Abzocker Staat: Steuerbescheid

Hallo,
habe grade Post von meinem Finanzamt bekommen, wobei mir die Galle hochkommt. Nachdem ich meine Steuererklärung zurückerhielt, der erste Schock.
Es sind bei den neuen Steuegesetzen so viele anrechenbare Posten weggefallen,
dass ich mit einem kleinen Einkommen noch 103 Euro nachzahlen muss.
Ist zwar keine grosse Summe, aber nur etws mehr wie diese Summe bleiben mir im Monat zum Leben.
Ich bat das Finanzamt um Stundung bis Ende Mai, da ich dann mein Urlaubsgeld
zur Zahlung benutzen Könnte.
Die Antwort ist schockierend.
Eine Stundung abgelehnt, ich soll zusehen wo ich das Geld herbekomme um pünktlich zu zahlen.
Wörtlich:dem Steuerpflichtigem ist zuzumuten , alle Möglichkeitn zur Beschaffung
auszuschöpfen, etwa durch Verwetung des Vermögens(ha,ha), Überziehung des Kontos, Innanspruchnahme vom Dispo oder die Beschaffung durch Kredit bevor
das Finanzamt um Stundung gebeten wird.Ich hätte mein Bemühen um eine Kreditaufnahme nicht nachgewisen oder glaubhaft gemacht.
In diesem Land darfst du nicht arm sein.
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Mit einer Haushaltsbuch App kannst du deine Einnahmen und Ausgaben besser im Blick behalten und effizienter verwalten. Dies kann dir helfen, unnötige Ausgaben zu identifizieren und deine finanzielle Situation zu verbessern, um unerwartete Belastungen wie Nachzahlungen besser zu bewältigen.

Haushaltsbuch Einnahmen und Ausgaben im Überblick direkt bei Amazon entdecken für 13,99 €! [Anzeige]

Hast du die Steuererklärung nochmal überprüft? Vielleicht hast du etwas vergessen.
Wenn du wirklich so wenig verdienst, wundert mich es schon das du so viel nachzahlen musst. Die Änderungen der Steuergesetze hättest du auch vorher schon wissen können, da diese meist lang genug durch die Medien gehen. Wegen der Stundung würde ich nochmal nachfragen - notfalls abstottern.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Darum hatte ich auch gebeten, geht anscheined auch nicht, ich wusste nicht das nicht mehr wie früher, der Kinderfreibetrag (Steuerklasse 2) nur noch die Zeit gilt in der das Kind noch in Ausbildung ist.
Bin alleierziehend.
Jetzt wird das nur noch Anteilig angerechnet, lief früher bis Jahresende.
Gefällt dir dieser Beitrag?
:o da mag man seine Steuererklärung ja gar nicht abgeben.

Ich würd das nochmal probieren mit der stundung.

Oder erst überweisen, wenn du Geld hast. Das ist nur ne Idee, so würd ich das machen :)
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hallo,

ich wäre vorsichtig mit dem Finanzamt. Wenn man einfach so nicht zahlt, pfänden sie auch schon mal Dein Konto, dann geht erstmal gar nichts mehr. Ich habe einige Jahre beim Steuerberater gearbeitet und das schon mehrere Male erlebt. Wenn Du Dir den Betrag stunden läßt, mußt Du hierfür auch Zinsen zahlen.

Tut mir echt leid für Dich, mein Steuerbescheid sah auch nicht gerade rosig aus, weil mir die Pendlerpauschale weggekürzt wurde. Bei den jetzigen Spritpreisen überlege ich manchmal, ob und wieviel dabei überhaupt noch übrig bleibt.

LG Summer
Gefällt dir dieser Beitrag?
das mit der pendlerpauschale kommt ja auch noch dabei.
Ehrlichr Arbeit lohnt sich halt in Deutschland nicht mehr.
Wir haben schon die Zustände wie in Amerika, dort kann man auch
nicht nur mit einem Job seine Familie ernähren.
Ich werde jetzt erst einmal einen Wiederspruch aufsetzten, das bringt mir etwas
Zeit, habe nämlich vergessen die Reinigung, der Wäsche, meines Sohnes
anzugeben.(bundeswehr) Vielleicht bringt das ja noch etwas :wallbash:
Gefällt dir dieser Beitrag?
wensing,

ein Antrag auf Stundung von Dir muss mit Belegen begründet sein. Damit die vom Amt nachvollziehen können, was Dir zum Leben bleibt, und ob es nach den Verwaltungs- und Sozialgesetzen vereinbar ist, Dir eine Stundung zu gewähren.

Dazu musst Du Dich leider offenbaren - mit Gehaltsnachweisen, evtl. sogar Kontoauszügen.

Übrigens: Das, was beim letztem Regierungswechsel in D als Programm veröffentlicht wurde - Pendlerpauschale, Besteuerung von Zinseinnahmen usw. - wurde damals zu wenig von der Öffentlichkeit beachtet - ist ja noch hin, und wer weiß, ob es das gibt.

Mittlerweile ist es Realität, und das dürfte jeder an der Besteuerung merken. Das mit der Pendlerpauschale wurde bereits von einem oberen Gremium (Bundesfinanzhof?) als verfassungswidrig angezweifelt. Trotzdem geht es vorerst so weiter.

Und leider dauern gültige Entscheidungen in dieser Richtung sehr lange.

Ich habe auch so'n Hals!

Daddel
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Daddel @ 27.03.2008 22:54:03)
Ich habe auch so'n Hals!

ich auch :angry:

Ich hab wegen der Abschaffung der Pendlerpauschale über 300 Euro weniger Steuern erstattet bekommen. Bei den heutigen Spritpreisen ein echtes Ärgernis :heul: :heul:

Wenn man nur einen Teilzeitjob hat, muss man sich wirklich überlegen, ob sich das überhaupt noch lohnt, da man ja fast nur für Fahrtkosten (
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Lieschen Mueller @ 27.03.2008 23:04:13)
ich auch :angry:

Ich hab wegen der Abschaffung der Pendlerpauschale über 300 Euro weniger Steuern erstattet bekommen. Bei den heutigen Spritpreisen ein echtes Ärgernis :heul: :heul:

Wenn man nur einen Teilzeitjob hat, muss man sich wirklich überlegen, ob sich das überhaupt noch lohnt, da man ja fast nur für Fahrtkosten (Auto, Sprit) arbeiten geht... ätzend! :kotz: :labern:

Beim Teilzeitjob ist das so.
Und das mit der Steuerrückzahlung da würde ich noch mal meine Steuerunterlagen Prüfen lassen und Wieder Spruch einreichen kann doch nicht sein ,bei so einem kleinen Verdienst
Gefällt dir dieser Beitrag?
Vielleicht kann ich hier dann gleich noch ne Frage ranhängen....

Ich fahre mit der Bahn, gebe aber das Auto an.

Kommt mehr bei raus, wenn ich die Monatskarte angebe? Und muss ich die Monatskarten mit abgeben?

Vielleicht weiss da ja jemand bescheid :blumen:
Gefällt dir dieser Beitrag?
@ ostseeperle: rechne doch mal selber - die entfernungs-km vom wohnort zum arbeitsplatz x 0,30 euro, und das x die arbeitstage pro jahr. oder die summe deiner monatskarten.

für das jahr 2007 werden nun die ersten 20 entfernungskilometer nicht berücksichtigt, die entscheidung vom bundesverfassungsgericht steht noch aus. es hängt also von deinen km ab, was für dich günstiger ist.

die monatskarten sollten mit vorgelegt werden, werden vom arbeitgeber dafür zuschüsse gezahlt, sind diese "eigentlich" anzurechnen ;) .
Gefällt dir dieser Beitrag?
Selbst wenn Du mit dem Fahrrad fährst bekommst Du genau die selbe Anrechnung als wenn Du mit der Bahn oder PKW fährst. Evtl. Zulagen des Arbeitgebers werden natürlich angerechnet.

Es dreht sich nicht mehr darum mit was Du fährst, sondern es wird nur die KM-Entfernung berechnet, im Moment gibt es Geld ab dem 21. km.

Bitte Einspruch erheben gegen den diesjährigen Steuerbescheid falls die Pendlerpauschale rückwirkend wieder ab dem 1. km angerechnet wird.

Wir haben doch eine Steuerfachfrau bei FM - ich denke ich liege so aber richtig.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich werd alles genauso angeben, wie sonst auch. Hab die Monatskarten eh nicht mehr.

Könnte ich denn wirklich Einspruch erheben, wenn sich das wieder ändert? :blink:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Ostseeperle @ 29.03.2008 16:41:57)


Könnte ich denn wirklich Einspruch erheben, wenn sich das wieder ändert? :blink:


Sobald der Steuerbescheid vorliegt Widerspruch einlegen zwecks der Pendlerpauschale.

Nur wer Einspruch erhoben hat, kann rückwirkend dennoch bei Gesetzesänderung berücksichtigt werden.

Viel Glück uns allen Berufstätigen. :pfeifen:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Also sollte ich das auf jeden Fall machen, oder wie?

Und wenn ich Glück habe, bekomm ich dann was nachgezahlt.

Und wenn ich erst dann Einspruch erhebe, wenn die oben das entschieden haben ist zu spät. Hab ich das richtig verstanden?

Sorry für die ganzen dusseligen Fragen :blumen:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich habs so verstanden, dass man sofort nach Erhalt des Steuerbescheides in Widerspruch gehen muss. Ich habe es deshalb auch sofort gemacht. Auch wenn ich nicht soviele km fahre, aber Kleinvieh macht auch Mist.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Ostseeperle @ 29.03.2008 19:38:20)
Also sollte ich das auf jeden Fall machen, oder wie?

Und wenn ich Glück habe, bekomm ich dann was nachgezahlt.

Und wenn ich erst dann Einspruch erhebe, wenn die oben das entschieden haben ist zu spät. Hab ich das richtig verstanden?

Sorry für die ganzen dusseligen Fragen :blumen:

Das sind keine dusselige Fragen, leider hat der Gesetzgeber das alles so kompliziert gemacht.

Einspruch musst du nur dann erheben, wenn nicht ab dem 1.km die Pauschale angerechnet wird (derzeit der Fall). Es kann aber auch sein (wie in anderen Fällen auch) das von Amtswegen der Steuerbescheid in diesem Punkt (Pendlerpauschale) offen ist - das steht dann am Ende im Kleingedruckten- dann brauchst du auch nicht zu handeln.
Ist dies nicht der Fall und du hast keinen Einspruch erhoben, bekommst du im Fall der Gesetzesänderung nichts zurück.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Sparfuchs @ 29.03.2008 23:34:05)
Es kann aber auch sein (wie in anderen Fällen auch) das von Amtswegen der Steuerbescheid in diesem Punkt (Pendlerpauschale) offen ist - das steht dann am Ende im Kleingedruckten- dann brauchst du auch nicht zu handeln.


:blink: was bedeutet offen?? Und dass ich dann nix machen brauch?

:no: ich find das alles arg kompliziert.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Als "offen" ist zu verstehen, dass das Finanzamt den Steuerbescheid in einem oder mehreren Punkten als vorläufig erklärt. Das findest Du in den Erläuterungen zu Deinem Steuerbescheid. Da müsste dann so etwa stehen wie:

"Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist gem. §§ (blubberbla) vorläufig hinsichtlich der Nichtberücksichtigung ..."

Und dann halt Deine nichtberücksichtigten Werbungskosten.

Zum Thema Abzockerstaat. Viele dieser jetzt wirksamen Gesetze sind ja klamheimlich oder im Hintergrund grösserer, öffentlicher Ereignisse (z. B. Fussball-Weltmeisterschaft) verabschiedeit worden.

Mich :kotz: das Ganze auch schön kräftig an. Bei Lohnsteuerklasse I muss ich noch nachzahlen und vierteljährlich (!!!) rund € 350,00 vorrauszahlen. Ich hatte eigentlich immer einen Steuerberater. Aber die Steuerberatungskosten werden beim Ottonormalsteuerzahler nicht mehr anerkannt. Ganz schön link - da haben sich die Finanzämter professionelle Kontrollorgane vom Hals geschaft, weil sich der Angestellte glaubt dieses Geld sparen zu können bzw. ist bereit eine gewisse Nachzahlung zu akzeptieren, da er ja für den Steuerberater auch etwas hätte berappen müssen. Koste es was es wolle - ich nehme mir wieder einen Steuerberater. Das kann doch n icht sein, dass man bei Steuerklasse I, einem Weg zur Arbeitsstääte von 40 km (einfach), ohne steuerpflichtigen Nebeneinkünfte noch Nachzahlungen geschweige denn Vorrauszahlungen leisten muss. Das ist m. E. wirklich Abzocke und der totale Frust hinsichtlich einer Leistungsbereitschaft.

Mit dieser Regierung haben wir uns wohl ein Eigentor geschossen. Meine Quittung kriegen die!!

Happy Hippo
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hab meine gestern auch abgeschickt, und mich hat erst einmal ziemlich gewundert, wie die Arbeitswege heutzutage eingegeben werden.
Ich weiß noch, daß man letztes Jahr die Entfernung zur Arbeit angeben musste, UND gleichzeitig ein Feld für den Betrag der Monatskarte vorhanden war.
Jetzt gehts nur noch um die Entfernung...

Mal sehen, was bei rum kommt. Das was mir das Steuerprogramm ausgerechnet hat ist grad mal ein drittel von dem was ich letztes Jahr bekommen hab. :heul:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Hipposhit @ 30.03.2008 17:37:28)
Bei Lohnsteuerklasse I muss ich noch nachzahlen und vierteljährlich (!!!) rund € 350,00 vorrauszahlen... Aber die Steuerberatungskosten werden beim Ottonormalsteuerzahler nicht mehr anerkannt...

Das stimmt so nicht. Steuerberatungskosten werden weiterhin als Werbungskosten anerkannt, sie müssen nur aufgeteilt werden. Das heißt, die Kosten - die auf deine Anlage N entfallen - werden auch weiterhin als Werbungskosten berücksichtigt. Kosten für die Anlage V wären Werbungskosten bei der Vermietung usw.

Ansonsten verstehe ich auch nicht, wieso sich bei Dir (lt. deiner Aussage ohne weitere Einkünfte) eine Nachzahlung ergibt. Diese muss sogar beträchtlich sein, wenn nun das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzt. Allerdings kannst du im Finanzamt anrufen und anfragen, ob man Dir nicht die Vorauszahlungen erläßt - dafür wird dann wahrscheinlich auch nächstes Jahr wieder eine hohe Summe an Nachzahlung anfallen (wenn sich Deine Verhältnisse nicht großartig verändern). Soweit ich weiß, sind Die Ämter da kulant.

Zum Thema Regierung (interessiert mich rein privat, weil ich auch nicht so recht weiß, wen ich wählen soll): was glaubst Du denn, wie es wieder besser wird?
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Tipps
Berufsunfähigkeit- Ein unterschätztes Risiko
67 38
Steuersparen mit Kauf von Wohnung mit Denkmalschutz
Steuersparen mit Kauf von Wohnung mit Denkmalschutz
9 11
Einkommenssteuer - welche Hilfe brauche ich wann?
Einkommenssteuer - welche Hilfe brauche ich wann?
4 3
Sparbuch Zinsen sind zu klein - Gegenmaßnahme
Sparbuch Zinsen sind zu klein - Gegenmaßnahme
13 42
Pflegezusatzversicherung - lohnt sich das?
Pflegezusatzversicherung - lohnt sich das?
8 19