reparaturkosten

In: Wohnen
Hallo in die Runde,

muss auch mal wieder was fragen.

In meinem Mietvertrag steht, dass ich alle Reparaturen unter 50 Euro selbst zu tragen habe. So weit so gut. Wenn es nicht so wäre, dass mein Vermieter eigentlich nie was hier getan hat.Das heißt so langsam, nach und nach gehen immer mal wieder Kleinigkeiten kaputt. Mal ist es ein Ventil am Heizkörper, dann wieder ein Rollladengurt. Ständig wird irgendwas repariert - allerdings nie vernünftig sondern immer nur bis zur magischen Grenze bis 50 Euro. Meines Erachtens sind solche Dinge doch normalem Verschleiß unterworfen. Ich wohne erst vier Jahre in dieser Wohnung - also habe selbst noch nix verschließen. B)

Das nervt mich total. Darf der das eigentlich?

Bin gespannt, was Ihr da für Erfahrungen habt.

Liebe Grüße
Lynda
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Werkzeugset könnte dir dabei helfen, kleinere Reparaturen selbst durchzuführen und damit Zeit und Geld zu sparen. Damit bist du für alle Eventualitäten in der Wohnung gewappnet und kannst schneller auf solche Schäden reagieren.

kwb Werkzeug-Koffer inkl direkt bei Amazon entdecken für 35,99 € (statt 37,19 €, -3 %)! [Anzeige]

2 hilfreiche Antworten, nur hilfreiche Antworten anzeigen
Moin Lynda,

erstmal herzlich willkommen bei den Muttis.

Grundsätzlich darf in einem Vertrag welcher Art auch immer alles drinstehen, was nicht gegen geltende Gesetze oder die Guten Sitten verstößt. Deine Frage scheint mir eher eine Rechtliche zu sein. Tante Google kann da sehr hilfreich sein. Ich hab sie gefragt und Folgendes herausgefunden:

Guck mal hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topi...topic_id=47237;
http://www.wer-weiss-was.de/theme71/article1241940.html
http://www.urteile-mietrecht.net/Kleinreparaturen.html

Grüßle,

Ilwedritscheline
Gefällt dir dieser Beitrag?
Leider haben wir auch so einen Mietvertrag unterschrieben-würde ich heute nicht mehr tun.
Ist schon ärgerlich 30 Jahre alte Lichtschalter oder Rolladengurte zu bezahlen. Ist aber leider rechtens, so viel ich weiß. Hilft nur, nächstes mal nicht zu unterschreiben oder ein Klausel einzubauen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich habe letzlich mal mit halbem Ohr im Radio gehört, dass solche Vertragsklauseln nicht rechtens sind. Aber nur mit halbem Ohr. Google doch mal nach.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hallo Lynda!

Ich kann nur unterstützen, was Ilwedritscheline mit den Links streckenweise schon zur Verfügung gestellt hat.

Eine Kleinreparaturklausel ist nur dann gültig, wenn Dein Vermieter gleichzeitig im Mietvertrag angibt, welcher Höchstbetrag im Jahr dabei angesetzt wird.

Hat er das nicht gemacht, ist die ganze Regelung ungültig. Heißt also ... Du zahlst während des Mietverhätnisses nie mehr für Kleinreparaturen.

Wenn Du es Dir antun willst, könntest Du sogar die Beträge, die Du vielleicht schon bezahlt hast, von ihm zurückfordern.

Ich lese dann gerne irgendwann, ob es Dir etwas gebracht hat.

Happy Weekend mit mucho sunshine an dieser Stelle für alle Muttis!

Elliott
Gefällt dir dieser Beitrag?
Wir haben auch so eine Klausel und müssen Kleinreparaturen bis 100 Euro/Jahr selbst bezahlen.

Neulich war aber der Warmwasserbereiter kaputt. Mein Mann hat gegen 9.00 Uhr beim Vermieter angerufen und nach Absprache kam der Handwerker am selben Tag um 15.00 Uhr begutachtete das Gerät und es wurde dann ausgetauscht.

Da hat unser Vermieter auch super reagiert. :)
Gefällt dir dieser Beitrag?
Guten Morgen,

hab gestern mal genau nachgesehen. Im Mietvertrag steht nur "Reparaturen bis 50 Euro", also keine Jahresgrenze und demnach müsste es ungültig sein.

Er hat sowieso so komisches Zeug reingeschrieben. Z.B. das ich beim Auszug die Decken mit einer ganz bestimmten Farbe (Name und Nummer sind angegeben) zu streichen habe. Das ist aber sofort ungültig.

Mal sehen, was ich mache.

Liebe Grüße und ganz vielen Dank für Eure Tipps und Links

Lynda
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hallo,

meines Wissens nach gibt es zwei gesetzlich verankerte Obergrenzen:

1. Grenze: Pro Reparatur. Diese Grenze liegt (aus eigener Erfahrung) bei ca. 80 Euronen (Sparfuchs, da würde ich mich mal erkundigen, ob die 100 Euro-Grenze nicht gegen geltendes Gesetz verstößt).

2. Grenze: Eine prozentuale Grenze (x % der Jahresnetto (kalt) miete), sobald ich die überschritten habe, zahlt der Vermieter auch Kleinreparaturen. Wo die Grenze liegt (bei wieviel Prozent) kann ich nicht sagen. Der örtliche Mieterverein ist da sicherlich kompetent.

Weiterhin darf eine Rechnung nicht (!) geteilt werden. D.H. der Mieter zahlt bis zur vereinbarten Grenze, den Rest der Vermieter. Das geht nicht. Sobald die Rechnung auch nur 1 Cent oberhalb der vereinbarten Grenze liegt, zahlt der Vermieter die Rechnung komplett (eigene Erfahrung gepaart mit der Erfahrung von Menschen, die sich auskennen).

Gruß

Highlander
Gefällt dir dieser Beitrag?
informatives gibts auch hier

etwas weiter unten steht auch vieles zu schönheitsreparaturen
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage