31.5. eingereicht haben.
Sonst zahlst nochmals.

Auch wenn Du jetzt die Steuererklärung abgibst, ändert sich nichts dran, dass Du keine Erklärung gemacht hast.

Wenn Du 2006 verpennt hast, weshalb dann auch noch die von 2007?

Labens

Edith:
Pass nur auf: Der Hammer wird Dich die nächsten Tage noch treffen. Du wirst dann nämlich eine vierteljährliche Steuervorauszahlung bekommen.

Bearbeitet von labens am 12.04.2009 01:40:55
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Zitat (boersi @ 11.04.2009 22:14:13)
Frage: Ich habe ein einmonatiges Widerspruchsrecht, welches aber nur durch einen Steuerberater ausgesprochen werden kann oder?

quatsch - wieso sollte das nur ein steuerberater können/dürfen?
widerspruch kannst eigentlich nur du einlegen. so wie du als natürliche person sämtlichen bescheiden von behörden widersprechen kannst.

du kannst dich hierbei natürlich auch vertreten lassen. ein termin beim steuerberater wäre also sicher kein fehler. in wie weit der nach verstreichen dieser frist noch was erreichen kann, weiß ich nicht.
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Du selbst kannst auch gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Also: Steuererklärung abgeben innerhalb eines Monats seit Ergehen des Steuerbescheids (besser nicht bis zum letzten Drücker warten). Gleichzeitig Einspruch an das Finanzamt schicken. Als Begründung erhält das Finanzamt in der Anlage deine Einkommensteuererklärung 2006. Sofort mit dem Einspruch Stundung und Aussetzung der Vollziehung der angeforderten Beträge beantragen. Wenn du das nicht tust, musst du die geforderte Steuernachzahlung trotzdem leisten. Wenn du ausnahmsweise einmal die Abgabe vergessen hast, versuch, einen Erlass des Verspätungszuschlags zu beantragen. Überleg dir aber eine richtig gute Begründung. Dass du dachtest, keine Erklärung mehr abgeben zu müssen, wird nicht ziehen, da du sicher genügend Mahnungen erhalten hast.
Um deinen Good will zu zeigen, würd ich auch gleich 2007 und evtl. schon 2008 mit abgeben. Damit zeigst du, dass die Nichtabgabe 2006 eine absolute Ausnahmesituation war.
Ich arbeite beim Steuerberater, da ist das unsere normale Vorgehensweise. Und wenn du bisher schon deine Steuererklärung selbst gemacht hast, musst du deswegen nicht zum Steuerberater gehen.
Du kannst übrigens auch mündlich Einspruch einlegen. Falls du also vorhast, deine Steuererklärung persönlich abzugeben, dort ausdrücklich sagen, dass die Abgabe als Einspruch gegen den Schätzungsbescheid zu werten sei. Ob du Stundung und Aussetzung mündlich beantragen kannst, weiß ich nicht. Da Finanzbeamte aber zur Hilfe in Steuersachen verpflichtet sind, muss dir derjenige dabei weiterhelfen können.
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Hi boersi,

Du hast eine neue Immobilie erworben und spekulierst bei der Börse und willst keine Steuern zahlen.

Findest das eigentlich so ok?

Edit:
Dein 1. Posting:
Ich bin Informatiker, bin an der Börse aktiv, gerade Eigentum erworben und frisch Autogas/LPG im

dann:

Ich habe jetzt diese eine ETW gekauft und plane auch noch den Kauf einer weiteren ETW - beiden vermietet als Anlagediversifikation.
Warum? Die Mieter zahlen mir die ETW`s und in 10-15 Jahren sind die ETW`s bezahlt und gehören mir

Labens

Bearbeitet von labens am 13.04.2009 01:14:11
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